Berufsgenossenschaft, - neue und gute Antworten

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    Muss die Berufsgenossenschaft bei Folgeschäden zahlen?
    Antwort von DuduS DuduS

    Bei einer Wiedererkrankung hat die Berufsgenossenschaft zu leisten. Du musst nur nachweisen, dass der Unfall ursächlich für die aktuellen gesundheitlichen Probleme sind. Mein Bruder hatte sich bei einem Arbeitsunfall mal zwei Zähne ausgeschlagen. Nach Jahren hat er mit den Zähnen, die für die Bücke abgeschliffen wurden, Probleme bekommen. Die Zahnbehandlung wurde von der BG bezahlt.

    Bei einem Bandscheibenvofall ist der Nachweis vermutlich nicht ganz so einfach. Deshalb solltest du mit dem D-Arzt reden und ihn um Rat fragen.

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    Wegeunfall von der Bundeswehr nach Hause
    Antwort von sabirke sabirke

    Wenn es eine WU war müsste die Unfallkasse des Bundes dafür zuständig sein. Schmerzensgeld und Regulierung von Sachschäden übernehmen die aber nicht Am besten Du informierst Dich hier : http://www.uk-bund.de/?bereich=UKB&sizeadd=0&images=1&hbid=1 . oder nimmst auch hier mit den Leuten Kontakt auf. Voraussetzung dass die UK tätig wird ist die Meldung des Wegeunfalls, dass hätte durch Deine Dienststelle erfolgen müssen. Alles Gute für Dich!

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    Muss die Berufsgenossenschaft bei Folgeschäden zahlen?
    Antwort von sabirke sabirke

    Wenn der WU gemeldet ist und der Hausarzt Dich zum D-Arzt schickt wird die bg-liche Heilbehandlung wieder aufgenommen werden, d.h. der D-Arzt wird Dich behandeln mit allen geeigneten Mitteln und dass ist mehr als über die Krankenkasse. Übrigens, Dein Hausarzt hat richtig gehandelt. Wenn die Behandlung, auch ohne Krankschreibung, länger als 14-Tage dauert muss er Dich zum D-Arzt schicken. Lohnfortzahlung hat Dein Arbeitgeber über 6 Wochen zu zahlen, das ist wie bei der KK.

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    Muss die Berufsgenossenschaft bei Folgeschäden zahlen?
    Antwort von notelook notelook

    Ich hatte auch schon eine Sache, die von der BG übernommen wurde. Die Nachsorge wurde anstandslos übernommen, und das zog sich über ein halbes Jahr hin. Ich weiß nicht, inwieweit die BG nach so langer Zeit reagiert, aber ich meine, selbst wenn sie es ablehnt, ist doch immernoch die gesetzliche Kasse da, die so einen Fall übernimmt. Der einzige Unterschied zu der BG-Übernahme ist der, dass die BG genauer hinschaut was die Ärzte machen, aber ansonsten gibt s da keinen Unterschied. Habe mir das mal erklären lassen. Also dürfte einer Behandlung nichts im Wege stehen, ob durch die BG oder durch die Kasse.

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    Muss die Berufsgenossenschaft bei Folgeschäden zahlen?
    Antwort von amdros amdros

    Ansprüche an die BG geltend zu machen, ist wie das Hornberger Schießen!!

    Weiß aus dem engeren Familienkreis..die haben ihre Regeln die wohl nur für sie gelten und dann auch auf die Ärzte übertragen. Trotz einschalten des Gericht´s und mehrfacher Untersuchungen wurde dem nicht stattgegeben.

    Könnte ja bei Dir vllt. anders ausgehen, also versuchen würde ich es auf jeden Fall, aber stell Dich gleich darauf ein was ich Dir geschildert habe

    Drück Dir die Daumen und gute Besserung

    Kommentar von sabirke sabirkesabirke

    Das sind die, die nur von Hören/sagen reden, aber nicht wissen!

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    Muss die Berufsgenossenschaft bei Folgeschäden zahlen?
    Antwort von sachlich123 sachlich123

    Die BG bezahlt in der Regel die medizinischen Behandlungen ähnlich wie eine private KV. Also besser als die gesetzliche Kassenleistung. Ansonsten läuft alles wie normal.

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    Gewerbe Anmeldung Berufsgenossenschaft
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Bei einigen Tätigkeitsarten ist auch für Einzelunternehmer die BG-Mitgliedschaft Pflicht.

    Ich kenne einen verunfallten Fahrer-Einzelunternehmer; da ist die Familie heilfroh(!!!), dass die BG jetzt seine Reha zahlt.

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    Gewerbe Anmeldung Berufsgenossenschaft
    Antwort von Lokicorax Lokicorax

    Hoi.

    Laut Internetauftritt der BG Transport und Verkehr:

    "Unternehmerversicherung

    Die Selbstverwaltung der BG Verkehr hat darüber hinaus beschlossen, dass der Versicherungsschutz auch für Einzelunternehmer gilt, ebenso für die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, einer offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft.

    Unternehmer von privaten Fahrzeug-, Luftfahrzeug- oder Reittierhaltungen sind nicht versichert und können sich bei der BG Verkehr auch nicht freiwillig versichern.

    Die Zugehörigkeit zur BG Verkehr ist nicht davon abhängig, ob im Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt werden oder nicht. Selbst allein arbeitende Unternehmer sind versichert und haben bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung.

    In der Satzung der BG Verkehr ist für die Unternehmer derzeit eine Versicherungssumme von 20.000 Euro festgelegt. Diese Versicherungssumme ist Grundlage für die Beitragsberechnung sowie etwaiger Geldleistungen durch die BG Verkehr. Durch den Abschluss einer Zusatzversicherung hat jeder Unternehmer die Möglichkeit, die im Versicherungsfall zustehenden Geldleistungen der BG Verkehr zu erhöhen und sie damit den persönlichen Einkommensverhältnissen anzupassen.

    Unter bestimmten Voraussetzungen ist für die Unternehmer eine Befreiung von der Unternehmerversicherung möglich. Mit der Befreiung endet der Versicherungsschutz durch die BG Verkehr! Ein Antragsformular für die Befreiung von der Unternehmerversicherung finden Sie hier.

    http://www.bg-verkehr.de/service/downloads/mitgliedschaft/antrag/Antrag%20auf%20...

    Allerdings geht das nur, wenn du nur wenig arbeitest. Die BG wird dir aber einiges an Unterlagen geschickt - gleich entsorgt ohne zu lesen?

    Ciao Loki

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    Gewerbe Anmeldung Berufsgenossenschaft
    Antwort von sabirke sabirke

    Ob Du als Einzelunternehmer bei der BG Verkehr pflichtversichert ist haben Vertreterversammlung und Aufsichtsrat dieser Berufsgenossenschaft in Ihrer Satzung festgeschrieben. Kurierdienste sind oft Einzelunternehmer ohne Beschäftigte, da kann es schon sein, dass für die Unternehmer eine Pflichtversicherung besteht, oder hast Du Mitarbeiter? Dann musst Du in einer BG angemeldet sein und für Deine Mitarbeiter Versicherungsbeiträge abführen. Schau am besten mal hier: http://www.bg-verkehr.de/

    Es gibt auch Berufsgenossenschaften da sind Unternehmer nur freiwillig versichert, aber das steht in der Satzung.

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    Gewerbe Anmeldung Berufsgenossenschaft
    Antwort von vesparoller vesparoller

    Natürlich ist der Beitrag zur Berufsgenossenschaft NICHT freiwillig. Denn die regeln die Berufs- und Wegeunfälle, ist also die Unfallversicherung eines Betriebes.

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    Gewerbe Anmeldung Berufsgenossenschaft
    Antwort von Sascha211 Sascha211

    Es gibt den Begriff der Zwangsmitgliedschaft, und der hängt eng mit Berufsgenossenschaften, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts zusammen. Wer den Begriff "Zwangsmitgliedschaft" im Internet sucht, kann sich an der Fülle der Beträge davon überzeugen, dass das viele ärgert. Da es meines Wissens keine politische Partei gibt, die das System der Zwansmitgliedschaften ablehnt, ist allerdings nicht zu erhoffen, dass sich daran mal was ändert.

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    Gewerbe Anmeldung Berufsgenossenschaft
    Antwort von Velbert2 Velbert2

    In der Berufsgenossenschaft ist man zwangsläufig, wenn man ein Gewerbe angemeldet hat. Berufsgenossenschaften sind die gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen. Ohne eine solche Versicherung kann ein Unfall am Arbeitsplatz teuer werden.

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    Gewerbe Anmeldung Berufsgenossenschaft
    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Berufsgenossenschaft, IHK, Gewerbesteuer sind nur einige, die jetzt Geld haben wollen.

    Da ist nichts freiwillig.

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    Was bringt eine Berufsgenossenschaft?
    Antwort von solianer solianer

    Die Berufsgenossenschaften sind gesetzliche Unfallversicherungen Ohne Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sind alle Aktivitäten Freizeit - also ohne Schutz. Die privaten Unfallversicherungen sind nur eine Ergänzung können aber diese gesetzliche Versicherung nicht ersetzen. Begründung: Die private Unfallversicherungen zahlen nur die versicherten Leistungen - bei Invalidität, Krankenhaustagegeld und eine Unfallrente. Die Berufsgenossenschaft leistet unbegrenzt auch bei Berufskrankheiten. Arbeits- und Wegeunfälle sind versichert - also die Fahrten zu den Kunden und Veranstaltungen. Das Risiko hat jede (r) Selbstständige !! Übernommen werden Arztkosten, Krankenhauskosten, Rehabilitationskosten, Anpassungen von Arbeitsplatz und Wohnumfeld, zahlen Übergangsgelder und Verletztenrente. Um Unfälle zu verhindern haben die Berufsgenossenschaften Verordnungen erlassen und bieten sehr gute Präventionskurse. Die Leistungen sind wirklich o.k. - egal bei welcher Berufsgenossenschaft!

    Empfehlung für alle Selbstständigen:: immer den wichtigen Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) beantragen **und ** mit einer privaten Unfallversicherung ergänzen. Weil z.B. bei Invalidität die Berufsgenossenschaft erst ab 20% Rente gewährt ... die private Unfallversicherung 24 Stunden Deckung anbietet,....

    Jeder Arbeitnehmer ist gesetzlich versichert , die Beiträge muss der Arbeitgeber alleine zahlen.

    Als Ernährungsberaterin ist zu überlegen, ob die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (bgw-online.de) zuständig sein soll oder die VerwaltungsBerufsgenossenschaft in Hamburg (vbg.de)

    **Die BG hat keinen Aussendienst, um Mitglieder zu werben !! ** nur die privaten Versicherer !!

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    Arbeitsunfall von der BG abgelehnt,Chancen beim Sozialgericht?
    Antwort von Manni001 Manni001

    Einspruch vor Gericht einlegen müssen Sie. Aber nicht enttäuscht sein, wenn sich das Trama fortsetzt - so meine Erfahrung.

    Ich selbst hatte 1999 einen Wegeunfall, der auch der BG angezeigt wurde (nicht vom D-Arzt!) und habe mich irgendwie selbst über Wasser gehalten. 2006 erhielt ich dann einen Bescheid, gegen den ich im Dezember 2006 die Klage einreichen konte. 2009 kam das Urteil, die Berufungsentscheidung fiel am 30.04.2012.

    2006 diagnostizierte ein Gutachter der BG anhand meiner gesammelten ärztlichen Unterlagen eine Bagatellverletzung fest. Es ist darauf hinzuweisen, dass 2009 Natascha Richardson nach einem Unfall mit den gleichen Merkmalen, die der BG-Arzt zugrunde legte, an einer derartigen Bagatellverletzung verstarb.

    2008 stellte ein Gutachter fest, dass er anhand der vom Gericht vorgelegten Unterlagen nie auf eine Verletzung hin untersucht wurde. Die anschließenden apparativen Diagnostiken bestätigten eine Verletzung, die aufgrund der übereinstimmenden, zeitnahen Unfallangaben als Beschleunigungsverletzung identifiziert und klassifiziert wurde.

    Haarsträubend und fernab jeder Logik und Rechtssicherheit, was ich erlebte.

    Bei Gericht läuft es nicht viel anders als in der BG ab. Das muss man erlebt haben. Rechtssicherheit? Rechtssicherheit in Deutschland, das können Sie vergessen. Da wird gebogen und gehämmert, bis das Ergebnis heraus kommt, was man schon immer haben wollte. Da gibt es Logik, die wird eigens für Sie erfunden.

    Wenn es Ihnen hilft, dann bin ich bereit auch vor Ihrem Gericht unter Eid zu bestätigen, dass 2005 eine Mitarbeiterin einer BG mir sagte, dass sie wisse, wo meine Unfallunterlagen in der BG seien. Sie seien nämlich im Keller der BG, im Archiv. Erst wenn ein Anwalt oder ein Gericht sich meldet, würden sich die Juristen den Fall ansehen und schauen, was sie machen können. Die Mitarbeiter war nicht bei der BG beschäftigt, die sich mit meinem Fall konkret auseinander setzte.

    Das könnte Ihnen helfen wenigstens rechtliches Gehör zu bekommen. Über eine derartige Aussage kommt dann keiner mehr drüber, wenn er ohne anfragen bei behandelnden Ärzten, Eingangs- und Bearbeitungsstempel behaupten will, er sei tätig gewesen.

    Diese Schilderung, aber auch die Formulierungen, die in diesem Forum angebracht wurden, sind mir aus meinen eigenen Unterlagen und Schreiben mit der BG und dem Gericht bekannt. Daraus kann man schließen, dass es sich um Standardformulierungen handelt ohne Bezug zum jeweiligen Fall handelt, die man auch nicht als persönlichen Angriff auffassen darf.

    Man hat hier mit Juristen zu tun und alle pfeifen auf die Vorschriften, die Sie und ich im Sozialgesetzbuch lesen. Das muss man wissen.

    Das Trama in der BG setzt sich bei den Sozialgerichten fort.

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    Arbeitsunfall am Band
    Antwort von sabirke sabirke

    Ein Arbeitsunfall liegt dann vor, wenn: 1. Der Verunfallte eine versicherte Tätigkeit ausgeführt hat . das liegt meiner Meinung nach vor. 2. ein plötzliches von außen einwirkendes Ereignis aufgetreten ist, liegt nach Deiner Beschreibung auch vor 3. Der Unfall muss wesentlich sein für den Gesundheitsschaden , liegt auch vor. Versichert ist jede berufliche Tätigkeit außer Vorsatz.ein meldepflichtiger Unfall liegt aber erst bei einer AU von mehr als 3 Tagen vor, wobei der Unfalltag nicht mitzählt.

    Kommentar von locke2012 locke2012

    Bin schon seid dem 7.5. krankgeschrieben, muß morgen wieder zum Doc. Ist leider noch keine besserung in sicht.

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    Arbeitsunfall am Band
    Antwort von Hexle2 Hexle2

    Du hast bis jetzt alles richtig gemacht. Der Unfallarzt gibt den Arbeitsunfall an die BG weiter. Diese bekommt dann vom Betrieb einen ausgefüllten Fragebogen in dem der Unfallhergang geschildert wird. Da wird dann auch Datum, Uhrzeit und evtl. Zeugen festgehalten. Was Dein Chef glaubt oder sagt spielt keine Rolle. Es geht um Deine Gesundheit und auch um evtl. Folgeschäden die noch nach Jahren auftreten können. Deshalb ist dieser Bericht auch so wichtig.

    Habt ihr einen Betriebsrat? Wenn ja, sprich mit dem. Der Betriebsrat bekommt ebenso wie das zuständige Landratsamt einen Unfallbericht.

    Kommentar von locke2012 locke2012

    Ja einen BR haben wir! Danke für die tolle Antwort!!!

    Kommentar von Hexle2 Hexle2Hexle2

    Gerne. Kleiner Tipp: Wenn ihr einen Betriebsrat habt fragt den mal bei Problemen. Er kann nicht immer helfen, hat aber bestimmt oft den einen oder anderen nützlichen Rat.

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    Arbeitsunfall am Band
    Antwort von Ernesto1206 Ernesto1206

    natürlich ist das ein BG-Unfall. Sprich nochmals mit dem Arzt oder direkt mit der Unfallversicherung. Setz dich auf jeden Fall durch!

    Kommentar von locke2012 locke2012

    Es ist sehr schwer sich in der Firma durch zu setzen, würde ich gerne tun! Aber sie wissen ganz genau wie man einen klein bekommt.

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    Arbeitsunfall am Band
    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Wann, wo und wie ist das passiert?

    Wenn es während der Arbeitszeit war, IST es ein Betriebsunfall.

    Das muss gemeldet werden.

    Das entscheiden dann andere, aber NIE Dein Chef.

    Genauso wenig entscheidet die Polizei, wer am Unfall Schuld hat.

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