Siehe ZGB Art.60 http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a60.html ->
A. Gründung
I. Körperschaftliche Personenverbindung
1 Vereine, die sich einer politischen, religiösen, wissenschaftlichen, künstlerischen, wohltätigen, geselligen oder andern nicht wirtschaftlichen Aufgabe widmen, erlangen die Persönlichkeit, sobald der Wille, als Körperschaft zu bestehen, aus den Statuten ersichtlich ist.
2 Die Statuten müssen in schriftlicher Form errichtet sein und über den Zweck des Vereins, seine Mittel und seine Organisation Aufschluss geben.
Das ganze Vereinsrecht: siehe ZGB Art. 60-79: admin.ch/ch/d/sr/210/index1.html#id-1-2-2
An das Strassenverkersamt Bern doch ich finde niergens eine Rufnummer
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Hauptsitz Schermenweg 5 Postfach 3001 Bern
Tel. 031 634 21 11
Fax 031 634 26 8
http://www.pom.be.ch/pom/de/index/direktion/organisation/svsa.html
ganz unten rechts siehst du die Rufnummern und Adresse.
ich ihnen angerufen und die sagten es sei auf juli eingestellt vielen dank