Wenn der Betrieb so mit seinen Azubis handelt, wende dich an die zuständige IHK. Falls sie dich abweisen, bestehe auf dein Recht.
Berichtsheft - neue und gute Antworten
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0Ausbildung: Betriebswechsel, aber nie Berichtsheft geführt!?Antwort von
Honeybee89Honeybee89
Ein vollständiges ist Pflicht, schreib die Wahrheit rein und lass es nicht unterschreiben. Das wird die IHK (wenn es darüber läuft) verstehen, die werden ja auch über den Wechsel der Firma informiert und verstehen dann, warum. Bei meiner Prüfung haben die übrigens nicht mal reingeschaut in mein Heft, aber sicher ist sicher und du kannst es erklären. Aber nicht die Begründung, dass die dich nicht informiert haben, denn informieren kannst du dich auch selbst.
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0Ausbildung: Betriebswechsel, aber nie Berichtsheft geführt!?Antwort von
SpechtinSpechtin
pff ... gute Frage... bin mir gerade nicht sicher für wen das Heftchen ist? Wenn es für die Berufsschule ist wirst du wohl alles nachschreiben müssen, wenn es der neue Arbeitgeber verlangt auch, wenn man es einer Bewerbung beifügen sollte frag einfach im neuen Betrieb nach, wenn die sowieso vorhaben dich zu übernehmen, brauchst du gleich nicht anzufangen
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0Ausbildung: Betriebswechsel, aber nie Berichtsheft geführt!?Antwort von
larry2010larry2010
ein vollständiges berichtsheft ist voraussetzung für die zulassung zur prüfung. bei uns war in de rberufschule extra der ausbildungsberater und hat und uns informiert wie es geführt wird.
Kommentar von
Daniel78aDaniel78a So kenne ich es auch!
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0HIIIILFEEEEEEEEEEE BERICHTSHEFT MFAAntwort von
westernridingwesternriding
das heißt für mich ganz klar: wenn ich einen termin mache, muss ich darauf achten, ob nicht gerade zufällig einen tag vorher oder nachher sowieso ein Termin zur Überprüfung stattfinden soll, damit der Kunde nicht zweimal innerhalb von kurzer Zeit kommen muss. Das stelle ich mir darunter vor.
Das wird für die IHK (oder anderes Prüfungsamt) sein, da wird man es schreiben müssen!