Berechnung - neue und gute Antworten

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    pH wert einer lösung
    Antwort von cg1967 cg1967

    Stichwort: Löslichkeitsprodukt des Eisen(III)-hydroxids. Und dazu brauchst Du die Eisen(III)-chlorid-Konzentration (genauer: die Fe³⁺-Konzentration) (und die des NaOH), nicht aber den pH. Der kommt erst im zweiten Rechenschritt raus.

    Dein Ergebnis kann nicht stimmen, da Deine 0,00077-M-Lösung bei einem pKs von FeCl₃ von 2,2 schon einen pH von 3,14 hat und alkalischer werden muß.

    Stell mal Deinen Rechenweg rein, dann kann man nachschauen. Den pKs hab ich aus der ersten google-Quelle, er erscheint mir plausibel, wenn ihr einen anderen vorgegeben habt nimm den.

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    Welchen Generator fürs Schweißgerät??? *Hilfe*
    Antwort von WorDt WorDt

    Danke danke danke... echt cool von euch... und so schnell eure antworten!

    nochmals danke ;)

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    VW Phaeton Wertverlust
    Antwort von McGrey McGrey

    Du bekommst einen Phaeton in gutem Zustand ab etwa €10.000,- aber ich würde auf Nummer Sicher gehen und lieber etwas mehr investieren, um nachher nicht mit einer Grotte zu Enden (Ja, sowas gibt es auch beim Phaeton..). Auch beim TDI muss man vorsichtig sein, denn die ersten Phaeton sind ohne Partikelfilter ausgeliefert worden. Und alle anderen Motorisierungen sind leider ziemlich unwirtschaftlich. MfG, McGrey

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    Welchen Generator fürs Schweißgerät??? *Hilfe*
    Hilfreichste Antwort von Peppie85 Peppie85

    im vollastbetrieb zieht das Gerät 7,3 KVA (Kilovoltampere) das das rechnet sich Spannung * Strom * 1000... dem Bild, der Nennspannung und dem Stecker nach wären das wohl bei 380 Volt (eine Phase gegen die andere) knappe 20 Ampere.

    du musst also praktisch auf eine Symetrische Belastung deiner Drehstromsteckdose von 20 Ampere kommen. bei Drehstrom gilt für die Berechnung der Leistung die Näherungsformel P = U * I * √3

    um auf deine 20 Ampere pro Phase zu komemn brauchst du bei symetrischer Belastung eine Leistung von knapp 14.000 Watt (das entspricht in dem fall 14 KVA) etwas sicherheitsreserve nach oben wäre nicht schlecht...

    lg, anna

    Kommentar von wollyuno wollyunowollyuno

    in dem fall wäre auf jeden fall ein dieselaggregat zu empfehlen,benziner säuft ihn arm

    Kommentar von Peppie85 Peppie85Peppie85

    in der leistungsklasse so wie so

    lg, anna

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    Welchen Generator fürs Schweißgerät??? *Hilfe*
    Antwort von Szintilator Szintilator

    Die 310 A sind sekundärseitig gemeint, das ist der höchste Schweißstrom, wenn man das rechnet bei 24 Volt, dann kommen da 24 x 310 = 7440 W heraus, eine Verlußte muß berücksichtigen, also 8 kW muß der Generator schon hergeben!

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    Welchen Generator fürs Schweißgerät??? *Hilfe*
    Antwort von WorDt WorDt

    Das ist leider alles was ich habe... da ich das gerät noch nicht besitze also es noch nicht bei mir ist die nächste zeit.

    mich irretiert dieses "leistung 310A" was auf dem einen datenblatt was ich im internet gefunden habe steht demnach wären es ja aber knapp 118kW die die maschine leistet.

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    Welchen Generator fürs Schweißgerät??? *Hilfe*
    Antwort von itsche01 itsche01

    rechnen solltest du ja etwa so: dein schweissgerät hat eine maximale leistungsaufnahme, die dein aggregat bringen sollte, wenn du das schweissgerät auch mit voller leistung betreiben willst. die größte stromaufnahme, die ich lese sind 21A.

    wirklich schlau werde ich aber aus dem, was du aufgeschrieben hast auch nicht, wenn du das typenschild o.ä. fotografieren würdest wäre es vielleicht einfacher.

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    Physik flugkurve einer Kugel HILFE
    Antwort von Ennte Ennte

    Hallo,

    • Überlege dir, welcher Anteil der Geschwindigkeit in vertikale, welcher in horizontale Richtung geht (hier hilft dir der Winkel und Sinus/Cosinus ;) )

    • Überlege dir, was für Kräfte / Beschleunigungen in den jeweiligen Richtungen wirken

    • Integriere die Beschleunigungen, fasse sie mit den Geschwindigkeiten zusammen, integriere beides und du hsat deine Bewegungsgleichungen abhängig von t

    • Löse beide nach t auf, setze sie gleich, löse nach y auf und du hast die Funktion die du Zeichnen musst.

    mfg Ennte

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    § 33 SGB II
    Antwort von ichweisnix ichweisnix

    Laut einem Gespräch mit der Verantwortlichen wurde uns vor der Berechnung des Unterhaltes erklärt ,dass nach dem Bedarf aus dem deutschen Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) errechnet wird.

    Das ist nur begrenz richtig. Schauen sie mal in da Gesetz:

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__33.html

    Der Unterhaltsanspruch berechnet sich nach dem BGB. Nur ein nach dem BGB bestehender Anspruch geht auf die Behörde über. MAXIMAL aber das was die Behörde geleistet hat. Man beachte, das Unterhalt nicht ohne weiteres rückwirkend geltend gemacht werden kann. Rückwirkend kann nur bis zu dem Zeitpunkt gefordert werden, zu dem der Verpflichtete zur Auskunft über sein Einkommen aufgefordert wurde. §1613 BGB.

    Insoweit muß zunächstmal geprüft werden in Welcher Höhe überhaupt Ansprüche bestehen.

    Das Schlimmste an der Sache ist eigentlich,dass man NICHT in den Widerspruch gehen kann,kein Verwaltungsakt.

    Es handelt sich um den Übergang eines zivielrechtlichen Anspruchs. Dieser kann nicht einfach per Verwaltungsakt tituliert werden. Zunächst muß überhaupt erst mal ein Titel her. Entweder durch Anerkennung oder die Behörde müßte vor dem Familiengericht verklagen.

    Desweiteren fanden wir es merkwürdig,dass wir 300€ monatlich zahlen sollen,obwohl lt. Bescheid das Kind Leistungen von 239,50€ bekommt.

    Da kommen die Kosten der Unterkunft dazu.

    Kommentar von Mama1970 Mama1970

    danke für deine gute Antwort...ich habe nach den Leistungen geschaut,die das Jobcenter bis jetzt übernommen hat und mir fiel auf , dass Diese sich zusammensetzen aus den 239,50€ (siehe oben schon geschrieben) + Kindergeld 184€ . Nun frage ich mich,seit wann kommt das Jobcenter für Kindergeld auf?

    Vielleicht finden Sie ja was Passendes für mich,danke :)

    Kommentar von Mama1970 Mama1970

    Gern hätte ich gewußt , ob eine Kreditrate eines Autos bei der Berechnung des Unterhaltes berücksichtigt wird. Ich finde einfach keine genaue Antwort. Ich habe nur mal gehört, dass wenn der Mehraufwand viel höher ist als die 5% Pauschale ,wird Diese gestrichen und die nachgewiesene Kreditrate dafür berücksichtigt. Stimmt das?

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    § 33 SGB II
    Antwort von Petteerr Petteerr

    Geht mit diesem Schreiben zum Jugendamt in Eurer Stadt. Legt die Sache sachlich und höflich dar. In der Regel erhält man dann auch Hilfe. Es wird alles nochmal neu berechnet. Auch unter Berücksichtigung defr Kreditrate... Aber wartet nicht lange damit.

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    berechnungen HILFE!!!
    Antwort von Bacchus1971 Bacchus1971

    Programm kenne ich keins dafür, aber das geht doch relativ einfach selber zu machen. Du musst die Kante des Blechs berechnen (kannst du aus deiner Zeichnung heraus machen: die Länge des "schrägen Striches" ausrechnen, das ist einfache Geomatrie im rechtwinkligen Dreieck!), dann rechnest du dir den jeweiligen Umfang aus (d*Pi), zeichnest einen Kreisbogen mit mit einem beliebigen Radius und der Länge des kleineren Umfangs und aussen rum einen Kreisbogen, dessen Radius um die anfangs errechnete Kante grösser ist mit der Länge des grösseren Umfangs. Das noch so hinbekommen, dass die Enden der beiden gezeichneten Kreisbögen auf einer Linie vom Kreismitelpunkt aus liegen und voila...

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    Lohnausgleich / Berufsverbot / Folgeschwangerschaft
    Antwort von Anastasia78 Anastasia78

    Hallo,

    bitte lass Dir von niemanden sagen, wie du trauern sollst und wie lange du warten sollst, um wieder schwanger zu werden. Eine neue Schwangerschaft bedeutet nicht, dass du dein verlorenes Kind vergisst oder weniger liebst...Ich spreche aus eigener Erfahrung. Bin leider auch eine Sternemama. Nun sind deine Fragen sehr berechtigt. Dein Lohn (Mutterschaftslohn gennant) wird ab dem ersten Tage des BV ausgezahlt. Er muss als Durchnitt der letzten 3 Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft errechnet werden. Wenn du aber (z.B) im Juli bereits schwanger wirst, im Juni noch Mutterschaftsgeld (kk+Arbeitgeber) bekommen hast, muss zu einer zeitlichen Verlegung des Berechnungszeitraums kommen. Dann gelten 3 Monate vor dem letzten Mutterschutz. Der Mutterschutzlohn ist laufender Arbeitslohn und damit steuer- und beitragspflichtig.

    Alles Gute und ich drücke Dir die Daumen, dass alles gut geht!

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    Platten berechnen
    Antwort von Plasmafunke Plasmafunke

    Platte = 50 x 50 = 2500 cm² = 0,25 m²

    8000 m² : 0,25 m² = 32000 Platten

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    Platten berechnen
    Antwort von Friend4u Friend4u

    Eine Platte 50cm sind 0,25 quadratmeter (50x50), also 4 Stück pro Quadratmeter, somit 32000 Stück für 8000m²

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    Platten berechnen
    Antwort von Peterwefer Peterwefer

    Rechne doch zuerst einmal aus, wie viel m² eine Platte hat. Dann brauchst Du nur noch deine 8.000 m² durch diese Zahl zu teilen und hast die Anzahl Deiner Platten. Mit dem Umfang hat die ganze Geschichte übrigens gar nichts zu tun.

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    Platten berechnen
    Antwort von hanco hanco

    Nein. Du brauchst die Fläche der einzelnen Platte - nicht deren Umfang.

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    Berechnung von einem schwimmbad
    Antwort von tinafritz1992 tinafritz1992

    Zeichne dir das doch mal auf. Den Gehwegrand nenne ich G. Dann bekommst du für die Gesamtbrreite 40+2G und für die Länge 100+2g. Wenn du das multiplizierst, bekommst du die Gesamtfläche und die soll ja 8000 sein.

    (40+2G)(100+2G)=8000

    Das musst du jetzt einfach ausrechnen.

    Bei mir kommt für die Gehwegbreite 12,17 m raus

    Kommentar von Msv2012 Msv2012

    ich steh gerade auf dem schlauch wie biste jetzt darauf gekommen das der gehweg 12,17 m breit ist ? das mit den g versteh ich ja noch aber deine rechnung interessiert mich gerade mal den ich habe 28,57 raus als breite

    Kommentar von tinafritz1992 tinafritz1992tinafritz1992

    (40+2G)(100+2G)=8000

    4000+80G+200G+4G²=8000

    4G²+280G-4000=0

    G²+70G-1000=0 -> quadratische Ergänzung 701=2b, also b=35 und b²=1225

    G²+70G+1225-1225-1000=0

    (G+35)²=2225

    G+35=47,17 die negative Lösung kann man hier ja weg lassen, da es keinen Sinn macht

    G=12,17

    Kommentar von tinafritz1992 tinafritz1992tinafritz1992

    In der 4. Zeile muss es natürlich 70=2b heißen!

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    wie wird der unterhalt berechnet ?
    Antwort von Panazee Panazee

    Wenn ihr zusammen seid und zusammen wohnt muss er keinen Unterhalt zahlen. Ihr zahlt ja wohl alles zusammen was ihr zum Leben benötigt. Nach deiner Aufstellung steht zu vermuten, dass er sogar Miete und Strom/Gas/Wasser alleine zahlt.

    Um Unterhalt bekommen zu können müsstest du dich von deinem Freund trennen, sonst geht da gar nichts.

    Für sein anderes Kind muss er laut Düsseldorfer Tabelle 225.-€ zahlen und wenn das Kind 6 Jahre alt wird werden es dann 272.-€ sein. Um korrekt zu sein muss er eigentlich 92.-€ mehr zahlen (also momentan 317.-€), aber da ihm dafür, dass er Unterhalt zahlt, die Hälfte des Kindergeldes zusteht, also 92.-€, wird das im Normalfall gleich verrechnet und er überweist nur 225.-€ und die Mutter behält das komplette Kindergeld.

    Dabei spielt nur das Einkommen deines Freundes eine Rolle und nicht was er davon alles bezahlen muss. Wobei ich mir bei der Einrichtung nicht ganz sicher bin. Er zahlt da was ab, was seine Ex nun in ihrem Besitz hat, so wie ich das verstanden habe. Das müsste aber ein Anwalt klären. Ich glaube zwar nicht, dass das eine Rolle spielt, aber bin mir da nicht sicher.

    Kommentar von kruemel1983 kruemel1983

    nein,das hat er im besitz...aber er hat damals den kredit aufgenommen,um die wohnung und die einrichtung zu finanzieren. sie hat in der woche dort allein mit kind gelebt,er war auf montage,hat aber für ihren unterhalt gesorgt, sprich verpflegung...sie hat sich nur nicht umgemeldet,damit sie weiterhin alg beziehen konnte.

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    wie wird der unterhalt berechnet ?
    Antwort von HeinzS04 HeinzS04

    Seine Mietkosten und seine Kredite sind völlig aussen vor wenn man Unterhaltspflichtig ist. Es gibt ein Selbstbehalt der niedriger ist als z.B. bei einer Insolvenz. Dieser Selbstbehalt, wenn er von den Unterhaltsberichtigten, eingeklagt wird, ist zur Zeit bei Berufstätigen 950€. Rest wird aufgeteilt auf die Kinder bzw. wenn dann noch was übrig ist auf dich. Er wird da nicht viel machen können. Versuchen mit der Ex sich zu einigen. Ist das Anwaltlich geregelt oder übers Jugendamt sieht es schlecht aus. Leben und Leben lassen.

    Kommentar von kruemel1983 kruemel1983

    aber er muss ja auch irgendwie leben können,und wenn man alles zusammenrechnet,deckt der selbstbehalt nichtmal seine ausgaben,wie miete,nebenkosten,kredit,versicherungen....von was soll er da leben? dazu kommt,dass er das kind nichtmal sehen darf!

    Kommentar von Panazee PanazeePanazee

    Tja, so ist das halt. Ich bin in einer ähnlichen Situation und ich habe halt keine Versicherungen mehr. Die musste ich kündigen, weil ich sie mir nicht mehr leisten kann. Ich muss halt jetzt beten, dass ich nicht erwerbsunfähig werde.

    ...und so leid es mir tut für dich und so blöd die Situation jetzt ist, so muss ich doch sagen, dass das jetzt nicht aus heiterem Himmel kommt. Wenn ich finanziell nicht die ausreichenden Mittel habe, dann kann ich nicht noch ein Kind in die Welt setzen und dann los jammern, dass das Geld nicht reicht. Das war doch vorher klar, oder zumindest hätte man das vorher erkennen können, bevor man ein 2tes Kind in die Welt setzt.

    Kommentar von kruemel1983 kruemel1983

    erstens jammert hier keiner,ich wollte nur eine vernünftige antwort und zweitens ist das immernoch meine entscheidung ob ich ein kind will,und in meinem speziellen fall, gab es da für mich nur eine antwort!

    Kommentar von Panazee PanazeePanazee

    Gut, aber jetzt musst du halt damit leben, dass du ein Kind hast, aber dafür halt kein Geld mehr.

    Wie du sagtest - das war deine Entscheidung. Jetzt seinem anderen Kind weniger Unterhalt zukommen lassen zu wollen, damit es euch besser geht finde ich nicht so toll. Unter deiner Entscheidung sollen doch keine anderen leiden.

    Es war deine Entscheidung - du trägst die Konsequenzen.

    P.S.:

    ich wollte nur eine vernünftige antwort

    Hast du doch bekommen und zwar mehrfach. Das diese Antworten nicht so sind wie du sie dir wünscht ist nicht unsere Schuld. Wir machen die Gesetze nicht.

    Kommentar von kruemel1983 kruemel1983

    kommt drauf an,wie man die antworten schreibt! und noch eins, ich bin der meinung,ein vater hat nicht nur pflichten sondern auch rechte. und diese werden ihm verwährt! sehr gerecht!!!

    Kommentar von Wolpertinger WolpertingerWolpertinger

    Dann kann er den Kontakt ja einklagen...

    In übrigen entbindet deine Argumention ihn nicht von seinen Pflichten und dass weder moralisch noch rechtlich.

    Kommentar von Panazee PanazeePanazee

    Genau so ist es.

    Er soll zum Gericht gehen und das Umgangsrecht einklagen.

    Bestehen keine gravierenden Bedenken (und das müsste schon was richtig derbes sein), dann wird er das 100% zugesprochen bekommen. Von der Verpflichtung zur Zahlung des vollen Unterhalts befreit ihn das aber natürlich nicht. Ich habe meinen Sohn immer den ganzen August und muss trotzdem für diesen Monat vollen Unterhalt zahlen, obwohl ich in diesem Monat für sämtliche Kosten meines Sohnes aufkomme.

    Das System ist nicht immer gerecht, aber bei allen Entscheidungen steht immer das Wohl des Kindes an erster Stelle und nicht das des Vaters. Ich bin damit auch nicht immer glücklich, aber ich bin heilfroh, dass es nicht anders herum ist.

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    wie wird der unterhalt berechnet ?
    Antwort von Wolpertinger Wolpertinger

    Seine Unkosten sind vollkommen egal.

    Der Unterhalt wird anhand der düsseldorfer Tabelle berechnet.

    Und ich würde mich für einen Mann schämen, der seinem Kind nicht mindestens den Standard Unterhalt zahlt, bzw. würde ich mit so einem Mann nicht zusammen leben wollen.

    Kommentar von kruemel1983 kruemel1983

    ich brauche mich für meinen mann nicht schämen,denn er zahlt unterhalt! aber man hat ja wohl die möglichkeit es neu berechnen zu lassen,wenn sich die umstände,sprich 2.kind geändert haben. oder etwa nicht?

    Kommentar von Wolpertinger WolpertingerWolpertinger

    Ich sehe das so.

    Verdiene ich nicht ausreichend um mein erstes Kind zu finanzieren, dann sollte ich mir kein zweites, drittes oder viertes Kind anschaffen.

    Den ersteinmal bin ich dem Kind verpflichtet, was ich schon habe vollkommen egal wie Groß mein eigener Kinderwunsch ist.

    Von daher, nein meiner Meinung nach hat dein Mann nicht das Recht den Kindesunterhalt absenken zu lassen, nur weil ihr jetzt auch ein Kind habt.

    Kommentar von kruemel1983 kruemel1983

    würdest du,wenn du schwanger bist, dein kind abtreiben lassen,obwohl dir 3 ärzte gesagt haben,du kannst keins bekommen? ich weiß ja nicht! und sorry,ob ich das kind will oder nicht,kann immernoch ich entscheiden! ich töte kein leben...es war ein riesen glück,dass es ihn überhaupt gibt!

    Kommentar von Wolpertinger WolpertingerWolpertinger

    Ich würde nicht Schwanger werden, wenn mein Partner sich mein Kind nur leisten könnte, wenn er sein erstes Kind finanziell schlechter stellen würde.

    Hätte ich so einen großen Kinderwunsch, dass ich nicht verzichten könnte, würde ich mir einen anderen Partner suchen, dann paßt diese Partnerschaft einfach nicht.

    Und über Abtreibung, die Definition von Leben und von Mord möchte ich mich mit dir nicht Unterhalten.

    Kommentar von kruemel1983 kruemel1983

    anscheinend hast du gar nicht verstanden,was ich geschrieben habe,aber egal! wie sollte ich einen kinderwunsch haben,wenn ich weiß,dass ich gar keine bekommen kann? das thema war für mich gar nicht da. und sorry,selbst wenn ich wie jede ander frau hätte kinder kriegen können,würde ich bestimmt nicht mit irgendeinem kerl ins bett springen,nur um nen kind zu kriegen und die beziehung zu dem mann,den ich liebe beenden. und auf deine antworten kann ich verzichten!!!

    Kommentar von Wolpertinger WolpertingerWolpertinger

    Îch habe dich verstanden, ich teile deine Einstellung nur nicht und kritisiere sie.

    Allerdings erkenne ich anhand deines letzten Kommentars dass Du mir zuletzt wohl nicht mehr folgen konntest.

    Das rechne ich einfach mal deiner emotionalen Betroffenheit zu-

    Da du dich hier an ein Laienforum gewendet hast, dass sich auf den persönlichen Rat spezialisiert hat und nicht an eine Rechtsbratungsforum mußt Du wohl mit solchen Antworten, wie meine Rechnen.

    Wenn Du mit Kritik an deiner Haltung/Person/Leben nicht umgehen kannst, dann solltest Du demnächst vielleicht die Wahl deines Forums genauer überprüfen.

    Kommentar von Panazee PanazeePanazee

    aber man hat ja wohl die möglichkeit es neu berechnen zu lassen,wenn sich die umstände,sprich 2.kind geändert haben. oder etwa nicht?

    Nein, hat man nicht. Nach Abzug des Unterhaltes muss dem Unterhalt zahlenden, eine Summe von 850.-€ übrigbleiben. In eurem Fall könnte man eine Härtefall Ausnahme beantragen, dann wären es 950.-€. Bei einem Verdienst von 1.400.-€ müsste er also schon 450.-€ Unterhalt zahlen, bevor ihr da was machen könnt.

    Zahlen muss er momentan aber sowieso nur 225.-€. Also da gibt es nichts neu zu berechnen. Diese 225.-€ muss er bezahlen, komme da was wolle. Zahlt er mehr als 225.-€ dann kann er das selbst kürzen und nur noch 225.-€überweisen. Wird das Kind 6 Jahre alt sind es dann 272.-€.

    Kommentar von kruemel1983 kruemel1983

    laut anwalt-auskunft kann sowohl mutter als auch vater den unterhalt alle 2 oder 3jahre (weiß ich nicht mehr genau) berechnen lassen

    Kommentar von Panazee PanazeePanazee

    Ja, wenn einer der beiden glaubt, dass sich beim anderen was geändert haben könnte, was einen Einfluss auf die Höhe des Unterhaltes hat.

    Verdient dein Freund plötzlich mehr als 1.500.-€ und gibt das seiner Ex nicht an, aber die bekommt Wind davon, dann kann sie einen Antrag auf Neuberechnung stellen. Dein Freund muss dort sein Gehalt nachweisen und wenn das tatsächlich auf über 1.500.-€ gestiegen ist, dann muss er in Zukunft 241.-€ statt 225.-€ zahlen (auch rückwirkend für die Zeit seit er das bekommen hat).

    Umgekehrt kann dein Freund natürlich eine Neuberechnung fordern, wenn er weniger verdient und plötzlich weniger als 950.-€ übrig hat, nachdem er den Unterhalt gezahlt hat.

    Kommentar von kruemel1983 kruemel1983

    im gegenteil,er verdient jetzt weniger,da er nicht mehr auf montage ist. und er zahlt 202 euro,der betrag auf den sie sich damals beide geeinigt haben

    Kommentar von Panazee PanazeePanazee

    Hat er doch eh Glück. Sein Ex könnte von ihm 225.-€ fordern und die würde sie auch bekommen. Ab da wo das Kind 6 wird könnte sie sogar 272.-€ verlangen und auch die würde sie 100% zugesprochen bekommen.

    So gesehen habt ihr schon Glück, dass seine Ex so entgegenkommend ist und auf einen Teil des Unterhaltes verzichtet.

    Wenn ihr jetzt eine Neuberechnung beantragt, dann verspreche ich euch, dass ihr euch ins eigene Knie schießt, denn dann zahlt er die 225.-€ bzw. 272.-€ voll. Das wird dann gerichtlich festgelegt und als seine Ex, würde ich dann auch darauf bestehen. Erst verzichtet sie auf einen Teil des Unterhalts und dann drückt ihr eine Neuberechnung durch, weil ihr noch weniger zahlen wollt. Für so eine Unverschämtheit würde ich auf alles bestehen auf was ich ein Anrecht habe.

    Kommentar von Wolpertinger WolpertingerWolpertinger

    Ich frage mich, ob die Kindsmutter überhaupt das Recht hat, weniger Unterhalt zu verlangen, als dem Kind von Gesetz her zusteht...

    Kommentar von Panazee PanazeePanazee

    Das stimmt. Habe ich so noch gar nicht gesehen.

    Fällt aber unter "Wo kein Kläger, da kein Richter."

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