Hallo,
am besten auf dem letzten Brief zu der Beitragshöhe nachlesen: war dort damals schon eine Befristung der Ermäßigung angegeben? Oder ist ein Brief der Krankenkasse mit der neuen Beitragshöhe verlorengegangen?
Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Erhalt Widerspruch eingelegt werden.
Hier die Auswahl aller Krankenkassen:
http://www.gkv-spitzenverband.de/ITSGKrankenkassenListe.gkvnet
Hier kann man die geöffneten Krankenkassen vergleichen:
.test.de/versicherungen/tests/Produktfinder-Gesetzliche-Krankenkassen-Die-beste-Kasse-fuer-Sie-1801418-1801419/
Gruß
RHW
danke für de hilfreiche antwort.
es ist immer wichtig zu sagen, dass man nichts weiß, und seine freude am erteilen lehrerhafter ratschläge ausleben kann. für sie hat sich das forum schon mal gelohnt.