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Das Auto kann man nur dort anmelden, wo man seinen ordentlichen Wohnsitz hat (polizeilich gemeldet ist).

Wenn du einen Wohnsitz (Meldeadresse) dort hast, nur zu, ist ja günstiger als hier in Österreich, denke aber dran das du es irgendwann typisieren lassen musst das wird teuer. Oder hat es eine deutsche Zulassung?
Melde dein Auto auf die Eltern an, dann ist es kein Problem.

erstmal herzlichen glückwunsch!!!! ein eheschein hat mit dem eigentlichen ehevertrag nichts zu tun! bei einem ehevertrag kannst du festlegen wer was nach einer scheidung bekommt bzw. gütertrennung gütergemeinschaft wirt vereinbart! der eheschein wird genutzt bei der "normalen" eheschließung, weil dann die gesätzliche zugewinngemeinschaft gilt d.h. alles was vor der ehe war gehört dem der es eingebracht hat alles was dannach kommt wird geteilt bei der scheidung! da es nach 10 jahren ehe schwer zu sagen ist was wer eingebracht hat wird es in einem eheschein aufgeführt! lg malli

Mach einen Ehevertrag, dazu müsst ihr auf Notariat und es kostet ein bissele was, aber besser vorsorgen als hinterher heulen ;-)
Sowas ist sehr hilfreich im Falle einer Trennung (sofern du dabei keine üblen Klauseln drinne hast mit denen du dir selbst "ein Bein stellst" ).
Vorsicht ist besser als hinterher den Trouble haben ;-)
fSahra am 10. Dezember 2009 19:32 :-) endlich mal jemand das dass nicht so schlimm sieht :-) ich möchte auch nicht vom schlimmsten ausgehen aber informieren und mal darüber nachdenke schadet ja nicht.
Du meinst einen "Ehevertrag".
Den schließt man eigentlich vor der Heirat und kann festlegen, wem was gehört und wer was bei einer evtl. Scheidung bekommt, ob ggf. ein geerbtes Haus aus der Masse herauszurechnen ist etc.
Man kann natürlich auch Gütertrennung vereinbaren.
Wenn du Bedarf hast ist ein RA der richtige Ansprechpartner für dich.

Ich bin seid 43 Jahren verheiratet,solche Gedanken habe ich mir nie gemacht,gabs damals auch noch nicht,obwohl wir Frauen damals abhängiger von den Männern waren,als die heutige Generation.Heute ist fast jede frau in der Lage,im falle eines Falles für sich selbst zu sorgen.Bei uns zählte Vertratuen und Liebe.
So sollte es auch sein, finde ich jedenfalls. DH
fSahra am 10. Dezember 2009 19:22 Sie haben vollkommen recht. Wir haben selbstverständlich auch aus Liebe geheiratet!! Aber nichst desto trotz kann man sich ja über soetwas mal informieren, da man heut zu tage soviele schlimme und traurige Geschichten hört, von Paare wo man vorher gedacht hatte, das sie für immer zusammen bleiben. Ist es dann nicht "normal" wenn ich diese Frage stelle??
vollimleben am 10. Dezember 2009 21:33 Sicher ist es "normal"diese Frage zu stellen,ich rate dir nur,nicht auf die negativen aussagen deiner Bekannten zu hören,und aus diesem Grund in Ängste zu verfallen,nimm dir besser die Positiven zum Vorbild.
Beantrag eine vorläufigen Reisepass, der andere dauert zumindest bei unserer Stadtverwaltung 3 Wochen. LG
Es ist tatsächlich so leicht. Geh einmal an einem Mülleimer vor einer Bank vorbei, nimm eine KTO-Auszug raus und Du kannst Dir das Geld so wieder zurückholen.
Bitte nicht, weil das gemein wäre, aber es ist möglich!!!
Du kannst sogar so dreist sein und eine Überweisung ausfüllen und mit XXX unterschreiben oder mit "Elvis Presley" oder "Donald Duck". Das wird kaum geprüft. DAS wird der Banker wahrscheinlich nicht zugeben wollen, aber wenn Du ihn einmal gezielt danach fragst, wie das mit den Einzugsermächtigungen tatsächlich läuft, wirst Du erstaunt sein. Die Bank darf dabei nämlich davon ausgehen, dass das rechtens ist, da DU als Kunde deine Bankdaten ja nicht wild weiter reichen sollst!!!
tommi36 am 1. Dezember 2009 00:40 Danke, ich hab nachgefragt ziemlich penetrant und genau daher ereifere ich mich hier auch bei dem Thema... DH aber gleich 3 mal
Normal bekommt man vorher eine Rechnung. Bei Telekom ggf. auch als Onlinerechung. Wenn nicht Kopie der Rechnung anfordern und dann ggf. reklamieren.
tommi36 am 1. Dezember 2009 00:38 wir reden hier nicht von normal
Nach dem neuen Bankengesetz welches für die gesamte Bundesrepublik gilt hast du seit dem 31.10.2009 nun 8 Wochen Zeit um unberechtigt abgebuchte Beträge zurückzubuchen. Setze dich mit demjenigen auseinander z. B. Telekom, der den Betrag abgebucht hat.Die Rückbuchung ist wie ein Widerspruch zu werten. Die Behörde hat dich trotz Einzugsermächtigung vor der Abbuchung schriftlich zu informieren. Schau mal in den Vertrag oder in den Auftrag ob da nicht etwas von Nebenleistungen steht die erbracht werden die natürlich auch kostenpflichtig sind. Die Behörde ist in der Beweispflicht und nach erbringen der Leistung auch berechtigt Beträge abzubuchen, wenn eine Einugserm. vorliegt. Die Bank hat nach neuesten Stand in der Hinsicht keine Aufsichtspflicht zu prüfen ob eine Abbuchung rechtens ist. Frag die Behörde worum es geht. Hast du Bedenken gegnüber des Betrages lege Widerspruch ein, schriftlich, und überweise den für dich unstreitigen Betrag neu an.Die Behörde ist dazu verpflichtet Auskunft zu erteilen.
tommi36 am 1. Dezember 2009 00:38 du verdrehst hier etwas!!!!! nirgends auf der Welt kann man ungefragt jemand anders um sein Geld bringen. Nur bei den Banken
in wie fern denn ? die banken sind nicht verpflichtet zu prüfen ob die abbuchung rechtens ist, du hast da eine mitwirkungs- und mithaftungspflicht. da müßte ja jede bank noch 500 mitarbeiter einstellen um die abbuchungen zu prüfen ob sie inhaltlich und rechtlich stimmen, zudem braucht eine bank immer eine kopie deiner rechnungen, da werden die ja nie fertig und der papierstapel würde sich für jeden kunden bis zum mars stapeln. denk mal an den datenklau der kreditkarten weltweit, das merkt der kunde und die bank erst wenn es zu spät ist und das geld weg ist.ganz gerissene gauner sperren dir dein konto so das du eine fehlbuchung garnicht zurückbuchen kannst. das klügste wäre es du erkundigst dich bei deiner bank und läst dich aufklären.

Du kannst Abbuchungen in einer Frist von sechs Wochen einfach zurückbuchen lassen. Solltest aber überlegen ob die Abbuchung nicht doch richtig sind.
tommi36 am 29. November 2009 23:52 exakt: DH!
Nicht ohne eine Einzugsermächtigung, falls du meinst dir wurde zu Unrecht etwas abgebucht, du kannst jeden Betrag auch wieder zurückbuchen lassen ;-)
tommi36 am 29. November 2009 23:46 sie können auch ohne Ermächtigung, die Banken prüfen das nicht - Dein Einwand: Rückbuchung stimmt

Nein das dürfen sie nicht. Sofort das Geld zurück buchen und der Telekom mitteilen das die Bekannten den normalen Rechnungsbetrag selbst überweisen. Im notfall mit einem Anwalt sprechen.

Nur mit Zustimmung.
tommi36 am 29. November 2009 23:45 Das ist unwahr
Na wenn Du eine Einzugsermaechtigung der z. B. Telekom gegeben hast, koennen sie das tun. Allerdings muessten sie zunaechst eine Rechnung senden, bzw. den Einzug ankuendigen - damit auch ein Guthaben auf dem Kto besteht.
tommi36 am 29. November 2009 23:49 geht auch ohne EE
Es geht, ist aber Betrug!! Und insofern "geht es eben nicht!"
tommi36 am 29. November 2009 23:58 Töten ist auch illegal, geht aber eben doch..... also?
Damit hast Du es ja beantwortet - Tommi36. Es geht, aber der Missbraucher ist ja sofort feststellbar und somit fassbar. Deine Kontodaten haben tausende von Menschen....
tommi36 am 30. November 2009 00:19 ist eben nicht feststellbar, siehe oben

JA!!!!! Geh mal zu Deiner Bank und frag gezielt nach. Ich habs gemacht! Jeder, der Deine Kontodaten kennt, kann sich Geld von Deinem Konto überweisen lassen.
ottoka am 29. November 2009 23:49 man läßt sich als Firma das Geld nicht überweisen sondern bucht es vom Konto des Kunden ab. Dies ist aber nur möglich wenn die Firma eine Einzugsermächtigung hat.
ErsterSchnee am 29. November 2009 23:52 Das ist nur erlaubt, wenn man eine Einzugsermächtigung hat. Möglich ist es für jeden. Wenn ich also Deine Bankverbindung kennen würde, könnte ich auch problemlos von Deinem Konto jeden x-beliebigen Betrag abbuchen lassen.
tommi36 am 29. November 2009 23:53 immer noch nicht verstanden? Auch ohne Ermächtigung kann jeder buchen lassen
@tommi36, wenn jemand ohne Berechtigung und ohne Ermaechtigung Geld von einem Konto abbuchen laesst begeht er Betrug. Nicht nur, dass der Kto-Inhaber das Geld zurueckbuchen kann, nein, er kann den widerrechtlichen Abbucher strafrechtlich verfolgen.
tommi36 am 29. November 2009 23:56 Die Bank prüft nichts und bucht. Ist mir schon mehrfach passiert. strafrechtliche Verfolgung gut und schön, aber woher nimmst du die Beweise?
Der Abbucher muss beweisen, dass er berechtigt war/ist. Also, wenn die Telecom eine Einzugsberechtigung hat, und unberechtigt etwas abbucht, ist das natuerlich keine Strafsache. Aber, wenn ein Wildfremder, der keine Berechtigung hat, ein Konto widerrechtlich benutzt, ist es Betrug und sehr leicht feststellbar. Insofern kann eben nicht jeder abbuchen wie er will. Das ist eine Straftat.
tommi36 am 30. November 2009 00:11 "Der Abbucher muss beweisen, dass er berechtigt war/ist" - erster Irrtum: er muß nicht. DU mußt deine Kontoauszüge prüfen
tommi36 am 30. November 2009 00:14 Paß mal auf: Geh ins Internetcafe und mach ein Konto für einen Fremden bei der Diba auf, als Bsp. dann gib als Ref-Konto ein beliebiges anderes Konto an. Das Geld wird umgebucht ohne daß jemand informiert wird oder eine Lastschrift/Bestätigung oder Erlaubnis erteilt hat. Der Verursacher wird nicht ermittelt werden etc. Etwas gelernt?

keiner der keine Vollmacht von Dir hat kann einfach Geld von Deinem Kontó abbuchen. Geh zur Bank und laß den Betrag zurückbuchen.
tommi36 am 29. November 2009 23:44 doch - du erzählst totalen Mist, geh mal zu deiner Bank!
ottoka am 29. November 2009 23:47 Vollmacht = Einzugsermächtigung
tommi36 am 29. November 2009 23:51 auch ohne Vollmacht - Ermächtigung kann ich jederzeit von deinem Konto Geld abbuchen, wenn ich Deine Kto-Daten kenne. Daher mein Hinweis: Red hier nicht ru, wenn Du keine Ahnung hast, geh zur Bank und frag mal nach
Wenn die mal einen Abbuchungsauftrag haben buchen die auch alle Rechnungen ab. Muß man dann eben stornieren.