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Erst einmal Dienstaufsichtsbeschwerde, dann der Rechtsweg, dann steht der Weg zum europäischen Gerichtshof frei.
Daß die Behandlung ungerecht ist, ist höchstwahrscheinlich Deine subjektive Meinung. Kann mir nicht vorstellen, daß eine europäische Behörde Dein privates Elend interessiert.
superkorrekt am 27. November 2008 23:34 doch,wenn alle dazwischenstehenden behörden nicht zu einer "einstimmigkeit"(oder wie man es auch immer nennt)kommen können,dann geht es bis nach gaanz oben.
man geht allerdings nich davon aus das das passieren sollte.
er kann aber immer wieder/weiter berufung einlegen bis in die höchsten instanzen.die frage ist eben,ob die die nächst höhere instanz das dann genehmigt oder nicht.
lg

ich glaube du musst die reihenfolge einhalten.erst die erste zuständige behörde,dann die zweite. und so weiter.
da gibt es eben eine reihenfolge die es zu beachten gibt.
lg
Der Weg muß eingehalten werden. DH