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Behandlung - neue und gute Antworten Behandlung - neue und gute Antworten

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Gemeine ungleiche Behandlung beim Weihnachtsgeld

anonym
beantwortet von Nicki1980 am 14. Dezember 2009 07:46
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Ok vielen Dank für eure Antworten ich wünsche euch schöne Weihnachten und ein guten Rutsch.


Gemeine ungleiche Behandlung beim Weihnachtsgeld

Buegelfee
beantwortet von Buegelfee am 14. Dezember 2009 07:29
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ich muß mich SuMa77 anschließen. Vielleicht ist es auch die Wirtschaftskrise, wenn es Dein Mann mit Sicherheit sagen kann, soll er den Chef doch einfach mal drauf ansprechen


Gemeine ungleiche Behandlung beim Weihnachtsgeld

anonym
beantwortet von Mensch1 am 14. Dezember 2009 07:27
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Alle Männer, die kein Weihnachtsgeld bekommen haben, sollten gemeinsam(!) zum Chef gehen und ihn freundlich darauf aufmerksam machen, dass ihm vermutlich ein ´Fehler´ unterlaufen ist - weil einige kein Weihnachtsgeld bekommen haben.

Versucht, die Situation freundlich zu halten (auch wenn die Männer innerlich kochen), damit er die Chance hat, seinen ´Fehler´ zu korrigieren.

Viel Erfolg und Schöne Feiertage - wünsch ich Euch.


Gemeine ungleiche Behandlung beim Weihnachtsgeld

WetWilly
beantwortet von WetWilly am 14. Dezember 2009 07:17
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Wenn andere Weihnachtsgeld bekommen haben, kann das auch an deren Arbeitsvertrag liegen. Wenn dort 13 Gehälter vereinbart sind, dann sind diese 13 Gehälter auch in schlechten Zeiten zu zahlen. Bei gewerkschaftlich organisierten Mitarbeitern kann auch das (bzw. der Tarifvertrag) eine Rolle spielen.

Wenn Dein Mann nur 12 Gehälter im Vertrag hat, ist ein Weihnachtsgeld eine rein freiwillige Leistung.

Und Du kannst Dir sicher sein: wenn er sich zu heftig beschwert, kannst Du davon ausgehen, dass Dein Mann bald ohne Job da steht. Mit Berufskraftfahrern kannst Dun nämlich die Straße pflastern (sorry, aber so ist es).

Kommentar von Nicki1980 am 14. Dezember 2009 07:23

Alle haben den gleichen Vertrag nur weil diese personen mit den Chef per du sind. Möchte dich mal erleben wenn du die gleiche Arbeit machst wie deine Kollegen und den gleichen Vertrag habt. Alle bekommen was und du nicht da stellst du dir auch die Frage warum ist das so ???


Gemeine ungleiche Behandlung beim Weihnachtsgeld

turalo
beantwortet von turalo am 14. Dezember 2009 07:09
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Nicht jeder in jeder Firma bekommt Weihnachtsgeld. Bei uns wurde da abgestuft, es gab Leute mit 13. Gehalt und Leute, die ein klein bißchen was bekamen. Dazu besteht keine Pflicht und man kann da auch nichts gegen tun.

Kommentar von 9eda7fbf46b275914af4c6591b07c1a9smallLondonerNebel am 14. Dezember 2009 07:19

Dann müssen solche Regelungen aber arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich festgehalten und nachvollziehbar sein! Willkür des Arbeitgebers ist rechtswidrig!


Gemeine ungleiche Behandlung beim Weihnachtsgeld

zj1000
beantwortet von zj1000 am 14. Dezember 2009 06:54
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"und die anderen die ihn nicht im Hintern kriechen" Ich gehe davon aus dass der Chef das Weihnachtsgeld Leistungsabhängig gezahlt hat.

Kommentar von Nicki1980 am 14. Dezember 2009 06:59

Dann müsste mein Mann was bekommen wenns Leistungsabhängig gezahlt wird. Er ist LKW Fahrer und kommt Samstags nach Hause während die anderen schon Freitags um 2 uhr zu Hause hocken.Er hat in gegensatz zu den anderen fast keine Freizeit.

Kommentar von Bruckner am 14. Dezember 2009 07:25

Ich arbeite auch in einem Betrieb, der LKW Fahrer beschäftigt. DIE haben durch das Gesetzt MEHR Freizeit, als ich. Und ich sitze im Büro. Also erzähl mir nix von zu wenig Freizeit.

Kommentar von Nicki1980 am 14. Dezember 2009 07:33

Ihnen hab ich gar nix erzählt kein grund pampig zu werden.

Kommentar von Ea35a73f3e3cf8fd4ab2d59fb2a9dd93smallzj1000 am 14. Dezember 2009 08:49

Braucht er etwa mehr Zeit für die gleiche Arbeit ?


Gemeine ungleiche Behandlung beim Weihnachtsgeld

anonym
beantwortet von Nasomator am 14. Dezember 2009 06:53
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Ich kann dir leider nur sagen, dass dies eine äußerst beschissene Situation ist, denn "eigentlich" sehe ich hier das Gebot der Gleichbehandlung verletzt. Jetzt kommt aber das fette ABER, da es sich beim Weihnachtsgeld um eine freiwillige Zulage handelt, muss der Arbeitgeber sich nicht rechtfertigen und wenn ihn jemand dazu bringen würde, so wird er andere Gründe aufzählen, z.B. dass nur bestimmte Leute die nötige Leistung erbracht haben, oder nur gewisse Abteilungen effizient genug waren oder sonst irgend so einen Müll.

Deshalb muss ich euch leider davon abraten, irgendwelche Schritte gegen den Arbeitgeber einzuleiten, denn das Weihnachtsgeld werdet ihr nicht bekommen und im schlimmsten Fall ist dann der Job weg.

Tut mir sehr leid, aber bei diesem Thema, sitzt ein offensichtlich rassistischer Arbeitgeber am längeren Hebel.

Ich wünsche euch trotzdem ein schönes Weihnachtsfest. :)

Kommentar von Nicki1980 am 14. Dezember 2009 07:08

Ganz Erhrlich für einen Rassisten will ich nicht Arbeiten wollen. Ich als Deutsche kann so eine Gemeinheit einfach nicht nachvollziehen.Klar ist das Freiwillig aber wenn es Weihnachtsgeld gibt finde ich es nur gerecht wenn alle Geld bekommen. Die schon wie mein Mann seit Jahren dort Arbeiten.Schliesslich teilt man als LKW Fahrer ein grossen beitrag dazu bei das die Firma Läuft den ohne die kann der Tüp einpacken. Er steht in der Woche jeden Abend in Pampa weil er zu den Kunden muss hat Ärger und stress und dann wird er so hinterfotzig in den Hintern getreten. Für sowas hab ich kein verständnis.

Kommentar von Nasomator am 14. Dezember 2009 07:16

Wenn dein Mann die Möglichkeit hat, etwas anderes zu finden, dann sollte er den Betrieb verlassen. Dann sieht der Typ mal, wer die Leistungsträger in Wirklichkeit sind, denn meiner Meinung nach, sind leider die Deutschen nicht die fleißigsten (bin selber Deutscher, also keine Anfeindungen), denn bei mir sind es auch eher die Arbeitnehmer mit anderer Herkunft, auf die man sich verlassen kann.

Wie gesagt, ist echt ne beschissene Situation und ich sehe kaum ne Chance, diese Ungerechtigkeit zu bekämpfen. Ich bin selbst Arbeitgeber und wüsste spontan 1000 Gründe, mit denen ich mich da raus reden könnte und so wird es bei diesem Arbeitgeber auch sein, LEIDER.

Kommentar von Nicki1980 am 14. Dezember 2009 07:27

Habe das mein Mann auch ans Herz gelegt den Job zu wechseln.Er sucht auch schon nach ein neuen job. Dann ist ruhe.

Kommentar von Bruckner am 14. Dezember 2009 07:24

Tja, genau das hab ich gemeint (siehe oben). Als LKW Fahrer hat man eben leider kaum eine Chance, sich in den Betrieb mit mehr Leistung, Ideen ö.ä. einzubringen. Man fährt seine Tour, Ende.


Gemeine ungleiche Behandlung beim Weihnachtsgeld

helrich
beantwortet von helrich am 14. Dezember 2009 06:03
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Weihnachtsgeld ist eine Kann-Leistung. Allerdings wenn gezahlt wird, dann für alle festangestellten Mitarbeiter gleichermaßen, ohne Unterschied der Nationalität, Rasse, Religion, Geschlecht...

Einzig möglicher Unterschied wäre die Betriebszugehörigkeit. Sollte Dein Mann weniger als 1 Jahr im Betrieb sein, dann wäre es möglicherweise gerechtfertigt, daß er dieses Jahr leer ausgeht. Aber solche Gründe müßten irgendwo schriftlich festgehalten sein. Erkundigt Euch nach dem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung, die für die Firma gültig ist. Wendet Euch, wenn vorhanden, an den Betriebsrat.

Ansonsten würde ich die Sache mal vors Arbeitsgericht bringen wegen Diskriminierung. Das könnte allerdings auch zum Verlust des Arbeitsplatzes führen, da ein Arbeitgeber Gründe für eine Kündigung findet, wenn er will, auch wenn eine Klage in diesem Fall gerechtfertigt wäre... Also abwägen, wie weit Ihr gehen wollt.

Kommentar von Nicki1980 am 14. Dezember 2009 06:12

Mein Mann Arbeitet in dieser Firma über vier Jahre es ist mir schon klar das er deswegen weniger Weihnachtsgeld erhalten könnte. Aber Das einige in der Firma bevorzugt werden und andere ein Arschtritt bekommen finde ich eine riessen Sauerrei. Nur weil mein Mann Pole ist hat der Chef meiner Meinung nach nicht das Recht ihn von der Zahlung auszuschließen. Ganz egal wielange in der Firma Arbeitet. Mein Mann Arbeitet genauso hart wie seine bevorzugten Kollegen.

Kommentar von B36a6ad741c6447c4597e6d6b2d9b415smallhelrich am 14. Dezember 2009 06:19

Dann sollte er mit dem Betriebsrat Kontakt aufnehmen oder noch weiter gehen. Persönlich kann ich solche Ungerechtigkeiten auch nicht ab. Nur Recht haben und Recht bekommen sind eben 2 Paar Schuh... Wünsche Euch viel Glück bei der Sache.

Kommentar von B36a6ad741c6447c4597e6d6b2d9b415smallhelrich am 14. Dezember 2009 06:23

Ganz egal ist es nicht, wie lange jemand in einer Firma ist. Unter einem vollen Jahr Betriebszugehörigkeit ist es durchaus möglich, kein Weihnachtsgeld zu erhalten. Ist in unserer Firma auch so, aber eben für ALLE neueingestellten Mitarbeiter gleichermaßen.

Kommentar von Nicki1980 am 14. Dezember 2009 06:33

Ja ganz egal ist das nicht das Stimmt. Mein Mann hat auch die ersten zwei Jahre Weihnachtsgeld bekommen. Letztes Jahr hiess das wegen der Wirtschaftskrise gibs nix und denoch haben einige Weihnachtsgeld bekommen. Und dieses Jahr haben 10 Leute Geld bekommen und der Rest nicht und begründet hat der Chef das nicht. Diese Zahlungen wurden heimlich und still getätigt so das keiner was mitbekommen soll. Aber da hat einer die Klappe nicht gehalten und rumgeprahlt und so kam alles raus.


Gemeine ungleiche Behandlung beim Weihnachtsgeld

LondonerNebel
beantwortet von LondonerNebel am 14. Dezember 2009 05:54
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Klare Antwort: Nein, der Chef darf nicht so vorgehen! Es gilt auch arbeitsrechtlich der Grundsatz der Gleichbehandlung, ganz abgesehen vom Diskriminierungsverbot. Ein klarer Fall für einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Kommentar von Nicki1980 am 14. Dezember 2009 05:58

Vielen Dank für deine Antwort werde wohl nicht drum rumkommen ein Anwalt einzuschalten. So lässt er sich auf ein Gespräch nicht ein.

Kommentar von 9eda7fbf46b275914af4c6591b07c1a9smallLondonerNebel am 14. Dezember 2009 06:00

Dann erst recht! Entweder er bezahlt allen Mitarbeitern das Weihnachtsgeld oder keinem!

Kommentar von Nasomator am 14. Dezember 2009 06:56

Das ist nicht richtig, der Arbeitgeber kann es so hindrehen, dass er nicht allen Weihnachtsgeld bezahlen muss und eine Diskriminierung ist kaum nachzuweisen.

Leider sitzt er damit am längeren Hebel, auch wenn es moralisch absolut nicht ok ist. Trotzdem würde ich meinen Job jetzt nicht aufs Spiel setzen.

Kommentar von 9eda7fbf46b275914af4c6591b07c1a9smallLondonerNebel am 14. Dezember 2009 07:01

Den Trick möchte ich gerne sehen, bei einer so offensichtlichenen Benachteiligung ausländischer Arbeitnehmer! Laien mögen vielleicht darauf hereinfallen, gelernte Arbeitsrechtler kaum!

Kommentar von Nicki1980 am 14. Dezember 2009 07:11

Ja er ist der Meinung die Ausländischen Mitarbeiter haben eh keine Ahnung, schlucken es und halten die Klappe.

Kommentar von Bruckner am 14. Dezember 2009 07:20

So ein Blödsinn. Das Wheinachtsgeld kann auch die Leistungen des vergangenen Jahres für den Betrieb widerspiegeln. Und wenn er halt nur das ganze Jahr seine Dtunden abgearbeitet hat? Keine Ideen? Keine Identifikation mit der Arbeit? mit der Firma? Und dann? Vielleicht haben sich andere mehr ins Zeug gelegt? Schon mal daran gedacht?

Kommentar von 9eda7fbf46b275914af4c6591b07c1a9smallLondonerNebel am 14. Dezember 2009 07:24

So viel arbeitsrechtliche Unkenntnis tut fast schon weh! Kein Wunder, dass sich Arbeitgeber immer mehr herausnehmen können! Mein Tipp: Beim Anwalt Rat holen, der weiß zumindest, wovon er spricht!

Kommentar von Bruckner am 14. Dezember 2009 07:29

Und du hast scheinbar keine Ahnung von der freien Wirtschaft.

Kommentar von 9eda7fbf46b275914af4c6591b07c1a9smallLondonerNebel am 14. Dezember 2009 07:32

Du mich auch! Von wegen "freie" Wirtschaft... Frei scheinen bei Dir nur die Eskapaden der Chefs zu sein!

Kommentar von Simple_avatar2smallturalo am 14. Dezember 2009 07:50

Immer auf die Chefs. Ich bin froh, daß es berhaupt noch Menschen gibt, die allen Widrigkeiten zum Trotz noch Arbeitsplätze schaffen. Und dafür werden sie dann noch kräftig in die fütternde Hand gebissen. Ja, ich gebe es gerne zu: Ich bin arbeitgeberfreundlich eingestellt.

Kommentar von 9eda7fbf46b275914af4c6591b07c1a9smallLondonerNebel am 14. Dezember 2009 07:57

Oh ja, die Güte und Selbstlosigkeit dieser Menschen treibt mir immer wieder Tränen der Rührung in die Augen...

Kommentar von Simple_avatar2smallturalo am 14. Dezember 2009 09:38

bist Du in "Lohn und Brot"? Eine solche Verbitterung kann ich nicht verstehen.

Kommentar von Nicki1980 am 14. Dezember 2009 10:10

Wen haben sie mit dieser frage gemeint ??

Kommentar von Simple_avatar2smallturalo am 14. Dezember 2009 12:53

Wollte einfach mal wissen,ob LondonerNebel arbeiten geht oder sich von zu Hause aus über die Chefs dieser Welt aufregt. Sonst nichts.


Gemeine ungleiche Behandlung beim Weihnachtsgeld

SuMa77
beantwortet von SuMa77 am 14. Dezember 2009 05:53
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Weihnachtsgeld zu zahlen ist leider freiwillig.

Arbeiten die Deutschen Arbeiter schon länger in der Firma als dein Mann?

Ist dein Mann befristet angestellt?

Ist er von einer Zeitarbeitsfirma angestellt?

Wenn es keine, obengenannten, Unterschiede gibt dann würde ich mich mit den anderen russischen Arbeitern zusammen tun und mit dem Chef mal darüber reden.

Kommentar von Nicki1980 am 14. Dezember 2009 05:57

Die Arbeiten alle untschiedlich lange in der Firma. Und im Vertrag ist nichts von Weihnachtsgeld geregelt ( in welcher höhe oder wer überhaupt was bekommt ) habe es mal gegoogelt und dabei bin ich auf ein Artikel gestossen wo diese ungleiche Behandlung unzulässig sein soll.

Kommentar von Simple_avatar2smallSuMa77 am 14. Dezember 2009 06:03

Wenn die Deutschen auch alle unterschiedlich lange in der Firma sind und es keinen Unterschied zu deren Verträgen gibt dann scheint es tatsächlich so, als ob er es nur wegen der "Abstammung" gemacht hätte.

Das ist, auf alle Fälle, unzulässig.

Es darf, rein wegen der Abstammung, kein Unterschied gemacht werden.

Erkundige dich mal bei einem Rechtsanwalt, dieser kann dir sicher weiter helfen.

Kommentar von Simple_avatar2smallturalo am 14. Dezember 2009 07:10

Das Weihnachtsgeld "rasseabhängig" bezahlt wird, wäre dem Chef erstmal nachzuweisen. Es ist so wohl nicht fair, aber ich würde die Bälle flachhalten, weil ich den Job nicht gefährden wollte.

Kommentar von Simple_avatar2smallSuMa77 am 14. Dezember 2009 07:28

Das ist ja wahrscheinlich das Problem.

Sowas dem Chef nachzuweisen ist fast unmöglich.

Dann schiebt er es vielleicht auf die geleistete Arbeit oder sonstwas.

Ob Recht oder Unrecht, das kann einem wirklich den Arbeitsplatz kosten.


Ich wurde heute nicht behandelt.....

anonym
beantwortet von shopaholicx3 am 12. Dezember 2009 16:06
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Was soll das denn? Ihr regt euch über einen Arzt auf weil er dich mit 20 und einem Glassplitter im Finger nicht behandelt hat. Mein Vater ist selber Arzt für Kinder für die er eigentlich 1 Stunde bräuchte bekommt er im schnit weniger als eine halbe stunde zugeteilt. Es gibt zu wenige Ärzte da jeder mal krank ist und einen Arzt aufsuchen muss. Sie verdienen immer weniger und mein Vater zum Beispiel muss von morgens bis abends arbeiten und wird nachts manchmal noch 2-3 mal gerufen weil es irgendeinem Kind wieder schlecht geht. Nach 3 Stunden schlaf muss er dann wieder für mindestens zehn Stunden arbeiten. Und ihr beschwert euch das er keine Zeit hatte dir den Splitter aus dem Finger zu ziehen, ich weiß ja nicht was ihr für einen Job habt aber begleitet mal eienen Tag einen Arzt.


Welche Ratgeber oder Bücher über Patientenrechte bei der Patientenverfügung sind empfehlenswert?

schwabinggirl
beantwortet von schwabinggirl am 12. Dezember 2009 11:26
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Die Patientenverfügung ist im Sommer 2009 juristisch neu geregelt worden. Deshalb gibt es noch keine aktuellen Bücher. Unbedingt BMJ nachsehen: http://www.bmj.bund.de/enid/Publikationen/Patientenverfuegung_oe.html Meines Wissens ist die Patientenverfügung mit der Betreuungsvollmacht verbunden worden. Es muss also eine Person benannt werden, die die Patientenverfügung gegenüber Ärzten und Pflegern vertritt, wenn der Kranke es nicht mehr kann. Und das ist auch sinnvoll! Ich habe solche Fälle mit meiner 81-jährigen Mutter im Pflegeheim mehrmals erlebt. Die Verfügung wird im Ordner abgeheftet, in den Schrank gestellt und fertig. Kein Mensch guckt nach, schon gar nicht im Notfall. Das Heim hat ständig angerufen und letztlich musste ich dann entscheiden. Meine Mutter hatte den dritten Schlaganfall und konnte nicht mehr essen. Ein Todesurteil. Aber sie hatte klar gesagt: Keine künstliche Ernährung, keine Lebensverlängerung. Das Heim schickt alle Krisenfälle sofort ins Krankenhaus. Ich habe sie dann dort wieder zurückgeholt, Ruhe, Frieden, keine Action mehr, keine künstliche Ernährung, kein Tropf, nichts. Das waren ganz schwere Entscheidungen, die ich ohne ihre Verfügung nicht hätte treffen können. Sie ist ganz ruhig und dankbar eine Woche später gestorben. Wir waren da, alles war gut. Ich war auch froh, dass die Verfügung da war.


Welche Ratgeber oder Bücher über Patientenrechte bei der Patientenverfügung sind empfehlenswert?

galloper98
beantwortet von galloper98 am 12. Dezember 2009 00:19
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Ich würde ebenfalls die Malteser empfehlen. Das Formular für die Patientenverfügung und (gleichzeitig) Vorsorgevollmacht ist das übersichtlichste und verständlichste, das mir bisher begegnet ist. Habe es selbst benutzt und auch meiner Familie empfohlen. Im Übrigen ist es wirklich wichtig, so etwas zu haben - musste das bereits 2007 in einem konkreten Fall erleben. Eine Schmerzstillung bzw. Dämpfung wäre ohne eine in diesem Punkt konkrete Patientenverfügung nicht mehr möglich gewesen, weil sie das "Leben" (?) evtl. verkürzt hätte... Ich habe Gott gedankt, dass es eine gab.


Welche Ratgeber oder Bücher über Patientenrechte bei der Patientenverfügung sind empfehlenswert?

schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 11. Dezember 2009 22:54
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Stöber doch mal bei www.weltbild.de oder Amazon, die bieten Bücher zu diesem Thema an.


Welche Ratgeber oder Bücher über Patientenrechte bei der Patientenverfügung sind empfehlenswert?

dietmarherold
beantwortet von dietmarherold am 11. Dezember 2009 10:08
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Gute, weltanschaulich neutrale Informationen und Hilfestellung gibt der Humanistische Verband. www.patientenverfuegung.de


Welche Ratgeber oder Bücher über Patientenrechte bei der Patientenverfügung sind empfehlenswert?

stefffi23
beantwortet von stefffi23 am 11. Dezember 2009 10:06
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Guck evtl. auch mal hier:

http://www.deutsches-forum-fuer-erbrecht.de/index.php?id=49

Dort dann Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung. Ich find das Buch (eher Heftchen) richtig gut.


Welche Ratgeber oder Bücher über Patientenrechte bei der Patientenverfügung sind empfehlenswert?

anonym
beantwortet von Ela1705 am 11. Dezember 2009 09:33
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Schau mal auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz. Die haben sehr ausführliche und hilfreiche Broschüren herausgegeben, die man auch downloaden kann. http://www.bmj.bund.de


Welche Ratgeber oder Bücher über Patientenrechte bei der Patientenverfügung sind empfehlenswert?

anonym
beantwortet von tante4711 am 11. Dezember 2009 08:48
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frage mal bei einem Bestattungsinstitut nach, denke die haben da auch was , oder googlen


Welche Ratgeber oder Bücher über Patientenrechte bei der Patientenverfügung sind empfehlenswert?

badewasser
beantwortet von badewasser am 11. Dezember 2009 08:47
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die krankenkasse informiert einen gerne


Welche Ratgeber oder Bücher über Patientenrechte bei der Patientenverfügung sind empfehlenswert?

Baiana
beantwortet von Baiana am 11. Dezember 2009 08:47
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Von den Maltesern gibt es ein sehr sehr gutes Heft zum Thema, gleich mit der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zusammen.

Es ist gut, dass ihr euch ganz genau darüber informiert!



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