Ja, das ist wohl leider wirklich so. Es spielt keine Rolle, ob man Kontakt hatte, ob dieser gut oder schlecht war, es gelten die gesetzlichen Unterhaltsregeln. Verwandte haften daher sehr wohl für Beerdigungskosten eines Verstorbenen, der nichts hinterließ unter Berücksichtigung eines Selbstbehaltes. Umgekehrt würden diese ja auch alles erben, wenn der Verstorbene reich gewesen wäre. Das Geld wird dann gern genommen, obwohl man nie Kontakt hatte.
Beerdigungskosten - neue und gute Antworten
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0Beerdigungskosten - wen betriffts
Ist der Nachlass deines Vaters denn überschuldet? Daraus wären zuerst die Beerdigungskosten aufzubringen!
Dann von den Anghörigen - allerdings nicht von deiner geschiedenen Mutter. Allerdings wird ihr Einkommen zum Haushaltseinkommen mit dem deines Bruders, der in häuslicher Gemeinschaft mit ihr lebt, angerechnet. Über 1050 EUR Selbstbehalt, wäre er demnach zahlungsverpflichtet.
Wieso kommt es denn soweit? Sind du und dein Bruder und offenbar weitere Kinder des Verstorbenen nicht in der Lage, gemeinsam die Bestattungskosten aufzubringen?
G imager761
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0Beerdigungskosten - wen betrifftsAntwort von
JohannesJ54JohannesJ54
Dein Vater hatte drei Kinder. Ob die bei der Mutter leben oder nicht, spielt vermutlich keine Rolle.
Das Sozialamt sucht jemanden, der die Beerdigungskostrn übernimmt, sonst müsste das Sozialamt zählen (Erbe ist ja nicht vorhanden).
Wenn der Vater ein Vermögen hinterlassen hätte, hätten sich die Ehefrau und die drei Kinder aus erster Ehe das Vermögen geteilt. Oder hättest du verzichtet, weil vor 45 Jahren eine Scheidung war.
Es wird also vermutlich auch bei dir geprüft werden, ob du für die Kosten der Beerigung aufkommen kannst.
Wenn jeder das Erbe ausschlägt, wird das Sozialamt versuchen, jemanden finden, der die Kosten übernimmt. der Erblasser hatte vielleicht noch Geschwister, und die hatten Kinder.
Auch wenn alle das Erbe ausschlagen die Beerdigungskosten können sie nicht ablehnen.
Frag' deinen Anwalt, ob du wegen deines geringen Einkommens um die Bezahlung herumkommst, aber dervBruder auf Montage hat eventuell einen guten Verdienst und keine Kosten (wohnt bei Mutter). Der dritte Bruder wurde nicht erwähnt, vielleicht verdient er gut, und dieE Brüder übernehmen die Kosten. (sind für jeden vielleicht 4.000 Euro , je nach Aufwand)
Was gerne gemacht wird. Einer bestellt die Musik, derr andere soll zahlen.
Beispiel: Die Ehefrau sucht eine Gruft und einen teuren Sarg sowie das Lokal für den Leichenschmaus aus, und die Kinder sollen zahlen.
Also vorher klären, wer bezahlt.
Und der bestimmt auch, das es ein Urnengrab ohne Denkmal und nur Schnittchen , keinen Kuchen gibt.
Frag also den Anwalt, der kennt sich damit aus.
Die Verwandtschaftsverhältnisse , z.B. Geschwister des Verstorbenen , berücksichtigen.
Kommentar von
SliziaSlizia Genau das habe ich morgen vor. Ich hab nur einfach gern vorher einen groben Überblick, welche Themen ich hinterfragen muss und hier kamen sehr viele interessante Dinge, die ich mir aufschreiben muss.
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0Beerdigungskosten - wen betrifftsAntwort von
civek2402civek2402
Da ich dieses Thema im letzten Jahr erst hatte und mich ein wenig damit beschäftigt habe, wundere ich mich darüber! Normalerweise zahlen...wenn keiner sonst da ist...die leiblichen Kinder oder die Ehefrau (also die Erben) die Beerdigungskosten...natürlich nur, soweit sie das können! Die Exfrau auf keinen Fall!
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civek2402civek2402 Hier kannst Du auch noch mal lesen...
http://www.focus.de/finanzen/recht/erbschaft/familienstreit_aid_69683.html
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SliziaSlizia O danke. Das hilft mir dolle weiter. Meine Mom lacht zwar drüber, aber ich kann das, ehrlich gesagt, wirklich nur begrenzt komisch finden.
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JohannesJ54JohannesJ54 Die 3 Kinder sollen zahlen, aber eines der Kinder lebt bei der Mutter. Wenn es zählt, fehlt das Geld im Haushalt. Die Mutter muss nicht zahlen, aber indirekt ist sie an den Beerdigungskosten beteiligt.
Ob sie das Vermögen offenlegen muss , kann der Anwalt klären.
Wäre andersrum aber genauso.
Der Verstorbene hinterlässt eine Million, 500.000 Euro für die Ehefrau und den Rest teilen sich die Kinder. Das hätte die Exfrau auch einen Vorteil , aber auch nur indirekt.
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1Beerdigungskosten - wen betrifftsAntwort von
BuddyOverstreetBuddyOverstreet
Mir ist aus der eigenen Familie ein ähnlicher Fall bekannt. Die männlichen Kinder haben nach Bekanntwerden vor einem Notar die Ausschlagung des Erbes erklärt, obwohl nichts zu erben war, denn man kann auch Schulden erben. Gegenüber den Sozialamt wurde erklärt, dass seit x Jahren kein Kontakt besteht - fertig.
Letztlich war die zweite Frau in der Verantwortung, zumal sie zuvor eine Liegenschaft überschrieben bekommen hatte..
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1Beerdigungskosten - wen betrifftsAntwort von
PlasmafunkePlasmafunke
Bevor das Sozialamt das Portmonaie zückt, schröpft es erstmal jeden Angehörigen, der noch ein paar Euro in der Tasche hat. Ist leider so! Eventuell müssen die Kinder dran glauben. Und ob er sich jemals gekümmert hat, interessiert die nicht die Bohne!
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SliziaSlizia Das WIR zahlen müssen, ist rechtlich klar und dagegen werden wir auch die entsprechenden Schritte unternehmen. Aber meine Mutter IST mit meinem Vater schon seit 45 Jahren nimmer verwandt ;-)
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imager761imager761 Nochmal: sie zahlt auch nicht. Aber dein Bruder: und für seinen Selbstbehalt wird eben das Haushaltseinkommen ermittelt.
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0Beerdigungskosten von Großmutter - Wie bezahlen nach Erbausschlagung?
Als Auftraggeberin wird sich der Bestatter an deine Mutter halten, sofern sie nicht vorher beim Sozialamt Kostenübernahme beantragt hat.
Grds. fallen die Bestattungskosten dem Nachlass der Verstorbenen und damit den Erben als Rechtsnachfolgern zu. Mit Ausschlagung geht er an weiterer fernere Verwandte der Toten, schlagen alle aus, dem Staat. Der würde die nicht übernehmen, alle anderen Erben müßten es und wären mit Annahme zur Erstattung der verauslagten Kosten deiner Mutter verpflichtet.
Die Bestattungspflicht, mithin die anteilige Kostenübernhame fallen bei allseitiger Ausschlagung jedoch allen Familienangehörigen zu, sofern sie dazu in der Lage wären. Da sollte deine Mutter mal "den Hut rumgehen lassen" - der Bestatter wird sich, wie eingangs erwähnt, erst einmal an Sie halten, wenn keine Erben vorhanden sind.
G imager761
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Fubelt Ok, aber wie soll sich meine Mutter, wir, uns vor dem Bestatter verhalten? Zähneknirschend bezahlen? Er muss und will auch sein Geld bekommen. Wir hatten in 2 1/2 Monaten drei Beerdigungen. Wir haben schon die Bestattung meines Großvaters übernehmen müssen. Die Beerdigungskosten meines Vaters zahlen wir, weil er genug Geld hinterlassen hat. Bloß die Beerdigung meiner Großmutter, es war die günstigste Urnenbestattung die es gab, können wir uns nicht leisten.
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0Beerdigungskosten von Großmutter - Wie bezahlen nach Erbausschlagung?Antwort von
AlihaAliha
http://bestatterweblog.de/archives/Bestattungspflicht,-Bestattungspflichtiger,-B...
Lies mal hier nach, das könnte deine frage beantworten.
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0Beerdigungskosten von Großmutter - Wie bezahlen nach Erbausschlagung?Antwort von
StadtreinigungStadtreinigung
Bei Ausschlagung ist in der Erbfolge der nächst Verwandte mit allem dran,wenn keiner da ist,geht alles an den Staat,auch Kosten in der Folge
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0Beerdigungskosten von Großmutter - Wie bezahlen nach Erbausschlagung?Antwort von
ErdbeerbowleErdbeerbowle
Ich denke, deine Mutter muss bezahlen, da sie die Auftraggeberin war.
Die Situation ist ein wenig verfahrener. Wir können die Beerdigungskosten aufbringen und werden es auch. Darum gings nicht. Sieht man mal davon ab, dass wir erst heute und nur durch die Ämter erfahren haben, dass die zweite Frau meines Vaters diesen Antrag überhaupt gestellt hat (Kunststück - meine jüngsten Geschwister haben meinen Vater in ihrem 45-jährigen Leben genau 1-2 mal eine Minute gesehen, wir anderen hatten auch keinen Kontakt). Die Geschichte mit dem Übernahmeantrag war ein ganz böses Ding und ich bin herzlich dankbar für die Antworten hier. Meine Geschwister hätten nämlich beinahe, aus Wut, weil sie nicht mal erst ordentlich gefragt worden sind, ob sie die Kosten übernehmen, das Erbe einfach ausgeschlagen (mein Vater war NICHT verschuldet, das ist ja der Witz) und in dem Moment wärs wirklich problematisch geworden und hätte nichts gelöst, denn die Beerdigungskosten hätten sie, als nächste Anverwandte, auch DANN tragen müssen. Dank der antworten werden wir das jetzt mal in Ruhe mit einem Anwalt durchkauen und dann entscheiden, wies weitergeht. Und nebenbei ... glaub mir, wäre er Dein Vater gewesen und Du wärst Millionär, Dir würde unter den gegebenen Umständen auch das Scheckbuch nicht locker sitzen. Das habe ich einfach nicht weiter erklärt, weils in dem Zusammenhang keine wirkliche Rolle spielt.