Der hat mich auch angerufen, ich kenne ihn auch nicht. Wie ist es weiter gegangen???
Bedrohung - neue und gute Antworten
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0Gibt es den Ku-Klux-Klan noch als solches oder nur Untergrupierungen bzw. Splittergruppen?Antwort von
bedolf es gibt ihn noch, und das ist gut so
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0Unterwasserwelt Ägypten (Bedrohung)Antwort von
tobstar1tobstar1
http://www.planet-schule.de/sf/php/02_sen01.php?sendung=8213
Ein kleiner Film
Und noch als verteidigung für Taucher (ich selber): Es gibt viele gute Taucher die auf die Umgebung, Korallen unsw. achten und versuchen nirgends etwas abzubrechen. Leider gibt es immer noch Vollpfosten von Tauchern, die darauf nicht achten. Meistens Anfänger. Ich war letztes Jahr selber in Ägypten und war sehr schockiert wie zerstört die Riffe teilweise sind. Leider!!!
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0Kann ich eine Strafanzeige machen oder ist das keine Bedrohung im GesetztextAntwort von
crazyratcrazyrat
Wäre es möglich, dass Du in Zukunft bitte einfach so schreibst, dass Du als eine Person erscheinst, und nicht als Vermieter und Mieterin. Deine Texte sind leider nicht eindeutig genug, um DIR eine Hilfe geben zu können.
Zitate gehören auch in Anführungszeichen, damit man weiß, was geschrieben oder gesagt wurde. Oder wer was ist. In der Fragestellung bist Du als Vermieter erkennbar, in den Kommentaren erscheint es, als wärst DU die Mieterin. Was denn nun?
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0Kann ich eine Strafanzeige machen oder ist das keine Bedrohung im GesetztextAntwort von
emily2001emily2001
Hallo
"Solltest du nicht sofort die Miete zurückzahlen... schick ich dir Leute nach... ich mach dir das Leben zur Hölle..."
ja, das ist eine Bedrohung, du solltest einen Anwalt für Strafrecht einschalten, er sollte auch die ausstehende Miete anfordern.
Am besten laß mal dein Anwalt ein Protokoll über den Zustand der Whg. erstellen.
Gruß, Emmy
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1Kann ich eine Strafanzeige machen oder ist das keine Bedrohung im GesetztextAntwort von
Artus01Artus01
Wenn das der gesamte Text ist, sieht es stafrechtlich gesehen sehr schlecht aus.
§ 241 StGB passt nicht .... wo ist in dem Taxt von einem Verbrechen die Rede?
Auch bei § 240 StGB (Nötigung) finde ich irgendwie nicht das "empfindliche Übel"
Es fehlen einfach konkrete Schilderungen was passieren wird.
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1Kann ich eine Strafanzeige machen oder ist das keine Bedrohung im GesetztextAntwort von
crazyratcrazyrat
Das ist sicherlich eine Sache, in der Du nach anzeigen kannst. Aber solange es keine aktiven Beinflußungen von deiner Welt gibt, ist das leider nicht von Erfolg gekrönt.
Aber es ist zumindest eine üble Nachrede bzw. Beleidigung. Und das ist genauso wenig von der Sache her erfolgreich wie die "Bedrohung". Meiner Frau hat unser letzter Vermieter auch die russischen Freunde auf den Hals senden wollen. Aber bis dato hat der sich nicht mal groß bewegt.
Du kannst aber eine Mahnung und einen Mahnbescheid beantragen, um die Miete einzuklagen. Mit einem gerichtlichen Titel kannst Du die dann entsprechend auch 30 Jahre lang einfordern..
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1Kann ich eine Strafanzeige machen oder ist das keine Bedrohung im GesetztextAntwort von
FrauFlauschFrauFlausch
Das ist zwar ganz offensichtlich eine Drohung, aber ich glaube nicht, dass die Polizei da irgendwas machen wird. Eine Freundin von mir hat von ihrem Ex mal Morddrohungen per SMS bekommen. Sie ist damit zur Poliztei und die haben gesagt: "Solange nichts passiert ist, können wir ihnen auch nicht helfen..." Mit anderen Worten: "Kommen sie wieder, wenn er sie auch wirklich umgebracht hat"
Tja... deutsche Bürokratie. Aber versuchen kannst du es natürlich. Hast nix zu verlieren. Im schlimmsten Fall wirst du auch einfach nur weggeschickt.
Kommentar von
crazyratcrazyrat Eine Drohung ist es zwar, aber die Polizei wird erst aktiv, wenn es wirklich zu Beeinträchtigungen des Lebensumfeldes kommen würde. (Spreche aus einer eigenen Klage)
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0Kann ich eine Strafanzeige machen oder ist das keine Bedrohung im GesetztextAntwort von
bangiibangii
Ich weiss nicht wie das rechtlich aussieht.. Aber willst nich rinfach eine ratenzahlung mit der vereinbahren und ruhe hast... Kriegen bringt euch nicht weiter. Das schaukelt alles hooch... Ansonsten such da gespräch mit der unfreundlichen dame und sag das du mit diesen machenschaften nicht einverstanden bist.... Lg
Kommentar von
Purzellchen Ich habe eine Miete einbehalten da ich noch 3oo Euro Strom bekomme ferner hat Sie Sachbeschädigung in der Wohnung gemacht das wird auch noch teuer. Und Sie hat 2 Monate keine volle Miete bekommen. Das liegt beim Anwalt.Ich habe mit dem Amt gesprochen die wissen auch Bescheid
Kommentar von
crazyratcrazyrat Ist das jetzt ein Text von Ihr, oder von Ihr? Wenn DU sie zitierst, wäre es nett, wenn DU das mit Anführungszeichen deutlich machen würdest. So kann man das nicth auseinanderhalten.
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1Kann ich eine Strafanzeige machen oder ist das keine Bedrohung im GesetztextAntwort von
Sgbmail Die Bedrohung ist ein Straftatbestand, der im deutschen Strafgesetzbuch in § 241 StGB geregelt ist
Kommentar von
emily2001emily2001 Richtig !
Emmy
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0Kann ich eine Strafanzeige machen oder ist das keine Bedrohung im GesetztextAntwort von
RatgeberkoenigRatgeberkoenig
erst mal bist du ja wohl im unrecht, hm?
wenn du ihr noch was schuldest, solltest du das zurückzahlen, ehe SIE sich einen anwalt nimmt und dich anzeigt...
Kommentar von
crazyratcrazyrat Wenn der Mieter einen Schaden in der Wohnung verursacht, eine Kaution zu zahlen war, kann der Vermieter die Kosten der Schadensbeseitigung von der Kaution einbehalten. Und wenn die nicht in der Höhe der Kautionszahlung erfolgten, sind die überzähligen Beträge auch wieder zurückzuerstatten.
Nebenkostenzahlungen sind da aber nicht von betroffen.
Kommentar von
RatgeberkoenigRatgeberkoenig ich weiss nur, was der fragant in der frage schreibt.. mehr weiss ich nicht und spekulieren möchte ich nicht.
Kommentar von
crazyratcrazyrat Aber wenn Du den Kommentar von Ihr auf die Antwort von Bangii liest, erscheint es plötzlich, als wäre sie die Mieterin. So ist eine Hilfe nicht sinnvoll möglich.
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1Kann ich eine Strafanzeige machen oder ist das keine Bedrohung im GesetztextAntwort von
EncephalonEncephalon
Mach ein Dokument von dieser SMS, z.B. abfotografieren und ganz wichtig: die Handynummer muss mit auf's Bild. Und dann auf zur nächsten Polizeidienststelle und Anzeige erstatten, wegen Bedrohung oder wer weiß was.....
Kommentar von
crazyratcrazyrat Die SMS fotografieren bringt nicht. Einfach mit dem Handy und der SMS hingehen. Aber das wird wohl keine Anzeige werden.
Und die SMS auch aufheben. Abschreiben tun sie es, wenn es wirklich aufgenommen werden sollte.
Aber leider ist die Fragestellerin in der Fragestellung wohl der Vermieter, in den Kommentaren klingt es eher, als wäre sie die Mieterin. Sehr schwammig geschriebene Texte.
Kommentar von
EncephalonEncephalon Das ist das Grundübel in diesem Teenieladen hier: die wenigsten sind überhaupt in der Lage, ihr Problem annähernt exakt in Worte zu fassen. PISA lässt grüßen.
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0Anzeige wegen Bedrohung und unerlaubten Waffenbesitzes ?!Antwort von
ilknauilknau
Hallo, tinkerbell1238. Die Ansage der Frau reicht nicht als Beweis, denn sie beruht nur auf Hören / Sagen: angeblich eingebrochen - angeblich Waffenbesitz = kein Beweis. Naja, und der alte Herr war wohl an dem Tag besonders grillig, weil vllt. ein Ärgernis am Tag für ihn war. Sry, aber da lacht dich der Staatsanwalt aus, wenn du mit so einem dünnen Brett an kommst. Nimm es als das, was es ist: Ihr wart leider der Blitzableiter für den Frust des alten Mannes. Wärt ihr nicht lang gekommen, hätte es wen anders erwischt, lG.
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0Anzeige wegen Bedrohung und unerlaubten Waffenbesitzes ?!Antwort von
WeimaranerandyWeimaranerandy
Wenn, wie in diesem Fall, jemand eine solche Drohung ausspricht, eine andere/r Nachbar dann noch eine solche Äusserung tut ( die haben Waffen aus dem 2. WK), also somit unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht, dazu evt. noch Zeugen hast, dann interessiert sich dafür garantiert die Polizei. Sollte sie jedenfalls. Denn genau das könnte nicht nur euch passiert sein, sondern auch anderen Passanten. Und das verleiht der ganzen Sache schon mehr Gewicht.
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0Anzeige wegen Bedrohung und unerlaubten Waffenbesitzes ?!Antwort von
smartgrid11 Nein, das reicht nicht. Wenn ihr ihn mit einem Gewehr gesehen hättet, wäre es vielleicht möglich, aber auch etwas fraglich. Könnt ja schließlich auch ein Luftgewehr gewesen sein
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0Anzeige wegen Bedrohung und unerlaubten Waffenbesitzes ?!Antwort von
StrickpulliStrickpulli
Ist das jetzt ein schlechter Scherz oder was? :D
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0Anzeige wegen Bedrohung und unerlaubten Waffenbesitzes ?!Antwort von
Det1965Det1965
Abgesehen davon, dass er euch bestimmt nur Angst machen will, würde ich es der Polizei mitteilen. Sowas geht normalerweise gar nicht, aber bei einigen Hausbesitzern, wo schon viel in der Gegend eingebrochen wurde, liegen einfach die Nerven blank.
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0Anzeige wegen Bedrohung und unerlaubten Waffenbesitzes ?!Antwort von
PanazeePanazee
Also das "hören - sagen" reicht sicher nicht für eine Anzeige wegen Waffenbesitz aus, aber ihr könntet natürlich zur Polizei und das denen sagen, dann fahren die hin und fragen zumindest mal nach.
Eine Anzeige wegen Bedrohung könntet ihr erstatten, aber mit so gut wie keinen Aussichten, dass das überhaupt am Ende vor einem Richter landet. Da muss schon was kommen wie "Ich schlag dich tot" oder so, damit das vor Gericht landet und nicht einfach eingestellt wird.
danke du hast mir wirklich geholfen ;))