Baurecht - neue und gute Antworten

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    Grenzbebauung / Abriss - wie verfahren
    Antwort von Alexandra2704 Alexandra2704

    Grenzbebauung von 9 Metern ist nur dann erlaubt, wenn eine bestimmte Höhe nicht überschritten wird und es kein Wohnraum ist. Da wäre Garage, Schauer usw. Ansonsten muß 3 m. Abstand von der Grenze eingehalten werden. Ausschließlich der Eigentümer entscheidet, was dort weggerissen werden soll und was nicht.

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    Grenzbebauung / Abriss - wie verfahren
    Antwort von Seehausen Seehausen

    Privatrechtlich ist allein der Eigentümer und die öffentlich-rechtlich allein die Abbruchgenehmigung maßgebend.

    Wenn zusätzlich noch privatrechtliche Verträge oder nachweisbare mündliche Vereinbarungen bestehen sind die nur relevant, wenn sie zwischen den Verfügungsberechtigten getroffen wurden.

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    Grenzbebauung / Abriss - wie verfahren
    Antwort von crashlady crashlady

    Die Mieterin hat da nix mitzureden....

    vllt hat sie ein Mitspracherecht, aber definitiv kein Mitwirkungsrecht.

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    Grenzbebauung / Abriss - wie verfahren
    Antwort von Ratgeberkoenig Ratgeberkoenig

    google mal nach dem nachbarrecht deines bundeslandes. da stehen grenzabstände drinne.

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    wo wohnen, wenn die eigene wohnung verkauft ist, und das neue haus noch nicht gebaut?
    Antwort von anitari anitari

    Warum sollte es nicht möglich sein auf einer Baustelle einen Bauwagen hinzustellen um vorübergehend darin zu wohnen? Statt des Bauwagens könnte man auch einen Wohnwagen nehmen. Ist vielleicht etwas gemütlicher und bequemer.

    Allerdings könnte man auch mit dem neuen Eigentümer der Wohnung vereinbaren das man noch einige Monate zur Miete wohnen bleiben kann.

    für die bauphase von höchstens 4 monaten

    Dein Wort in Gottes Gehörgang;-)

    Kommentar von taigafee taigafeetaigafee

    jaja, länger wird es nicht dauern, hoch und heilig :-D.

    wir wollen in der wohnung nicht bleiben, denn sie ist viel zu weit weg von der baustelle.

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    wo wohnen, wenn die eigene wohnung verkauft ist, und das neue haus noch nicht gebaut?
    Antwort von tiniwuzz tiniwuzz

    Also rechtlich weiß ich es nicht so genau. Wenn der Rohbau schon steht und man auch die sanitären EInrichtungen schon soweit hat, dass man sie benutzen kann, dann würde ich sagen ja. Aber so von Anfang an, keine Ahnung, kommt evtl. auch auf die Kulanz der jeweiligen Gemeinde an, es gibt strenge und weniger strenge...

    Kommentar von Plasmafunke PlasmafunkePlasmafunke

    Viele Worte, null Inhalt..........

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    LOL

    Kommentar von tiniwuzz tiniwuzztiniwuzz

    Wenig Worte, null Inhalt...

    Kommentar von taigafee taigafeetaigafee

    die antwort stimmt. hab grad gehört, dass man nicht im wohnwagen drauf wohnen kann. vermutlich hängt es wirklich von der gemeinde ab.

    Kommentar von tiniwuzz tiniwuzztiniwuzz

    LOL

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    wo wohnen, wenn die eigene wohnung verkauft ist, und das neue haus noch nicht gebaut?
    Antwort von Plasmafunke Plasmafunke

    Da es Dein Grundstück ist, kannst Du darauf tun und lassen was Du willst!

    Kommentar von taigafee taigafeetaigafee

    dann könnte ja jeder auch in einem bauwagen leben. das geht aber nicht.

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    wo wohnen, wenn die eigene wohnung verkauft ist, und das neue haus noch nicht gebaut?
    Antwort von Mamamauss Mamamauss

    Kann man, ist aber sehr unbequem und im Winter saukalt. Koennt ihr das nicht irgendwie zwischenfinanzieren? Das Möbel einlagern ist doch auch sehr teuer.

    Kommentar von taigafee taigafeetaigafee

    es geht nur um den sommer und darum, ob es erlaubt ist.

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    wo wohnen, wenn die eigene wohnung verkauft ist, und das neue haus noch nicht gebaut?
    Antwort von Heidekraut12 Heidekraut12

    man kann doch vielleicht mit dem Käufer der Wohnung absprechen dass man drin bleibt bis man umziehen kann.

    Ich denke aber man kann auch im Bauwagen wohnen, bequem ist aber was anderes. Schaut doch mal nach einem Wohnwagen.

    Kommentar von taigafee taigafeetaigafee

    zur not holen wir auch unseren alten wohnwagen. es geht nur darum, ob es gestattet ist.

    die wohnung ist zu weit

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    wo wohnen, wenn die eigene wohnung verkauft ist, und das neue haus noch nicht gebaut?
    Antwort von tapri tapri

    du kannst in einem Bauwagen, einem Zelt oder sonstigem auf deinem Grundstück wohnen. Du kannst auch im Haus selber dir einen Raum gemütlich einrichen. Duschen kannst du ja zur Not in einem Schwimmbad.......

    Kommentar von taigafee taigafeetaigafee

    wir haben ein großes zelt. gute idee, aber ist es wirklich erlaubt? ich hab da meine zweifel.

    Kommentar von tapri tapritapri

    auf deinem Grundstück ist es keine Wegelagerei, also ok. Ich würde das nur ncht mit Kindern machen. Da denke ich, wäre sehr schnell das Jugendamt da und ihr hättet einen sehr schlechten Start in der Nachbarschaft

    Kommentar von taigafee taigafeetaigafee

    kinder sind nicht dabei, nein. und wir wären die ersten überhaupt auf dem ganzen gelände.

    Kommentar von tapri tapritapri

    na dann los, ist doch ein neuer spannender Lebensabschnitt

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    Fensterrecht-Bayern höherliegender Balkon
    Antwort von Seehausen Seehausen

    Eine derartige Bebauung ist selbst in Bayern nach Landesbauordnung unzulässig. Das geht dort nur, wenn eine entsprerchende Grunddienstbarkeit vorher eingetragen wurde, in anderen Bundesländern eine "Baulast". Es muss also ein EWinvernehmen mit Euch oder Eurem Rechtsvorgänger erfolgt sein.

    Oder es gibt einen Bebauungsplan, in dem entlang der Grenze eine "Baulinie" festgesetzt ist. Dazu bedarf es keines Einverständnisses der Nachbarschaft.

    Kommentar von Knoten4 Knoten4

    Vielen Dank für die Antwort. Aus Ihr ergeben sich 2 weitere Fragen: 1. Wo könnte man nachvollziehen, ob eine solches Einvernehmen vorlag. 2. Gäbe es eine Möglichkeit die Bebauung zu verändern, konkret die Balkone zu entfernen, sollte ein solches Einverständniss nicht vorgelegen haben?

    Kommentar von Seehausen SeehausenSeehausen

    Auch in Bayern gibt es noch eine Bauaufsichtsbehörde, die die Baugenehmigungen erteilt und alle diese Fragen geprüft haben muss. Also dort Termin vereinbaren und Akteneinsicht in Nachbarakte nehmen; als betroffene Naschbarn habt ihr darauf einen Rechtsanspruch.

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    Baugenehmigung mit Niesbrauch
    Antwort von schelm1 schelm1

    Er darf den zugesicherten Nießbrauch nicht beschränken! Klgen Sie ggfs. gegen die Erteilung der Baugenhmigung, bzw. erheben Sie sofort Einspruch als Betroffener gegenüber der Baubehörde! Die wird dann die "unbeschadet nachbarrechtlicher Einsprüche" erteilte Genehmigung überprüfen und ggfs. widerrufen. Dem Bauamt sind solche Rechte in aller Regel nie bekannt!

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    Baugenehmigung mit Niesbrauch
    Hilfreichste Antwort von Seehausen Seehausen

    Das kommt auf den Vertrag bzw. die Grundbuchformulierung des Nießbrauchs an.

    Und Du solltest kontrollieren, ob die Werkstatt und/oder der Anbau wie baurechtlich genehmigt ist; nach der Landesbauordnung dürfen nämlich die nach Landesbauordnung notwendigen Fenster von genehmigten Werkstätten nicht einfach zugemauert werden.

    Kommentar von Kaesemamsell Kaesemamsell

    Hallo Seehausen, hallo Schelm 1,

    ich danke euch für eure Antworten. Es wurde 1990 als Werkstatt genehmigt, aber nie gewerblich genutzt. Jetzt wurde im neuen genehmigten Bauplan davor noch ein Auto eingezeichnet. Das Bauamt teilte mir mit, dass der Niesbrauch nichts mit der Baugenehmigung zu tun hat und dies eine privatrechtliche Sache sei. Leider wurde die Baugenehmigung schon im Okt. 2011 erteilt, ich erfuhr es aber erst jetzt durch den Baubeginn. Ich wollte eigentlich die Werstatt vermieten, da ich finanziellen Engpass habe, weil der Eigentümer seinen anderen Verpflichtungen auch nicht nachkommt. Das Landratsamt unternimmt dergleichen überhaupt nichts und stellt das Bauvorhaben einstweilen auch nicht ein, bis alles geklärt wäre.

    Danke für eure Antworten

    Kommentar von Seehausen SeehausenSeehausen

    Nach Landesbauordnung "notwendige Fenster von Aufenthaltsräumen" dürfen durch neue Baugenehmigungen nicht zugemauert werdenm. Auch Werkstätten sind nach Landesbauordnung Aufenthaltsräume. REs kommt nur auf die genehmigte, nicht auf die tatsächliche Nutzung an.

    Es ist also zu prüfen, ob das zugemauerte Fenster ein nach Landesbauordnung notwendiges Fenster war.

    Richtig ist, dass für die Bauaufsicht ein Nießbrauch baurechtlich nicht relevant ist. Notwendige Fenster dürfen aber trotzdem nicht zugemauert werden. Insofern ist die Behörde unabhängig von Eigentums- und Nutzungsrechten verpflichtet, für die Einhaltung der Vorschriften des öffentlichen Baurechts zu sorgen.

    Kommentar von Kaesemamsell Kaesemamsell

    Hallo Seehausen, habe heute noch erfahren, dass angeblich die Fenster nicht zugemauert werden, aber durch die angebaute Garage und anschließendem Wohnhaus bringen die Fenster ja auch nichts mehr. Glaubst du, dass ich trotzdem eine Chance habe dies durchzufechten? Vielen Dank für deine Antwort. Kaesemamsell

    Kommentar von Seehausen SeehausenSeehausen

    Der Abstand von "notwendigen Fenstrern von Aufenthaltsräumen" ist in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt ("Gebäudeanstände"). Danach ist der Mindestabstand aus Gründen des Brandschutzes meist 5m; zur Belichtung in der Regel 6m. Dies einzuhalten ist Sache der Bauaufsicht, auch bei baugenehmigungsfreien Vorhaben.

    Die Einhaltung evtl. vertraglicher Vereinbarungen aus dem Nießbrauchsrecht ist Deine Sache; hierzu brauchst Du wohl einen Rechtsanwalt.

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    Garage auf Sondereigentum
    Antwort von Immofachwirt Immofachwirt

    Einen Sondereigentumsplatz gibt es nicht.

    Es gibt ein Sondernutzungsrecht für PKW-Stellplätze oder aber ein Sondereigentum an einem Tiefgaragenstellplatz oder einer Garage. Um dir konkret Antworten zu können, solltest du den genauen Wortlaut der Berechtigung der Teilungserklärung hier posten, damit nicht vorschnell ein falscher Rat erteilt wird.

    Kommentar von geige geigegeige

    Wurde eine zeitlang ganz häufig von Aufteilern so abverkauft - oberirdische Stellplätze als Sondereigentum (Betrug, ja) = isolierter Miteigentumsanteil.

    Kommentar von Immofachwirt ImmofachwirtImmofachwirt

    @geige

    Danke dir für den Hinweis. Dennoch sollte @molitor49 den genauen Wortlaut hier wiedergeben, da andernfalls eine vernünftige, sprich verläßliche Antwort nicht möglich ist.

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    Braucht man für ein Gartenhaus eine Baugenehmigung?
    Antwort von notelook notelook

    Diese Sache kannst du umgehen, indem du ein fertiges Gartenhaus kaufst und aufstellst, denn die haben in der Regel eine Genhmigung im Kaufvertrag enthalten. So habe ich es auch gemacht. In Deutschland ist es nun mal so, dass man für alle Bauteile an und um das Haus herum genehmigen lassen muss, selbst einen Regenschutz über der Haustür. Das ist die sprichwörtliche, deutsche Gründlichkeit. Ausgenommen sind normale Rosenbögen und andere Pflanzenwuchsförderer.

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    darf ich eine2m hohe und 65 m langen sichtschtzzaun aus efeu bauen?
    Antwort von Bergmanndocarmo Bergmanndocarmo

    Manchmal gibt es Ortsgestaltungssatzungen oder andere Planungsbestimmungen, in denen festgelegt ist, wie ein Zaun beschaffen sein soll. Zudem kommen verkehrsrechtliche Aspekte pp. Diese Bestimmungen - wenn man sie einhält - helfen Streit und Ärger zu vermeiden. Daher gibt es nur eine saubere Möglichkeit: Beim Bauamt vorher (!) nachfragen und - netter Stil - den Nachbarn nicht überraschen, sondern informieren und Gründe nennen, damit z.B. die "Einigelung" nicht falsch verstanden wird. Dann könnte es eigentlich keinen Streit mehr geben.

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    Rückbau von einsturzgefärdetem lanw. Wirtschaftgebäude
    Antwort von Seehausen Seehausen

    Zuständig ist allein die Bauaufsicht, die die notwendigen Anordnungen gegenüber dem Eigentümer zu treffen hat. Die kennen sich auch aus, welche Maßnahmen in welchem Umfang angemessen sind und den geltenden Gefahrenabwehrvorschrifdten entsprechen.

    Kommentar von lahijademimama lahijademimama

    Danke für die Antwort, werde mich notfalls an diese wenden

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    darf ich eine2m hohe und 65 m langen sichtschtzzaun aus efeu bauen?
    Antwort von Seehausen Seehausen

    Die zulässigen Zaunhöhen stehen in der Landesbauordnung und/oder einem Bebauungsplan und/oder einer Ortsgestaltungssatzung. Generelle Auskünfte sind deshalb bei gutefrage.net nicht möglich bzw. von vorneherein falsch.

    Für Pflanzen stehen die zulässigen Abstä#nde im jeweiligen Landesnachbarrechtsgesetz und dem BGB.

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    darf ich eine2m hohe und 65 m langen sichtschtzzaun aus efeu bauen?
    Antwort von orbilein orbilein

    Ich schätzte, dass das kein Problem darstellt, wenn diese Sichtschutzwand nicht gerade die gesamte Sonne von der Terrasse deines Nachbarns nimmt. Zwecks Bebauung: für einen Zaun braucht man KEINE Genehmigung; habe selber erst einen Maschendrahtzaun gezogen. Außerdem würde ich ca. 1 meter von der Grunsstücksgrenze entfernt bauen, damit (wie du schon sagtest) man diesen Streifen mähen kann. Vielleicht gehst du vorher einfach mal zu deinem Nachbarn und fragst ihn persönlich ?!

    Ich denke gerade an die Hecke unserer Nachbarn; die ist mindestens 2,50m hoch und da gab's eigentlich noch nie Probleme. Unser "Buschwerk" ist auch so hoch und wenn du dich mal in deiner Umgebung umschaust wirst du sicher mehrere solcher hohen Hecken und Sichtschutzwände finden.

    Kommentar von Seehausen SeehausenSeehausen

    Laienhaft naiv und falsch.

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    Rückbau von einsturzgefärdetem lanw. Wirtschaftgebäude
    Antwort von MarieAnou MarieAnou
    Kommentar von lahijademimama lahijademimama

    Vielen Dank für Ihren Antwort,welche die Rechtslage sehr gut darlegt und ich mich dadurch auf sicherem Boden bewege, was die weiteren Massnahmen anbelangt.

    Kommentar von MarieAnou MarieAnouMarieAnou

    Bitte!

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