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wenn es eine Baumschutzverordnung gibt, dann müsst ihr euch erkundigen, ob der Baum darunterfällt; wenn nicht, dann könnt ihr ihn fällen, ansonsten müsstet ihr beantragen, dass die Fällung gestattet wird. Ihr müsst auf jeden Fall dafür sorgen, dass von den Bäumen keine Gefahr ausgeht. für einen normalen Baumschnitt braucht ihr keine Genehmigung.

Einen Baum Über 30 cm. Durchmesser darf man nur fällen mit der Genehmigung der Behörden.

Genehmigung einholen, sonst könnte es großen Ärger geben!

Soweit ich weiß muß man eine Genehmigung dafür einholen ! Bei uns ist das jedenfalls so. Bringt ja für die Stadt auch wieder Gebühren in die Kasse.

Also, bei uns muss man um Erlaubnis fragen. Erkundige dich mal beim Ordnungsamt.
Da braucht Ihr eine Erlaubnis.
Mariposa68 am 20. November 2008 09:11 Moin :-)
Moin,:-)
Man braucht nichtüberall eine Genehmigung.
Es gibt verschiedene Matten, die man um den stamm legen kann. Auch ein enges Drahtgeflecht oder Manschetten aus PVC haben sich gut bewährt. Schau einfach mal im nächsten Baumarkt nach.

Die Rinde mit Sisal verkleiden und / oder davor Anderes anbieten, an dem sie kratzen dürfen, z.B.mit Natur-Material oder Sisal umkleidete Pflanzstäbe (Durchmesser etwa 5 cm)
Es gibt im Fachhandel sogenannte Abweissysteme für Katzen, z.B. Holzringe oder Metallhülsen, an denen Katzen nicht vorbei kommen. Die mit den scharfen Spitzen würde ich ablehnen, es gibt mittlerweile gute Produkte, die es Katzen unmöglich machen, im unteren Bereich an die Rinde heran zu kommen (dient gleichzeitig als Abwehrmaßnahme gegen Beklettern der Bäume).

Genau zu diesem Zweck, um wilde Tiere zu verjagen, habe ich ein paar verschiedene Tierfiguren mit eingebautem Bewegungsmelder im Garten stehen.
Wenn eine Katze oder ein Vogel in den Erfassungsbereich kommt, geben die dann ihre typischen Geräusche von sich, bellen, quaken usw., das hilft in jedem Fall.
linguini am 18. November 2008 13:14 na wunderbar ...
noch zur Ergänzung; der Erlass von Baumschutzverordnungen ist Ländersache; meist gelten die Schutzverordnungen für Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm in einer Höhe von 1,00 - 1,30 m.
Baumschutzsatzungen sind nicht Ländersache, sondern Sache der Kommune. Bei der Stadtverwaltung (Grünflächenamt oder wie immer das gerade dort heißt) nachfragen.