Also die von Unwissenheit disqualifizierenden meisten Antworten hier, stellen Sinn und Zweck eines solchen Forums in Frage... vielleicht sollte man auf eine solche Frage nur antworten, wenn man auch davon eine Ahnung hat.
Auch als Architekt kann die Frage nicht aus dem Standgreif beantworten, zumal, wie der einzig nützliche Kommentar von Kiss 96 und Kaktus 60 hier schon darauf hingewiesen hat, dass es sich bei dieser Frage um ein Landesbaurecht handelt, das sich teilweise von Bundesland zu Bundesland erheblich unterscheiden kann. Die Angaben treffen aber großteils z.B. auf die LBO in BaWü und auch in Bayern (BayBo) zu.
Grundsätzlich müsste man allerdings klären, ob es sich bei dem Gartenhaus um ein Bauwerk im Sinne der Bauordung handelt, was meist an die Kriterien des Verbundes mit dem Boden verknüpft ist.
Auch kann es weitere Restriktionen geben: Bebauungsplan, Gestaltungssatzung einer Gemeinde, Denkmalschutz und die Vorgaben einer Eigentümergemeinschaft, sofern deren Festlegungen im Rahmen des gesetzlichen Gestaltungsspielraumes sind. Die BayBo wurde übrigens gerade novelliert und kleine Nebenbauwerke werden jetzt priviligiert behandelt und sind i.d.R. nicht genehmigungspflichtig.
in NRW bis zu 30 Kubikmeter Bruttoinhalt gehemigungsfrei:
§ 65 (Fn 16,10) Genehmigungsfreie Vorhaben § 65 (Fn 16, 10) Genehmigungsfreie Vorhaben (1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung:
Gebäude
Gebäude bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Aborte oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches); dies gilt nicht für Garagen und Verkaufs- und Ausstellungsstände,
Gartenlauben in Kleingartenanlagen nach dem Bundeskleingartengesetz,
Wochenendhäuser auf genehmigten Wochenendplätzen,
Gebäude bis zu 4,0 m Firsthöhe, die nur zum vorübergehenden Schutz von Pflanzen und Tieren bestimmt sind und die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen,
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Danke.
Ich wohne in Hessen. Ich frage mal beim Bauamt nach wieviel es hier ist.