Auf den Rechnungen etc. sollte immer der ganze Name stehen.. aber auf dem ÜW-Träger müssen die Kunden das natürlich nicht alles angeben. Beispiel: Firma heißt voll Bollerjahn UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG.. dann werden die nur angeben Bollerjahn UG, das reicht. Und ist eigentlich auch jedem Kd. klar... es soll ja nur klar sein, wo das Geld hingeht, wenn sie überweisen (da ist mittlerweile eigentlich nur noch Bankverbindung wichtig, Namen werden nicht mehr von der Bank abgeglichen). Und bei der Anmeldung des Kontos gibst Du halt auch bei der Bank alles an, fertig. So war´s jedenfalls bei uns, einem großen Unternehmen.. da schrieben die Leute auch nur das International bekannte Kürzel, die Unternehmensform bliblabub sparte sich fast jeder und war auch kein Problem (Hauptsache eben, dei DAten stehen alle auf der rechnung, danach krähte kein Hahn mehr danach).
Bankwesen - neue und gute Antworten
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1Firmenkonto für UG (haftungsbeschränkt)Antwort von
PatrickLassanPatrickLassan
Die Firmenbezeichnung einschließlich des 'Rattenschwanzes' muß nur auf deinen Rechnungen usw. stehen. Was deine Kunden bei einer Überweisung als Name des Empfängers angeben, ist ihnen überlassen. Der Bank ist das auch relativ egal, da die Buchung anhand der Kontonummer erfolgt.
Kommentar von
NihildeNihilde Vielen Dank für die fixe Antwort! Das beruhigt mich! Gründet man als UG, wird einem das mit der kompletten Firmierung einfach sowas von eingetrichtert, dass ich schon ganz tatterig werde ;)
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0Soll Bankübliche Kleidung tragen, muss ich bei so nem schönem Wetter mit Sakko rumlaufen?Antwort von
superfuxisuperfuxi
In welcher Funktion gehst Du zu dem Info-Tag? Interessent oder als Vertreter der Bank?
Wer hat die Kleiderordnung herausgegeben? - Den/die bitte genau fragen, was gewünscht wird!
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0Soll Bankübliche Kleidung tragen, muss ich bei so nem schönem Wetter mit Sakko rumlaufen?Antwort von
kaesefusskaesefuss
Auch im Sommer siehst du alle in der Bank mit Sakko. Es gibt Anzüge aus leichtem Stoff, wo auch im Sommer keine Hitzestau auftritt. Ohne Sakko, ein Nogo.
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0Soll Bankübliche Kleidung tragen, muss ich bei so nem schönem Wetter mit Sakko rumlaufen?Antwort von
BellaBonitaBellaBonita
Also ich würd auf jeden Fall das Sakko anziehen. Ist ja nur für ein paar Stunden, aber das gehört sich schon
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1Soll Bankübliche Kleidung tragen, muss ich bei so nem schönem Wetter mit Sakko rumlaufen?Antwort von
LustgurkeLustgurke
ich glaube daß man in der bank das hemd in der hose zu tragen hat?
ich sehe oft bankleute ohne jacke. ich glaube daß ein sakko nicht unbedingt pflicht ist.
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0Soll Bankübliche Kleidung tragen, muss ich bei so nem schönem Wetter mit Sakko rumlaufen?Antwort von
binimabinima
Ich würde das Sakko auf jeden Fall mitnehmen und dann tragen!!!
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1Soll Bankübliche Kleidung tragen, muss ich bei so nem schönem Wetter mit Sakko rumlaufen?Antwort von
teuto47teuto47
Sakko ist ein MUSS.
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1Soll Bankübliche Kleidung tragen, muss ich bei so nem schönem Wetter mit Sakko rumlaufen?Antwort von
Florian2701Florian2701
Auf jeden fall mit Sacko hingehen und dann ausziehen und über den Stuhl legen muss übrigens auch kein weißes Hemd sein ;)
Dauert in der regelb bis 17-18 Uhr
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1Soll Bankübliche Kleidung tragen, muss ich bei so nem schönem Wetter mit Sakko rumlaufen?Antwort von
PinkbluePinkblue
Sorry raushängendes Hemd geht gar nicht und Sacko ist in der Bank ein muss.
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2Soll Bankübliche Kleidung tragen, muss ich bei so nem schönem Wetter mit Sakko rumlaufen?Antwort von
DonMarioDonMario
Dann eben nur n Hemd und Krawatte. Die Stoffhose und die Lackschühchen dazu und schwupps biste ein Banker im Sommergewand ;)
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1Verrechnungsscheck aus DE in Frankreich einlösbar?Antwort von
Wolli1960Wolli1960
Möglich ist es, wenngleich diese Zahlungsmethode als überholt gilt. Evtl. kann sich eine Verzögerung ergeben, da solche Schecks nur unter Eingang vorbehalten gutgeschrieben werden. Dies ist aber ein Problem der Scheckempfängerin.
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masterkalle92masterkalle92 Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Schönen Abend wünsche ich.
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1Verrechnungsscheck aus DE in Frankreich einlösbar?Antwort von
karingoehmannkaringoehmann
Bevor ich Ihre Frage beantworte - ich befürchte,das so mühsam von Ihnen besorgte neue Schnuffeltuch wird von Ihrer Kleinen leider nicht akzeptiert werden - es riecht nämlich nicht so, wie sie es gewohnt ist ........ eventuell wäre es nicht schlecht, es noch einige Tage gemeinsam auszuhalten und den Riesenverlust zu betrauern, aber es wird sich legen (das hören Sie als Mami natürlich gar nicht gerne, ich weiß, aber bis der Scheck eingelöst ist, das Päckchen bei Ihnen ankommt, Sie das Teil gewaschen haben.... da gehen ja auch mehrere Tage ins Land...).
Der Verrechnungsscheck würde in Frankreich eingelöst, da es dieselbe Währung ist, kommen auch keine Umrechnungskosten (Courtage) auf Sie zu.
Ich hoffe, es geht alles gut - ich kenne diese Situation....
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masterkalle92masterkalle92 Vielen Dank für die Antwort. Ich bin aber der Vati. ;-D Und sie leidet tüchtig. Und wir alle mit, der ideelle Wert ist schon enorm für uns. Ich habe auch noch so einen Teddy aufgehoben, ohne den ich als Baby nicht schlafen mochte.^^
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1Verrechnungsscheck aus DE in Frankreich einlösbar?Antwort von
ZyogenZyogen
Wenn die Verkäuferin einen Scheck haben möchte, dann schick ihr einen. Es sollte kein Problem sein, diesen Scheck auch in Frankreich zur Gutschrift einzureichen.
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1Verrechnungsscheck aus DE in Frankreich einlösbar?Antwort von
Drops74Drops74
Oh je...)Lass es Dir per Nachnahme schicken,alles andere ist unsicher...)Kostet halt ein bischen mehr,aber das spielt in diesem Fall ja wohl keine Rolle...)
Kommentar von
masterkalle92masterkalle92 Das schließt sie ebenso aus. Leider
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0Überweisung - wie lange darf das maximal dauern?Antwort von
birgit3535 Es tut mir leid, dass ich hier wiedersprechen muss....es ist durchaus möglich!Die Banken sind zwischenzeitlich die grössten Betrüger. Ich wartete auch 2 Wochen auf eine Über weisung die eindeutig abgebucht wurde...sprich die Bank hat 2 Wochen mit meinem Geld gearbeitet und ich zahle Überziehungszins. Diese Woche war ich auf der Bank um Überweisungen abzugeben, was war es wurde sofort abgebucht von meinem Konto aber nicht überwiesen,es war Donnerstag 11.30Uhr geht Montag raus.......da habe ich keine Worte mehr ausser ...Geld unter das Kopfkissen....
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0Was genau prüft die Bank, wenn man eine internationale Überweisung tätigt?Antwort von
Bankkaufmann69Bankkaufmann69
Wenn die Überweisung mit Swift vorgenommen wird, sollte doch alles passen. Hast Du die Swiftdaten?
SWIFT leitet Transaktionen zwischen Banken, Brokerhäusern, Börsen und anderen Finanzinstituten mit einem Volumen von 6 Billionen Dollar (etwa 4,8 Billionen Euro; Stand November 2005) und 15 Millionen Transaktionen zwischen 10.000 Finanzinstitutionen in etwa 210 Ländern] täglich weiter und wickelt den Nachrichtenverkehr von über 8000 Geldinstituten in mehr als 200 Ländern ab. Es werden durchschnittlich 16 Millionen SWIFT-Nachrichten pro Tag ausgetauscht. Das Netzwerk hatte im Jahr 2007 eine Verfügbarkeit von 99,997 Prozent. Juristisch abgesicherter Zahlungsverkehr über Ländergrenzen hinweg ist heute praktisch nur mit SWIFT möglich.
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0Was genau prüft die Bank, wenn man eine internationale Überweisung tätigt?
Wenn du online von deinem Konto aus die Überweisung machst, prüft deine Bank deine Daten nicht mehr - sie geht davon aus, dass du ja mit PIN&TAN identifiziert bist. Deine Bank prüft also dann nur die Verfügbarkeit des Betrages, den du überweisen willst.
Von der Bankverbindung, an die du überweist, wird im IBAN-Verfahren nur die Gültigkeit dieser IBAN-Nummer geprüft - der Kontoinhaber aber nicht mehr.
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0Was genau prüft die Bank, wenn man eine internationale Überweisung tätigt?Antwort von
stelaristelari
Eigentlich nur die Summe und ob die Kontonummer mit der BLZ der Empfängerbank übereinstimmt
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0Was genau prüft die Bank, wenn man eine internationale Überweisung tätigt?Antwort von
dieneueliniedieneuelinie
Welche Bank, die des Zahlenden oder die des Zahlungsempfängers? Und was soll sie im jeweiligen Falle prüfen?
Kommentar von
VenikVenik Die, des Zahlenden bzw. Überweisenden. Was sie prüft, ist meine Frage.
Kommentar von
dieneueliniedieneuelinie Für die Bank des Überweisenden stellen sich im Prinzip nur zwei Fragen: Verfügt das angesprochene Konto über ausreichend Guthaben oder Dispositionskredit, damit die Zahlung ausgeführt werden kann, und ist der Auftraggeber autorisiert, die Zahlung anzuweisen. Beim Online-Banking ergibt sich die Autorisierung über die Anmeldung und die Verschlüssung der Zahlung (TAN). Bei einer beleghaft eingereichten Überweisung über einen Unterschriftenabgleich. Bei höheren Beträgen kommen noch Aufzeichnungspflichten im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche hinzu. Überweisungen an Zahlungsempfänger in Ländern, in die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen keine Zahlungen versendet werden dürfen (z. B. Iran) müssen erkannt und zurückgewiesen bzw. den Aufsichtsbehörden gemeldet werden. Darüberhinaus besteht allerdings keine Pflicht zur Überprüfung der Empfängerangaben. Insofern sind Zahlungsrückläufer wegen einer fehlerhaften IBAN für den Zahlenden auch gebührenpflichtig.
Ah, das ist ja entspannt. Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Du hast einem Anfänger sehr geholfen.