Ich vermute mal, daß Du bereits 15 bist oder während der laufzeit der BahnCard (3 Jahre) 15 wirds.
Ab/Über 15 Jahren muss man einen geeigneten Altersnachweis mit sich führen
http://www.bahn.de/p/view/bahncard/ueberblick/jugendbahncard25.shtml?dbkanal_007...
Daher vermute Ich, daß es mit einen Zusammenhang mit dieser Regelung steht.
Anne
also bekommt mal keinen rabatt auf kurz strecken
wenn du eine reguläre Fahrkarte der DB löst schon ... bei Schönes-Wochenend-Ticket und Co. nicht und nicht, wenn es es eine Fahrkarte des örtlichen Verkehrsverbundes ist ... aber bei einer DB-Fahrkarte ja
ok danke dir