Bahncard - neue und gute Antworten

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    Jugend Bahncard
    Antwort von AnneSommer AnneSommer

    Ich vermute mal, daß Du bereits 15 bist oder während der laufzeit der BahnCard (3 Jahre) 15 wirds.

    Ab/Über 15 Jahren muss man einen geeigneten Altersnachweis mit sich führen

    http://www.bahn.de/p/view/bahncard/ueberblick/jugendbahncard25.shtml?dbkanal_007...

    Daher vermute Ich, daß es mit einen Zusammenhang mit dieser Regelung steht.

    Anne

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    Bahncard JB15? Tickets etc.
    Antwort von AnneSommer AnneSommer

    Hallo

    Sparpreise kann man mindestens 92 Tage vorher und bis spätestens 3 Tage vorm Reisedatum kaufen.

    Kann es sein, daß Du während der 3 Jahre Laufzeit 15 wirds ?

    Ab 15 muss man einen geeigneten Altersnachweis mitführen.

    Vielleicht deswegen "jetzt" schon " die JB15

    -http://www.bahn.de/p/view/bahncard/ueberblick/jugendbahncard25.shtml?dbkanal_007...

    Ist meine Vermutung

    Anne

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    Bahncard 25 wie funktioniert sie
    Antwort von Lissa Lissa

    Auch die Deutsche Bahn ist im Zeitalter des Internets angekommen und hat eine eigene Seite.

    Dort findest du alle Informationen zur Bahncard 25: http://www.bahn.de/p/view/bahncard/ueberblick/bahncard25.shtml?dbkanal_007=L01_S...

    Sie gilt auf den Strecken der Deutschen Bahn und hat normalerweise nicht viel mit dem Nahverkehr der Verkehrsverbünde zu tun.

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    Bahncard 25 wie funktioniert sie
    Antwort von Rolf42 Rolf42

    Innenraum? Ringe? Redest du vom MVV?

    Für Fahrten innerhalb des MVV ist die Bahncard nicht gültig.

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    bahncart
    Antwort von Rolf42 Rolf42

    Hängt von der Strecke ab.

    Außerhalb von Verkehrsverbünden bekommt man mit der Bahncard auch auf Kurzstrecken den entsprechenden Rabatt. Innerhalb von Verkehrsverbünden gibt es unterschiedliche Regelungen.

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    bahncart
    Antwort von Eselin Eselin

    mit der Bahncard gibt es Ermäßigung auf Fahrkarten der DB ... sie ersetzt (außer Bahncard100) aber nicht den Fahrschein

    Kommentar von emelysmama18 emelysmama18

    also bekommt mal keinen rabatt auf kurz strecken

    Kommentar von Eselin EselinEselin

    wenn du eine reguläre Fahrkarte der DB löst schon ... bei Schönes-Wochenend-Ticket und Co. nicht und nicht, wenn es es eine Fahrkarte des örtlichen Verkehrsverbundes ist ... aber bei einer DB-Fahrkarte ja

    Kommentar von emelysmama18 emelysmama18

    ok danke dir

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    Was für eine Bahncard?
    Antwort von Rolf42 Rolf42

    Für einen 17-Jährigen lohnt sich die "Jugend Bahncard 25" für 10 Euro. Sie gilt bis einschließlich (!) 18 Jahren, wird also mit dem 19. Geburtstag ungültig.

    http://www.bahn.de/p/view/bahncard/ueberblick/jugendbahncard25.shtml

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    Was für eine Bahncard?
    Antwort von kleinefee2010 kleinefee2010

    Probebahncard 25 gibts für 25 Euro und ist vier Monate gültig. Sparst 25% bei jeder Fahrt.

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    Bahncard kündigen, wo zum Henker bekomme ich die Adresse her?
    Antwort von Janeybananey Janeybananey

    Also am einfachsten und schnellsten (und das soll jetzt keine Werbung sein) geht es hier:

    www.contractix.de/kuendigen/bahncard.html

    Da hast du direkt schon das fertige Kündigungsschreiben und gibts nur noch im Kopf deine Anschrift an und deine Vetragsnr. und kannst das Ding direkt über die per Fax versenden, sparst natürlich auch noch, weil das Fax billiger ist als das Einwurf-Einschreiben. Hab da jetzt erst meine Bahncard mit gekündigt. Ich hoffe, euch hilft das weiter.

    LG

    Jens

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    BahnCard jetzt zum 1.8 bestellen, aber heute schon zur Buchung nutzen?
    Antwort von Rheinflip Rheinflip

    Nein, du kannst jetzt das Ticket fuer den 8 kaufen und erst kurzvorher die Bahncard.

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    BahnCard jetzt zum 1.8 bestellen, aber heute schon zur Buchung nutzen?
    Antwort von Harmonie2008 Harmonie2008

    Frage doch direkt bei der DB nach. Ich meine, das ist möglich.

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    BahnCard jetzt zum 1.8 bestellen, aber heute schon zur Buchung nutzen?
    Antwort von Encephalon Encephalon

    Man kann sich schon heute Tickets buchen für BahnCards, die man noch nicht besitzt. Man kann diese BC auch später kaufen, einen Tag vor der Fahrt oder so, kein Problem.

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    Bahncard Bonus
    Hilfreichste Antwort von safarisonne safarisonne

    Leider ist das nicht möglich.

    Bei sowas am besten im Reisezentrum erwerben oder Online :)

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    Bahncard / Universum-Inkasso - Inkassovergütung zahlen, obwohl Hauptforderung beglichen wurde?
    Antwort von A1pha A1pha

    Ich habe (leider) eine ähnliche Forderung von Universum Inkasso (Graz) erhalten. Neben der Hauptforderung sind noch Verzugszinsen, Inkassogebühr, Bearbeitungskosten und Evidenzhaltung aufgelistet.

    Ist die von euch genannte Vorgehensweise auch in Österreich anwendbar? Bitte um kurze Info. Danke!

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    Bahncard / Universum-Inkasso - Inkassovergütung zahlen, obwohl Hauptforderung beglichen wurde?
    Antwort von kevin1905 kevin1905

    Du hast die Hauptforderung bei der Bahn bezahlt oder beim Inkassounternehmen?

    • Bei der Bahn? Gut gemacht, Thema durch!
    • Beim Inkassounternehmen, nicht so gut, aber auch durch!
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    Bahncard / Universum-Inkasso - Inkassovergütung zahlen, obwohl Hauptforderung beglichen wurde?
    Antwort von rainerendres rainerendres

    Du hast hoffentlich die unstrittige Hauptforderun ( 61,50) direkt an die Bahn überwiesen ?

    Falls ja dann bist Du aus dem Schneider !

    Der Rest ist zwar rechtens allerdings nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig

    Schläft nach 2 oder 3 Bausteinbriefen ein

    Habe 3 jahre in einem gr IB gearbeitet

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    Bahncard / Universum-Inkasso - Inkassovergütung zahlen, obwohl Hauptforderung beglichen wurde?
    Antwort von railan railan

    Manche Leute glauben, man könne Zahlungsverpflichtungen aussitzen. Das klappt halt nicht.

    Wie kommst du darauf, dass der Aufwand des Inkasso-Büros nicht zu zahlen ist?

    Muss ich aber jetzt, obwohl die Hauptforderung beglichen ist, incl. Zinsen, der Inkasso noch ihre Inkassovergütung begleichen?

    Du kannst den offenen Betrag überweisen oder schauen was weiter passiert. Das könnte natürlich auch ganz spannend sein.

    Kommentar von JamesCole JamesCole

    Bei der Durchsicht dieses Forums stößt man auf jede Menge Beiträge, in denen die Forderungen von Inkassounternehmens sehr umstritten betrachtet werden, wenn die Hauptforderung - wenn auch verspätet - beglichen wurde. Ich habe auch schon mehrfach gehört, die zusätzliche Erhebung von Kontoführungsgebühren seitens der Inkassounternehmen sei nicht rechtens. Insofern halte ich die Frage für gerechtfertigt, lieber railan.

    Kommentar von Manuel12s Manuel12s

    zum 100. Mal:

    Inkasso-Kosten sind nicht einklagbar - außer,wenn ein Anwalt mit im Spiel ist. Hier also nicht!

    Mit der ausgeglichenen Hauptforderung ist die Sache nahezu erledigt - du hast hoffentlich direkt an die Bahn gezahltund nicht an das Inkasso-U, richtig??? Auf der sicheren Seite bist du, wenn du zusätzlich noch 5% Jahresverzinsung an die Bahn (direkt!) zahlst - anteilig der verschluderten Monate...

    Du hast bereits mitgeteilt, dass du die Hauptforderung beglichen hast. Teil der Inkasso-Fa danach mit, dass du und du allen weiteren Kosten widersprichst. Fertig. Verklagen werden die dich nicht, aber nerven vielleicht noch mit ein/zwei Drohbriefen. Falls die Anrufen oder mit "wir erzählen das den NAchbarn" - sofort STRAFANZEIGE. Anwalt braucht es keinen!

    Das Mahnverfahren könnte ein Mahnbescheid werden; ja und? Widersprechen und gut. Die drohen bis auf's Blut. Ein zahnloser Tiger!

    Kommentar von rainerendres rainerendresrainerendres

    http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/

    AG Berlin Mitte vom 01.09.2009 Geschäftsnr. 8 C 118/09) Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat, kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht gemäß §254 BGB ausgeschlossen…. Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind, wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten, die denen des Gläubigers überlegen wären.

    AG Kehl Urteil vom 26.4.2011, 4 C 19/11 ...Nach Auffassung des Gerichts ist die Ersatzfähigkeit von Inkassokosten in einem Fall wie dem vorliegenden generell zu verneinen; allenfalls in besonders gelagerten Ausnahmefällen, z.B. Einziehung einer Forderung, die sich gegen einen im Ausland wohnenden Schuldner richtet, kann etwas anderes gelten (so auch AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10, Juris, mit Hinweis auf die Rechtsprechung im dortigen LG-Bezirk

    AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10 Inkassokosten sind nach der Rechtsprechung des Amtsgerichts Köln und zahlreicher seiner Berufungskammern des Landgerichts Köln indes grundsätzlich nicht erstattungsfähig . Für eine Ausnahme ist nichts vorgetragen und nichts ersichtlic

    Kommentar von kevin1905 kevin1905kevin1905

    Nichts wird passieren. Weil die Rechtsprechung mittlerweile davon ausgeht, dass Inkassogebühren nicht erstattungsfähig sind.

    Der Gläubiger hätte einen Rechstanwalt beauftragen können, der mehr Möglichkeiten als ein Inkassounternehmen hat, und auch günstiger wäre (Schadensminderungspflicht).

    Oder einfach das gerichtliche Mahnverfahren einleiten können, wäre auch günstiger gewesen und zielführender.

    Kontoführungsgebühren sind absolut nicht durchsetzbar!

    Kommentar von KaeteK KaeteKKaeteK
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    Bahncard Bonus
    Antwort von Rheinflip Rheinflip

    Bei normalen Barzahlungs - Automatentickets wird das kaum möglich sein. Da könnte ja jeder mit gefahren sein.

    Geh einfach zum reisecenter und frage nach, ob das noch geht.

    Warum holst du dir keine onlinetickets?

    Kommentar von rabrab rabrabrabrab

    unflexibel - da ich kein drucker in der nähe aber so :)

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    Universum Inkasso: Deutsche Bahn
    Antwort von feuerwehrfan feuerwehrfan

    In den AGB zur Bahncard steht eindeutig drinnen, dass die Bahncard sich automatisch verlängert, wenn man sie nicht vorher kündigt. Wenn sie kein deutsch versteht, dann ist das ihr Problem und nicht der Bahn. Sie hätte sich die AGBs von jemanden der beide Sprachen spricht übersetzen lassen sollen. Sie kann nur eins machen zahlen. Die Bahn ist im Recht.

    Kommentar von feuerwehrfan feuerwehrfanfeuerwehrfan

    Wenn sie nicht zahlt, dann steht eines Tages der Gerichtsvollzieher vor der Tür.

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    Universum Inkasso: Deutsche Bahn
    Antwort von rainerendres rainerendres

    Ich habe in einem gr Inkassobüro gearbeitet !

    Die Gebühren des ext IBs sind zwar rechtens allerdings aufgrund recht inkassounfreundlichen rechtsprechung nicht durchsetzungsfähig.

    ICH würde die Hauptforderung plus 5 € direkt auf das bekannte Konto der DB überweisen ( nicht aufs Inkassokonto) und gegenüber dem Inkasso die Forderung zurückweisen.

    Schläft ein

    Liste mal die gebühren auf !

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