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du würdest bafög bekommen. bei dem fachabi handelt es sich hierbei um schülerbafög. schülerbafög dürfen alle schüler bekommen, die mindestens keine ahnung wie alt sind (gute angabe, ich weiss) und erst frühestens im 10. schuljahr. beantragen kannst du es allemal, mehr als ablehnen können sie dich nicht. du kannst auch zu beratungsstellen für zb bafög gehen, die können dir auch mehr sagen. und auf der homepage vom bafög-amt gibt es sogar einen rechner mit dem du schauen kannst, wieviel bafög du geschätzt bekommen würdest.

kommt drauf an, in welchem bundesland du wohnst, in NRW würdest du kein Bafög bekommen, da das keine berufsausbildung ist, ich habe Hartz 4 bekommen
fluchi am 5. Dezember 2009 09:11 nope, wenn er eine neue schullaufbahn startet gilt es als zweiter bildungsweg und er ist berechtigt schülerbafög zu beziehen, dh natürlich wenn es die umstände erlauben ;)

Sehr gutes Forum für Bafög-Fragen:
http://studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/bafoegforum/start.asp

klage bei deinen eltern den unterhalt ein, der dir zusteht.
Würdest du deine Eltern verklagen?
Neufiliebe am 3. Dezember 2009 16:01 ja würde ich. meist reicht schon die androhung. wenn sie dir nichtmal das kindergeld, welches dir zusteht geben wollen? willst du deine schule abbbrechen? soll der staat zahlen, während deine eltern ihren verpflichtungen nicht nachkommen? geh zum jungendamt und informiere dich über deine möglichkeiten.
Wenn die Geldgier deiner Eltern über deinem Ausbildungsziel steht, dann solltest du natürlich nicht dein Recht durchsetzen!
du darfst bis zu einem gewissen betrag noch dazu verdienen musst aber aufpassen die auf´m amt verstehen da kein spass... wenn du da nur etwas vergisst anzugeben, hast du sofort ne anzeige am hals! (so mir geschehen!) Am besten frägst du die Mitarbeiter auf dem Amt die sagen dir schon was möglich ist und was nicht! Aber ich denke aufgrund deiner Eltern wird da nicht viel rausspringen.

Kindergeld oder Nebenjob. ALG2 kannst du in deinem Alter denke ich noch nicht beantragen.
Kindergeld?(bis 25) wenn nicht dann hilf nur noch Jobben! :)
Nebenjob hab ich schon! Das Kindergeld wollen Sie mir nicht geben!

Der Kernpunkt meines Problems ist, dass ich erstens meine Abmeldung von der Schule erst rückgängig machen lassen kann, wenn ich meine Fehlzeiten ärztlich entschuldigt bekomme. Dies will der Arzt aber nicht machen. Und das kostet uns 5000€. Obwohl ich glaube, das das rechtlich kein Problem für den Arzt sein sollte (besonders in meinem Fall) Ich find das echt grausam. Und werde mich niemals damit abfinden können.
Ich finde es ungerecht, nur weil ich einige bürokratische Fehler gemacht habe
Du bist berechtigt Sozialhilfe (längerfristig arbeitsunfähig) oder Arbeitslosengeld 2 (arbeitsfähig) zu beziehen.
Wie alt bist du denn?
ooesmeroo am 3. Dezember 2009 13:05 ja das hab ich schon beantragt. und bekomme ca.180euro monatl. für 2monate -.- weil ich dann wieder zur schule gehe.
Ich habe wegen diesen ganzen Papierkram ca.1600 Bafög, und ca. 1800 Euro Wohngeld (wegen keine Schulbescheinigung-.-) hinzu kommt noch: wenn diese Leute nicht zu Potte kommen muss ich noch 1600Euro Kindergeld zurückzahlen.
Das sind ca. 5000Euro die mir fehlen, und ich bin auf jeden Euro angewiesen. Ich kann froh sein das ich wenigstens noch genug zum Essen habe. Bitte hilf mir! :((
Wie alt bist du denn? Und auf welche Zeiträume beziehen sich der Bezug der Leistungen und die Krankschreibung?
Kindergeldberechtigt bist du abhängig vom Alter, Einkommen und Ausbildung.
Die Rückzahlung (falls sie denn rechtens ist), kann auch gestundet (z.B. spätere Ratenzahlung) werden.
Ebenso wie du dürfte bei genügend niedrigem Einkommen auch deine Mutter ALG2-berechtigt oder alternativ Sozialhilfeberechigt sein.
ooesmeroo am 3. Dezember 2009 13:12 ich bin 22Jahre alt. Der Bezug bezieht sich auf den Zeitraum zw. 01.07.2009 - 31.10.2009. Die Sache mit der KrANKSCHREIBUNG IST SEHR KOMPLIZIERT: Ich konnte, krankheitsbedingt, erst im September zum Psychotherapeuten wegen der langen Wartezeiten der Termine. Kann mir die Krankenkasse oder so irgendwie behilflich zu sein?
Eine Psychotherapie ist erst einmal unabhängig von der Krankschreibung.
Welche Leistungen hast du vom 01.07.-31.10. bezogen? Und wann würde der nächste Bewilligungszeitraum für das Bafög beginnen?
Kindergeld gibt es bis 25. wenn er dirkt weiter macht.
Er hat nach der Ausbildung noch 3 Monate in seinem Beruf gearbeitet, dann 4 Monate arbeitslos, jetzt soziales Jahr statt Zivi. Dafür hat er auch Kindergeldanspruch.Denke aber, das ist alles noch im Rahmen.

hab auch erst ausbildung und dann studium gemacht und bei beiden KG bekommen
Das wäre prima. Allerdings ist das Studium nicht aufbauend auf die Ausbildung sondern ein komplett anderer Zweig. Hoffe, das gilt dann trotzdem.
Wenn du zu wenig verdienst kannst du auch nicht belangt werden. Zudem wenn du zu den besten Abgängern zählst. Informiere dich einfach bei deinem Studentenwerk. Oder hier: http://www.bafoeg-rechner.de/

Hier mal fragen:
www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/bafoegforum/start.asp
Sehr gutes Bafög-Forum.

Hier mal fragen:
www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/bafoegforum/start.asp
Sehr gutes Bafög-Forum. Aber schreib in anständigem Ton! Die dort sind nämlich ein Bafög-Amt. * gg *
Squirrel hat schon recht, s gibt sicherlich einen Grund dafür das sie dir das Bafög zusammenstreichen, weiter war mir nicht klar das man Bafög geschenkt bekommt, klar muß man es zurückbezahlen.Wenn du Geld verleihst willst du es auch irgendwann zurück. Deine asoziale Ausdrucksweise wär für mich Grund genug dir den Rest auch noch zu streichen :)
xxSQUIRRELxx am 1. Dezember 2009 15:57 als schüler muss man es nicht zurückzahlen.

Du kannst Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Am besten schriftlich binnen 4 Wochen nach Zugang. Andererseits würde ich hier mal nicht so rumtönen, da Du das BAFÖG aufgrund der Einkommenssituation Deiner Eltern bekommst. Die sind nämlich zur Auskunft verpflichtet. Und wenn sich die Einnahmen eben um so und so viel Prozent erhöht haben, hast Du das Nachsehen. So einfach ist das! Und dass Du das Kindergeld bekommst, ist Dein Glück, denn das steht normalerweise Deinen Eltern zu. Es ist nicht selbstverständlich und auch gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass Du das Kindergeld als Barunterhalt erhältst.
Funki1969 am 1. Dezember 2009 14:54 Solange das Widerspruchsverfahren läuft, also von dem Tag des Zugangs bei der Behörde, brauchst Du erstmal gar nichts zurückzahlen, da es sog. schwebendes Verfahren ist.
Andere Möglichkeit: sollte sich nach Prüfung/Klärung herausstellen, dass Du doch zuviel erhalten hast, besteht die Möglichkeit der Verrechnung mit dem mtl. BAFÖG in annehmbaren Raten. Dies jedoch bedarf einer Absprache zwischen dem Amt und Dir bzw. Deinen Eltern.

ich denke mal das es dadrann liegt das deine angeben nicht ganz richtig gewesen sind und jetzt haben sie es rausgefunden. ja du musst zahlen!
Lilliana010288 am 1. Dezember 2009 14:48 Was willsten damit sagen? das ich bescheise? pass mal bisschen auf was du von dir gibst!
Funki1969 am 1. Dezember 2009 14:51 Nu mal ganz ruhig! Das will hier niemand behaupten. Fehlerhafte Angaben haben nix mit Beschiss zu tun, sondern können vorkommen. Einfach binnen der Frist den Widerspruch einlegen und dann wird man weitersehen.
xxSQUIRRELxx am 1. Dezember 2009 15:32 hätte ich sagen wollen das du bescheißt, hätte ich gesagt du bescheißt. da das wort bescheißt nicht einmal in meinem bescheißenem satz drinn vor kam, weiss ich nicht was dein bescheißenes problem ist!
Oft sitzen die Behörden ja leider am längeren Hebel. Sonst bleibt Dir nur der Weg zu klagen.