Hauptfächer oder nebenfächer?
die Leistungen in nicht mehr als einem für die Versetzung maßgebenden Fach geringer als mit der Note »ausreichend« bewertet sind; trifft dies in zwei Fächern zu, so ist der Schüler zu versetzen, wenn für beide Fächer ein sinnvoller Ausgleich gegeben ist. Ausgeglichen werden können
a) die Note »ungenügend« in einem Fach, das nicht Kernfach ist, durch die Note »sehr gut« in einem anderen maßgebenden Fach oder die Note »gut« in zwei anderen maßgebenden Fächern,
b) die Note »mangelhaft« in einem Kernfach durch mindestens die Note »gut« in einem anderen Kernfach,
c) die Note »mangelhaft« in einem Fach, das nicht Kernfach ist, durch mindestens die Note »gut« in einem anderen maßgebenden Fach oder die Note »befriedigend« in zwei anderen maßgebenden Fächern.
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsessionid=9E4EF02419753686AB210DC52A49C815.jpa4?quelle=jlink&query=GymVersV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-GymVersVBWV7P1%20jlr-GymVersVBWV6P1
das geht jetzt eben davon aus, dass es keine Hauptfächer sind. bei zwei 5er im Hauptfach sieht es nicht so aus. da weiß ich auch nur, dass eine 5 mit einer 2 ausgeglichen werden kann...
ganz sicher? weil ich immer nur höre man könnte nur eine fünf mit einer 2 ausgleichen...?...