Zur Berechnung von BAB / Hilfen jeder ARt bei den behörden gilt der Antragseingang als Maß. Hast du einen Antrag auf XYZ Beihilfe z.b. am 20. Februar abgegeben, dir fehlen aber Unterlagen die du meinetwegen erst am 21. März abgibst so ist der Zahlungsbegin trotzdem der 20. Februrar. Sieht die Beihilfe eine monatliche Auszahlung vor, also für einen kompletten Monat dann würde dir also der Monat Februrar auch komplett bezahlt werden, ist es aber eine Hilfe mit Tagessatz dann würde wirklich nur vom 20. Februar an ausgezahlt.
Das ist im Prinzip bei allen behördlichen Anträgen gleich. Zu deinem Fall:
Aus deinen Text erkenne ich das du mehrere Anträge gestellt hast von denen aber welche abgelehnt wurden wegen fehlenden Unterlagen? In den Fall hast du kaum Chancen für diese Zeiträume noch etwas zu kriegen, du wirst vermutlich einen Neuantrage gestellt haben und da zählt dann wieder der Eingangstag bei der Behörde für die Berechnung.
ja ich habe mich an fristen nicht gehalten.. also d.h ich bekomme bab am 1.8 wo ich mit mein lehre angefangen und 1 bab beanttragt habe . wie viel bekommt ungefähr so.?
Nein du bekommst das Geld erst ab das wo du ihn NEU beantragt hast, der andere wurde ja bereits abgelehnt .Bzw was steht in der Ablehnung?