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nein, dein Vater muss dir keine BundesAutoBahn (BAB) finanzieren! Du kannst ja mit der Bahn zu ihm fahren!
Meinst Du vielleicht Ausbildungsbeihilfe? Oder BaföG-Leistungen?
kommt darauf an wie jung du bist und ob du schon eine Ausbildung hast
bin 22 und im 2. lehrjahr
bis zur Abschluss dieser Ausbildung muß er ggf. zahlen. Dann kannst du ja selber Arbeiten und die Zahlung entfällt
Einkommen ?
bekomm 440 euro netto+kindergeld
Was verdient Mama und Papa?
mama gar nix ist tot und papa weiß ich nicht ne menge auf jeden fall
hi, eigentlich sind es immer die gleichen fragen. schau mal unter google nach einstellungstest nach. da findest du jede menge beispielaufgaben. aber in der regel werden immer die gleichen bereiche abgefragt:
mathematik (Zinsen, Prozentrechnen, Textaufgaben) allgemeinwissen (Länder, Geschichte, Wirtschaft usw.) EDV wissen logik rechtschreibung
schau mal im netz nach und versuche mal ein paar aufgaben zu lösen, dann bekommst du ein gespür dafür und kannst etwas trainieren. schau mal auf die seite: www.ausbildungspark.com da unter "einstellungstest" schauen. mach einfach mal die aufgaben durch, das ist ganz gut als übung. grüsse gill

Die Pflicht Einkommenssteuer zu zahlen hat nichts mit dem Alter zu tun. Die Berechnungsmethode, die im Einkommenssteuergesetz steht gilt für alle. Es soll sogar Babys geben, die kurz nach der Geburt schon Einkommen haben (z. B. Kapitalerträge weil ihnen schon ein Vermögen zugefallen ist). Diese Neugeborenen müssen genausoviel Steuern auf ihr Einkommen zahlen wie Erwachsene.
Übrigens, mit einem Einkommen von 600 Euro Ausbildungsvergütung fallen gar keine Steuern an!
Die Abzüge in der Gehaltsabrechnung (lies mal genau) dürften in etwa so aussehen: Brutto 600,00
Krankenversicherung - 46 Euro
Pflegeversicherung - 6 Euro
Rentenversicherung - 60 Euro
Arbeitslosenversicherung - 10 Euro
Lohnsteuer 0 Euro
Kirchensteuer 0 Euro
Solidaritätszuschlag 0 Euro
(alles grob gerundet)

Als Azubi muste ich damals von 700 Euro im ersten Jahr ganze 180 Euro abdrücken! Und das Geld werd ich nie wieder sehn! =(
WEISTDUS am 22. Oktober 2008 22:17 das waren aber keine Steuern, sondern Sozial- abgaben.

Ich glaube nicht, dass du so viel Steuern zahlst bei dem Einkommen. Ansonsten kann man auch als Azubi am Jahresende eine Einkommenssteuererklärung abgeben und bekommt ggf. eine Erstattung. Die ist aber von vielen Faktoren abhängig.Werbungskosten solltest du schon jetzt mal sammeln. Kommen die über 920 Euro im Jahr lohnt es sich die einzutragen.
ich persönlich glaube die zahlst du nicht wenn doch dann musst du eine lohsteuer erklärung machen.. wie wir alle wenn wir was wieder haben..

Also, die Aussage, dass man es über die Steuer zurückholen kann ist großer Blödsinn. Wer Lohnsteuer zahlt, der kann bis zu der bereits gezahlten Lohnsteuer sein Geld durch Werbungskosten und co. zurückholen. Mehr gibt es nicht. Also, Du zahlst z. Bsp. 250,00 € Lohnsteuer im Jahr, hast aber Ausgaben in Höhe von 500,00€. Du kannst also nur 250,00€ zurückbekommen.

Mit 600 Euro gehen sicher keine 120 Euro Steuern ab! Das sind Sozialversicherungsbeiträge und die bekommt man nicht wieder!