Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Ja, du hättest eine Strafe bekommen können bzw. bekommst sogar noch ne Strafe als Halter. Du bist verantwortlich dein Fahrzeug gegen "unbefugte Benutzung" zu sichern. Da die Versicherung bezahlt hat, kann sie dich sogar in Regress nehmen. Ach ja, für den Sohnemann: Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen 5 Punkte

Ja, das ist i.d. Regel kein Problem.
Ganz ohne Aufwand geht es aber leider nicht.
Der bürokratische Aufwand ist klein => Anruf bei der Versicherung
Der finanzielle Aufwand ist niedrig => für nur eine Woche hält sich der Mehrbeitrag in Grenzen. Da das Risiko natürlich erhöht ist, wird die Versicherung hierfür trotzdem sehr wohl einen Mehrbeitrag fordern.
Du kannst es ja, vor Deinem Anruf bei der Versicherung, mal durchrechnen (http://tinyurl.com/kramwo), damit Du ungefähr weißt,
worauf Du Dich einlässt. Bei einer Woche brauchst Du den Jahres-Mehrbeitrag ja nur durch 52 rechnen...
Schöne Grüße
justii

Zwischen 140 und 0% - je nachdem, bei welcher SF-Klasse du grade bist und bei welcher Versicherungsgesellschaft du bist. In den ersten Jahren fällt sie jährlich um 10-20%, in den späteren Jahren nur noch alle paar Jahre um 5 % - und irgendwann gar nicht mehr.

Je nach Wetter und nach Anzahl fallender Bäume pro Wirbelsturm.
Zahlst Du jedesmal weniger.
Am Ende garnichts mer.

Frag bei deiner Versicherung nach, net bei uns.

Wenn du einen Unfall hast gar nicht. Im Gegenteil.

ganz ehrlich - ich würds eh nicht machen. irgendwann musst du eh einsteigen also augen zu und durch - solange die eltern noch was dazu steuern ;)
ich bin übrigens bei der Kravag und durfte allein als Fahranfänger mit 80% einsteigen, was echt wenig ist. Zahle ca. 60€ im Monat für meinen Ford Focus ST. Das ist nicht viel. Also: Angebote einholen und verhandeln!
nur wenn du entsprechend lange Führerscheinjahre nachweisen kannst, so dass du die Prozente theoretisch selbst erreicht haben könntest
lindi2512 am 6. Dezember 2009 19:27 das ist ja mal wieder ein schwachsinn... http://www.youtube.com/watch?v=o9grJ-09KRM

Unter bestimmten Voraussetzungen geht das sicher! Sprich mit einem Vertreter dieser Versicherung!

Normal geht das, nur schadensfreie Jahre kannst du nicht übernehmen. Im Zweifel, frag doch die Versicherung!!
Aber JA...
siehe: §3 FZV "....die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn...eine entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht."
Und... siehe: §1 PflversG "...Der Halter eines Kraftfahrzeugs...ist verpflichtet...eine Haftpflichtversicherung...abzuschließen und aufrechtzuerhalten..."
Noch wichtiger: §6 PflversG: Es ist eine Straftat, mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe... also kein Spass...
Gruß Ralf

ja das ist rechtlich ,hättes du den schaden selber bezahlt und nicht deiner versicherung gemeldet ,wärst du nicht hochgestuft worden ,das nächte mal versteck dein autoschlüssell
Ja natülich!!!
Die Versicherung muss keinen Cent zahlen und das würde ich an denen ihrer Stelle auch nicht machen.
Was meinst Du was Dein Sohn noch für eine Strafe vom Gericht bekommt??? Denn ich kann Dir ganz sicher sagen, dass das Verfahren nicht durch Strafbefehl der Staatsanwaltschaft eingestellt wird. Das gibt ordentlich viele Sozialstunden und eine saftige Geldstrafe im eher oben dreistelligen Bereich.
Und den Führerschein wird er auch nicht vor 21 machen dürfen. Zu Recht wie ich finde!!!
Danke für deinen kommentar hab ich leider nicht danach gefragt was für eine strafe mein Sohn noch bekommt,da muss ich dich leider entäuschen ,da er noch nie etwas angestellt hat wird das verfahren eingestellt,sobald er seine Sozialstunden als ABC -Rettungsassisten gemacht hat. soll nicht heissen ,das ich für gut finde ,was mein Sohn da gemacht hat ,aber denk mal an deine jugend !! hast du etwa noch nie Fehler gemacht??

Es ist rechtens. Wobei ich dir jetzt leider keinen entsprechenden Paragrafen, Artikel oder so nennen kann. Kann auch sein, dass sowas im "Kleingedruckten" steht.

natürlich ist das rechtens. du hast dafür zu sorgen das niemand unberechtigter weise dein auto nimmt. dabei ist es unerheblich ob es dir gestohlen oder aufgebrochen wird. du bist dafür verantwortlich das niemand den schlüssel bekommt der unberechtigt ist ein fahrzeug zu führen, und das ist dein sohn wohl nicht. aus sicherheitsgründen kann dich die versicherung nun hochstufen. du kannst aber in so einem fall von deinem sonderkündigungsrecht gebrauch machen und zu einer anderen versicherung wechseln.
akademikus am 6. Dezember 2009 16:07 selbst wenn die versicherung nicht zahlt, sie muss aber erst mal den schaden am anderen fahrzeug zahlen, das ergibt sich aus der haftpflicht, den schaden an sich wird man sich aber von deinem sohn wiederholen. das blöde an der geschichte wird dann aber sein, das man das geld im eneffekt von dir wiederholt, da dein sohn noch nicht volljährig ist und du erziehungsberechtige bist.

und der Schaden wird ja auch von ihm bezahlt. also ist die versicherung fein raus. gute frage, bin auf antworten gespannt. selber bin ich ratlos

Mache krach,und dann die Versicherrung wechseln
Hannabreier am 6. Dezember 2009 16:06 so sehe ich das auch.
DonRamon am 7. Dezember 2009 09:24 Das wird aber nichts bringen. Als Halter ist Mama dafür verantwortlich, daß nicht jeder mit dem Auto rumschüsseln kann!