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Autoversicherung - neue und gute Antworten

Autoversicherung - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Übernahme Prozente der Autoversicherung

newcomer
beantwortet von newcomer am 25. August 2008 22:50
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das geht ohne Probleme


Autoversicherung für Zweitwagen?

Piotrowski
beantwortet von Piotrowski am 24. August 2008 18:08
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Die meisten Versicherungen übernehmen die Schadenfreiheitsklasse (Anzahl der schadenfrei gefahrenen Jahre) des Erstwagens. Aufgrundlage dessen wird der Rabatt des Zweitwagens errechnet. Wenn der Zweitwagen bei einem anderen Versicherer abgeschlossen ist, kann allerdings der Rabatt trotzdem abweichen, da der SF-Rabatt im Unterschied zur Schadensfreiheitsklasse von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich errechnet wird laut http://www.zweitwagen.org/einstufung-schadenfreiheitsklasse.html


Denselben Schadenfreiheitsrabatt für Erst-und Zweitwagen?

Piotrowski
beantwortet von Piotrowski am 24. August 2008 12:54
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Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch noch, dass wenn der Erstwagen bei einem anderen Anbieter versichert ist, als der Zweitwagen, wird nicht der Schadenfreiheitsrabatt übernommen, sondern nur die Schadensfreiheitsklasse, also die Anzahl der unfallfrei gefahrenen Jahre. Jeder Versicherer errechnet auf Grundlage der SF-Klasse einen den eigenen Tarifbestimmungen gemäßen Schadenfreiheitsrabatt. Je nach Versicherer kann dieser also trotz gleicher SF-Klasse höher oder niedriger ausfallen, als beim Versicherer des Erstwagens. Weitere Informationen zum Unterschied zwischen Schadenfreiheitsrabatt und Schadenfreiheitsklasse gibt es unter http://www.zweitwagen.org/einstufung-schadenfreiheitsklasse.html


Autoversicherung für Zweitwagen?

anonym
beantwortet von ronni2 am 22. August 2008 10:47
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habe mal gehört, dass directline sowas macht oder gemacht hat. aber dann muss man da glaube ich auch sein erstfahrzeug dort versichern.


Wertverlust nach Autounfall

Coccodrillo
beantwortet von Coccodrillo am 13. August 2008 17:11
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ein ähnliches problem hatte ich letztes jahr: unverschuldeter unfall mit einem 10 jahre alten pkw, der aber laut auskunft meiner werkstatt noch gut weitere 10 jahre gefahren wäre. totalschaden. zeitwert laut gutachter: 2.000,--€. genau diesen betrag zahlte die gegnerische versicherung. dafür kriegt man aber kein entsprechendes auto. also habe ich etliche tausend € drauflegen müssen. es gilt in solchen fällen immer nur der zeitwert, den der gutachter vorgibt. und der unschuldige fahrer hat die kosten am hals. so ist das nun mal. leider.





Gibt es eine Autoversicherung, zu der ich bei einem Wechsel meine Prozente mitnehmen kann?

anonym
beantwortet von bernardo am 13. August 2008 11:57
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Du kannst die erreichte Schadensfreiheitsklasse übertragen. Die Prozentstufen sind nicht bei allen Versicherern gleich


Autoversicherung-wie lange muss man versichert sein bis man das erste Mal in den Prozenten sinkt?

anonym
beantwortet von bernardo am 13. August 2008 11:34
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In diesem gilt auf alle Fälle Rückdatierung des Versicherungsbeginns zum 01.07., dann gehts ab 01.01.2009 eine SF-Stufe tiefer


Autoversicherung gleich beim Autokauf machen?

anonym
beantwortet von bernardo am 13. August 2008 11:31
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Selber schlau machen ist immer besser. Und Autoverkäufer sind keine Versicherungsfachleute. Oft schielen die nur nach höheren Provisionen.


Woher bekomme ich Infos über meine Prozente für Kfz-Versicherung?

anonym
beantwortet von bernardo am 13. August 2008 11:14
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Wirklich wichtig ist die Einstufung in die Schadensfreiheitsklasse (SF), weil die Prozente, die die Versicherer dafür gewähren häufig unterschiedlich sind. Jeder Versicherer kann bis mindestens 7 Jahre rückwärts Auskunft erteilen, weil erst danach die Ansprüche endgültig erlöschen. Zudem sollten die tatsächlichen Prämien verglichen werden, denn 40% Rabatt beim einen Versicherer können dem absoluten Betrag nach günstiger sein, als 60% bei einem anderen.


Wertverlust nach Autounfall

andreas48
beantwortet von andreas48 am 12. August 2008 22:20
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das muss in jedem Falle über einen Anwalt geklärt werden, als Privatperson ohne rechtliches Hintergrundwissen, hat man Null-Chance auf die sogenannte merkantile Wertminderung zu hoffen bzw. diese auch ordentlich geltend zu machen.



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