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Wenn du keinen Mietwagen nimmst, steht dir für den Zeitraum der Wiederbeschaffung ( wird im Gutachten festgelegt..meist 10 - 14 Tage) Nutzungsausfall zu ( bei deinem Fzg so ca 30-35 euro)

Ja, bekommst Du, wenn Du Dir einen neuen Wagen besorgst, aber nicht unendlich.
höchstens zwei wochen.

Etwa 4% aller Opfer.
wirklich?
ChrisTralins am 20. Dezember 2009 19:01 Yes Sir!!
Wie viele sind das ungefähr?
Wenn er nichts sieht, darf er nicht fahren - so einfach ist das. Wenn gar kein Spiegel da wäre, muss er sich auch in die Kreuzung vortasten. Dass es im Winter kalt ist, muss man einkalkulieren. Was hat denn die Polizei gesagt?
gebt das an Eure Kfz-Haftpflichtvers. weiter, die klären das mit dem Unfallgegner...vllt. bekommt dieser eine Teilschuld wegen evtl. unangemessener Fahrweise...ein Zeuge wär da nicht schlecht
Seid Ihr Rechtschutzversichert? Dann würde ich auf jeden Fall versuchen dagegen anzukommen. Man soll, wenn man "nichts" sieht, langsam in die Kreuzung einfahren. Auch hier besteht die Pflicht beim anderen Auto, auch wenn rechts vor links gilt, vorsichtig zu schauen, und nicht einfach abzubiegen. Probieren würde ich es auf jeden Fall, wenn du rechtschutzversichert bist...

leider ist es die Schuld Deines Ehemann, aber seine Versicherung zahlt den Schaden des Unfallgegners. Habt ihr Polizei geholt ? Hoffe ja.
MaximaNRW am 19. Dezember 2009 17:17 Und wenn ihr den Unfallbericht der Polizei habt oder noch bekommt, da stehen beide Parteien drauf, der ganz vorne als 1. steht ist schuld.

Wenn sie im Einsatz ist muss sie ja weiter fahren. Darf es aber nicht ohne vorher die Polizei benachrichtigt zu haben.

Nein. Nur bei nem sehr leichten Unfall... Die schicken Dir die Pol...
Dem Einsatz würde ich auch Vorrang gewähren.
Es sei denn - er ist heftig. Dann halten die aber auch.
Ich selbst hatte erst einen Streifer ohne Schaden mit dem Spiegel...
Man bleibt stehen und erklärt das dann mit 3 Sätzen... Das passt dann schon...
Man sagt die Wache und der Rest ist nur noch Bürokratie ^^
Rein rechtlich ist es Flucht...
Also... IMMER kurz stehen bleiben ^^
Holft alles nichts - dann breche ich den Einsatz halt ab.

dich hat ein auto angefahen und keine knochen sind gebrochen? nur prellungen und ne zerissene hose? ohaa! du bist ja verflixt knapp aus der sache ausgekommen, schwein gehabt!!!
jah ich hatte so ein glück das ich nicht aufm kopf gefallen bin :D Glück im Unglück:P
hm, beim Führerschein lernen heißts, dass man als Autofahrer an Bushaltestellen Schrittgeschwindigkeit fahrn muss, und zwar gerade WEIL Fußgänger wie du den Bus erwischen wollen(auch bei roten Ampeln) un man vorsichtig sein muss..also kannst du höchstens Mitschuld haben..wenn du unter 18 bist sowieso

na das betreten der straße bei roter ampel ist nicht erlaubt. und den verkehr hast du auch gefährdet.
klar, man kann dich nicht dafür bestrafen, dass du dir selbst blaue flecken zugeführt hast.
Das wirst du schon sehen, was auf dich zukommt.
Schreib einfach, du hast nicht gesehen, dass die Ampel rot war.
du mußt dich erst mal zu der beschuldigung äussern. ob du eine strafe bekommst entscheidet der staatsanwalt
Ja,denn auch als Fussgänger kannst du Unfallflucht begehen.
Muss meine mutter das der Versicherung melden oder geht das schon so über die Polizei irgendwie?!xD P.S.:Der Unfall geschah nach der Schule aufm Weg nach Hause!!!
Ich hatte vor einiger Zeit auch ein Schleudertrauma. Hab 750 EUR bekommen. Dieses steht Dir zu und den Anwalt zahlt der Unfallverursacher www.schmerzensgeld.info
was hast du denn für eltern???dir steht das geld zu,schliesslich bist du der geschädigte. sollen froh sein,das du ihnen die hälfte abgibst!!lass dir das geld mal schön ausbezahlen,du kannst den anwalt ja mal anrufen,und ihn bitten mit deinen eltern zu reden,also, wo leben wir denn????deine eltern sollen froh sein das du noch am leben bist...-(