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Allso hier müßte mal die Grundsatzfrage der Werbung überprüft werden. Zu 99 % fahren PKWs hier mit Werbung spazieren. Denkt bitte mal an die Nummernschilder im unteren Bereich... meist mit dem Werbespruch und Adresse des Autohauses versehen, weiter geht es mit den Aufklebern durch die Autohäuser an der Rückscheibe wie z. Beisp. Goldener Lenker für das Auto des Jahres.........Ist im prinzip alles Werbung, WARUM ZAHLEN DIE NICHT DIE GEMA oder sehe ich hier was falsch

Wenn das Auto auf das Unternehmen läuft oder es steuerlich berüclsichtigt wird, ist dafür GEZ zu bezahlen.
Ja die Gebühr wird fällig, da der wagen geschäftlich genutzt wird. Wenn man das Radio ausbaut, wäre das Problem mit den GEZ-Gebühren erledigt.

Wer auf seinem Wagen mit großen Aufklebern für das Geschäft des Ehepartners wirbt, muss für das Autoradio Rundfunkgebühren bezahlen. Das Fahrzeug wird in diesem Fall nicht mehr rein privat genutzt, entschied das Mainzer Verwaltungsgericht (Az.: 4K 461/08.MZ). Das Radio sei daher kein gebührenfreies Zweitgerät.
Ein Mann aus Rheinhessen hatte auf der Heckscheibe seines Wagens großflächig für die Uhren- und Schmuckwerkstatt seiner Ehefrau geworben. Der Südwestrundfunk (SWR) schickte ihm daraufhin einen Gebührenbescheid, gegen den der Mann vor Gericht zog. Die Richter wiesen die Klage mit der Begründung ab, die Werbung für ein Geschäft sei wie eine Geschäftstätigkeit selbst zu betrachten. http://www.guter-rat.de/ratgeber/verbrauchernews/GEZ-AergerGebuehrenfuersAutoradio768150.html
collo am 18. August 2008 11:23 interessantes Urteil, auch wenn sich mir die Nackenhaare streuben. DH von mir

Ja - die Gebühr wird doch sowieso für jedes Autoradio fällig.
richtig wenn sie den wagen als geschäftswagen anmeldet wird gez fällig

Ja. Gewerblich auf jeden Fall JA