Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Denke mal über kleinere japanische Autos nach. Die sind im allgemeinen nicht nur günstig in der Anschaffung sondern auch im Unterhalt. Außerdem sind sie sehr selten außerplanmäßig in der Werkstatt.
z.B. Honda - Toyota - Mitsubishi - Mazda
Das ist immer verschieden.
Autos werden für Versicherung in sog. Typklassen eingeteilt, dazu kommen Regionalklassen, persönlicher Schadensfreiheitsrabatt und die Versicherung(es gibt nicht die günstigste Versicherung sondern immer nur die Versicherung die für dieses Auto den günstigsten Tarif bietet.).
Für die Steuer kommt es darauf an welche Schadstoffklasse das Auto hat, ob Benziner oder Diesel (mit/ohne Rußpartikelfilter) und welchen Hubraum.
Am besten Du suchst Dir im Internet ein Auto heraus und berechnest das online auf irgendeiner Versicherungsseite.

Dann kauf Dir einen GOlf 2 Diesel und lasse ihn als LKW zu (Sichwort: Postgolf). Ach ja, 50 Euro für eine grüne Feinstaubplakette unter der Hand musste auch noch evtl einplanen. Aber an sich kann man nicht günstiger Auto fahren.
http://www.alice-dsl.net/matthishainke/ich/auto/vwgolfiidieselpost/index.html
Rest: Google.

Die Finanzierung wurde vielleicht nur mit Abschluss der RSV genehmigt. Sie wäre somit Bestandteil der Finanzierung und kann nicht widerrufen werden.

Die Freigabe der Nummern für ein anderes Auto wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Bei uns kannst Du den Alten abmelden und sofort den Neuen mit den alten Nummern wieder zulassen (ohne Wartezeit). Die Gebühren liegen zwischen 50,- und 100,- Euro.

Gebühren werden auf der Hompage des Verkehrsamtes genannt. Es besteht eine Wartepflicht von einer bestimmten Zeit, bis die Nummer wieder freigegeben wird.
jbinfo am 30. November 2009 13:58 Die Freigabe der Nummern für ein anderes Auto wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.

Das Nummernschild bekommst du nicht. Dann muß dein altes Auto verschrottet sein und du hast eine Wartezeit, bis du das gleiche Nummernschild bekommen kannst!

Innerhalb 7 Tagen kein Problem-nachher nicht mehr,da tritt dann die Rechtskraft ein.
Eine gewisse Zeit nach Abschluss (min 2 Wochen ) kannst du kündigen...schau doch mal dir die Versicherungspolice an das müsste drin stehen


Jeder Renault Händler hat auch Leasingrückläufer im Angebot.
Aber vielleicht findest Du hier das richtige Fahrzeug:
Die Km-Leistung ist beim Motor in diesem Fall das geringste Übel. Schön wäre nen ordnungsgemäß geführtes Checkheft und neuer TÜV. Nach dem Baujahr zu urteilen ist er eher wenig gefahren, was im Stadtverkehr ja auch nachteilig sein kann. Aber ich denke den Motor kriegst du als letztes tod. Eher kommen schon andere Defekte in Frage. Servo war glaub ich Aufpreispflichtig, wenn man nicht Servoverwöhnt ist läßt sich auch ohne auskommen.

Auch für einen Kleinwagenmotor sind 120000Km heute kein Problem, wenn der Besitzer vernünftig damit umgegangen ist.
Ein größeres Problem dürfte der Rost, Radlager Zahnriemen usw sein

Ich habe zwei Polos mit dem Kleinen 1000ccm-Motor besessen die weit über 200000km gefahren wurden. Beide sind nicht wegen der Kilometerleistung zum Schrotti gekommen. Bei einem wäre bei 230000km ein Tauschgetriebe fällig gewesen. Der zweite hatte zahlreiche andere Mängel.

Also, wir hatten mal einen Golf3 mit 75 PS (ist ein Polomotor), Bj 1996, der hatte zum Schluss 320.000 km auf der Uhr :-) Allerdings ist es immer die Frage, wie der/die Vorbesitzer damit umgegangen ist, ob er gepflegt wurde. Wegen Servo weiß ich leider nicht.
primusvonquack am 27. November 2009 10:49 ....und auch der hatte vermutlich keinen Motorschaden. VW-Motoren sind nahezu unzerstörbar.
Landlady2505 am 27. November 2009 13:52 Richtig, wir haben uns dann einen neuen gekauft, da wir einen Familienvan brauchten. Der Golf war ein 3-türer und für uns nicht mehr praktisch, steht jetzt aber in der Garage und wird naja sagen wir mal "restauriert" :-) Das einzige was an dem Auto je kaputt war, war die Benzinpumpe. Wenn nman die mal nicht als typisches Verschleißteil sehen will.
Frag am besten beim Renaultimporteur direkt. Wahrscheinlich haben die eine Datenbank, wo welches Automodell steht.
Dankeschön!
Also im kaufvertrag steht " Zahlbar über ... Bank" und ja es ist eine bank gewesen mit der das Autohaus zusammen arbeitet. Die Sache wird jetzt auch von einem Anwalt bearbeitet, mal sehen was da so raus kommt. Danke für die zahlreichen Antworten hat mir sehr geholfen.
jbinfo am 26. November 2009 14:51 Wenn das so im Kaufvertrag steht und die Bank gibt keine Zusage für die Finanzierung, ist der Kaufvertrag nichtig und Du musst auch nichts bezahlen.

Was steht denn unter Zahlungsvereinbarung im Kaufvertrag ?
Bar bei Lieferung oder Finanzierung durch XY-Bank ?
Ein seriöses Autohaus hätte die 2.Möglichkeit rein geschrieben. Bei der Finanzierung hast Du ein 2-wöchiges Widerrufsrecht. An die verbindliche Bestellung bist Du 4 Wochen gebunden. In dieser Zeit muss der Verkäufer entweder liefern oder aber die Lieferung schriftlich bestätigen. Ist beides nicht passiert, kannst Du auch vom Kaufvertrag/verbindl. Bestellung zurück treten.
Lt. AGB kann er vielleicht die 15 % verlangen, jedoch wird er sie vor Gericht nicht durchsetzen können. Er muss nämlich den tatsächlichen Schaden nachweisen. Das wird ihm aber sicher sehr schwer fallen bzw. unmöglich sein.
War es ein Vertragshändler ? Welche Marke ?

War es eine Bank des Autohändlers? Es heißt immer Finanzierungsvorbehalt. Brauchst keine Bedenken zu haben. Wenn der Passus im Vertrag gestrichen, hast du den schwarzen Peter.
Wenn die Finanzierung Teil des Vertrages ist,also im Kaufvertrag ist schriftlich festgehalten,dass Auto finanziert wird über die Bank der jeweiligen Automarke, dann ist es nichtig. Falls ihr zwei getrennte Verträge habt, also einen Kaufvertrag fürs Auto plus einen Kreditvertrag für eine Autofinanzierung über irgendeine Bank,dann wird es schwieriger. Allerdings wenn ihr die Finanzierung shcriftlich abgeschlossen hat,dnn muss sich die Bank daran halten. Wenn die Finanzierung nie Teil des Kaufvertrages war und nur eine mündliche Bestätigung des Verkäufers, dann habt ihr ein Problem.Ich würde mich auf jeden Fall bei einem Anwalt erkundigen.