Hier werden die neuesten Antworten gelistet.
Natürlich bleibst du darauf sitzen........hätte die Fahrtkosten (hinfahrt) denn jemand erstattet, wenn das auto ok gewesen wäre? Ich denke nicht.

Tja, ganz ehrlich - ich würds versuchen.
Sprecht erst mit dem Verkäufer, wenn das nichts bringt mit seinem Vorgesetzten und wenn das nichts bringt mit dem Besitzer des Autohauses.
Wenn auch der für eure Forderung nicht aufkommen will, nehmt euch einen Anwalt.
Allerdings könnte es schwierig sein, ihm seine Aussage zu beweisen, dass der Wagen frisch vom TÜV käme (was allerding auch nicht heißt, dass er ihn bekommen hat).
Ich drück euch die Daumen.
Und was hat DAS bitte mit der Fahrtkostenerstattung zu tun? DAS war die Frage.
moosmutzelchen am 19. November 2009 12:45 Nun, er hat einen Aufwand betrieben aufgrund einer vorsätzlich fehlerhaften Information - imho kann er Schadenersatz fordern.
Es gibt spezielle Fälle, da muss kein direkter Vertrag abgeschlossen worden sein - die Bereitschaft, dies zu tun resp. Verhandlungsgespräche genügen völlig.
Aber frag mich jetzt bitte nicht nach den Rechtsnormen, das ist schon zu lange her.
Generell kann man keinen Anspruch geltend machen, weil man zu einem Autohändler fährt, um sich ein Auto anzusehen, das man dann nicht kaufen möchte.
Wäre der Kaufvertrag vor in Augenscheinnahme zustande gekommen, käme es darauf an, ob der Händler in seiner Internetanzeige falsche Angaben bzgl. Zustand, Tüv, etc. gemacht hat.
hat er definitiv. beim gespräch war ich zeuge der unterhaltung zwischen ihm und dem autohändler, der am telefon zusätzlich den guten zustand bestätigte, und wir ihm sagten, das wir den wagen direkt zulassen werden. er solle schon mal den kaufvertrag fertigmachen, und wir fahren mit dem zug nach dresden und holen den wagen ab
und was sagte er zu Tüv und AU?
tüv wäre dort gewesen und hätte tüv und au abgenommen in der werkstatt und plakette draufgemacht
das ist dann nicht nett, klar. Hm, versuchen könnt ihr es, aber ob sich ein Rechtstreit lohnt? Schreibt es als lehrreiche Erfahrung ab. Tut mir leid für euch. Aber ein Anwalt, den ich brauchen würdet, würde sicher schonmehr kosten, als eure Reisekosten. Wünscch euch mehr Glück beim nächten Mal.
ja, ihr bleibt auf den Kosten sitzen. Wer soll euch die Kosten erstatten??
der autohändler, wegen vortäuschung falscher tatsachen
Ich glaub nicht, dass ihr da ein große Chance haben werdet. Es war eure freie Entscheidung nach Dresden zu fahren. Hättet ihr ja nicht machen müssen.
hättest fragen sollen ob er fahrtauglich ist und welche mängel er hat.
der typ vom autohaus xy meinte, der wagen sei frisch übern tüv. er hatte wohl nicht erwartet das wir wirklich bis nach dresden fahren um den wagen abzuholen
Also tut mir echt leid für dich aber das kann man nujr als PEch bezeichnen. Anklagen könntest du wenn die z.B nen Mercedes Eklasse einblenden und dich dann ein vw golf erwartet. ansonsten..tuts mir echt leid
obwohl das schon extrem krass ist wie du es schilderst.
oder wenn er ein fahrbereites fahrzeug anbietet, und eine schrottkiste verkauft. dann ist das von sich aus schon ne frechheit

hast du die anzeige (mit Bild) ausgedruckt und bilder des realen Zustandes des Fahrzeuges gemacht? Sieht man einen Unterschied? Damit kommst du vielleicht (über einen Anwalt) weiter... aber ich denke, da lohnt der Aufwand nicht:-/
er bleibt ja erst recht auf den kosten sitzen. anmeldung rote nummernschilder, anmeldegebühr pkw, abmeldung pkw. fahrtkosten. roundabout trotz wochenendticket 300 € er ist selbständig. verdienstausfall ist da auch mit drin

guter zustand ist relativ....
für den verkäufer ist guter zustand vielleicht schon die farbereitschaft, sehr guter zustand wäre dann ohne rost oder so....
das hatten wir auch schon mal, nur wir sind nicht sooooo weit gefahren und haben es als Lehrgeld gesehen !

So wie Du den Fall schilderst, haben die im Werk zwar die richtige Größe, aber einen falschen Load Index genommen. Das sollte zwar nicht passieren, ist aber schnell mal passiert, weil man dass auf den ersten Blick nicht sieht. Ist aber eine klare Reklamation beim Händler.

sichr würde ich reklamieren, aber es kann ja passieren das mal ein fehler passiert ( sollte es aber nicht -> ist zimlich ergerlich

Sofort beim Autohaus beschweren. Wenn das ein neues Auto ist, darf so etwas nicht passieren. Ich würde das Autohaus direkt darauf ansprechen. Viellecht bekommt er sogar einen neuen Satz Reifen.
Anhand der Formulierung der Frage habe ich es so verstanden, dass es ein Neuwagen ist, der bei deinem Freund in Erstbesitz ist. Wäre es ein Gebrauchter von Privat, wäre klar dass man sich nicht darauf verlassen kann, dass die Reifen/Felgen wirklich passen. Aber bei einem neu georderten Fahrzeug darf das wirklich nicht sein!
smile am 19. November 2009 18:57 @nightblue: Ja, es ist ein nagelneues Auto. Deshalb haben wir ja mit so etwas überhaupt nicht gerechnet. Wenn das Auto gerade hergestellt wurde, geht man ja davon aus, dass alle Teile auch zu diesem Fahrzeugtyp gehören :-) . Aber Fehler bei der Produktion sind sicherlich auch nicht ausgeschlossen - wie man sieht...
nightblue am 19. November 2009 21:11 Na dann los zum Händler. Der wird sicherlich keine Probleme machen. Ist doch klar, dass ein Auto (nagelneu!) so wie man es abholt auch straßentauglich sein muss! Und dazu gehören nunmal auch die Reifen...
Aussage bestätigen lassen und den Händler mit dem Problem konfrontieren.

Wo ist das Auto her?
Kann sein, daß man für die Reifen eine Extra Betriebserlaubnis hat.
smile am 19. November 2009 18:54 @ReinerUnsinn: Ganz normal im Autohaus gekauft. Mein Freund wurde aber weder auf die Reifen hingewiesen, noch hat er eine Bescheinigung (BE) darüber erhalten.

da hat eben jemand falsche reifen drauf gemacht, kann passieren. klar kann er das reklamieren

Er soll zum Autohaus gehen wo er es gekauft an und die Reklamation vortragen

Indem man sie einfach dran montiert. Wenn es kein Kauf von privat war, würde ich das in jedem Fall reklamieren! Reifen sind teuer undbei einem neuen Wagen sollte man davon ausgehen können, dass sie noch ein paar Kilometer zu fahren sind.
dumme antworten gibts heute ja wieder zu hauf
Weltraumhippe am 18. November 2009 20:25 was genau ist an der Antwort dumm?