gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Autofahren - neue und gute Antworten

Autofahren - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

ANGEHALTEN VON EINEM POLIZISTEN - ANGEBLICH NICHT ANGESCHNALLT GEWESEN - WAS TUN?

fraggle16
beantwortet von fraggle16 am 27. August 2008 10:48
0x
Thumb_up

also, normalerweise hätte der Polizist es bei einer Verwarnung gelassen, du musst ihm wohl irgendwie nicht gepasst haben...

Kommentar von Bedf2ea256868172be65b0185b6e4a82smalloofunkenflugoo am 28. August 2008 07:14


ANGEHALTEN VON EINEM POLIZISTEN - ANGEBLICH NICHT ANGESCHNALLT GEWESEN - WAS TUN?

PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 26. August 2008 16:19
0x
Thumb_up

Das Recht auf Widerspruch steht ja jedem zu.. Probieren kannst Du es und hoffen, dass der Richter Dir mehr glaubt als dem Polizisten. Pauschal kann man darauf keine Antwort geben, die Entscheidungen in solchen Fällen können in beide Richtungen gehen (manchmal wird das Verfahren eben eingestellt, manchmal nicht). Du musst überlegen ob Du das Risiko eingehst oder nicht. Wenn Du Widerspruch einlegst und verlierst, musst Du mit zusätzlichen Kosten rechnen (Verwaltungsgebühren etc.). Wenn Du einfach bezahlst (30,-€) geht das ganze schneller.

Jetzt musst Du sowieso erstmal warten bis der Anhörbogen von der Verwaltungsbehörde kommt...


ANGEHALTEN VON EINEM POLIZISTEN - ANGEBLICH NICHT ANGESCHNALLT GEWESEN - WAS TUN?

oofunkenflugoo
beantwortet von oofunkenflugoo am 26. August 2008 14:19
0x
Thumb_up
  1. das mit der groß- und kleinschreibung sollte kein schreien ausdrücken, sondern eher das ich schnell gute infos brauche! sorry, ich hab mir keine anderen fragen angesehen!

  2. ja der polizist war allein auf seinem motorrad unterwegs!

also danke schonmal im voraus für eure hilfe!


ANGEHALTEN VON EINEM POLIZISTEN - ANGEBLICH NICHT ANGESCHNALLT GEWESEN - WAS TUN?

anonym
beantwortet von Stephan Rimkus am 26. August 2008 14:17
2x
Thumb_up

Mann darf nicht vergessen, ein Polizist hat laut Gesetz immer Recht,vor Gericht lügt er auch nicht. Hat man sehr selten Recht.Deswegen wird die Aussage des Polizisten höher bewirtet,auch wenn er Lügt. Eigene Erfahrung.Das ist das Deutsche system

Kommentar von 14fb13ccc431d99f5571df9983fc87e7smallSe7eN am 26. August 2008 14:23

das wär ja noch schöner..


ANGEHALTEN VON EINEM POLIZISTEN - ANGEBLICH NICHT ANGESCHNALLT GEWESEN - WAS TUN?

Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 26. August 2008 14:11
2x
Thumb_up

Natürlich hast Du eine Chance. Du kannst die 40 Euro Variante nehmen und :"Bezahlen und Schnautze halten". Oder die 4000 Euro ich mach den dicken Macker und schau mal wer vor Gericht recht bekommt. Da denke ich ist die Wahrscheinlichkeit 1 zu 100. 1 das Du nichts bezahlst und in 100 Fällen zahlst Du neben den 40 und Bearbeitungsgebühr halt die Verfahrenskosten. Aber es geht ja sicher ums Prinzip und da heißt es Stur bleiben egal wie aussichtslos die Sache ist. Aber Deine Chance würde ich mit 1 zu 100 sehen.




Kommentar von Bedf2ea256868172be65b0185b6e4a82smalloofunkenflugoo am 26. August 2008 14:38

den dicken macker will hier ganz sicher keiner machen...

Kommentar von Simple_avatar2smallMietnormade am 26. August 2008 14:56

Sollte nur ein Tipp sein weil der Polizist wird halt in 100 von 101 Fällen recht bekommen. Und wenn es eine Motottadstreife war die Dir nachgefahren ist gibts davon sicher auch ein schönes Video, was dann vor Gericht sicher nicht zu Strafnachlass führt. Wenn Du wirklich angeschnallt warst, kannst Du das mit dem Widerspruch versuchen, aber ich würde nochmal genau in mich gehen. Lohnt den Aufwand nicht ein Spiel zu spielen was man nicht (kaum) gewinnen kann.


ANGEHALTEN VON EINEM POLIZISTEN - ANGEBLICH NICHT ANGESCHNALLT GEWESEN - WAS TUN?

wyssmarketing
beantwortet von wyssmarketing am 26. August 2008 14:11
2x
Thumb_up

Hast Du Rechtsschutz? Advokat.Dann hast Du kein Problem. Lege auf jeden Fall Widerspruch gegen den Bescheid ein.Das Verfahren wird eingestellt werden.

Kommentar von Bedf2ea256868172be65b0185b6e4a82smalloofunkenflugoo am 26. August 2008 14:26

rechtsschutz ja! advokat nein! widerspruch werd ich auf alle fälle einlegen! aber obs was bringt is die große frage!?


ANGEHALTEN VON EINEM POLIZISTEN - ANGEBLICH NICHT ANGESCHNALLT GEWESEN - WAS TUN?

Ostrichfan
beantwortet von Ostrichfan am 26. August 2008 14:05
1x
Thumb_up

Erstmal nicht so schreien. Zweitens wirst du keine Chance haben. Es sei denn du bringst mehrere Zeugen. Ostrichfan.


ANGEHALTEN VON EINEM POLIZISTEN - ANGEBLICH NICHT ANGESCHNALLT GEWESEN - WAS TUN?

steffiffm
beantwortet von steffiffm am 26. August 2008 14:05
2x
Thumb_up

War der Polizist alleine? Dann kann er Dir nichts anhaben. Da steht Aussage gegen Aussage.

Kommentar von Bedf2ea256868172be65b0185b6e4a82smalloofunkenflugoo am 26. August 2008 14:25

ja der polizist war allein auf seinem motorrad unterwegs!

Kommentar von Simple_avatar4smallfraggle16 am 27. August 2008 10:48

Polizistenaugen gelten in Deutschland mehr als Zivilistenaugen, er gehört zur höheren Gewalt.


ANGEHALTEN VON EINEM POLIZISTEN - ANGEBLICH NICHT ANGESCHNALLT GEWESEN - WAS TUN?

Se7eN
beantwortet von Se7eN am 26. August 2008 14:05
1x
Thumb_up

natürlich hast du eine chance.. er muss das beweisen und ich denke mal das er alleine unterwegs war.. dann haste gute karten!!

viel glück

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 26. August 2008 14:15

wie soll er das denn beweisen? seine aussage reicht völlig aus, denk ich.

Kommentar von 14fb13ccc431d99f5571df9983fc87e7smallSe7eN am 26. August 2008 14:17

nein.. aussage gegen aussage.. merkste was.. wie soll er es beweisen?! wenn er nicht alleine ist, gibt es zwei.. aber das is ja net der fall..

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 26. August 2008 14:18

der unterschied ist halt nur das er ein polizist im dienst ist.

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 26. August 2008 14:18

lol... "merkste was?"

Kommentar von 14fb13ccc431d99f5571df9983fc87e7smallSe7eN am 26. August 2008 14:21

das ist aber nicht egal.. angenommen er wäre jm. der dich net leiden könnte, was ja durchaus sein könnte, muss er es beweisen!! er is auch nur ein mensch der mit wasser kocht!! ich würde mir das nicht gefallen lassen..

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 26. August 2008 14:23

lies doch einfach die anderen beiträge, schnuckel.

Kommentar von 14fb13ccc431d99f5571df9983fc87e7smallSe7eN am 26. August 2008 14:24

... jojo, ich bleib dabei

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 26. August 2008 14:25

dir seis gegönnt.

Kommentar von 14fb13ccc431d99f5571df9983fc87e7smallSe7eN am 26. August 2008 14:26

drück dir trotzdem die daumen.. hasi ;)


ANGEHALTEN VON EINEM POLIZISTEN - ANGEBLICH NICHT ANGESCHNALLT GEWESEN - WAS TUN?

anonym
beantwortet von Regenmacher am 26. August 2008 14:05
3x
Thumb_up

Als erstes solltest du hier bei der Frage nicht so rumschreien. Ist dir nicht aufgefallen, dass alle anderen Frager die Groß/Kleinschreibung beherrschen?

Und gegen die Aussage eines Polizisten in Bezug auf Gurt oder Nichtgurt, dürftest du wohl chancenlos sein. Vor allen Dingen dann, wenn du auch so geschrien hast wie in deiner Frage.

Kommentar von Bedf2ea256868172be65b0185b6e4a82smalloofunkenflugoo am 26. August 2008 14:25

das mit der groß- und kleinschreibung sollte kein schreien ausdrücken, sondern eher das ich schnell gute infos brauche! sorry, ich hab mir keine anderen fragen angesehen!



Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.