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also, normalerweise hätte der Polizist es bei einer Verwarnung gelassen, du musst ihm wohl irgendwie nicht gepasst haben...
oofunkenflugoo am 28. August 2008 07:14 Das Recht auf Widerspruch steht ja jedem zu.. Probieren kannst Du es und hoffen, dass der Richter Dir mehr glaubt als dem Polizisten. Pauschal kann man darauf keine Antwort geben, die Entscheidungen in solchen Fällen können in beide Richtungen gehen (manchmal wird das Verfahren eben eingestellt, manchmal nicht). Du musst überlegen ob Du das Risiko eingehst oder nicht. Wenn Du Widerspruch einlegst und verlierst, musst Du mit zusätzlichen Kosten rechnen (Verwaltungsgebühren etc.). Wenn Du einfach bezahlst (30,-€) geht das ganze schneller.
Jetzt musst Du sowieso erstmal warten bis der Anhörbogen von der Verwaltungsbehörde kommt...

das mit der groß- und kleinschreibung sollte kein schreien ausdrücken, sondern eher das ich schnell gute infos brauche! sorry, ich hab mir keine anderen fragen angesehen!
ja der polizist war allein auf seinem motorrad unterwegs!
also danke schonmal im voraus für eure hilfe!
Mann darf nicht vergessen, ein Polizist hat laut Gesetz immer Recht,vor Gericht lügt er auch nicht. Hat man sehr selten Recht.Deswegen wird die Aussage des Polizisten höher bewirtet,auch wenn er Lügt. Eigene Erfahrung.Das ist das Deutsche system
Se7eN am 26. August 2008 14:23 das wär ja noch schöner..
Natürlich hast Du eine Chance. Du kannst die 40 Euro Variante nehmen und :"Bezahlen und Schnautze halten". Oder die 4000 Euro ich mach den dicken Macker und schau mal wer vor Gericht recht bekommt. Da denke ich ist die Wahrscheinlichkeit 1 zu 100. 1 das Du nichts bezahlst und in 100 Fällen zahlst Du neben den 40 und Bearbeitungsgebühr halt die Verfahrenskosten. Aber es geht ja sicher ums Prinzip und da heißt es Stur bleiben egal wie aussichtslos die Sache ist. Aber Deine Chance würde ich mit 1 zu 100 sehen.
oofunkenflugoo am 26. August 2008 14:38 den dicken macker will hier ganz sicher keiner machen...
Sollte nur ein Tipp sein weil der Polizist wird halt in 100 von 101 Fällen recht bekommen. Und wenn es eine Motottadstreife war die Dir nachgefahren ist gibts davon sicher auch ein schönes Video, was dann vor Gericht sicher nicht zu Strafnachlass führt. Wenn Du wirklich angeschnallt warst, kannst Du das mit dem Widerspruch versuchen, aber ich würde nochmal genau in mich gehen. Lohnt den Aufwand nicht ein Spiel zu spielen was man nicht (kaum) gewinnen kann.

Hast Du Rechtsschutz? Advokat.Dann hast Du kein Problem. Lege auf jeden Fall Widerspruch gegen den Bescheid ein.Das Verfahren wird eingestellt werden.
oofunkenflugoo am 26. August 2008 14:26 rechtsschutz ja! advokat nein! widerspruch werd ich auf alle fälle einlegen! aber obs was bringt is die große frage!?

Erstmal nicht so schreien. Zweitens wirst du keine Chance haben. Es sei denn du bringst mehrere Zeugen. Ostrichfan.

War der Polizist alleine? Dann kann er Dir nichts anhaben. Da steht Aussage gegen Aussage.
oofunkenflugoo am 26. August 2008 14:25 ja der polizist war allein auf seinem motorrad unterwegs!
Polizistenaugen gelten in Deutschland mehr als Zivilistenaugen, er gehört zur höheren Gewalt.

natürlich hast du eine chance.. er muss das beweisen und ich denke mal das er alleine unterwegs war.. dann haste gute karten!!
viel glück
Imbecillitas am 26. August 2008 14:15 wie soll er das denn beweisen? seine aussage reicht völlig aus, denk ich.
Se7eN am 26. August 2008 14:17 nein.. aussage gegen aussage.. merkste was.. wie soll er es beweisen?! wenn er nicht alleine ist, gibt es zwei.. aber das is ja net der fall..
Imbecillitas am 26. August 2008 14:18 der unterschied ist halt nur das er ein polizist im dienst ist.
Imbecillitas am 26. August 2008 14:18 lol... "merkste was?"
Se7eN am 26. August 2008 14:21 das ist aber nicht egal.. angenommen er wäre jm. der dich net leiden könnte, was ja durchaus sein könnte, muss er es beweisen!! er is auch nur ein mensch der mit wasser kocht!! ich würde mir das nicht gefallen lassen..
Imbecillitas am 26. August 2008 14:23 lies doch einfach die anderen beiträge, schnuckel.
Se7eN am 26. August 2008 14:24 ... jojo, ich bleib dabei
Imbecillitas am 26. August 2008 14:25 dir seis gegönnt.
Se7eN am 26. August 2008 14:26 drück dir trotzdem die daumen.. hasi ;)
Als erstes solltest du hier bei der Frage nicht so rumschreien. Ist dir nicht aufgefallen, dass alle anderen Frager die Groß/Kleinschreibung beherrschen?
Und gegen die Aussage eines Polizisten in Bezug auf Gurt oder Nichtgurt, dürftest du wohl chancenlos sein. Vor allen Dingen dann, wenn du auch so geschrien hast wie in deiner Frage.
oofunkenflugoo am 26. August 2008 14:25 das mit der groß- und kleinschreibung sollte kein schreien ausdrücken, sondern eher das ich schnell gute infos brauche! sorry, ich hab mir keine anderen fragen angesehen!