Gekauft wie gesehen und nach Probefahrt keine Mängel festgestellt. Das Fahrzeug wird als Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Kaufpreis..., erhalten am..., Fahrzeug mangelfrei übergeben am... Darunter unterschreiben beide und jeder bekommt das, damit dürfte es dann eigentlich kaum Probleme geben.
Garantie ist etwas anderes als Gewährleistung. Garantie muss extra vereinbart werden, daher würd ich da erst gar nichts davon erwähnen. Dann gibt es auch keine Garantie. Gewährleistung kann bei Privatverkauf ausgeschlossen werden. Wenn der Käufer dennoch einen Mangel findet später, müsste er beweisen, dass du den Mangel kanntest bzw. ihm bewusst verschwiegen hast.
Ansonsten empfehle ich auch die standardverträge vom ADAC.
reicht es d ann noch bastler fahrzeug zu schreiebn
Ja, reicht aus