Auszubildender - neue und gute Antworten

  • 0
    Unterhaltszahlung - Eltern
    Antwort von ichweisnix ichweisnix

    Zunächstmal sind ab der Volljährigkeit beide Elternteile zum Unterhalt im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet.

    Jedoch befinde ich mich der Zeit in einer Ausbildung. Lt. meinen Recherchen ist er, da ich Azubi bin, weiterhin verpflichtet Unterhalt zu zahlen?

    Jain. Die Ausbildung ist insoweit wichtig, als das da eine Unterhaltspflicht bestehen kann. Es gibt aber noch weitere Voraussetzungen:

    Die Bedürftigkeit des Berechtigten:

    In der Regel ist bei Kindern, die nicht mehr bei den Eltern wohnen von einen Bedarf von 670€ auszugehen. Dieser ist vorrangig durch eigenes Einkommen also Kindergeld und Ausbildungsvergütung zu decken. Das was nicht gedeckt ist, also 670€ - KG - Vergütung ist der Zahl- bzw. Einsetzbetrag.

    Die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten:

    Zunächstmal hat der Unterhaltsverpflichtet für sich selbst (Selbstbehalt in der Regel 1150€ ) und ggf noch für andere vorrangige Unterhaltsberechtigte zu sorgen. Es gibt eine Rangfolge, welche sich mit deiner Volljährigkeit geändert hat.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/1609.html

    Nur wenn nach dem SB und den Unterhalt vorrangig berechtigter noch etwas verbleibt besteht eine Unterhaltspflicht.

  • 0
    Unterhaltszahlung - Eltern
    RatgeberHelden Antwort von Eifelmensch Eifelmensch

    Ab der Volljährigkeit sind beide Eltern barunterhaltspflichtig.

    Wenn du eine eigene Wohnung hast, liegt dein Unterhaltsbedarf nach der Düsseldorfer Tabelle bei 670,-€ monatlich.

    Hierauf wird das Kindergeld, das an dich auszukehren ist, voll angerechnet.

    Die Ausbildungsvergütung wird, in den meisten OLG um 90,-€ ausbildungsbedingten Aufwendungen vermindert, ebenfalls angerechnet.

    BAB ist zu beantragen und wird, falls gewährt, ebenfalls auf den Bedarf angerechnet.

    Somit ist die Rechnung

    670 - (Ausbildungsvergütung - 90) - BAB = Restbedarf

    Falls noch ein Restbedarf vorhanden ist, ist dieser von beiden Eltern im Verhältnis der unterhaltsrelevanten Einkommen und unter Berücksichtung vorrangig Unterhaltsberechtigter sowie des Selbstbehaltes von 1150,-€ aufzuteilen und zu zahlen.

  • 0
    Unterhaltszahlung - Eltern
    Antwort von Ehestut6 Ehestut6

    Ey,

    sicher hast Du irgendwo Recht, dennoch werden sich jetzt wieder manche Väter, bzw. mögliche Väter fragen, ob sie überhaupt Vater werden wollen? Manch andere, die schon gesündigt hatten werden sich überlegen, sich ins Ausland abzusetzen, wie es der Vater meines Schwagers gemacht hatte, der lebt jetzt in Brasilien!

    LG

  • 1
    Unterhaltszahlung - Eltern
    Antwort von stesage stesage

    Ab dem 18. Lebensjahr sind beide Elternteile verpflichtet dir Unterhalt zu zahlen. Es kommt darauf an was deine Eltern verdienen. Jeder hat einen Selbstbehalt von 1150€. Es kommt auch darauf an was du an Ausbildungsgeld+Kindergeld.bekommst?

    Kommentar von stesage stesagestesage

    Wenn du mehr wie 670€ hast ist das für dich ausreichend mit eigener Wohnung.

  • 0
    Unterhaltszahlung - Eltern
    Antwort von Dorrock Dorrock

    du musst dihc auf jedenfall ummelden, sonst wirds teuer ..........da du in der ausbildung bist und kein weiteres einkommen unterhälst solltest du zum jugendamt gehen ........nötigenfalls mit nem anwalt in verbindung setzen ........dein vater ist auch weiterhin dazu verpflichtet

  • 1
    Unterhaltszahlung - Eltern
    Antwort von Magda23 Magda23

    ich kanns gerade nicht glauben, dass du auch fast die gleichen Probleme hast wie ich... ^^ naja ich denke, du liegst richtig...ABER informier dich beim Jugendamt am besten in Begleitung deiner Mutter! :)

    viel Glück!

  • 1
    Unterhaltszahlung - Eltern
    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Ab deiner Volljährigkeit musst du den Unterhalt einfordern. Weigert er sich zu zahlen, dann musst du dich an einen Familienrechtsanwalt wenden und den Unterhalt einklagen. Als Azubi bekommst du auf Antrag (des Anwalts) Prozesskostenhilfe und vor dem Anwaltstermin hol dir einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht. dann kostet dich das nur 10€.

    Alles andere erklärt dir dein Anwalt.

  • 2
    Unterhaltszahlung - Eltern
    Antwort von newcomer newcomer

    ab 18 kannste selbst Unterhaltsklage mit RA einreichen da er wie du selbst schreibst bis die erste Ausbildung abgeschlossen ist zahlen muß. Das Jugendamt würde dir gleichen Tip geben aber mit 18 nicht mehr zuständig

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    bevor du Rechtsanwalt kontaktierst Anruf bei Gericht wegen Prozesskostenhilfe. Ausserdem würde ich an deiner Stelle noch mals mit Vater sprechen und ihm andeuten dass du falls er nicht zahlt klage erheben wirst!

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    kannst ihm das unter die Nase reiben

    http://www.scheidung-online.de/

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    Infos zum Kindesunterhalt für volljährige Kinder:

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    Wann entfällt ein Kindes-Unterhaltsanspruch?

    1. bei volljährigen Kindern:

    Der Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes entfällt, wenn es entweder genügend eigene Einkünfte hat (siehe: eigene Einkünfte des Kindes) oder wenn der Unterhalt zahlende Elternteil nicht (mehr) leistungsfähig ist.

    Ist dass volljährige Kind verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen (näheres dazu hier), kommt es dieser Arbeitspflicht aber nicht nach, so entfällt sein Unterhaltsanspruch ebenfalls.

    Ein Unterhaltsanspruch des volljährigen, unverheirateten Kindes entfällt ausserdem dann, wenn es den Bestimmungen der Eltern über die Art und Weise der Unterhaltsgewährung nicht folgt (näheres dazu hier).

    Schließlich kann der Unterhaltsanspruch nach § 1611 Abs. 1 BGB verwirkt sein, wenn das volljährige Kind durch sein eigenes sittliches Verschulden bedürftig wurde oder wenn es sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht hat (z.B. tätliche Angriffe, grobe Beleidigungen, sehr grobe Lieblosigkeit gegenüber einem alten oder kranken Elternteil usw.). Die Rechtsprechung ist eher zurückhaltend. Alkoholismus oder andere Drogensucht soll nach der Rechtsprechung nicht ohne weiteres zu einer Verwirkung führen. Im konkreten Fall ist auch immer zu prüfen, ob das Verhalten des Kindes angesichts der Familiengeschichte "irgendwie verständlich" ist.

  • 0
    Unterhaltszahlung - Eltern
    Antwort von schlumphy schlumphy

    ich glaube Jugendamt oder Sozialamt kann dir da helfen ;)

    ich würde meinen Unterhalt ist wie Kindergeld geregelt, bis Abschließen der Ausbildung oder spätestens 24 wenn man kein eigenes Geld verdient.

    Kommentar von Dea2010 Dea2010Dea2010

    Unterhalt über 18 nur, wenn noch Schulbesuch oder erste Ausbildung oder Studium läuft. Das muss nachgewiesen werden. Bei Arbeitslosigkeit UND nachgewiesener intensiver Stellensuche bis 19.

    Nix mit "bis 24".

    Kommentar von schlumphy schlumphyschlumphy

    deswegen steht da ich würde meinen

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Bei Arbeitslosigkeit UND nachgewiesener intensiver Stellensuche bis 19.

    Nee, Arbeitslosigkeit und Stellensuche begründen keinen familienrechtlichen Unterhaltsanspruch bei Volljährigen!

  • 2
    Auszubildender benimmt sich total daneben und nimmt nicht seine Tabletten.
    RatgeberHelden Antwort von Rheinflip Rheinflip

    Anmahnen, schriftlich fixieren, abmahnen, dreimal und dann in Abstimmung mit IHK kündigen.

    Du kannst alles fehlverhalten abmnahnen, aber keine Pilleneinnahme oä.

  • 1
    Auszubildender benimmt sich total daneben und nimmt nicht seine Tabletten.
    Antwort von DerRumpelrudi DerRumpelrudi

    Der Junge hat ein psychisches Problem und will eigentlich nur "lieb gehabt" werden. Er sucht förmlich die Aufmerksamkeit der Anderen und greift deshalb zu ziemlich drastischen Mitteln.

    Ihm beizubringen, dass er von allen geliebt wird, wenn er zuverlässig seinen Job erfüllt, wird nicht einfach sein. Ein erfahrener Altgeselle als ständiger Ansprechpartner oder "Bewährungshelfer" wäre vielleicht angebracht. Leider weiß ich selbst, dass besonders erfahrene Mitarbeiter für den Betrieb zu alt geworden sind und schnell auf dem Abstellgleis landen. Trotzdem sollte der Junge begreifen, dass er das Geld nur für eine bestimmte Arbeitsleistung bekommt. Der Arbeitsplatz selbst also nur ein geben und nehmen darstellt und kein Familienersatz ist. Freunde gibt es am Arbeitsplatz nicht und lassen sich nicht erzwingen. Es entsteht sonst nur das Gegenteil und eine Spirale wird in Gang gesetzt, wobei er am Ende der Verlierer sein wird.

    Ein Industriemechaniker nimmt immer einen gefährlichen Arbeitsplatz ein, den andere ohne diese Ausbildung nicht erledigen können. Dazu zählt auch, dass jeder Mitarbeiter blind wissen muß, wo der andere sich aktuell aufhält. Ähnlich dem Bauhandwerk. Ich habe schon erlebt, dass auf einer Seite der Mauer ein Gerüst mit Abbrucharbeitern stand und auf der anderen Seite der Polier die tolle Idee hatte, die Mauer billig und schnell mit dem Bobcat einzureißen....natürlich ohne die andere Seite zu informieren und auf Warnschreie zu hören.

    Ich plädiere für einen erfahrenen "Bewährungshelfer", mit dem er ein "Team" bilden kann.

    Kommentar von Testleiter Testleiter

    Da spricht ja nix dagegen. Der ist auch gut. ich hatte noch nie so einen leistungsmäsig guten Azubi. Derletzt musste die TMS anrücken und eine Maschiene warten. der hat die Leute während sie gearbeitet haben ausgelacht.

    Kommentar von DerRumpelrudi DerRumpelrudiDerRumpelrudi

    Das riecht nach Anzeichen eines leichten Asperger-Syndroms. Kennzeichnend ist dabei die Entwicklung von spezifischen Top-Fähigkeiten auf der einen Seite, aber soziale und nonverbale Schwächen im zwischenmenschlichen Verhalten. Normalerweise fallen diese Menschen, ausgenommen ihr seltsames Verhalten, nicht auf und erbringen eine hervorragende Leistung in ihrem konstruktiven Stammgebiet. Aber bei anderen Anforderungen, z.B. Sauberkeit, können sie buchstäblich panisch zusammenbrechen, ja sogar lebensbedrohlich scheitern.

    Es ist aber möglich, dass sie bei einem richtigen Einsatz ihrer speziellen Fähigkeiten ein Leben lang eine Superleistung vollbringen, während andere Anforderungen "sie umbringen können". Ein "Bewährungshelfer" könnte feststellen, welche Arbeiten zu einer Panik führen.

  • 0
    Auszubildender benimmt sich total daneben und nimmt nicht seine Tabletten.
    Antwort von Advo2012 Advo2012

    Hallo Testleiter! Wenn ich das so lese, habe ich das Gefühl, dass bei Deinem Azubi Betablocker die falsche Medikation waren. Er sollte sich auf ADHS untersuchen lassen und ggf. entsprechende Medikamente zusammen mit Psychotherapie in Anspruch nehmen. Das geht aber natürlich nur, wenn er einwilligt. Grundsätzlich scheint der junge Herr recht renitent zu sein, daher wäre es vielleicht auch sinnvoll, mit dem Vertrauenslehrer oder Kursleiter an der Berufsschule zu sprechen. Auch seine Eltern mit ins Boot zu holen wäre gut, da Dein Azubi aber sicher schon volljährig ist, wird das wahrscheinlich schwierig. Auch wenn ich jetzt vielleicht nicht helfen konnte, hoffe ich Du bekommst die Sache in den Griff! Viele Erfolg und gute Nerven!

    Kommentar von Testleiter Testleiter

    Er ist bereits 18. Aus der Berufsschule bekomme ich nur beschwerden. Dort hat er einen Knalla im Unterricht gezündet, den er vom Polenmarkt gekauft hat. Dort auft der immer ganz viel zeugs, das dann in der Werkstatt rumliegt.

    Kommentar von Advo2012 Advo2012Advo2012

    Alptraum, der Typ!!! - Hatte mich bei meiner Antwort daran orientiert, dass Du ihn nicht kündigen wolltest/konntest. Aber grundsätzlich schließe ich mich dem an, was Dir die Leute hier sonst mehrheitlich geraten haben: Wirf ihn raus. Er hat ja auch nichts von dieser Ausbildung, er muss erstmal seine grundlegenden Probleme in den Griff bekommen und kann dann sehen, was er aus seinem Leben machen will. Und Du tust Dir und dem Betriebsklima sowieso den größten Gefallen wenn Du ihn kündigst. Denk an Deine Mitarbeiter! (und an Deine Nerven...) Viel Glück!

  • 1
    Auszubildender benimmt sich total daneben und nimmt nicht seine Tabletten.
    Antwort von sachlich123 sachlich123

    Er scheint ein Problem zu haben. Welches weis vermutlich bis jetzt nicht mal er selbst. Betablocker sind gegen hohen Blutdruck und haben mit dem Verhalten eigentlich nix zu tun. Ich würde mal ein Vier Augen Gespräch führen, bei dem du ihm unmissverständlich klarmachst, dass sein Verhalten unakzeptabel ist. Bei wiederholtem Vergehen solltest du ihm eine Abmahnung schreiben (per Einschreiben), in der unmissverständlich auf die Verfehlung hingewiesen wird und im Wiederholungsfall eine fristlose Kündigung droht. Hällt er sich dann immer noch nicht dran, kannst du fristlos kündigen. Das klingt zwar hart, aber bei manchen wirkt halt nichts anderes und aus deiner Aussage sehe ich ja dass du dich auch schon sehr bemüht hast, das anders zu regeln.

    Kommentar von Testleiter Testleiter

    Eine Abmahnung hat er bereits.

    Kommentar von sachlich123 sachlich123sachlich123

    Dann kannst du ihn bei der nächsten Verfehlung entlassen und zwar fristlos. Ich weiss aus eigener Erfahrung dass das ein Schritt ist, der viel Überwindung erfordert, aber manchmal ist sowas halt nötig. Gerne macht man das nicht. Aber du tust ihm auch keinen Gefallen, wenn du ihn durchschleppst und am Schluss kommt doch nix bei raus.

    Kommentar von sachlich123 sachlich123sachlich123

    PS. Lass dich nicht durch Drohungen mit dem Arbeitsgericht ins Boxhorn jagen. Sicherheitsrelevante Übertretungen wie Fahren ohne Fahrerlaubniss ect. reichen auch vor den Richtern aus. Und wenn du richtig abgemahnt hast, ist eh nix zu wollen.

  • 0
    Auszubildender benimmt sich total daneben und nimmt nicht seine Tabletten.
    Antwort von guinan guinan

    Bei Sachbeschädigung müsstest du ein außerordentliches Kündigungsrecht haben. Ansonsten hilft auch die Polizei.

    Da er so seine Ausbildung nicht abschließen können wird, kannste ihn auch beurlauben.

  • 0
    Auszubildender benimmt sich total daneben und nimmt nicht seine Tabletten.
    Antwort von Marvin1849 Marvin1849

    Ihn abmahnen warum machst du die denn so viele Gedanken er sollte froh sein das er einen Job hat wie er sich verhält.

  • 0
    Auszubildender benimmt sich total daneben und nimmt nicht seine Tabletten.
    Antwort von Indivia Indivia

    Wegen was wurden ihm Beta-Blocker aufgeschriben, ich verstehe hier den Zusammenhang nicht. Bitte erklären, damit man es dann evtl besser verstehen kann und bei welchem Arzt wart ihr?

    Kommentar von Testleiter Testleiter

    Wir waren bei einem Psychologen.

    Kommentar von MARIECHENHEIDI MARIECHENHEIDIMARIECHENHEIDI

    Musst du nicht tun, mit ihm zum Arzt gehen! Er kann mit 18 alleine zum Arzt gehen... Wenn er hyperaktiv ist (und danach hört es sich an) gibt es andere Medikamente... Beta Blocker??? Hmmm, nimmt er Drogen und der Arzt hat ihn mit Beta Blockern ruhig stellen wollen??? Ich denke ja...!

    Kommentar von sachlich123 sachlich123sachlich123

    Mit Betablocker kannste keinen ruhigstellen. Gut ganz ruhig (tot)wenns zu viele sind. Die wirken auf Rezeptoren im Herzen und senken Blutdruck und Frequenz. Das sind keine Psychopharmaka.

    Kommentar von Indivia IndiviaIndivia

    genau deswegen habe ich gefragt ,da ich hier keinen Zusammenhang fand

    Kommentar von sachlich123 sachlich123sachlich123

    Die können zwar bei Angststörungen Aggressionen mildern, aber das ist eigentlich nur eine Nebenwirkung, die mit der Wirkung auf das Adrenerge System des Körpers in Verbindung steht. d.h. die Wirkung des Adrenalins am Rezeptor wird in gewisser Weise gedämpft dadurch wird ein Adrenalionaustoss gemildert. Interessant wäre zu erfahren ob eine messbare Wirkung zu beobachten war.

    Kommentar von sachlich123 sachlich123sachlich123

    Ein Psychologe darf keine rezeptpflichtigen Arzneimittel verschreiben. Entweder es war ein Psychater oder das waren keine Betablocker (sowieso unverständlich) oder sonstige rezeptpflichtige Medis.

    Kommentar von Testleiter Testleiter

    Es war ein Psychater

    Kommentar von Indivia IndiviaIndivia

    ja und wofür nun die Beta-Blocker?

    Kommentar von Testleiter Testleiter

    Das habe ich vorgeschlagen.

    Kommentar von elli8000 elli8000elli8000

    Achso du schlägst das vor und der Arzt macht das dann! Aha! Weisst du wofür Betablocker sind? Ich glaube dir das alles nicht!

    Kommentar von Testleiter Testleiter

    Wenn der immer einen Anfall hat, hat der sehr hohen blutdruck!!!

    Kommentar von sachlich123 sachlich123sachlich123

    Das kommt vom Adrenalin, aber die Ursache des Anfalls bleibt unangetastet.

    Kommentar von Indivia IndiviaIndivia

    naja ich glaube, wenn mir ein Psyschiater ( auf anraten von einem Handwerker) BetaBlocker verschreibt, würde ich die tabletten auch nicht nehmen, denn diesen Psyschiater würde ich nciht ernst nehmen. Kenne auch keinen der so etwas machen würde, zumal nach !!1 !! Termin. Ich selber hatte shcon diverse Termine in dem Bereich ( da Depressionen) und da gehört eigentlich immer eine Therapie zu . Vor allem sollte man erst einmal Ursachenforschung betreiben, damit man das richtige Medikament einsetzen kann. Und irgendwie finde ich die ganze Sache hier auch sehr kurios. Angesehen davon in der Berufsschule würde man es sich einmal wagen einen Knaller zu zünden, vielleicht auch 2 oder 3 mal ,aber dann waäre der Schulverweis garantiert.

  • 2
    Auszubildender benimmt sich total daneben und nimmt nicht seine Tabletten.
    Antwort von sammausi sammausi

    ich würde ihn sofort entlassen, kündigen ist was anderes, aber entlassen kannst du einen angestellten immer wenn er zb personen in gefahr bringt, menschen droht, sie belästigt oder gewalt anwendet, auch wenn er seine arbeit nicht korrekt ausführt bzw gar nicht macht kann das ein entlassungsgrund sein, bei einer entlassung brauchst du immer einen nachweisbaren grund, wenn zb im arbeitsvertrag steht, er darf nicht mit der bahn fahren und er macht es ist das zb ein entlassungsgrund!

    Kommentar von Testleiter Testleiter

    Ah, oke, dann werde ich wohl doch eine Kündigung fertig machen müssen. Ich führe mit ihm am Freitag ein letztes Personalgespräch, dann isses vorbei.

    Kommentar von Rheinflip RheinflipRheinflip

    eine >Abmahnung reicht nicht, da lacht der arbeitsrichter.

    Kommentar von TETTET TETTETTETTET

    Was ist denn arbeitgeberseitig der Unetrschied zwischen entlassen und kündigen?

  • 1
    Auszubildender benimmt sich total daneben und nimmt nicht seine Tabletten.
    Antwort von elli8000 elli8000

    LOL, bring ihn zu "Rachs Restaurantschule"!

    Kommentar von Testleiter Testleiter

    Und was soll er da? Ich kann ich ja gleich in ein Boot Camp bringen.

    Kommentar von elli8000 elli8000elli8000

    Lernen sich zu benehmen! Irgendwie kann ich deine Story nicht ganz ernst nehmen, sorry...

  • 0
    Auszubildender benimmt sich total daneben und nimmt nicht seine Tabletten.
    Antwort von Francisc0 Francisc0

    Wie kann er denn Bahn fahren?

    Rede mit seinem Eltern, lol... davor wird er wohl noch respekt haben.

    Kommentar von Testleiter Testleiter

    Der ist 18

    Kommentar von Francisc0 Francisc0Francisc0

    Reden wir von Zügen?

    Kommentar von Testleiter Testleiter

    Nein, Straßenbahnen. Züge verkehren gemäß der EBO und der AEG. Straßenbahnen nach BoStrab. Ich selber bin auch kein Straßenbahnfahrer. Ich bin aber Meister für Bahnverkehr.

  • 0
    Auszubildender benimmt sich total daneben und nimmt nicht seine Tabletten.
    Antwort von DonMario DonMario

    Ihn feuern?! Der Kerl schadet deinem Betrieb und das kostet doch Geld.

    Kommentar von Testleiter Testleiter

    Das geht dann vor das Arbeitsgericht und dann gehen automatisch 2500.- auf ein Sperrkonto.

    Kommentar von MARIECHENHEIDI MARIECHENHEIDIMARIECHENHEIDI

    Erst abmahnen - mir Begründung. Im Widerholungsfall nochmal massiv abmahnen, wenn dann immer noch keine Besserung, fristgerechte Kündigung! Wenn er Bahn fährt, ohne Erlaubnis, kannst du ihn ja erstmal strafversetzten und Abmahnen... Folgt dann noch ein Verstoss gegen die Arbeitsanweisungen, sofortige Kündigung! Kein Arbeitsgericht wird etwas dagegen tun...!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.