Zunächstmal sind ab der Volljährigkeit beide Elternteile zum Unterhalt im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet.
Jedoch befinde ich mich der Zeit in einer Ausbildung. Lt. meinen Recherchen ist er, da ich Azubi bin, weiterhin verpflichtet Unterhalt zu zahlen?
Jain. Die Ausbildung ist insoweit wichtig, als das da eine Unterhaltspflicht bestehen kann. Es gibt aber noch weitere Voraussetzungen:
Die Bedürftigkeit des Berechtigten:
In der Regel ist bei Kindern, die nicht mehr bei den Eltern wohnen von einen Bedarf von 670€ auszugehen. Dieser ist vorrangig durch eigenes Einkommen also Kindergeld und Ausbildungsvergütung zu decken. Das was nicht gedeckt ist, also 670€ - KG - Vergütung ist der Zahl- bzw. Einsetzbetrag.
Die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten:
Zunächstmal hat der Unterhaltsverpflichtet für sich selbst (Selbstbehalt in der Regel 1150€ ) und ggf noch für andere vorrangige Unterhaltsberechtigte zu sorgen. Es gibt eine Rangfolge, welche sich mit deiner Volljährigkeit geändert hat.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1609.html
Nur wenn nach dem SB und den Unterhalt vorrangig berechtigter noch etwas verbleibt besteht eine Unterhaltspflicht.
Wenn du mehr wie 670€ hast ist das für dich ausreichend mit eigener Wohnung.