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bei Zugewinngemeinschaft lässt sich das sehr leicht selbst ausrechnen

Sorry, aber dies kann definitiv und bis ins letzte Detail nur ein Notar bzw Rechtsanwalt klären. Ohne Ehevertrag ist ja erstmal gemeinsam erworbenes Eigentum ud dann ist eigentlich 50/50. Egal wer wann was zu welchem Teil bezahlt hat.
ja muss sie
Und wie viel?
hmm ich schätz mal alles was er reingesteckt hat. würde zumindest logisch klingen...

Eine private Rentenversicherung würde ich mir nie in Raten ausbezahlen lassen. Stirbst Du, dann ist die Kohle weg
(abgesehen von einer etwaigen Rentengarantiezeit, die fast immer so gehalten ist, dass es für die Versicherung gut ist).
Lege das Geld privat an und lasse Dir mtl. nur so viel ausbezahlen, dass das Geld incl. Zinsen für 100 Jahren reichen würde.
Die mtl. Auszahlung ist dann nicht viel niedriger wie die Rente aus der Versicherung und Du kannst trotzdem Deine Erben entsprechend begünstigen.
Und sollte ein Notfall eintreten (z.B. eine Behinderung bei der Du Umbau-Maßnahmen durchführen lassen musst,
dann hast Du eigenes Kapital zur Verfügung und musst nicht bei Bank oder Versicherung um ein Darlehen bitten.
Gruß justii
justii am 26. November 2009 12:29 Die Anlage der Auszahlung aus Deiner Rentenversicherung muss auf jeden Fall in eine mündelsichere Anlageform erfolgen.
Auch solche können einen ansprechende Rendite/Verzinsung haben, dies verschweigen die Banken aber leider oft,
weil sie lieber zum Bankvorteil ihre 08/15-Produkte an den Mann/die Frau bringen wollen und sie an verschiedenen Produkten überhaupt nicht verdienen.
Gruß justii
Durch neue Regelungen bei den Mitteilungspflichten der Versicherungen ergibt sich hier keine passende Antwort . Dazu müßte man die persönliche Situation kennen. Jedoch beachte bei einer Wiederanlage folgende Punkte : Hinzuverdienstgrenzen bei gesetzlichen Renten, wie Witwen und Alters, EU und BU Renten. Steuerliche Betrachtung im Erb- und Steuerrecht. Des weiteren werben viele Gesellschaften mit einer enormen, ähem, naja, verzinsung. Hier ist zu beachten, dass die laufenen Ansparverträge sich anders verzinsen als laufende Renten. Kopfkisserltechnik, oder in etwas investieren was man sich sonst nicht gönnen würde.
Eine staatliche Rente lässt sich nicht auf einen Schlag ausbezahlen.
Wenn es sich um eine private Rente handelt kommt es auf das Abschlussdatum der Rentenversicherung an. Liegt dieses vor dem 31.12.2004 sind die Leistungen steuerfrei auszahlbar. Bei diesen wäre ihre Wahl ob Rente oder Vollauszahlung steuerlich neutral.
Bei Rentenversicherungen mit Abschlussdatum ab 1.1.2005 sind die Auszahlungen steuerpflichtig. Je nach Lebensalter (vor oder nach dem 60sten Lj.) werden sie mit vollem Ertragsanteil (Auszahlung - Einzahlung), oder zur Hälfte dem Einkommen zu geschlagen und entsprechend besteuert. (Angenommen 30.000 € Bruttoeinkommen + 20.000 € Ertrag = 50.000 steuerpflichtig wenn jünger wie 60) Bei Rentenversicherungen dieses Abschlussdatums wäre also eine Verrentung oder eine teilweise Auszahlung (auf mehrere Steuerjahre verteilt) sinnvoller.
Normalerweise dürfte diese Art der Besteuerung aber erst ab 2017 auf sie zu kommen.
Ergänzend: Die Wiederanlage dürfte das geringste Problem darstellen. Jeder Banker wird ihnen mit Freuden dabei 'helfen'. Grundsätzlich empfiehlt sich jedoch eine Aufteilung der Auszahlung und Neuanlage in verschiedenen Bereichen und unter verschiedenen Anlagezeiträumen je nach Ihrer persönlichen Anlagementalität. Lassen sei sich Zeit bei der Suche und parken das Geld bis zur Entscheidung zum Beispiel auf einem Tagesgeldkonto.

Hmmm ich würde es auch in Raten machen lassen, bzw erst wenn du so Anfang 60 bist.
Dann kannste dir damit n schönes Leben machen =)

Staatliche das geht nicht nur Direktversicherung und die werde ich komplett uaszahlen lassen denn ich weiß ja nicht wie lange ich dann noch lebe

Wenn Du es gut einteilen kannst,dann verstecke es irgendwo,aber vorsicht (Alzheimer)die Erben freuen sich
kommt drauf an wie alt du wirst, da du das nicht weißt ist es ein glücksspiel.
Vielleicht stattest Du Deiner Mutter, so sie noch lebt, einen längeren Besuch ab... wenn das möglich ist und Du das willst... zwinkerzwinker. Frag da nochmal bei Deiner Versicherung, wie die Auszahlung ins Ausland aussieht.
Immerhin kannst Du Deine Schuld gegenüber Deinen Geschwistern jetzt auch durch Alterspflege Deiner Mutter abtragen. Finde ich jedenfalls.
Steuerlich solltest Du eigentlich nichts zu befürchten haben, denn ich denke Dein Vertrag wurde wohl vor dem 31.12.2004 abgeschlossen und ist somit eigentlich steuerfrei... aber diese eigentlich kann ein Steuerberater oder das Finanzamt aus der Welt schaffen.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen, auch wenn ich Dir gerade durch die Blume eröffnete, dass ein Lebensabend in Mexiko vielleicht die Lösung ist.
Danke für Deine Antwort. Meine Mutter ist vor 8 Jahren leider verstorben. Ihr Todeszeitpunkt war absehbar und ich bin vorher noch bei ihr gewesen, weil ich sie lebend in Erinnerung haben wollte. Die Lebensversicherung habe ich vor ca. 33 Jahren abgeschlossen, ist also steuerfrei. Aber ich bin von einer Harzt IV-Beratungstelle gewarnt worden „…wenn Sie die Versicherung an Ihre Schwester auszahlen lassen, kann es sein, dass diese Auszahlung steuerpflichtig wird. Wegen Ihrer speziellen Lage müsste Sie sich beim Finanzamt erkundigen….“! Nun will ich nicht gerade das Finanzamt auf mich aufmerksam machen. Ich habe immer schlechte Erfahrungen mit denen gemacht. Für mich sind Finanzbeamte meistens bürgerfeindlich.
Dein Lösungsvorschlag habe ich auch schon überlegt. Besten Dank nocheinmal!
zunächst "zockt" dich das finanzamt nicht ab, denn du hast sicherlich diese versicherung schon vor jahrzehnten abgeschlossen! insofern ist das NETTO ..
hast du denn bei den angaben, die du dem amt gegenüber hast machen müssen um hartz_iv zu bekommen, von diesen altschulden berichtet? wenn nicht, wird dieses plötzliche auftauchen von schulden wahrscheinlich so interpretiert, dass man dir unterstellt, du würdest nur versuchen dieses geld "verschwinden" lassen zu wollen
Danke für die Antwort. Wie ich an Filialleiter78 schon geantwortet habe, bin ich von kompetenter Seite gewarnt worden. Aber warum hätte ich der Arbeitsagentur über meine Altschulden berichten sollen? Hätte ich damit nicht schon vorab eine nicht existente „Arbeitsunwilligkeit“ dokumentiert? Ganz abgesehen davon, möchte ich hier ergänzen, dass die Krankenhauskosten alle belegt sind. Schon allein Die Blut- und Plasmatransfusionen haben jeweils 5 bis 6000.- US$ pro Woche gekostet, und das bei einem damals teuren Dollarkurs. Und das über ein paar Jahre. Du hast aber mit der „Unterstellung“ schon den Kern meiner Befürchtungen getroffen. Wenn sich aber die Arbeitsagentur so passiv verhält, wie bei der angeblichen Arbeitsvermittlung, dann hätte ich eigentlich ganz gelassen bleiben.
Zunächst mal hängt die Besteuerung davon ab, wann die Versicherung abgeschlossen wurde. Wenn Deine jetzt ausbezahlt wird ist sie ja wahrscheinlich von vor 2005, das heißt die Auszahlung ist steuerfrei.
Was jetzt passiert ist folgendes: Du kriegst erstmal kein H4 mehr, weil Du zu viel Geld hast. Allerdings kann meines Wissens dann niemand Dich daran hindern, mit diesem Geld Deine Schulden abzubezahlen. Von dem Rest musst Du Dich dann aber erstmal ohne staatliche Unterstützung finanzieren. Erst, wenn das Geld weg ist, kannst Du wieder einen neuen Antrag auf Grundsicherung stellen.
Die Angaben sind allerdings ohne Gewähr, Deine spezielle Situation habe ich bisher noch von niemandem gehört ...
Ergänzung: Die Auszahlung des Geldes an Deine Geschwister könnte als Schenkung gelten, wenn sie bestimmte Höchstgrenzen überschreitet. Dann könnte Erbschaftsteuer fällig werden.
Vielen Dank für Deine Antwort. Was Du schreibst ist mir ja auch teilweise bekannt, aber es geht eben um dieses Abzahlen der Schulden, die mir Sorgen machen. Im Grunde befürchte ich, dass ich meine „Altersente“ flöten geht, meine Geschwister durch die Röhre gucken und der Staat der lachende Dritte ist. Was aber weißt Du über Schenkungssteuer? Welche rechtliche Grundlage gibt es dafür? Sollte es so kommen, werde ich mich doch, wie von Jackolino vorgeschlagen, einen RA nehmen müssen! Danke für Deine Mühe!

Um kompetenten Rat zu bekommen, wende dich bei solch einer wichtigen Frage an deinen Anwalt
SinChiPer am 18. November 2009 00:58 is wohl die gescheiteste Lösung
Danke für Deine Antwort. Du wirst sicherlich verstehen, dass man als Hartz IV-Opfer einen gewissen Geiz entwickelt. Ich werde aber Deinen Rat wahrscheinlich erst dann beherzigen, wenn es zu Schwierigkeiten kommen sollte. Im Vorfeld kostet ein RA nur ein Haufen Geld, was womöglich gar nicht nötig wäre. Vielen Dank nocheinmal.
derzeitiges Barvermögen
+ Zeitwert vom Gebäude + wieviel vom Haus abbezahlt wurde -Anfangsvermögen beider vor der Ehe Restwert wird durch 2 geteilt. Diesen Betrag muß sie ihrem Ex bezahlen