Es ist wieder einmal erstaunlich, welche Halbwahrheiten hier gepostet werden. Es geht hier um den Pflichtteilsergänzungsanspruch. Der hängt davon ab, wie lange die Mutter noch lebt, wenn sie sich keine Nutzungsrechte vorbehält. Bei der Gestaltung kann hier noch viel erreicht werden. http://www.erbrecht-papenmeier.de/erbrecht/pflichtteil/pflichtteilsergaenzungsan...
Auszahlen - neue und gute Antworten
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0das liebe Erbe...Antwort von
eresteereste
Der Bruder erbt auch, wie du schon sagst, keine Frage. Nachdenken kann man über die Höhe (wahrscheinlich ist das schon berücksichtigt, was ihr investiert habt?) und vor allem darüber, wie ihr euch mit dem Betrag einigen könnt, der deinem Bruder zusteht.
Da gibt es ja verschiedene Möglichkeiten, nicht nur die Auszahlung. Zum Beispiel: was wird außer dem Haus noch in der Erbmasse sein (Geld, Schmuck usw)? Vielleicht ergibt sich daraus schon ein gewisser Ausgleich. Bleibt vielleicht ein Teil übrig, den könntet ihr z.B. eine Zeitlang über eine Art Mietzahlung an den Bruder ausgleichen. An deinen Mann: Energie in diese Fragen stecken, das macht mehr Sinn!
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0das liebe Erbe...Antwort von
liese05liese05
Was heißt, den Mann überzeugen? Das Erbe ist nun mal gesetzlich festgelegt, da muß er sich mit abfinden! Ihr habt ja dafür das Haus, das hat ja auch einen gewissen Wert. Was Ihr da noch reinsteckt, ist Eure Sache, davon hat der Bruder ja keinen Vorteil, er wohnt ja nicht bei Euch.
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0das liebe Erbe...Antwort von
fantasia19fantasia19
Vielleicht hilft hier ein Kauf des Hauses, indem ein Teil des Kaufpreises als Arbeitsleistung vereinbart wird. Und die habt ihr ja schon geleistet.
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0das liebe Erbe...Antwort von
AyalettaAyaletta
eine Ehe ist immer ein Risiko. Hast ihn mal geliebt?
Dein Problem kann hier keiner lösen. geh zum Anwalt oder gib ihm sein teil, er hat ja mit umgebaut, und ich denke, da hat er viel geleistet. Auch wenn er jetzt nix macht. UndBruder ist Bruder, will er lieber, dass er im haus mit wohnt?
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0das liebe Erbe...Antwort von
CarolaACarolaA
Hallo!
Also dein Mann wird dagegen nicht viel machen können, da das Erbrecht so gehandt habt ist.
Erkläre ihm doch, dass es nicht davon abhängt, ob jemand etwas am Haus macht oder nicht. Es geht darum, dass deine Mutter das Haus dir übertragen möchte und somit das Erbrecht eintritt und das bedeutet, dass du und dein Bruder jeweils die Hälfte des Hauses bekommen würdet, da ihr aber darin wohnt und er scheinbar auch nicht darin wohnen möchte, wird die Hälfte des Wertes vom Haus an deinen Bruder ausbezahlt, da kann man nichts daran rütteln egal ob er am Haus etwas macht oder nicht.
Am besten du bittest auch noch den Notar um eine Erklärung, der wird es in etwa so wie ich beschreiben.
Mfg CarolaA
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0das liebe Erbe...Antwort von
lugana97lugana97
Es ist klar dass er auch was bekommen. Er hat auf das Erbe genauso viel recht wie du weil ihr beide geschwister seid . Da ich das haus und die kosten bei den nicht kenne kannn ich dir allerdings nicht sagen ob es gerecht ist wegen den 80.000-100.000 € aus zu philippen oder das ein gerechter preis ist =)
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0das liebe Erbe...Antwort von
SturerEselSturerEsel
Das nennt sich Pflichtanteil und lässt sich nicht wegdiskutieren. Man kann eine gütliche Einigung mit dem Bruder versuchen. Immerhin bekommt Dein Mann ein Haus!
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1das liebe Erbe...Antwort von
Ivan25WIvan25W
Ja, der Ausgleich (man sagt: MitErben ausbezahlen) muss sein.
Verkauft das Haus.
Teilt das Geld durch die Erben.
Zieht in eine Wohnung.
Das ist eine Alternative
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1das liebe Erbe...Antwort von
JamesMoriartyJamesMoriarty
Inwiefern überzeugen?
Er muss es zahlen, ob er will oder nicht.
Das Gesetz ist in diesem Fall eindeutig.
Er kann sich weigern, aber das wäre in etwa so clever, wie an der Kasse im Supermarkt die Bezahlung der Waren zu verweigern.
;-)
Es ist für ihn ein Biss in den sauren Apfel, aber dagegen kann man halt nichts machen.
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0das liebe Erbe...Antwort von
RatgeberkoenigRatgeberkoenig
du musst deinen mann doch nicht von fakten überzeugen.. der bruder kann seinen anteil ja auch einklagen...
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0Kann man sich das Guthaben auf der Simkarte vom Anbieter auszahlen lassen?Antwort von
Wolke60 Ok.Überlege es mir nochmals.
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0Kann man sich das Guthaben auf der Simkarte vom Anbieter auszahlen lassen?
Das geht nur mit Einsendung der Simkarte und Angabe eines Girokontos. Dann ist aber die Karte weg und deine Handynummer. Nur bei einer Fonic Prepaidkarte ist eine Guthabenauszahlung ohne "Kündigung" der Karte möglich.
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0Kann man sich das Guthaben auf der Simkarte vom Anbieter auszahlen lassen?
Hallo Wolke60,
ich weiß, dass z.B. ALDItalk das Restguthaben zurück erstattet, wenn man den Vertrag kündigt und die SIM-Karte dann deaktiviert wird oder man die Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnimmt.
Wenn du aber deine Rufnummer weiter benutzen willst, dann hast du schlechte Karten, denn was die mal an Geld kassiert haben, geben die so schnell nimmer her!
Liebe Grüße
ichausstuggi
P.S.: Ich würde aber mal zur Sicherheit eine Mail an Simyo schicken (vielleicht über das Portal http://www.simyo.de/kontakt.html!! Denn Fragen kostet nix!
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0Kann man sich das Guthaben auf der Simkarte vom Anbieter auszahlen lassen?Antwort von
Ivan25WIvan25W
Ich glaube nicht.
Verschicke SMS an Freunde / Bekannte
mit vielen Grüssen usw
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0Kann man sich das Guthaben auf der Simkarte vom Anbieter auszahlen lassen?Antwort von
swatkattenswatkatten
Schön wär's...
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0Bekomme mein Gehalt andauernt zu spät . was tunAntwort von
Blenderpics Bevor du irgendwelche rechtlichen schritte einleiten kannst musst du deinen betrieb erstmal schriftlich abmahnen. Das bedeutet du musst ein schreiben unterschreiben in dem du deine firma darauf hinweißt das du das nicht in ordnung findest. Dieses schreiben musst du dann von deinem vorgesetzten unterschreiben lassen. Nur das du beweißen kannst das dein schreiben irgend jemand gelesen hat. In den meisten fällen reicht die abmahnung dann schon. Bekommst du dein gehalt immer noch nicht pünktlich würde ich nochmals schriftlich mit der kündigung drohen. Wenn sich immer noch nichts bessert würde ich an deiner stelle kündigen. Das gehalt das du bis dahin noch nicht bekommen hast steht dir natürlich weiterhin zu. Um dieses kannst du dann auch gerichtlich kämpfen
Kommentar von
nagos92 geht das auch als e-mail oder muss ich einen brief schreiben?
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1Bekomme mein Gehalt andauernt zu spät . was tunAntwort von
polarfuchspolarfuchs
Hallo,
du solltest schriftlich darauf hinweisen, dass du bei der nächsten verzögerten Gehaltszahlung Zinsen verlangst und dir offen hälst, das Arbeitsgericht einzuschalten. Voraussetzung ist, dass du natürlich die geforderten und für die Abrechnung erforderlichen Tätigkeitsnachweise pünktlich einreichst.
Um das Arbeitsgericht einzuschalten, brauchst du dich nicht unbedingt anwaltlich vertreten lassen.
Wenn sich der Betrieb allerdings stur zeigt, dann solltest du von dir aus den Job wechseln, wenn möglich.
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0wie formuliere ich gegenüber der familie den wunsch nach einer auszahlung eines grundstückAntwort von
notelooknotelook
Du brauchst weder deinen Onkel noch sonst jemand fragen was du mit deinem Erbe machst. Notfalls geh zu einem Anwalt und setz deinen Wunsch durch. Wenn die Verwandten Interesse an dem Stück Land haben, können sie es dir ja abkaufen. Nimm keine Rücksicht, die tun es ja auch nicht.
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1Rente fuer ausgewanderte Deutsche
Grundvoraussetzung für eine Rente sind mindestens 60 Beitragsmonate. Du selbst hast also einen Anspruch auf das Altersruhegeld, dass dann entsprechend deinem Jahrgang bei eintritt des Rentenalters gezahlt wird. Wo du dann lebst ist unerheblich. Die Rentenversicherung überweist auch ins Ausland. Gezahlt wird grundsätzlich auf ANTRAG.
Für deinen Mann sieht es anders aus. Da er die 60 Monate nicht voll hat, kann er sich die damaligen Beiträge zurück erstatten lassen. Dabei erhält er allerdings nur seinen selbst gezahlten Arbeitnehmeranteil.
Wie hoch die Rente sein wird, kann man jetzt höchstens schätzen, wenn man wüsste wie viele Beiträge gezahlt wurden.
Eine grobe Schätzung geht davon aus, dass für jede 100 € die bei der Rentenversicherung eingehen eine Regelrente von ca 50 Cent monatlich fällig wird. Man kann also davon ausgehen, dass man 200 Monate Rente beziehen muss, um plus / minus Null zu kommen. Von eine "Rendite" kann man da natürlich nicht sprechen.
Das ist allerdings auch nicht der Sinn der gesetzlichen Rentenversicherung.
Richtig, es geht erstmal um die Übertragung und da wäre es gut, wenn Mutter sich notariell informieren und beraten würde, wie sie den Übertragungsvertrag im Hinblick auf erbrechtliche Fragen gestalten sollte, sodass das Ganze ihren Wünschen entspricht. DH.