Es gibt Neuigkeiten. Wir haben es geschafft ihn zum Amt zu kriegen. Ich hatte einen Rollstuhl geliehen und ein BEfreundeter Fotograf ist nach Hause gekommen, um ein BIld zu machen. Er hat jetzt einen gültigen Perso ich bin echt froh, dass wir das nun geschafft haben, wir ihn iwie pünktlich da hingekriegt haben und das er das überstanden hat. Als nächstes stünde die Krankenversicherung.
Ausweispflicht - neue und gute Antworten
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076Jahre, Seit 10Jahren nicht krankenversichert, Befreiung der Ausweispflicht, Strafe?Antwort von
xMartinXx -
076Jahre, Seit 10Jahren nicht krankenversichert, Befreiung der Ausweispflicht, Strafe?Antwort von
DerHansDerHans
Wovon lebt dein Vater denn? Mit 76 wäre er doch wohl normalerweise Rentner und also auch krankenversichert?
Ihr könnt beim Vormundschaftsgericht eine "Betreuung" beantragen. Wenn er dermaßen uneinsichtlich ist, würde das auch ziemlich rasch durch gehen.
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076Jahre, Seit 10Jahren nicht krankenversichert, Befreiung der Ausweispflicht, Strafe?
Hallo,
die PKV muss ihn im Basistarif versichern.
Einzelheiten:
http://www.pkv.de/positionen/basistarif/
.pkv.de/recht/allgemeineversicherungsbedingungen2009/allgemeineversicherungsbedingungenbasistarifmbbt2009pdf.pdf
Wenn er Sozialhilfe bezieht, wird der PKV-Beitrag auf die Hälfte ermäßigt. Das Sozialamt übernimmt diese Beiträge in voller (=halber) Höhe. Welche Regelungen für die Vergangenheit gelten, weiß ich nicht sicher.
Der Basistarif beinhaltet alle Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse (z.B. Hilfsmittel, Reha, häusliche Krankenpflege ...). Für den Arzt besteht aber keine Behandlungspflicht (wenn kein Nortfall vorliegt). Auf Grund des niedrigen Arzthonorars im Basistarif verweigern viele Ärzte die Behandlung.
Bei Problemen mit der PKV hilft dieser Link:
.pkv-ombudsmann.de/
Zu den Voraussetzungen für die Beantragung eines Personalausweises kann ich nichts sagen.
Gruß
RHW
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xMartinXx Er bezieht keine Sozialhilfe. Dieser kann er aber noch beantragen oder gibt es da wieder unüberwindbare Hürden. Soviel ich weiß kriegt man die aber bis zum 15ten Lebensjahr oder ab 65. Das müsste ja dann passen, wenn sein Stolz da mitspielt.
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RHWWWRHWWW Die Sozialhilfe wird nur ab Antragstellung gezahlt. Schulden bzw. Zahlungen für die Vergangenheit werden nicht übernommen.
Die Sozialhilfe heißt übrigens seit einigen Jahren "Grundsicherung im Alter" (vielleicht hilft das beim Thema Stolz). Die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge ist ein wichtiger Punkt bei der Bedarfsermittlung. Wenn das Sozialamt wegen derRentenhöhe den Antrag telefonisch ablehnen möchte, wegen der Krankenversicherung auf jeden Fall auf schriftlichem Bescheid des Sozialamtes bestehen.
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076Jahre, Seit 10Jahren nicht krankenversichert, Befreiung der Ausweispflicht, Strafe?Antwort von
Kunterbunt23Kunterbunt23
Für die Krankenkasse reicht es aus, wenn er der betreuenden Person eine Betreuungsvollmacht unterschreibt, dann kann diese Person alles für ihn erledigen.
Die Versicherungspflicht für ehemals gesetzlich Versicherte gibt es seit 01.04.07, für ehemals privat Versicherte seit 01.01.09. Dementsprechend muss eine neue Krankenversicherung immer rückwirkend zum jeweiligen Datum beginnen, also entweder 01.04.07 oder 01.01.09, mit dazugehöriger Nachzahlung der Beiträge innerhalb der 4-jährigen Verjährungsfrist, also sind Beiträge maximal seit 01.01.08 nachzuzahlen.
Die Höhe der Beiträge richtet sich einerseits nach Kassenart (gesetzlich oder privat) und dann entweder nach der Höhe seines regelmäßigen Einkommens (so ist es bei der gesetzlichen KV) oder nach dem Versicherungsrisiko/Alter/Gesundheitszustand (so bei den privaten).
Um die rückwirkende Beitragszahlung kommt er nicht drumrum, aber er kann gleich zu Beginn eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, indem er eine ihm möglich zu zahlende Ratenhöhe benennt. Denn eine Ratenzahlung ist immer individuell abschließbar.
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xMartinXx Hier ist eine Dokument aus dem Jahre 1988. Dort steht, dass mein Vater bevor er in die private KV eingetreten ist nur 14Jahre eingezahlt hat. Das stimmt allerdings gar nicht. Leider sind uns die nötigen Unterlagen abhanden gekommen und der Versicherung nach der Umstellung auf "digital" wohl auch.
http://img1.bildupload.com/da020ae4122745aca78153615e857d23.jpg
Eigentlich ist damit eine Versicherung selbst mit Personalausweis etc. nicht mehr möglich..
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Kunterbunt23Kunterbunt23 Dieses Dokument sagt aber nur aus, dass er als Rentner nicht pflichtversichert werden kann. Hat er sich danach in der gesetzlichen Kasse freiwillig versichert oder ist er zur privaten Versicherung? Das macht dann den Unterschied, seit wann er sich rückwirkend versichern muss, 01.04.07 oder 01.01.09.
Eigentlich ist damit eine Versicherung selbst mit Personalausweis etc. nicht mehr möglich..
Eine Versicherung ist immer möglich und dieses Dokument sagt auch nicht das Gegenteil aus, es verneint nur die Pflichtversicherung als Rentner. Man kann sich als Rentner aber auch freiwillig oder privat versichern.
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xMartinXx Er ist danach in die private Versicherung gewechsel - aufgrund der Selbständigkeit. Das würde dann ja bedeuten, dass er ab 01.01.09 rückwirkend zahlen muss. Worin besteht denn der Unterschied zwischen versicherungspflichtig und freiwillig versichert? Ich mein er will (freiwillig) in die GKV aber sie lassen ihn ja nicht mehr dort rein aus den besagten Gründen. Davon mal abgesehen muss er sich ja scheinbar privat versichern, oder? Also bei der er zuletzt war oder?
MIr wurde halt auch gesagt, dass selbst wenn er sich jetzt versichern würde, sie ihm eine art basistarif anbieten müssen oder so. Dieser wäre aber schon realtiv teuer im vergleich zuu der Rente, die er bekommt. Denn meine Eltern kommen so ja schon kaum über die Runden. UNd wenn er dann drinne wäre, wäre er patient dritter klasse und evtl würde ihn kein Arzt behandeln (Ist das unsinn oder is da was dran?).
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Kunterbunt23Kunterbunt23 Er ist danach in die private Versicherung gewechsel - aufgrund der Selbständigkeit.
Er hätte aber nicht wechseln müssen. Er hätte auch bei der GKV bleiben können und sich dort freiwillig versichern können. Geht jetzt natürlich nicht mehr.
Das würde dann ja bedeuten, dass er ab 01.01.09 rückwirkend zahlen muss.
Ja, besser als in der GKV rückwirkend zum 01.04.07 versichern und rückwirkend zum 01.01.08 nachzahlen.
Worin besteht denn der Unterschied zwischen versicherungspflichtig und freiwillig versichert?
Versicherungspflichtige haben keine Wahlmöglichkeit zwischen GKV und PKV, sie sind an die GKV gebunden. Nicht Versicherungspflichtige können wählen zwischen freiwillig in der GKV oder eben die PKV.
Zwischen Pflichtversicherten und gesetzlich freiwillig Versicherten gibts in den Leistungen keinen Unterschied, da in der GKV alle gleich sind. Beitragsmäßig als Rentner auch nicht, solange man keine Einnahmen aus Vermietung oder Zinseinkommen hat.
Ich mein er will (freiwillig) in die GKV aber sie lassen ihn ja nicht mehr dort rein aus den besagten Gründen.
Sie dürfen nicht, da die Zugangsvorraussetzungen für eine freiwillige Versicherung nicht (mehr) vorliegen. Diese wären: Mindestens 12 Monate in der GKV vor Antrag auf freiwillige Versicherung. Diese Möglichkeit hat er damals zugunsten der PKV nicht genutzt.
Davon mal abgesehen muss er sich ja scheinbar privat versichern, oder? Also bei der er zuletzt war oder?
Ja, er kann nur zu seiner zuletzt für ihn zuständigen Versicherung.
MIr wurde halt auch gesagt, dass selbst wenn er sich jetzt versichern würde, sie ihm eine art basistarif anbieten müssen oder so. Dieser wäre aber schon realtiv teuer im vergleich zuu der Rente, die er bekommt.
Stimmt, es gibt in der PKV Basistarife, diese sind aber beitragsmäßig in der Höhe des Höchstbeitrages der GKV, also bei etwa 650€/Monat.
Denn meine Eltern kommen so ja schon kaum über die Runden.
Er sollte sich mal ans Sozialamt wenden bzw. der Betreuer, denn wenn er bedürftig ist, kann der Beitrag übernommen werden- oder das Sozialamt stellt sogenannte Behandlungsscheine für den Arzt aus.
UNd wenn er dann drinne wäre, wäre er patient dritter klasse und evtl würde ihn kein Arzt behandeln (Ist das unsinn oder is da was dran?).
Das is Unsinn. Er ist leistungsmäßig so wie ein GKV-Mitglied versichert.
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xMartinXx Er hätte aber nicht wechseln müssen. Er hätte auch bei der GKV bleiben können und sich dort freiwillig versichern können. Geht jetzt natürlich nicht mehr.
Als er in die PKV gewechselt ist, wurde ihm gesagt, dass er jederzeit wieder in die GKV wechsel könnte. (das hat sich wohl im laufe der Zeit geändert) jedenfalls wurde mir das gesagt. Zudem meinte jemand, dass er eigentlich genügend eingezahlt hat auch wenn er jetzt nur ca. 14jahre eingezahlt hat, da es früher weniger also diese 17monate etc. waren. Kann das jemand bestätigen?
Stimmt, es gibt in der PKV Basistarife, diese sind aber beitragsmäßig in der Höhe des Höchstbeitrages der GKV, also bei etwa 650€/Monat.
Damit würde er fast seine komplette Rente für die KV beiträge bezahlen bzw. plus die beiträge für die nachzahlung. Dabei dreht meine Mutter schon jeden Cent zwei mal um. Au wei. Aber das mit dem sozialamt ist ein guter Tipp.
Das is Unsinn. Er ist leistungsmäßig so wie ein GKV-Mitglied versichert.
Ist das denn jetzt "praktisch" auch so oder sollte es so sein. Denn ich finde da muss man wirklich unterscheiden. Denn dem entgegen spricht ja das was RHW schreibt.
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RHWWWRHWWW Er ist im Basistarif bei den leistungen einem GKV-Mitglied gleichgestellt. Es gibt "nur" die beschriebene Besonderheit bei der ärztlichen Behandlung bzw. dem Arzthonorar. Ggf. bei einem Arzt (der nicht in den nächsten Jahre in Rente geht) in der Umgebung erkundigen, wie er es handhabt.
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076Jahre, Seit 10Jahren nicht krankenversichert, Befreiung der Ausweispflicht, Strafe?Antwort von
xMartinXx Mein Vater ist definitiv nicht mehr in der Lage für sich alleine zu Sorgen. Ohne die Hilfe meiner Mutter würde er in keinsterweise klarkommen. @holzloewe einen Betreuer wofür?
@gewürzmeister
Dazu reicht doch ein Ärztliches Attest oder?
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DerHansDerHans Wie ist deine Mutter denn versichert?. Das stimmt doch hinten und vorne nicht.
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xMartinXx Was stimmt nicht? Meine Mutter ist ganz normal GKV sie hat bis zur Rente gearbeitet und ist nun Rentnerin.
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076Jahre, Seit 10Jahren nicht krankenversichert, Befreiung der Ausweispflicht, Strafe?Antwort von
Kris62 Also, ich muß schon sagen das fällt euch früh ein - ich meine mit Ausweis und Versicherung!! Aber mach dich doch mal schlau ob es in diesem Fall nicht besser ist, wenn dein Vater unter Betreuung steht. Du könntest ja die gesetzliche Betreuung übernehmen. Ein guter Anwalt (Familienrecht) kann dir da bestimmt weiter helfen.
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xMartinXx Das ist keine Sache, die uns erst Seit heute beschäftigt. Ich muss dazu sagen, dass diese Situation aus vielen verschiedenen Gründen zustande kam. Zudem gibt es keinerlei Geld, welches in irgendeiner Form für einen Anwalt reichen würde.
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076Jahre, Seit 10Jahren nicht krankenversichert, Befreiung der Ausweispflicht, Strafe?Antwort von
GewuerzmeisterGewuerzmeister
Das nennt sich "Betreuung" im juristischen Sinne, hieß früher "Entmündigung". Du würdest dann im Namen Deines Vaters handeln und kannst alles machen, auch finanzielle und juristische Dinge. Das muss jedoch beantragt werden. Und es kommt nur durch, wenn Dein Vater nicht mehr in der Lage ist seine Dinge zu regeln.
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076Jahre, Seit 10Jahren nicht krankenversichert, Befreiung der Ausweispflicht, Strafe?Antwort von
holzloeweholzloewe
Ganz schnell einen Betreuer bestellen lassen. Anscheinend ist er nicht mehr in der Lage für sich allein zu sorgen.
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xMartinXx Meine Mum sorgt ja für ihn. Es geht primär um die Sache ihn in die Krankenversciehrung zu bringen und den Ausweis bzw. die BEscheinigung ausstellen zu lassen.
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holzloeweholzloewe Ich möchte Deiner Mutter nicht zu nahe treten, aber ich glaube sie ist damit des hausfriedens wegen überfordert.
Holt Euch profesionelle Hilfe!
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xMartinXx Das sagt sich so leicht. Aber bei wem und wie ohne Geld und Versicherung?
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DerHansDerHans Deine Eltern hätten beide zusammen einen Anspruch auf die Grundsicherung im Alter.
Weiter oben stand doch, dass dein Vater früher versicherungspflichtig gearbeitet hat. Dann muss er doch einen Rentenanspruch haben. was ist damit?
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DerHansDerHans "Betreuung" hat in dem Fall nichts mit Versorgung und Pflege zu tun. Sondern der "Betreuer" wird sein amtlicher "Vormund" Das heißt heute nur nicht mehr so.
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xMartinXx Kann meine Mutter auch sein amtlicher Vormund werden? Oder wird das eine willkürliche Person? Aber da wird nun den Personalausweis haben könnten wir das meiste doch jetzt über eine Voillmacht erledigen, oder?
Es besteht auch das Problem, dass bei meinen Eltern lange der Kopf in den Sand gesteckt wurde. Aber das ist ja nicht das Thema, sondern wie man nun aus dieser Situation das Beste draus macht. Unteranderem wurde seit 10Jahren keine Steuererklärung abgegeben, die ja scheinbar für Renter pflicht ist soviel ich weiß.
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076Jahre, Seit 10Jahren nicht krankenversichert, Befreiung der Ausweispflicht, Strafe?Antwort von
simonn456 Das ist doch gar nicht möglich
Er bekommt Rente. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass er krankenversichert ist. Es müsste es allerdings sein nach dem Gesetz.