Hallo, bin selbst auch Monteur und mache mich in einer Stunde auch wieder auf die Achse, 650 km quer durch Deutschland. Bin bei einem Personaldienstleister und mittlerweile fast 3 Jahre beim selben Kundenbetrieb. Eine Übernahme stand zwar schon im Raum, aber da würde ich Miese machen. Da gehts so besser. Ich erhalte 12 € Auslöse pro Tag steuerfrei. Die Unterkunft wird vom AG organisiert und bezahlt. Die Auslöse erhalte ich immer gegen Mitte des Monats für den Vormonat. D.h. ich habe jetzt vor ner knappen Woche die Auslöse für April bekommen. Geregelt wurde diese Auslöse nicht im Arbeitsvertrag, sondern über ein gesondertes Blatt auf dem alles schwarz auf weiß steht. Generell wird die Auslöse erst im Nachgang gezahlt, so kenne ich das. Wenn der AG in Vorleistung geht, handelt es sich um einen Vorschuss, der ja auch wieder abgearbeitet werden muss und dem AG und Dir ein leichtes Chaos bringen kann. Höhe der Auslöse, Anzahl der Tage, unter Umständen Krankheit im Vorleistungszeitraum und und und... Am Besten mal im Büro einen Termin machen, dem Chef tief in die Augen schauen und direkt fragen. Das Ausgehandelte unbedingt schwarz auf weiß geben lassen, dann klappt das auch. So gut, muss dann langsam los. Schöne Woche und frohe Pfingsten.
Auslöse - neue und gute Antworten
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0Reisekosten-AuslöseAntwort von
dirodadiroda
Es gibt keine gesetzliche Pflicht Mehraufwand (Auslöse) zu bezahlen. Das sollte im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt sein. Üblich sind im Inland ca. 15 Euro/Tag plus Unterkunft. Da gibt es aber große Unterschiede. Mit einer Bescheinigung kann bei der Einkommensteuererklärung noch etwas abgesetzt werden.
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ullistein Also kann mein Mann sich auch nicht weigern.....wenn die Auslöse nicht vor Montagebeginn ausgezahlt wird....die Montage nicht an zu treten??????????????????
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0Reisekosten-AuslöseAntwort von
2857nicole Mein Mann ist auch Monteur und hier ist es sogeregelt das die Auslöse zusammen mit dem Lohn gezahlt wird. Das wird im Arbeitsvertrag alles festgehalten sein, auch die Höhe sollte darin stehen.
Gruß Nicole
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ullistein Bei meinem Mann ist nichts geregelt....da steht nur drin wann er angefangen hat dort zu Arbeiten und wieviel Lohn er pro Std. bekommt....und die Kündigungsfrist....mehr nicht...
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0Reisekosten-AuslöseAntwort von
Agnes10Agnes10
Das ist wohl unterschiedlich und sollte im Arbeitsvertrag geregelt sein.
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ullistein es gibt keinen endsprechenden vermerk im Arbeitsvertrag.....
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0Auslöse + Bruttoeinkommen bei Kitagebüren?Antwort von
Thunder1262Thunder1262
Ich weiß nicht was Auslöse ist, aber es wird eigentlich das Nettoeinkommen zur Berechnung der Kitagebühren herangezogen. Zumindest in manchen Bundesländern. Wenn die Auslöse ein immer wiederklehrendes Einkommen ist wird es mit zur berechnung genutzt.
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mugelpu Mein Freund bekommt von seinem AG für Unterkunft und Verpflegung eine Auslöse. Wir kommen aus Jena in Thüringen :D
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mugelpu Ach so die Auslöse ist Steuerfrei!
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Thunder1262Thunder1262 Das heißt er bekommt einen Zuschuß für Unterkunft und Verpflegung. Das ist zusätzlich zu seinem Einkommen und wird normal nicht mit gerechnet. Wenn er so wenig Einkommen hat, das er einen Zuschuß bekommt werden auch die Kitagebühren nicht all zu hoch sein. Bei uns werden diese zur Zeit noch nicht nach Einkommen berechnet (Niedersachsen)
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mugelpu Ja da er in ganz Deutschland unterwegs ist. Es gibt pro Arbeitstag ca. 30€
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0recht bei montage über feiertage auf auslöse u. unterkunftskosten für den feiertagAntwort von
rudolfweiherrudolfweiher
Es kommt drauf an was im Arbeitsvertrag von deiner Leihfirma steht . Denn du bist Generell in der Leihfirma angestellt zu deren Konditionen. Und die haben meistens leider nur Konditionen die oftmals nur die hälfte sind , wie sie die anderen Bekommen an die ihr verleiht werdet. Ich persöhnlich lehne solche indirekten Dampingsachen ab. Würde aber im Ernstfall sehr genau meinen Arbeitsvertrag Studieren bevor ich in einer Leihfirma anfangen würde. Prinzip im eigentlichen jeder Schritt sollte bezahlt werden den du machst erst dann weist du woran du bist. Und würde dann ja wissen ; was und wofür ich arbeite. MFG Rudi
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1Auslöse gleich Doppelte Haushaltsführung?Antwort von
stelaristelari
Doppelte Haushaltsführung wäre, wenn du am Arbeitsort in Bayern einen 2. Hausstand führst neben dem 1. in Thüringen - die wird in der Bescheinigung entweder in Zeile 17, 20 oder 21 entsprechend ausgewiesen und ist in die Erklärung als vom Arbeitgeber ersetzte Kosten anzugeben. Es kommt also darauf an, als was die Auslöse bescheinigt wird - sprich Fahrgeldersatz, Verpflegungszuschuss oder für die doppelte Haushaltsführung was eher unwahrscheinlich ist. Wenn dir das Zimmer offiziell vermietet wird, dann hast du auch einen eigenen Hausstand.
Tipp: Zeitarbeiter dürfen die Fahrten zum Einsatzbetrieb als Dienstreise ansetzen und somit die vollen Kilometer abrechnen - also nicht die Pendlerpauschale mit den einfachen Kilometern nutzen !! Das verringert das zu versteuernde Einkommen nochmals erheblich, wird aber durch den Kostenersatz wieder entsprechend erhöht
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space682 Ich denke mal das mir das neue Zimmer nicht vermietet werden kann es handelt sich ja um eine normale Mietwohnung bei der doppelten Haushaltsführung steht außerdem ausführlich das ein einzelnes Zimmer im Hausstand der Eltern nicht angesetzt werden darf.
Zu meiner Auslöse, ich bekomme Verpflegungszuschuss, Familienheimfahrten und Übernachtung steuerfrei
In Bayern hab ich ne möblierte 2 Raumwohnung
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stelaristelari Hmm - meines wurde seinerzeit anerkannt....
Wenn du in Bayern eine " doppelte Haushaltsführung fähige" Wohnung hast, dann geht es quasi um den zukünftig nicht mehr vorhandenen ersten Wohnsitz in Thüringen weil die Eltern umziehen?
Wie wäre es, in Thüringen eine kleine Wohnung proforma zu mieten? um die Rechtfertigung zur Ansetzung der doppelten Haushaltsführung zu erhalten
Ansonsten würde dies zukünftig wegfallen... By the Way... lasse dir das lieber als steuerpflichtigen Zuschlag auf den Stundenlohn umwandeln, glaube mir, du hast am Ende mehr davon - Die Rente erhöht sich, das ALG I würde sich im Falle dessen erhöhen, du bekommst mehr vom Finanzamt zurück bei der Steuererklärung...
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space682 Anmelden kann ich mich in der neuen Wohnung auch wieder, mir gehts jetzt eben drum ob die Auslöse eben gleichzusetzen mit der doppelten Haushaltsführung ist oder nicht, was mich eben wundert das egal wo ich nachlese zu dem Thema nur die Nachteile wie eben niedrige Rente etc . aufgeführt werden aber nie das man eine doppelte Haushaltsführung braucht bei Zeitarbeit
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Danke für die vielen Hifreichen Tipps.....bei meinem Mann ist nichts schwarz auf weiß geregelt.Es steht auch nicht im Arbeitsvertrag das mit der Montage,geschweige den was von der Auslöse. Mein Mann ist leider im moment Alleinverdiener,das heisst wenn kurz vorm 1ten ne Montage ansteht...und das vorher nicht bekannt gegeben wurde stehen wir immer ganz schön auf dem Schlauch.... Also ich werde meinem Mann bescheid geben das er sich noch mal mit seinem Chef zusa,mmen setzen soll um das zu klären. Wünsche eine endspannt Woche und auch schöne Pfingstfeiertage.