Ich bin in Ausländerrecht jetzt nicht so 100% bewandert, vermute aber mal, dass hier durchaus eine Art Besitzstandswahrung gilt. Desweiteren darf zumindest das Strafrecht nicht rückwirkend angewandt werden.
Ich würde das an deine Stelle mal mit einem anwalt besprechen oder schauen, ob es im Netz zu diesem Thema einschlägigere Foren gibt als dieses hier.
Ausländerrecht - neue und gute Antworten
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1kann mein unbefristeter aufenthalt entzogen werden?Antwort von
MimimatMimimat
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0duerfen abgeschobene tuerken zurueck nach deutschland?Antwort von
BodensatzBodensatz
Wahrscheinlich ist ein Wiedereinreiseverbot verhängt worden, dies kann auch dauerhaft sein. Erkundige dich bei der deutschen Botschaft ob ein Einreiseverbot besteht und wenn ja, wie lange.
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0Visum aus MoldavienAntwort von
Illona41Illona41
untertauchen, kann ja nit sooooooooo schwer sein.
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0Familienzusammenführung auf der Grundlage Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeisrichtlinie)Antwort von
hans111 Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
Ich verstehe Euren Fall nicht, bzw. Euer Problem.
Wenn Du niederländischer Staatsbürger bist, kannst Du in EU-Europa arbeiten (=Freizügigkeit). Dein (ich vermute) deutscher Arbeitgeber zahlt, ein für Dich: Rentenkasse, Krankenversicherung. Meines Wissens können diese Zahlungen (insbesondere Rentenversicherung) problemlos auf Dein holländisches Konto übertragen werden. Aber das war ein btw.
Familienzusammenführung ist eine Aktion, die beantragt wird, um Familienmitglieder aus dem Ausland nach D'land zu holen. Dies ist bei Dir nicht der Fall, da Deine Frau schon bei Dir ist.
Wenn Deine Frau einen ordnungsgemäßen Aufenthalt in Holland sicher hat, darf Sie Dich bis zu 6 Monaten / pro Jahr begleiten. Egal wohin. Also auch nach D'land.
Wie sieht es denn aus mit der Meldebehörde. Wenn Du einen festen Wohnsitz hast in Nürnberg MUSST Du Dich anmelden. Haben die nicht nach Deiner Frau gefragt?
Irgendwie ist Deine Nachricht zu kurz, die Informationen fehlen.......
Viel Glück!
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0Familienzusammenführung auf der Grundlage Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeisrichtlinie)Antwort von
mustafa62 wenn ihr von der freizügigkeit gebrauch machen wollt, ist weiter nichts zu tun. ausser zur ausländerbehörde gehen und die aufenthaltskarte beantragen. antrag auf familienzusammenführung ist etwas anderes. den würde deine frau bei der niederländischen botschaft in ihrem heimatland stellen wenn ihr in den niederlanden leben wolltet.
für detaillierte infos bitte info4aliens.de googeln.
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0Familienzusammenführung auf der Grundlage Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeisrichtlinie)Antwort von
kielerak01 Was für ein Visum hat deine Frau ? International (Kat. C) oder nationales Visum ? Auf jeden Fall muss bei einem dauerhaften Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis der dt. Botschaft eingeholt werden,
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0Wurde ausgewiesen und meine Deutsche Freundin ist Schwanger.Antwort von
DochijunDochijun
Hallo, ich habe 4 Monate gewartet, bis "die Behörde" entschieden hat. Dabei ging es aber um ganz etwas Harmloses. In Deinem Fall kann ich nur raten: heiratet einfach - egal wo, und wenn in Vegas! Gg
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0WAS IST WENN MAN KEIN DEUTSCHEN PASS HAT ..Antwort von
TheStyler92TheStyler92
Hoffentlich ;-)
Kommentar von
OneLove2AfricaOneLove2Africa halt deine fresse!
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0Durch Verpflichtigkeitserklärung an Aufenthaltsgenehmigung gelangen??Antwort von
Triebwerk Der einzige Weg der mir noch einfällt wäre:
Du eröffnest ein Sparbuch mit einer Einlage und gewährst Deiner zuständigen Kreisverwaltung (Landkreis etc.) Zugriff darauf. Die höhe der Einlage richtet sich nach der anzahl der Personen die nach Deutschland einreisen wollen. Frag bei Deiner zuständigen Kreisverwaltung nach Details zu diesem verfahren, dort kann man Dir bestimmt genaueres sagen wieviel Einlage auf dem Sparbuch zu tätigen ist.
Vorteil ist, dass man falls keine Sozialleistungen in anspruch genommen wurden zumindest Zinsen dafür bekommen hat.
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1krimineller Ausländer mit Duldung aber deutschem Kind
Eine Duldung ist die schwächste Form des Aufenthaltsrechts in Deutschland. Dein Freund ist also ein abgelehnter Asylbewerber. Während des Asylverfahrens unterlag er den Bestimmungen des Asylverfahrensgesetzes. Für diesen Zeitraum erhielt er eine Aufenthaltsgestattung.
Anerkannte Asylbewerber bekommen einen Aufenthaltstitel im Sinne des Aufenthaltsgesetzes (Befristete AE oder eine Niederlassungserlaubnis).
Abgelehnte Asylbewerber, die nicht abgeschoben werden können (Die Gründe hierfür sind vielfältig und deren Auflistung mit Begründung würden hier den Rahmen sprengen)
erhalten eine Duldung. Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel im Sinne des AufenthG.
In Deinem Fall obliegt es der zuständigen Ausländerbehörde aufgrund gesetzlicher Grundlage zu prüfen, ob er abgeschoben werden kann, oder ob die o.A. Abschiebehindernisse bestehen. Das ist eine Einzelfallprüfung.
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supermamii Ich denke nicht dass unser bekannter ein abgelehnter Asylbewerber ist, denn er hatte eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis,aber nach seinen dummen kriminellen Taten bekam er eine Duldung. Mich wundert es ehrlich gesagt bis heute wieso das Amt ihn jahrelang Wohnung und Leben finanziert,ich denke nur alleine da er Vater von einem deutschen Kind ist und dieses alleine aufzieht. Wir sind alle sehr erbost über sein dummes und äußerst primitives Verhalten,ganz gleich er immer ein guter Vater war,aber das alleine kann es nicht sein. Der kleine wird jetzt zur Oma abgeschoben,da die Mutter sich einen Sch... kümmert. Ich weiß auch nicht aber keiner von uns kann ihn jetzt noch helfen, das hat er sich selbst eingebrockt!
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supermamii ...uns geht es nur darum daß er nicht abgeschoben wird,denn das wäre das schlimmste.
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BuschistBuschist Die aufenthaltsrechtliche Historie spielt aktuell keine Rolle. Der letzte Verwaltungsakt der Behörde ist maßgeblich. Wenn die ABH numehr mittels einer Duldung seinen Aufenthalt legalisiert hat, dann hat er faktisch keinen Aufenthaltstitel für die BRD. Aufenthaltstitel sind abschließend im AufenthG benannt. Die Duldung ist hier nicht aufgeführt.
Auch der Pass welcher ihm seinerzeit von der ABH ausgestellt wurde, kann ihm durchaus wieder weg genommen werden. Somit hat er keine "Reiserechte" mehr, denn die Duldung erlischt bei der Ausreise. Ich gehe davon aus, dass ihm die ABH den Pass abgenommen hat und er nunmehr nur noch über eine Duldung als eigenes Papieretikett verfügt. Der im Pass als Klebeetikett befindliche Aufenthaltstitel in Form einer Aufenthaltserlaubnis wurde ja bereits annulliert.
Die erneute Wiedereinreise in das Bundesgebiet wäre dann strafbar. An der freiwilligen Ausreise kann er selbstverständlich nicht gehindert werden. Nur seine Duldung ist dann halt mit Grenzübertritt erloschen. (Auch wenn er nur mal kurz nach Holland zum Einkaufen fährt und anschließend wieder zurück kommt !!!)
(Einreise ohne den erforderlichen AT und ggf. auch ohne erforderlichen Pass)
Er ist als Duldungsinhaber zunächst einmal vollziehbar ausreisepflichtig. (Aussetzung der Abschiebung)
Wenn Du mal einige Jahre zurück gehst, erinnerst Du Dich evtl. an den Fall "Mehmet" aus Bayern. Er war 14 Jahre alt und sog. Serienstraftäter. Obwohl er in DEU geboren wurde und aufwuchs und keinerlei Bindungen (außer einen Onkel) in die Türkei hatte, schob ihn die ABH ab. Das wurde auch von den Obergerichten seinerzeit als rechtmäßig angesehen. Es kann also durchaus möglich sein, dass Dein Freund nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe abgeschoben wird. Wie gesagt. Das prüft die ABH im Einzelfall. Dagegen kann er dann vor dem Verwaltungsgericht klagen. Er sollte sich ggf. an einen Anwalt wenden.
Dieser prüft ob Abschiebehindernisse vorliegen und kann anhand der vorliegenden Straftaten und sonstigen persönlichen Umstände die faktischen Möglichkeiten im Zusammenhang besser prüfen. Denn: es gibt im AufenthG gewisse dort genannte Straftaten die eine zwingende Ausweisung erfordern. Zum Beispiel: Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. oder allgemeine Straftaten, die mit einer gewissen Höhe als Strafrahmen geahndet wurden. Schau hierzu bitte ins Aufenthaltsgesetz, welches Du im Net findest.
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supermamii Vielen Dank für Deine hilfreichen Antworten,hoffen wir mal das Beste (was ich aber sehr bezweifle) denn er hatte zu viele Chancen! Wer aus einer Bewährungsstrafe nicht lernt ist echt selber Schuld aber naja abwarten und Tee trinken...
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1krimineller Ausländer mit Duldung aber deutschem KindAntwort von
macbesmacbes
Du wirst sicherlich empört sein, aber ich schreibe es dennoch: Ich hoffe, dass er abgeschoben wird. Und das aus mehreren Gründen: Er lebt - nach Deiner Aussage - über 20 Jahre hier, hat ein fünfjähriges Kind und trotz alledem hat er es nicht für nötig gehalten, sich hier einzufügen. Was denkt er denn, was er für sein Kind für ein Vorbild abgibt? Wenn das Kind merkt, dass man immer wieder ungeschoren davon kommt, wenn man hier Schei… baut, wird es mit Sicherheit in die Fussstapfen seines Vaters treten. Ich glaube auch nicht, dass ihn die Haft jetzt zur Einsicht bringt. Sonst hätte er den Warnschuss mit der Bewährung wahr genommen. Das hat ihn aber alles nicht interessiert: Weder seine Vorbild-Funktion bei seinem Kind, noch dass man ihn eine Chance einräumt, die er ja nun wieder nicht genutzt hat.
Ich war schon in einigen Ländern. Was meinst Du, wie es da aussieht, wenn Du kriminell wirst? Da wird weit weniger Rücksicht genommen als hier. Und wenn Du da als Ausländer, der dazu nur geduldet ist, in den Knast gehst, dann sieht das gar nicht gut für Dich aus.
Von daher kann ich nur hoffen, dass er jetzt wirklich einmal die Konsequenzen für sein Handeln tragen muss.
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0krimineller Ausländer mit Duldung aber deutschem KindAntwort von
Harald2000Harald2000
Das ist reine Abwägungssache des jew. Richters und nachfolgend der Ausländerbehörde. Abschiebungen nach Afrika werden jetzt wieder häufiger.
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supermamii Ja genau,er ist Kongolese.
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1krimineller Ausländer mit Duldung aber deutschem KindAntwort von
MB2819MB2819
Es wird sicher schwierig werden. Am Besten sofort einen Anwalt einschalten, der auf Strafrecht und Ausländerrecht spezialisiert ist. Ein Kind hat das Recht auf seinen Vater. Nur, wenn die Ausländerbehörde zicken macht, müsst ihr vor Gericht gehen und klagen. Sollte er eine Abschiebung oder Ausweisung bekommen, wird es noch kritischer. Wenn er sich verstecken sollte, und gefasst wird, könnte er in Abschiebehaft kommen und ihn da raus zuholen, wird noch schwieriger. Wer kümmert sich denn nun um das Kind? Besteht noch Kontakt zur Mutter?
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supermamii Vielen Dank für die schnelle Antwort, Anwalt wurde eingeschaltet heute hat seine Freundin einen Termin. Kontakt besteht zur Mutter doch die kümmert sich nicht das Kind interessiert sie nicht,sie hat auch gemeint sie wäre bereit dem Vater das alleinige Sorgerecht zu übertragen. Der Kleine ist Momentan bei der Oma. Da er ja jetzt im Gefängnis sitzt ist es sehr schwer für alle beteiligten und alle haben halt Angst vor einer Abschiebung.
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MB2819MB2819 Wenn eine Abschiebung kommt, stellt der Anwalt erstmal einen Antrag zur Aussetzung der Abschiebung und wird als Grund sicher das Kind angeben. Wir haben das auch alles durch und die Ausländerbehörde hat wirklich alle Register gezogen. Ohne unseren Anwalt wäre ich heute sicher allein erziehende Mutter... Manchmal kann auch das Jugendamt helfen, bei uns wurde extra ein Schriftstück geschrieben, indem das Jugendamt schrieb, wie stark die Bindung zum Vater ist und wie wichtig der Vater für das Kind ist. Die Ausländerbehörde hat das zwar nicht interessiert, aber sollte es vor Gericht gehen, kann das sicher helfen. Ich wünsche euch viel Glück.
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rhapsodyinbluerhapsodyinblue Aha, und wie erklärst du dann den Umstand, dass er immer wieder straffällig wurde und im Gefängnis sitzt. Wie soll dann das Kind Kontakt zum Vater haben? Vielleicht das Kind zu ihm in den Knast sperren, wenn das Kind ihm soooo wichtig ist?
Sorry, unter Verantwortung für ein Kind stelle ich mir ganz was anderes vor, ganz gewiss keine Verstöße gegen Bewährungsauflagen oder Gefängnisaufenthalte...
ich hoffe, die Richter entscheiden zum Wohle des Kindes, sprich das Kind bleibt bei der Oma oder kommt zu Pflegeeltern.
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supermamii Er war IMMER für sein Kind da,er sitzt das 1. Mal im Gefängnis,sein Sohn war IMMER bei IHM!
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supermamii Vielen Dank für Deine Antwort :)
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1krimineller Ausländer mit Duldung aber deutschem KindAntwort von
LustgurkeLustgurke
natürlich kann das irgendwann mal 'richtige' konsequenzen haben. hoffentlich is es auch bald mal soweit. hier in deutschland muss keiner kriminell sein um satt zu werden
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supermamii Schon aber bekam immer nur Hartz 4 da er keine Arbeitserlaubnis bekommen hat,d.h. er kann nicht arbeiten und man weiss ja selber mit Hartz 4 wie das ist....
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rhapsodyinbluerhapsodyinblue Wie bitte???
Was soll diese billige Ausrede? Keine Arbeitserlaubnis, kann nicht arbeiten .....und das mit einem Deutschen Pass und 20 Leben in Deutschland.
Erzähle doch deine Märchen bitte woanders.
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supermamii ...natürlich mit seiner DULDUNG darf er NICHT arbeiten und bezieht Hartz 4. Natürlich ist oder war er blöd aber keiner kann das jetzt noch ändern so ist halt der Sachverhalt! Und das war halt auch eines der Gründe von ihm...
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LustgurkeLustgurke ''Natürlich ist oder war er blöd''
Nein! Er ist nicht blöd, er ist schlicht und einfach ein Verbrecher
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supermamii ...wenn Du meinst Du "Richter" ;)
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LustgurkeLustgurke Ich richte nicht. Ich nenne nur den Fakt...
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supermamii na dann.... pfff
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6krimineller Ausländer mit Duldung aber deutschem KindAntwort von
rhapsodyinbluerhapsodyinblue
Das Kind wird wohl kaum bei ihm leben, wenn er im Gefängnis sitzt. Und für das Kind ist es wohl besser, wenn es dort bleibt, wo es gerade ist.
Wenn dieser Mann immer wieder straffällig wird und gegen Bewährungsauflagen verstößt, dann ist ihm nicht mehr zu helfen.
So einfach ist das. Was bitte soll ein kleines Kind bei ihm denn lernen? Wie man sich straffällig macht? Soll dieses Kind denn in diesem Milieu aufwachsen?
Sorry, dieser Mann gehört wieder abgeschoben. Und das Kind soll bleiben, wo es gerade ist, hoffentlich bei guten Pflegeeltern. Wenn es nicht geht, dann tut mir das Kind sehr Leid, es ist alleinige Schuld und Verantwortung des Vaters.
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1krimineller Ausländer mit Duldung aber deutschem KindAntwort von
saijkalsaijkal
da kann dir am besten ein anwalt aushelfen
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7krimineller Ausländer mit Duldung aber deutschem KindAntwort von
Phoenix52Phoenix52
Kein Kind benötigt so ein Vorbild. Hoffentlich wird er abgeschoben.
Kommentar von
supermamii Das ist uns auch klar,trotz alle dem er ist ein guter Vater der sich immer gekümmert hat und alles für sein Kind tut. Er hatte es immer sehr schwer in seinem Leben keine gute Familie usw....deshalb auch der Absturz. Auf solche dummen Kommentare können wir echt verzichten!
Kommentar von
rhapsodyinbluerhapsodyinblue Das ist kein dummer Kommentar, das ist nur etwas, was du nicht hören möchtest....
im Ernst, es mag wohl sein, dass er in deinen Augen ein guter Vater ist, aber von Verantwortung einem Schutzbefohlenen gegenüber hat dieser Mann wohl nichts gehört.
Ob er es schwer im Leben gehabt hat oder dergleichen, tut nichts zur Sache. Man muss wissen, was erlaubt ist oder nicht. Und wenn man Vater ist, dann erst recht.
Das alles sind billige Ausreden für eine kriminelle Karriere.
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1krimineller Ausländer mit Duldung aber deutschem KindAntwort von
wolfman257wolfman257
Anwalt fragen.
besitzstandswahrung^^ das wort habe ich gesucht :) ...meine frage wär deutlich kürzer ausgefallen hehe ja werd wohl zum anwalt gehen müssen.... danke dir
Keine Ursache. :-)