Aushilfsjob - neue und gute Antworten

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    Kündigungsfrist beim Aushilfsjob
    Antwort von Hexle2 Hexle2

    Deine Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Monats (BGB § 622)

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    Kündigungsfrist beim Aushilfsjob
    Antwort von deFleescha deFleescha

    fristgerecht bedeutet in dem Falle nach BGB 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats.

    'ich kündige hiermit ordentlich am 24.5.12 mit 1 Monat Kündigungsfrist zum 30.6.12' ... Datum ist nur ein Beispiel.

    Ansonsten besteht auch die Möglichkeit eines Auflösungsvertrages in beidseitigem Einverständnis. Dieser kann jederzeit durchgeführt werden...

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    Kündigungsfrist beim Aushilfsjob
    Antwort von Blayk Blayk

    Geh zu deinem Cheff und sag ihm, dass du zwecks Vorbereitung auf deine Ausbildung früher Kündigen willst. Ein Problem wird das sicher nicht sein. Und was dabei zu beachten ist, wird er dir dann in aller Ruhe erzählen.

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    Kündigungsfrist beim Aushilfsjob
    Antwort von Brombaerin Brombaerin

    Ja klar kannst du kündigen, jederzeit sogar (du bist ja keine Sklavin), du musst nur die Fristen einhalten und die findest du hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

    Kommentar von Tiffy1608 Tiffy1608

    nach den rfisten wollte ich mehr oder weniger fragen :D danke

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    Kündigungsfrist beim Aushilfsjob
    Antwort von angelieS angelieS

    du kannst jederzeit kündigen, du musst nur schauen, was im ersten Vertrag stand

    Kommentar von Tiffy1608 Tiffy1608

    Wie im ersten Vertrag? also als ich das erste mal unterschrieben hatte stand da, dasss es sich um ein befristetes arbeitsverhältnis bis zum 20.2.2012 handelt..der wurde aber dann verlängert (s.oben)

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    Kündigung für einen Aushilfsjob
    Antwort von phlox1979 phlox1979

    Sehr geehrter Herr XY,

    hiermit kündige ich fristgerecht zum (datum).

    Mit freundlichen Grüßen,

    (Unterschrift)

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    Kündigung für einen Aushilfsjob
    Antwort von smittie smittie

    ganz knapp und easy, da brauchst du keinen roman zu schreiben.

    schreib einfach:

    sehr geehrte damen und herren,

    hiermit kündige ich meine beschäftigung in ihrem unternehmen zum xx.xx.2012.

    mit freundlichen grüßen,

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    Minijob/Aushilfsjob bei Kaufland
    Antwort von skorpion27 skorpion27

    Also über das Kaufland kann ich nichts sagen. Probier es doch einfach mal aus, du verlierst dabei ja nichts. Und es gibt doch über jeden Laden schlechtes Gerede, da würde ich nichts drauf geben. Mach dir selber ein Bild. Und 8 € Stundenlohn sind im Verkauf eigentlich gar nicht mal so schlecht. Da gibt es deutlich schlechtere! Bei einem 400 € Job darfst du auch keine Überstunden machen

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    Minijob/Aushilfsjob bei Kaufland
    Antwort von tata00 tata00

    Also ich arbeite nun seit über 5 jahren bei Kaufland angefangen als minijob an der kasse.Nun habe ich ein unbefristen Vertrag und arbeite 20 std wöchentlich.Was aber immer unterschiedlich ist.Mancham sogar mehr std.Am anfang habe ich 7,25 std lohn bekommen jetze mehr wieviel weiß ich auch nicht genau aber über 8 9 euro könnte sein.

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    Minijob/Aushilfsjob bei Kaufland
    Antwort von Trommble Trommble

    also mit kaufland selber kenne ich mich nicht aus, aber mit der aushilfstätigkeit schon. die sache ist, dass du stundenweise bezahlt wirst und du das selbst auch dann überprüfen musst. als aushilfe hast du eigentlich nicht wirklich überstunden, da dir keine bestimmte zeit zugeteilt ist. ich denke nicht, dass dich jemand verarscht , wenn du alles überprüfst, was du an zahlungen bekommst

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    Minijob/Aushilfsjob bei Kaufland
    Antwort von Jorgfried Jorgfried

    Keine Ahnung wie das bei denen läuft. Wenn dir der Vertrag passt, dann fang einfach da an. Wenn du unbezahlt arbeiten sollst, verweigere es. Wenn du dafür gekündigt wirst, wars halt der falsche Laden und du hast nichts verloren.

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    Minijob/Aushilfsjob bei Kaufland
    Antwort von connor08 connor08

    leider kann ich nicht für borken sprechen aber die aushilfe beim kaufland in stade ist bis heute nicht gefunden worden. es ist schrecklich.

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    Minijob/Aushilfsjob bei Kaufland
    Antwort von Xaxoon Xaxoon

    ich werde mich hüten, hier darauf zu antworten. Denn das fällt unter Rufschädigung. Wenn das hier jemand von der Firma liest, könnte man Probleme bekommen. Ich rate mal einfach google.de und schauen, denn wenn es negatives zu berichten gibt, findest Du es sicher dort.

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    Minijob/Aushilfsjob bei Kaufland
    Antwort von iloveu1995 iloveu1995

    ich weiß das mein großcousin mal im kauflang regale eingeräumt hat. Er hat ziemlich gut verdient & war auch recht zu frieden. Gab gut geld & er kam schnell aufn kleines vermögen. Wenn nich kannst du dort auch Zeitung austragen. o.ä.

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    dürfen ALG II- empfänger inventur machen?
    Antwort von Claud18 Claud18

    Sie wird ja nicht soviel verdienen, dass Abzüge fällig werden. Der monatliche Freibetrag beträgt 100.- €. Melden muss sie es trotzdem, auch ihren Verdienst.

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    Bewrbungsschreiben für einen Nebenjob ?!?
    Antwort von huegelchen huegelchen

    Interesse am Unternehmen oder an den Produkten; weil Du Geld verdienen möchtest.

    Kommentar von su186 su186

    Beides am Unternehmen auch am Geld. . ist 50% zu 50%

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    Bewrbungsschreiben für einen Nebenjob ?!?
    Antwort von anke1970 anke1970

    Hallo, es wäre schön, wenn Du kurz schreibst auf was für eine Stelle Du Dich bewerben willst.

    Kommentar von su186 su186

    Mode geschäft also Klamotten. . usw.

    Kommentar von anke1970 anke1970anke1970

    Folgende Argumente würde ich bringen, sofern Sie auf Dich passen:

    • bin modebewußt
    • kundenfreundlich
    • habe Spaß am Umgang mit Kunden
    • berate sehr gerne
    • kann Kassieren und Ware verräumen
    Kommentar von su186 su186

    dankeeschön :D

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    Bewrbungsschreiben für einen Nebenjob ?!?
    Antwort von sam00 sam00

    wieso fragst du nicht persönlich an?

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    Aushilfsjob, selbst kündigen, Anspruch auf ALG ?
    Antwort von rudolfweiher rudolfweiher

    So wie du es geschrieben hast , liegt ja bei dir Arbeitsmäßig viel im Argen. Wenn du selbst Kündigst wirst du erst mal nichts erhalten da ihr mit eurer Bedarfsgemeinschaft zu viel Einkommen habt. Gegebenenfalls wäre nur Wohngeldzuschuß möglich.(Ausschlaggebend ist aber dabei auch Wohnungsgröße und Hiesiger Mietspiegel.) Ergo solltest du versuchen das der AG dir Kündigt eventuell aus Unwirtschaftlichkeit (länger als 6 Wochen krank) Denkbar wäre auch kleineren Wohnraum suchen. Euer Bedarf liegt bei 375,- € pro person +Miete+Heizung vom Grundsatz her. MFG Rudi

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    Aushilfsjob, selbst kündigen, Anspruch auf ALG ?
    Antwort von Anettchen2010 Anettchen2010

    Wäre sicherlich besser, wenn du dich erstmal nach was neuem umguckst und dann kündigst?Würde das gehen?

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