Deine Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Monats (BGB § 622)
Aushilfsjob - neue und gute Antworten
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0Kündigungsfrist beim AushilfsjobAntwort von
deFleeschadeFleescha
fristgerecht bedeutet in dem Falle nach BGB 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats.
'ich kündige hiermit ordentlich am 24.5.12 mit 1 Monat Kündigungsfrist zum 30.6.12' ... Datum ist nur ein Beispiel.
Ansonsten besteht auch die Möglichkeit eines Auflösungsvertrages in beidseitigem Einverständnis. Dieser kann jederzeit durchgeführt werden...
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0Kündigungsfrist beim AushilfsjobAntwort von
BlaykBlayk
Geh zu deinem Cheff und sag ihm, dass du zwecks Vorbereitung auf deine Ausbildung früher Kündigen willst. Ein Problem wird das sicher nicht sein. Und was dabei zu beachten ist, wird er dir dann in aller Ruhe erzählen.
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1Kündigungsfrist beim AushilfsjobAntwort von
BrombaerinBrombaerin
Ja klar kannst du kündigen, jederzeit sogar (du bist ja keine Sklavin), du musst nur die Fristen einhalten und die findest du hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
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0Kündigungsfrist beim AushilfsjobAntwort von
angelieSangelieS
du kannst jederzeit kündigen, du musst nur schauen, was im ersten Vertrag stand
Kommentar von
Tiffy1608 Wie im ersten Vertrag? also als ich das erste mal unterschrieben hatte stand da, dasss es sich um ein befristetes arbeitsverhältnis bis zum 20.2.2012 handelt..der wurde aber dann verlängert (s.oben)
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0Kündigung für einen AushilfsjobAntwort von
phlox1979phlox1979
Sehr geehrter Herr XY,
hiermit kündige ich fristgerecht zum (datum).
Mit freundlichen Grüßen,
(Unterschrift)
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0Kündigung für einen AushilfsjobAntwort von
smittie ganz knapp und easy, da brauchst du keinen roman zu schreiben.
schreib einfach:
sehr geehrte damen und herren,
hiermit kündige ich meine beschäftigung in ihrem unternehmen zum xx.xx.2012.
mit freundlichen grüßen,
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0Minijob/Aushilfsjob bei KauflandAntwort von
skorpion27skorpion27
Also über das Kaufland kann ich nichts sagen. Probier es doch einfach mal aus, du verlierst dabei ja nichts. Und es gibt doch über jeden Laden schlechtes Gerede, da würde ich nichts drauf geben. Mach dir selber ein Bild. Und 8 € Stundenlohn sind im Verkauf eigentlich gar nicht mal so schlecht. Da gibt es deutlich schlechtere! Bei einem 400 € Job darfst du auch keine Überstunden machen
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0Minijob/Aushilfsjob bei KauflandAntwort von
tata00 Also ich arbeite nun seit über 5 jahren bei Kaufland angefangen als minijob an der kasse.Nun habe ich ein unbefristen Vertrag und arbeite 20 std wöchentlich.Was aber immer unterschiedlich ist.Mancham sogar mehr std.Am anfang habe ich 7,25 std lohn bekommen jetze mehr wieviel weiß ich auch nicht genau aber über 8 9 euro könnte sein.
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0Minijob/Aushilfsjob bei KauflandAntwort von
TrommbleTrommble
also mit kaufland selber kenne ich mich nicht aus, aber mit der aushilfstätigkeit schon. die sache ist, dass du stundenweise bezahlt wirst und du das selbst auch dann überprüfen musst. als aushilfe hast du eigentlich nicht wirklich überstunden, da dir keine bestimmte zeit zugeteilt ist. ich denke nicht, dass dich jemand verarscht , wenn du alles überprüfst, was du an zahlungen bekommst
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0Minijob/Aushilfsjob bei KauflandAntwort von
JorgfriedJorgfried
Keine Ahnung wie das bei denen läuft. Wenn dir der Vertrag passt, dann fang einfach da an. Wenn du unbezahlt arbeiten sollst, verweigere es. Wenn du dafür gekündigt wirst, wars halt der falsche Laden und du hast nichts verloren.
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0Minijob/Aushilfsjob bei KauflandAntwort von
connor08connor08
leider kann ich nicht für borken sprechen aber die aushilfe beim kaufland in stade ist bis heute nicht gefunden worden. es ist schrecklich.
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0Minijob/Aushilfsjob bei KauflandAntwort von
Xaxoon ich werde mich hüten, hier darauf zu antworten. Denn das fällt unter Rufschädigung. Wenn das hier jemand von der Firma liest, könnte man Probleme bekommen. Ich rate mal einfach google.de und schauen, denn wenn es negatives zu berichten gibt, findest Du es sicher dort.
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0Minijob/Aushilfsjob bei KauflandAntwort von
iloveu1995iloveu1995
ich weiß das mein großcousin mal im kauflang regale eingeräumt hat. Er hat ziemlich gut verdient & war auch recht zu frieden. Gab gut geld & er kam schnell aufn kleines vermögen. Wenn nich kannst du dort auch Zeitung austragen. o.ä.
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0dürfen ALG II- empfänger inventur machen?Antwort von
Claud18Claud18
Sie wird ja nicht soviel verdienen, dass Abzüge fällig werden. Der monatliche Freibetrag beträgt 100.- €. Melden muss sie es trotzdem, auch ihren Verdienst.
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0Bewrbungsschreiben für einen Nebenjob ?!?Antwort von
huegelchenhuegelchen
Interesse am Unternehmen oder an den Produkten; weil Du Geld verdienen möchtest.
Kommentar von
su186 Beides am Unternehmen auch am Geld. . ist 50% zu 50%
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0Bewrbungsschreiben für einen Nebenjob ?!?Antwort von
anke1970anke1970
Hallo, es wäre schön, wenn Du kurz schreibst auf was für eine Stelle Du Dich bewerben willst.
Kommentar von
su186 Mode geschäft also Klamotten. . usw.
Kommentar von
anke1970anke1970 Folgende Argumente würde ich bringen, sofern Sie auf Dich passen:
- bin modebewußt
- kundenfreundlich
- habe Spaß am Umgang mit Kunden
- berate sehr gerne
- kann Kassieren und Ware verräumen
Kommentar von
su186 dankeeschön :D
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0Aushilfsjob, selbst kündigen, Anspruch auf ALG ?Antwort von
rudolfweiherrudolfweiher
So wie du es geschrieben hast , liegt ja bei dir Arbeitsmäßig viel im Argen. Wenn du selbst Kündigst wirst du erst mal nichts erhalten da ihr mit eurer Bedarfsgemeinschaft zu viel Einkommen habt. Gegebenenfalls wäre nur Wohngeldzuschuß möglich.(Ausschlaggebend ist aber dabei auch Wohnungsgröße und Hiesiger Mietspiegel.) Ergo solltest du versuchen das der AG dir Kündigt eventuell aus Unwirtschaftlichkeit (länger als 6 Wochen krank) Denkbar wäre auch kleineren Wohnraum suchen. Euer Bedarf liegt bei 375,- € pro person +Miete+Heizung vom Grundsatz her. MFG Rudi
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0Aushilfsjob, selbst kündigen, Anspruch auf ALG ?Antwort von
Anettchen2010Anettchen2010
Wäre sicherlich besser, wenn du dich erstmal nach was neuem umguckst und dann kündigst?Würde das gehen?
nach den rfisten wollte ich mehr oder weniger fragen :D danke