Aushilfe - neue und gute Antworten

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    vollständige Bewerbung an Tally Weijl für Aushilfsjob?
    Antwort von larifari1 larifari1

    Danke für eure Antworten :) Als letzten Schritt wär ich jetzt denk ich auch in die Filiale hineingegangen, Hab jetzt aber einen Job an einem Kisok gefunden, dort gefällt es mir bis jetzt sehr gut und die Bezahlung und Atmosphäre finde ich da persönlich duetlich schöner. :)

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    vollständige Bewerbung an Tally Weijl für Aushilfsjob?
    Antwort von knuspersch knuspersch

    geh einfach direkt rein und frag. ich hab mich vor kurzem beworben..meine bewerbungsmappe wollten sie nicht annehmen - hab dann von ihnen einen zettel zum ausfüllen bekommen (nimm am besten gleich ein bewerbungsbild mit) viel glück

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    vollständige Bewerbung an Tally Weijl für Aushilfsjob?
    Antwort von hatani hatani

    Gib die Bewerbungsunterlagen so komplett wie möglich ab. Lebenslauf, Anschreiben und dein letztes Zeugnis von der Schule und wenn du hast, dann auch ein Bild von dir. Das macht immer einen besseren Eindruck als nur eine Kurzbewerbung. So eine Kurzbewerbung landet oft nur im Papierkorb.

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    Bewerbung für eine Aushilfe
    Antwort von carpentiero carpentiero

    Bewerbung um eine Stelle als Aushilfe

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    im Internet habe ich Ihre Anzeige für die Stelle in Ludwigshafen gelesen und möchte mich hiermit um ein entsprechendes Arbeitsplatz bewerben.

    Zurzeit besuche ich die Berufsbildende Schule Wirtschaft II in Fachrichtung Fremdsprachen und Bürokommunikation, die ich im Juni 2012 erfolgreich mit der Fachhochschulreife abschließen werde.

    Erste Erfahrungen im Verkauf habe ich bereits während meiner Schulzeit als Aushilfe bei der Filiale Pimkie in Ludwigshafen ggesammelt. Dabei gehörten neben dem direkten Verkauf der Waren und dem Umgang mit dem Kassensystem auch die Warenannahme und das Abrechnen der Kasse zu meinen Aufgaben.

    Über eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch freue ich mich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Kommentar von Nesrin69 Nesrin69

    Dankeeeee

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    in 3 geschäften al aushilfe beworben - aber seit 1 woche keine antwort?!?!?!
    Antwort von Woelckchen15 Woelckchen15

    Ich würde noch ein bisschen warten ( 2-3Wochen), ansonsten ruf einfach mal an und frage nach.

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    in 3 geschäften al aushilfe beworben - aber seit 1 woche keine antwort?!?!?!
    Antwort von HalloIchBinsNur HalloIchBinsNur

    Uiuiui, ich musste auf die meisten meiner Sachen zwei Monate warten, auf eines vier und dort arbeite ich jetzt :D

    Und übrigens: Auf eine Bewerbung hab ich heute, nach 7 Monaten, noch keine Antwort bekommen ;D

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    in 3 geschäften al aushilfe beworben - aber seit 1 woche keine antwort?!?!?!
    Antwort von Carina21 Carina21

    also in einer woche geht das auch nicht da musst du schon zwei bis vier wochen warten

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    Steuern bei Ferienjob als Aushilfe als Schüler? Zweiwöchige Arbeit
    Antwort von DerHans DerHans

    Deine Cousine kann dir diesen Lohn ohne Abzüge auszahlen. Allerdings muss sie eine pauschale Lohnsteuer und auch Beitrag an die Sozialversicherung zahlen. Wenn sie selbständig ist, wird ihr Steuerberater wissen, wie zu verfahren ist.

    Kommentar von ChrisxP ChrisxP

    Ich glaube du hast das ein bischen missverstanden. Ich wohne in Niedersachsen, meine Cousine in Bayern, bei ihr wohne ich für die Zeit und gehe in einem Betrieb (in dem ihr Freund auch arbeitet^^) als Aushilfe für 2 Wochen arbeiten. Sie ist nicht meine Chefin, falls das so rübergekommen ist xD.

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    Steuern bei Ferienjob als Aushilfe als Schüler? Zweiwöchige Arbeit
    Hilfreichste Antwort von runchicken runchicken

    Steuerrecht

    Schüler und Studenten, die in den Ferien, neben ihrem Studium oder nach der Schule einer nichtselbständigen Beschäftigung nachgehen, sind Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss daher vom Arbeitslohn die Lohnsteuer nach den allgemeinen Vorschriften einbehalten und an das Finanzamt abführen. Für die korrekte Berechnung der Steuer haben die Schüler/Studenten, wie andere Arbeitnehmer auch, dem Arbeitgeber ihre Lohnsteuerkarte vorzulegen. Nach Beendigung des Ferienjobs werden darauf der Bruttolohn und die gegebenenfalls einbehaltenen Steuern vermerkt.

    Obwohl bereits bei Aufnahme der Beschäftigung deren Befristung feststeht, wird bei der Lohnsteuerberechnung durch den Arbeitgeber unterstellt, dass der Schüler/Student während des ganzen Jahres Arbeitslohn beziehen wird. Dementsprechend muss der Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten, auch wenn sicher ist, dass der Schüler/Student keine weiteren Einkünfte hat und haben wird. Ist auf der Lohnsteuerkarte die Steuerklasse I eingetragen (was bei Studenten und Schülern die Regel sein dürfte), bleibt ein Monatslohn bis 900,00 € ohne Steuerabzug.

    Wird dieser Betrag überschritten und Steuer einbehalten, kann diese nach Ablauf des Kalenderjahres in den meisten Fällen vom Finanzamt zurückgefordert werden. Dafür muss eine Einkommensteuererklärung angefertigt werden. Das entsprechende Formular gibt es bei allen Finanzämtern. Es ist auch möglich die Einkommensteuererklärung online abzugeben

    Quelle: Wikipedia

    Kommentar von ChrisxP ChrisxP

    Das heißt mein Wochenlohn von 360€ wird auf einen Monatslohn von 1440€ hochgerechnet, obwohl ich aber nur 2 Wochen da bin? Also muss ich dann Steuern bezahlen oder?

    Kommentar von runchicken runchicken

    Anscheinend ist das so, wenn man es streng nimmt... Kannst aber vom Finanzamt zurück holen... Ist denke für Teilzeitjobs muss man ja auch Steuern zahlen, auch wenn man nur 2-3 mal die Woche arbeitet (je 8 Std ) So wars zumindest bei mir und hatte nur 500 €.. Musst dich einfach mal mit dem Arbeitgeber unterhalten und nachfragen, wie er es machen will.. Für eine 2 wöchige Arbeit ist das für viele zuviel Aufwand und machen das einfach schwarz und bar auf die Hand...

    Kommentar von ChrisxP ChrisxP

    Naja mit dem Arbeitgeber unterhalten ist schwierig, da ich in Niedersachsen wohne und für die Zeit bei meiner Cousine in Bayern übernachten kann. Dann kann ich erst wenn ich da bin, mit dem Chef reden, aber schwarz arbeiten ist ja immer so eine Sache...Ich mags eigentlich nicht, illegale Sachen zu treiben^^.

    Kommentar von runchicken runchicken

    Dann soll deine Cousine ihren Freund mal im Personalbüro fragen, wie das funktioniert... Das sollte jetzt nicht wirklich so rüberkommen, als würde ich dir dazu raten mit der Schwarzarbeit :D Ich meinte einfach, dass viele es so machen, weil das ein Haufen Papierkram ist und sich oft für 2 Wochen nicht lohnt... Das wird schon :) Mach dir da mal nicht so viele Gedanken :) Wenn der Chef / Personalbüro noch was brauchen, werden die sich sicherlich auch von allein melden ;-) und dass du das nicht mal eben aus der Tasche zaubern kannst (Lohnsteuerkarte.. usw) werden die sicherlich auch wissen, wenn du aus Niedersachsen bist, schließlich benötigen die deine Adresse :)

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    Steuern bei Ferienjob als Aushilfe als Schüler? Zweiwöchige Arbeit
    Antwort von ChrisxP ChrisxP

    Achja beim Stundenlohn sei gesagt, dass ich jeden Tag 8h arbeite!

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    EInige Fragen zum Studium
    Antwort von ddeerr ddeerr

    BaföG-> sobald du die Immatrikulationsbescheinigung hast und sobald der Umzug vollzogen wurde! Vom BaföG wird nix übernommen....wenn du aber von den Eltern wegziehst, dann bekommst du mehr Geld.

    Schau mal baföG-Rechner dort steht alles!

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    EInige Fragen zum Studium
    RatgeberHelden Antwort von Mandava Mandava
    1. 1-2 Monate bevor den Studium beginnt. Es dauert bis du alle Unterlagen und Nachweise zusammen hast. Das Bafög-Amt verlangt auch eine Studienbescheinigung, die kann man aber nachreichen.
    2. Nein. Nur wenn du mehr als 4880€ im Jahr verdienst. Die kannst du aber auch in einem Monat verdienen, das ist egal.
    3. Es gibt ne Mietpauschale, die liegt bei 175€. Mehr gibt es nicht für die Wohnung, egal wie teuer die ist.
    Kommentar von Erutan Erutan

    Zu 1. ; Ich weiß noch nicht ob die mich an der FH, an der ich studieren will mich annehmen wird, deswegen wäre es denke ich nicht sinnvoll, mich jetzt oder nach einem Monat dafür zu sorgen. Natürlich werde ich mich an 2-3 FH´s bewerben.

    Kommentar von comedyla comedylacomedyla

    ich misch mich mal ein...

    es wäre sogar egal, wenn du den antrag an einer FH stellst, an der du dann am schluss gar nicht genommen wirst. wenn du dann eine FH hast, die dich annimmt, dann gibst du dem zuständigen amt an, dass du am Amt XYZ schon gestellt hast. die holen sich dann deine unterlagen von der anderen FH und das Datum dort zählt. wenn du also schon im Mai abgibst, dann wird auch bei einer anderen FH der antrag für ab Mai gezählt sein.

    da der antrag bundesweit gleich bearbeitet wird (Freibeträge etc) kann es sogar sein, dass die Bearbeiter deinen schon bearbeitet haben. die schicken das weiter und du musst nur noch Immatrikualtionsbescheinigiung nachreichen.

    wenn du auf das geld angewiesen bist und keine großen reserven hast, solltest du es so machen. denn dann wirst du nicht soo lange auf das Geld warten müssen.

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    EInige Fragen zum Studium
    Antwort von blondie1705 blondie1705

    Ist das Einkommen Deiner Eltern zu niedrig, als dass sie Dich unterstützen können? Dann bekommst Du Bafög, andernfalls nicht. Erst solltest Du das abklären, bevor Du Dir eine Wohnung mietest, die Du dann vielleicht nicht zahlen kannst. Arbeiten kannst Du natürlich für bis zu 400,--.

    Kommentar von Erutan Erutan

    Und wenn ich nun BaFög bekomme und umziehe, muss ich dem Amt dann Bescheid sagen, damit die Mietkosten usw. übernommen werden?

    Kommentar von blondie1705 blondie1705blondie1705

    Ob die Mietkosten noch zusätzlich übernommen werden, entscheidet das Bafög-Amt. Natürlich musst Du das dann dem Bafög-Amt mitteilen.

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    EInige Fragen zum Studium
    Antwort von fraggle16 fraggle16

    also, ich glaube, du solltest mal lesen, was BaföG eigentlich bedeutet.

    es geht dabei ausschließlich darum, Studenten, die nicht ausreichend von ihren Eltern finanziert werden können, eine Unterstützung zu geben. Diese Unterstützung ist deutlich geringer als die Sozialhilfe oder HartzIV.

    Deshalb interessiert das BaföG-Amt auch nicht, ob du in einer 5-Zimmer-Wohnung mit kaltem Wasser (oder gar gänzlich ohne Wasser) oder sonstwie lebst.

    Das BaföG-Amt interessiert sich einzig dafür, wie stark deine Eltern dich unterstützen können und inwieweit du selbst für dich sorgen kannst.

    Du musst also die Einkommen deiner Eltern und deines angeben.

    Wenn du Student werden willst, solltest du genügend Vermögen besitzen, das BaföG-Recht selbst zu lesen - sicherlich nicht so durchdrungen wie ein Jurist, aber ausreichend um zu verstehen, wie BaföG funktioniert.

    Kommentar von Erutan Erutan

    Wenn ich nicht wüsste, welche Personen BaFöG bekommen und was BaFöG ist hätte ich mich kaum gewagt so eine Frage zu stellen. Abgesehen von meinem Wissen, will ich einfach nur einige Details lernen.

    Kommentar von fraggle16 fraggle16fraggle16

    die Details stehen im Gesetz.

    für jedermann zugänglich auf den Seiten unseres Bundesministeriums für Justiz:

    http://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/index.html

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    EInige Fragen zum Studium
    Antwort von Erutan Erutan

    Warum sollte ich kein BaFög bekommen? Und bennidrehdich zu 3: Ich habe Kollegen die haben ne eigene Wohnung und bekommen 600 € was 250 € die Miete usw. übernehmen soll.

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    EInige Fragen zum Studium
    Antwort von bennidrehdich bennidrehdich
    1. So früh wie möglich!
    2. Nein, wenn nicht über 400 Euro
    3. Natürlich nicht!!!
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    EInige Fragen zum Studium
    Antwort von blondie1705 blondie1705

    Bist Du sicher, dass Du überhaupt Bafög bekommst?

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    Was steht mir als Aushilfe zu?
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Du bist als Aushilfe, Bedarfskraft eingestellt worden. Du kommst wenn sie dich rufen, sie zahlen dir deine Stunden, die du gearbeitetst hast, wird auch so im Vertrag stehen. Dass heißt nicht, dass du immer bereit sein musst, wenn sie dich rufen, anrufen.

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    Was steht mir als Aushilfe zu?
    Antwort von ralosaviv ralosaviv

    http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__1.html

    Auch GfBler sind Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes. Gleichermaßen gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz für Feiertage und bei Krankheit.

    Zur Höhe des Urlaubs hat stelari bereits korrekt ausgeführt.

    Die Rechte der Geringfügig Beschäftigten in diesen Fällen sind auch sehr verständlich beschrieben auf

    www minijob-zentrale de

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    Was steht mir als Aushilfe zu?
    Hilfreichste Antwort von stelari stelari

    Du hast Anspruch auf Urlaub wie jeder andere auch - die genaue Zahl wird aber nur Anteilig berechnet - also nicht die vollen 24 Tage.

    Wöchentlicher Arbeitstage ./. 4,5,6 oder 7 Tagewoche x Urlaubstage

    Beispiel - 3 Tage in der Woche bei 6 Tagewoche und 24 Urlaubstagen im Jahr

    3 ./. 6 = 0,5 x 24 = 12 Urlaubstage im Jahr

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