Hier werden die neuesten Antworten gelistet.
Hat sie die Sachen für sich ersteigert, dann sehe ich kein Problem, wenn sie diese auch bezahlt. Korrekt ist es nicht.
Wenn es ein Gewerblicher Händler ist kannst du von deinem Wiederrufsrecht gebrauch machen. Bei Privat kannst nur auf seine Freundlichkeit hoffen den DU bist für deinen ACC verantwortlich
setz dich mit den Verkäufern in verbindung..und erklär die Situation...vill kann man sich einigen :-))
Rein rechtlich hast du keine Handhabe. Es dürfte sich jedoch lohnen mit jedem einzelnen Verkäufer Kontakt aufzunehmen und zu versuchen, eine gütliche Einigung zu erzielen. Gerade gewerbliche Händler dürften da Aufgrund des gesetzl. Widerrufsrechtes ein offenes Ohr haben.
mcchris am 24. November 2008 10:45 DH
Ist doch ganz einfach: die versandkosten/-bedingungen sind in der regel vorher bekannt (bei mir steht alles genau in der anzeige). wem das zuviel ist, sollte einfach nicht bieten und schon gar nicht nach dem bieten anfangen zu diskutieren. wenn die versandkosten zu hoch sind, kann doch auch das teil abholen und z.b. von hamburg nach münchen fahren, dann spart er die versandkosten (hat aber ne menge spritkosten!!! ;-)). es ist noch gar nicht so lange her, da hat man eine verkaufsanzeige mit telefonnummer in die zeitung gesetzt. der interessierte hat angerufen, sich die adresse geben lassen und ist zum verkäufer gefahren. alle kosten hat der käufer gehabt. - die neuen versandkosten-vorgaben von ebay halte ich für nicht gerecht dem verkäufer gegenüber. z.b. dabei geht ebay zum beispiel nur von einem stück aus. wenn man mehrere stücke zusammen in einem angebot anbietet, dann kann dieser versandpreis schon nicht mehr passen. auch sind mehrkosten z.b. für versand auf die inseln nicht berücksichtigt. für abzocke halte ich den ebay-hinweis, dass wenn die ebay-vorgabe (=versandkosten) nicht ausreichend ist, man die versandkosten in den anzeigenpreis mit einberechnen soll. in dem fall kassiert ebay auch noch an den versandkosten mit!!!!



teardrop1109 am 22. November 2008 18:40 
"ich drücke dir die daumen" passend mid nem lustigen bild ;)
Eben. Wo ist das Problem. Wer bestellt soll auch zahlen.
Sollte sie nicht bezahlen, geht nur noch - bei gewerblichen Verkäufern - von deinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Den Strafrechtstatbestand zu beweisen wird schwierig sein - die Identifikationsnummer könnte eine Möglichkeit sein.
Ein Versuch wert wäre auch noch, den privaten Verkäufer zu ersuchen, die Ware dem Unterlegenen anzubieten und - im Erfolgsfall - die Differenz zu begleichen. Dabei geht es ja zumeist nur um 50 Dent pro Artikel, wenn der Gesamtbetrag 50 Euro nicht übersteigt.