Das Gespamme nervt immer noch.
Jungvögel werden nicht alle zwei Stunden gefüttert, sondern alle 30 bis 60 Minuten, teilweise sogar öfter.
Heimvögel und Wildvögel sollte man nicht zusammenbringen, außerdem werden fast alle heimischen Wildvogelküken mit Insekten ernährt. Sie fressen zwar alles, was man ihnen andreht, allerdings sorgt falsches Futter für gravierende Problemen bei der Mauser, im Winter oder zur nächsten Brutzeit, die mit dem Tod enden können (Gefiederschäden, da Federn bei der Mauser abbrechen, zu dünne Eierschalen, wenn eigene Eier abgelegt werden usw.).
Ich bezweifle, dass du alles im Haus hast, was man zur Wildvogelaufzucht braucht, das ist ein kostspieliges Hobby.
Bitte informiere dich gründlich über die Jungvogelaufzucht, ehe du deine Dienste in dem Bereich anbietest, z. B. auf www.wildvogelhilfe.org
Und korrigiere bitte die ganzen Fehler in deinem Text, anstatt ihn wieder und wieder so zu posten.
Hast du auch eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde? Kam jemand von der Behörde bei dir zuhause vorbei und hat sich davon überzeugt, dass die Spatzen nicht mehr auswilderungsfähig sind und artgerecht untergebracht sind?
Wenn nicht hast du (oder haben deine Eltern) gegen ein Gesetz verstoßen und mit einem Strafverfahren zu rechnen.
Gerade Sperlinge, die schon auf der Vornwarnliste zur Roten Liste stehen, gehören zu den besonders geschützten Arten. Sie dürfen der natur nicht (oder nur vorübergehend, zur Pflege) entnommen und müssen ausgewildert werden:
Bundesnaturschutzgesetz:
"§ 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
(1) Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,"
Ich rate dir dringend, Kontakt zu einer guten Auffangstation mit Außenvolieren aufzunehmen und die Wildvögel dorthin zu bringen, damit sie sich ihre Fehlprägung (die kein Argument für einfaches Behalten ist) abgewöhnen und ausgewildert werden können.