Ja, rechtlich gesehen ist das Problematisch, da man ab diesem Moment uneingeschränkt für alles haftbar ist, was die Kinder anstellen oder ihnen passiert, da Du die Aufsichtspflicht verletzt.
Du müsstest in dem Fall jemanden finden, der auf die Kinder aufpasst, z.B. Nachbarn, Babysitter (weiß doofes Wort bei Kindern in dem Alter) oder z.B. die Großeltern.
Lässt Du sie hingegen alleine und ihnen passiert was, kannst Du dich jetzt schon mal auf eine Strafanzeige und ggf. Wegnahme der Kinder durch das Jugendamt (wenn auch erst mal nur vorübergehend) freuen.
Denn rechtlich steht die Aufsichtspflicht über fast allen anderen Pflichten. Kein Richter würde dich freisprechen, da Du ja arbeiten musstest. Klassische Antwort: "Dann suchen sie sich einen Job wo sie tagsüber arbeiten können oder besorgen sie sich jemanden, der auf die Kinder nachts aufpassen kann." (Ja, ab solche Verhandlungen schon verfolgt!)
Auch wenn ich vielen Recht geben muss, dass man Kinder in dem Alter theoretisch auch mal etwas alleine lassen kann, so ging es dir ja um den rechtlichen Aspekt und rechtlich ist es schlicht weg nicht erlaubt und gilt als Verletzung der Aufsichtspflicht.
Aber solange es gut geht, interessiert es ja keinen. Du weißt ja sicherlich, wo kein Kläger da kein Richter... aber wenn erst mal was passiert, dann Gute Nacht!
Gibt es das irgendwo schriftlich? Also dass es bei weiblichen Spielerinnen auch eine weibl. Begleitperson sein muss?
was ist denn dann mit den männl. die haben oft auch weibl. trainerinnen?!?
is genau das gleiche ;-) also vollkommen egal ob männlich oder weiblich. Ich benötige aber was schriftliches