Hoffe auf hilfreiche antworten
Aufhebungsvertrag - neue und gute Antworten
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0Gebühr an Privaten Arbeitsvermittler bezahlen bei Aufhebungsvertrag?Antwort von
JorgfriedJorgfried
Hast du einen schriftlichen Vertrag mit dem Vermittler, dass du ihm etwas zahlen musst?
Falls nicht, bist du nichts schuldig.
Hast du den Vermittler beauftragt, oder auf ein Angebot des Vermittlers reagiert?
Falls nicht geauftragt, darf er sich an den AG wenden - das ist dann nicht dein Problem.
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5Aus dem Mietvertrag herauskommenAntwort von
amdrosamdros
Ihr müßt beide den bestehenden Mietvertrag kündigen..sie allein schließt dann mit dem Vermieter einen, nur auf ihren Namen, neuen Mietvertrag ab.
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1Aus dem Mietvertrag herauskommenAntwort von
Joeli136 Du mußt auf jeden Fall den Vermieter infoemieren da er der Vertragspartner ist u es auch schriftlich festhalten. ( kann ja sein das er nicht damit einverstanden ist ) Wenn deine ex keine "Lust" mehr hat zu bezahlen u Mitschuldnern entstehen o sie auszieht u in der Wohnung ist ein Schaden entstanden bist du immernoch dran. Es ist leider so das man sich immer absichern muss,da ein Wort heut zu Tage nichts mehr zählt.
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5Aus dem Mietvertrag herauskommen
Jetzt frage ich mich ob ein Simpler formloser Aufhebungsvertrag wo Vermieter, Sie und Ich unterschreiben müssen, das ich nicht mehr dort als Mieter verfasst werde.
Wenn der Vermieter einverstanden ist reicht eine formlose Vertragsentlassung aus.
Wenn nicht müßt Ihr gemeinsam kündigen und Deine Freundin hoffen das der Vermieter einen neuen Vertrag mit Ihr abschließt.
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0Aus dem Mietvertrag herauskommenAntwort von
hexenturmhexenturm
sie braucht die wohnung nicht zukündigen nur einen neuen mietvertrag machen, wo sie alleine als mieterin drin steht.
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0Aus dem Mietvertrag herauskommenAntwort von
junior173junior173
Also ich kenne das so, das erst beide kündigen müssen, aber generel lwürde ich mich da an den Wunsch des Vermieters halten. Wenn ihm das so reicht, mit der Aufhebung dann ist ok, sonst halt den anstrengenderen Weg.
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0Aus dem Mietvertrag herauskommenAntwort von
apoc1984apoc1984
Du brauchst dem Vermieter nur schreiben, dass du aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen bist und Fr... sowieso nun alleiniger Mieter der Wohnung ist. Damit bist du dann raus aus dem Vertrag. Zumindest war es bei mir so. Frag einfach beim Vermieter nach. Der kann dir das genau sagen.
Kommentar von
anitarianitari Du brauchst dem Vermieter nur schreiben, dass du aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen bist und Fr... sowieso nun alleiniger Mieter der Wohnung ist. Damit bist du dann raus aus dem Vertrag.
Ist Fragesteller nicht, wenn der Vermieter das nicht will.
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0Aus dem Mietvertrag herauskommenAntwort von
fantasia19fantasia19
Das handhabt jeder Vermieter anders. Schaut in euren Mietvertrag, dort müsste eigentlich was dazu stehen.
Kommentar von
anitarianitari Schaut in euren Mietvertrag, dort müsste eigentlich was dazu stehen.
Zu Vertragsentlassung wird mit Sicherheit nichts im Vertrag stehen, das es keinen Anspruch darauf gibt. Stimmt der Vermieter zu ist das reine Kulanz seinerseits. Verpflichtet dazu ist er nicht.
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2Hilfe!!!-Mein Chef drängt mich zum Aufhebungsvertrag!!!Antwort von
helmutgerkehelmutgerke
Wegen einer Lohn- oder Gehaltspfändung darf nur in Ausnahmefällen, z. B. bei einer speziellen Vertrauensstellung wie Kassierer oder Prokurist, gekündigt werden.
Nichts unterschreiben - und fertig!
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2Hilfe!!!-Mein Chef drängt mich zum Aufhebungsvertrag!!!Antwort von
Hexle2Hexle2
Du unterschreibst gar nichts. Wenn Du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, gibst Du Deine Einwilligung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Abfindung ist dann sowieso weg, da Du eine Sperre vom Arbeitsamt bekommst.
Dein Arbeitgeber weiss, dass er Dich wegen der Lohnpfändung nicht kündigen kann und versucht jetzt auf diese linke Tour Dich loszuwerden.
Lass Dich auf gar nichts ein. Wenn er unbedingt möchte, soll er Dir kündigen. Dann gehst Du sofort (innerhalb von 3 Wochen) zum Arbeitsgericht und erhebst Kündigungsschutzklage. Das kostet erstmal nichts.
Schau nicht auf das Geld das er Dir anbietet. Das würde er nicht tun, wenn er Dir problemlos eine Kündigung aussprechen könnte.
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1Hilfe!!!-Mein Chef drängt mich zum Aufhebungsvertrag!!!Antwort von
AuchdazuAuchdazu
da hast du dann die Ars..h.karte, weil du einerseits vom Arbeitsamt wegen Selbstkündigung gesperrt wirst und solltest du dem erfolgreich widersprechen, wird dir die wohl Abfindung als Einkommen mitberechnet bzw. gepfändet. Also hast du zum Schluss gar nichts.
Sollst bestimmt von einem Leiharbeiter ersetzt werden.
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1Hilfe!!!-Mein Chef drängt mich zum Aufhebungsvertrag!!!Antwort von
DrZwiebelkuchenDrZwiebelkuchen
habe ich mal gehört, wenn jemand Lohnpfändung hat, da macht soviel Arbeit, das die da bald eine zweite Person für einstellen können. Es ist nartürlich immer schwer, wenn Du so ein Bockmist baust, und Deine Firma hat dadurch kosten. Was soll man dazu sagen.. Was ist, wenn Du Deinen Chef, Mehrarbeit anbietest, kosteblos?
Jeden 3. Samstag mal 6 Stunden was arbeiten in der Firma?
Kommentar von
DrZwiebelkuchenDrZwiebelkuchen "Wer sich selbst ernidrigt, der wird erhöht werden, wer sich aber selbst erhöht, der wird ernidrigt werden." Merk Dir das mal...
Kommentar von
helmutgerkehelmutgerke interessant DrZwiebelkuchen, nur völlig abseits der Spur
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2Hilfe!!!-Mein Chef drängt mich zum Aufhebungsvertrag!!!Antwort von
Phoenix52Phoenix52
Auf keinen Fall unterschreiben. Sollte er Dir kündigen dann kannst Du ja immer noch eine Kündigungsschutzklage erheben.
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5Hilfe!!!-Mein Chef drängt mich zum Aufhebungsvertrag!!!Antwort von
CockneyRebelCockneyRebel
Auf keinen Fall unterschreiben! Dir nur wegen einer Lohnpfändung zu kündigen ist nahezu unmöglich, die Kündigung würde das Arbeitsgericht Deinem Chef um die Ohren hauen. Das weiß Dein Chef wohl genau, sonst käme er kaum mit dem Aufhebungsvertrag angekrochen...
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2Hilfe!!!-Mein Chef drängt mich zum Aufhebungsvertrag!!!Antwort von
tomasinotomasino
Auf keinen FAll unterschreiben!
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1Hilfe!!!-Mein Chef drängt mich zum Aufhebungsvertrag!!!Antwort von
newcomernewcomer
sprich mit deinem Schuldnerberater!
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3Hilfe!!!-Mein Chef drängt mich zum Aufhebungsvertrag!!!Antwort von
VladTepesVladTepes
nix unterschreiben freiwillig
soll er dich halt kündigen
es ist besser für dich, wenn es von ihm ausgeht, als von dir
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0Aufhebungsvertrag vom Arbeitnehmer angeregtAntwort von
hannoveraner100 Erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten! Ich habe darauf bestanden, diese Angebot schriftlich zu erhalten. Mal schauen, was ein Anwalt draus macht! Kleiner Hinweis: einen Betriebsrat gibt es nicht, obwohl die Firma die dementsprechende Personalstärke hätte. Wer so etwas initiiert, wird schnell entsorgt. Es ist halt ein Inghabergeführtes Unternehmen. Zur Kündigungsfrist: branchenüblich sind 6 Wochen zum Quartalsende. Personal wird immer nur kurzfristig eingestellt. Damals fand ich es halt sehr angenehm, diese Kündigungsfrist. Gibt einem Sicherheit. Nur hat sich der Chef in den letzten Jahren vom Paulus zum Saulus verwandelt und gängelt alle! Man muss sogar seine privaten Termine nach Feierabend bekannt geben. Täglich 10-12 Stunden sind die Regel! Das will ich halt nicht mehr mitmachen.
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1Aufhebungsvertrag vom Arbeitnehmer angeregtAntwort von
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Du musst ja nicht auf die ''Vorschläge'' des AG eingehen.
Diese lange Kündigungsfrist hast du ja irgendwann mal selber durch deine Unterschrift unter den Arbeitsvertrag akzeptiert.
Ja schriftlich mit dem Arbeitsvermittler. Aber nicht mit dem Arbeitgeber. Ich hatte mich bei dem Vermittler Anfang des Jahres beworben. Und er hatte sich ca 2 wochen vor Arbeitsantritt bei mir gemeldet das er kurzfristig was hat. Muss ich denn bei einem Aufhebungsvertrag die Gebühr bezahlen, wenn ich die Kündigung genommen hätte wäre ich ja raus gewesen. Ich bin nun wieder leider auf Hartz 4 und die 1000€ die er verlangt hab ich nicht über.
Da musst du genau den Vertrag und ggf. die AGB checken. Fraglich ist auch, ob der Vermittler die vertragsgemäße Leistung erbracht hat, wenn der Arbeitsvertrag so problematisch war.