beim Rückwärts-Fahren hast du immer Nachrang. Eine Teilschuld ist der Unfallgegnerin in son einem Fall niemals vorzuwerfen. Du hast die Konsequenz zu tragen. Den Schaden deiner Unfallsgegnerin trägt deine Haftpflichtversicherung, die Höhe des Schadens wird ebenfalls von der Versicherung festgestellt. Du musst den Vorfall samt allen Daten deiner Verscherung melden, die machen den Rest selbst. Du kommst allerdings in den Malus, d.h. deine Prämie wird höheer, egal wie hoch der Schaden ist. Außer du willst die Kosten selbst tragen.
Als Fahranfänger kommt dazu, dass du - ja nach Führerschein-System - womöglich deinen Schein abgeben musst. Da musst du überlegen, wieviel dir das wert ist, und ob du mit der Dame einen Deal machen kannst - bei einer Werkstatt DEINER Wahl allerdings!
Bei neuen Autos, speziell bei den teuren Marken, ist in der Aufhängung der Stoßstange eine sogenannte "Soll-Bruch-Stelle" vorgesehen, angeblich zwecks Knautschzone. Ich behaupte zwecks Geldverdienen. Jedenfalls, die Aufhängungen müssen bei geringster Beschädigung getauscht werden und kosten ein Vermögen. Sehen kann man das von außen nicht unbedingt. Hatte selbst auch schon so eine Sache gegen einen Mercedes: Mein Auto völlig demoliert, Zeitwert etwa 500 Euro. Sein Auto keinen Kratzer, aber Schaden in Höhe von 1.500 Euro. Naja, das Verfahren hat er verloren, aber es war bloß ein Beispiel, dass man den Schaden nicht immer von der Optik einschätzen kann...
Aber lohnt sich ein Anwalt bei dem Betrag überhaupt bzw kommt man gegen solche "Verbrecher" an? Nachher sitze ich dann statt auf 120 dann auf 500?
Hast du Verkehrsrechtschutz... Ggfl. einfach mal ein kurzes Beratungsgespräch mit einem Anwalt führen. Um zu sehen wie die Chancen sind. Beratungsgespräche sind in der Regel kostenlos.
Die Versicherung wird wahrscheinlich ähnlich denken: Für 120 € wird sich keiner einen Antwalt nehmen, und eher bezahlen! ...