Stelle doch mal einen Antrag, wenn diese Sachen auf dich zutreffen
Die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind gemäß § 9 Abs. 2 S. 1 AufenthG:
1.der fünfjährige Besitz einer Aufenthaltserlaubnis 2.die Sicherung des Lebensunterhalts 3.der Nachweis von mindestens 60 Monaten Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung 4.die grundsätzliche Straffreiheit 5.die Erlaubnis zur Beschäftigung als Arbeitnehmer 6.der Besitz der ggf. notwendigen Erlaubnisse zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit 7.ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache 8.Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland 9.ausreichender Wohnraum.
Viel Glück
Also erst eine Jobzusage bekommen. Dann sollte es keine Probleme mit den Papieren geben?
Danke RobertLee
Generell dürfte es dann keine Probleme mehr geben.