Aufenthaltserlaubnis, - neue und gute Antworten

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    Unbefristet
    Antwort von Bademeisterin Bademeisterin

    Stelle doch mal einen Antrag, wenn diese Sachen auf dich zutreffen

    Die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind gemäß § 9 Abs. 2 S. 1 AufenthG:

    1.der fünfjährige Besitz einer Aufenthaltserlaubnis 2.die Sicherung des Lebensunterhalts 3.der Nachweis von mindestens 60 Monaten Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung 4.die grundsätzliche Straffreiheit 5.die Erlaubnis zur Beschäftigung als Arbeitnehmer 6.der Besitz der ggf. notwendigen Erlaubnisse zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit 7.ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache 8.Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland 9.ausreichender Wohnraum.

    Viel Glück

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    Legale Einwanderung
    Antwort von himako333 himako333

    http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/StaatenlisteVisumpflicht...

    unter oben genannten link findest Du die Bedingungen die für Dich gelten..m.l.G. h.

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    Legale Einwanderung
    Antwort von RobertELee RobertELee

    Ja, da Kroatien in der EU ist und man dass Recht hat überall in der EU zu arbeiten und somit auch zu wohnen. Sobald du eine Jobzusage in Deutschland hast,gibts eigentlich kein Problem mehr. Ohne Job kannst du allerdings nicht nach Deutschland, da Deutschland kein Hartz4 mehr an einreisende Ausländer zahlt.

    Kommentar von mirkog14 mirkog14

    Also erst eine Jobzusage bekommen. Dann sollte es keine Probleme mit den Papieren geben?

    Danke RobertLee

    Kommentar von RobertELee RobertELeeRobertELee

    Generell dürfte es dann keine Probleme mehr geben.

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    Unbefristet
    Antwort von Bodensatz Bodensatz

    Was hast du denn im Moment für eine Aufenthaltserlaubnis? Nach welchem §? Du kannst eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 bekommen, wenn du dich seit 5 Jahren berechtigt (mit Aufenthaltserlaubnis,)in Deutschland aufhälst, den Lebensunterhalt sichern kannst, 60 Monate Pflichtbeiträge in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt hast, derzeit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis bist und keine Straftaten begangen hast, und ausreichende Deutschkenntnisse nachweist. Wenn du also seit 9 Jahren hier wohnst, seit 5 Jahren einer versicherungspflichtigen Arbeit nachgehst und den Lebensunterhalt sichern kannst und zudem keine schweren Straftaten begangen hast, steht der Erteilung einer NE nichts im Wege.

    Kommentar von selina85 selina85

    bodensatz,RESPREKT!Mann,du kennst dich aber aus :)))

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    WAS IST WENN MAN KEIN DEUTSCHEN PASS HAT ..
    Antwort von TheStyler92 TheStyler92

    Hoffentlich ;-)

    Kommentar von OneLove2Africa OneLove2AfricaOneLove2Africa

    halt deine fresse!

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