Aufenthalt - neue und gute Antworten

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    Bei wem bleibt das Kind?
    Antwort von tritrop tritrop

    Wie alt ist denn das Kind? Besteht die Möglichkeit, in Freundschaft auseinander zu gehen?

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    Bei wem bleibt das Kind?
    Antwort von imager761 imager761

    In Deutschland gilt auch nach der Trennung bzw. Scheidung das gemeinsame Sorgerecht, das eine übereinstimmende Entscheidung bei grundsätzlichen oder wichtigen Fragen der Erziehung vorsieht, wobei das Kind bei der Mutter lebt (Aufenthaltsbestimmungsrecht, ABR), die die alltäglichen Entscheidungen fällt und der Vater umfängliches Besuchsrecht hat.

    Bei einer gewissen Einsichtsfähigkeit des Kindes, so etwa um die 14 Jahre alt, kann das Kind hierüber angehört werden, falls die Eltern eine abweichende Regelung beanspruchen. I. d. R. wird der aber nur ausnahmsweise und bei berechtigten Gründen, die das Kindswohl gefährden, das ABR dem Vater zugesprochen.

    G imager761

    Kommentar von MUA2001 MUA2001MUA2001

    Die Einsichtsfähigkeit des Kindes ist auf das Alter von 12 Jahren festgesetzt.

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    Bei wem bleibt das Kind?
    Antwort von paula2005 paula2005

    Normal bleibt es bei der Mutter,oder will sie es nicht?

    Kommentar von MUA2001 MUA2001MUA2001

    "Normal" ist das nicht. Nur der bisherige Regelfall. Aber es wird besser.

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    Bei wem bleibt das Kind?
    Antwort von Snake34 Snake34

    Das Kind wird bei dem Elternteil bleiben, der es versorgen und umsorgen kann. Normalerweise ist das die Mutter. Wenn eine Ehe zu Ende ist und man gemeinsame Kinder hat, dann sollte man auch so vernünftig sein und gemeinsam um das Wohl des Kindes besorgt sein. Gerade wenn man erwachsen ist sollte der Verstand vor verletzten Gefühlen stehen.

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    Bei wem bleibt das Kind?
    Antwort von yulunga yulunga

    Wenn sich die Partner nicht einigen, wird die Angelegenheit von einem Gericht geregelt. Eventuell wird vorher das Jugendamt schlichtend einwirken. Generell in der Mehrzahl aller Fälle bekommt die Mutter den Zuspruch. Da müssen schon grobe Gründe dagegen sprechen, dass das Kind zum Vater darf. Sollte das Kind schon 14 Jahre alt sein, wird seine Meinung dazu berücksichtigt.

    Kommentar von turalo turaloturalo

    Es werden auch durchaus jüngere Kinder befragt, es liegt ganz an den Umständen.

    Kommentar von yulunga yulungayulunga

    Das ist richtig. Ab 14 Jahren werden die Wünsche des Kindes aber stärker berücksichtigt.

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    Bei wem bleibt das Kind?
    Antwort von fantasia19 fantasia19

    Das wird dann vom Gericht geprüft. Beid Elternteile müssen getrennt voneinander zum Allgemeinen Sozialdienst und werden befragt, das Kind wird altersgemäß befragt und dann trifft der Richter die Entscheidung.

    Die Hauptbezugsperson ist in den meißten Fällen die Mutter und dort leben ja auch die meißten Kinder.

    Oft werden auch sehr gleichwertige Ungangsrechtsregelungen getroffen, sodass das Kind im 14-tägigen Wechsel bei beiden Elternteilen lebt. Ob das immer so optimal für die Stabilität des Kindes ist, wage ich zu bezweifeln.

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    Bei wem bleibt das Kind?
    Antwort von turalo turalo

    Das Kind bleibt dem Elternteil, der eine sichere Versorgung gewährleisten kann.

    Meistens ist das eben die Mutter, weil sie sich um das Kind kümmern kann, während der Vater das notwendige Geld herbeischafft.

    Schade für die Kinder, auf deren Rücken ein Scheidungskrieg ausgetragen wird. Soviel Anstand sollte jeder (!) besitzen, für das Kindeswohl zu entscheiden. Aber oft ist ein Kind das "tollste" Druckmittel unter Ehepaaren.

    Kommentar von powerfraqu6464 powerfraqu6464powerfraqu6464

    DH

    Kommentar von carsten1979 carsten1979carsten1979

    Mutter und Vater arbeiten. Mutter hat das Kind bis zum Sommer beim Vater gelassen, damit er (9) im laufenden Schuljahr nicht umgeschult werden muß. Vater wird das Kind nicht freiwillig rausgeben, obwohl er sich ( wie sich erst jetzt rausstellt) nicht genügend ums Kind kümmern kann.

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    kindergeld familienkasse bekomme ich noch was
    Antwort von Det1965 Det1965

    Mir ist bekannt, dass es rückwirkend Nichts gibt. Er sollte jetzt sofort einen Antrag stellen, damit es ab Juni Kindergeld gibt.

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    Empfehlungen für Budva(Montenegro)
    Antwort von SrbMMusik SrbMMusik

    Hotel Splendid, war auch dort, wirklich super Hotel

    Kommentar von leAnswer leAnswer

    ok, danke;)

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    Einreise in die Türkei ohne deutschen Personalausweis
    Antwort von SirGonzo SirGonzo

    Sie kann mit ihrem russischen Ausweis/Pass in die TR Visumfrei einreisen, Die Visumpflicht für Russen wurde 2011 aufgehoben

    Schönen Urlaub

    Kommentar von evalona evalonaevalona

    genau das hatte ich auch gepostet.

    was soll das?

    Kommentar von SirGonzo SirGonzoSirGonzo

    tatsächlich, aber in der Hauptantwort stand da nichts und warum beschwerst Du Dich ? da wurde also 2x eine vernünftige Antwort gegeben, ist doch gut

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    Einreise in die Türkei ohne deutschen Personalausweis
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Deutscher Pass oder Visum, ohne ist die Einreise nicht möglich.

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    Einreise in die Türkei ohne deutschen Personalausweis
    Antwort von Kuno33 Kuno33

    Die muss sich über die Einreisebestimmungen der Türkei bei dem türkischen Konsulat oder bei der Botschaft für russische Staatsbürger erkundigen. Da inzwischen viele Russen in die Türkei reisen, kann es sein, dass es gar nicht so schwierig ist. Aber Ihrmüsst Euch sehr bald erkundigen.

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    Einreise in die Türkei ohne deutschen Personalausweis
    Antwort von evalona evalona

    würde mal im reisebüro nachfragen.

    hat sie denn einen russischen pass? sollte möglich sein.

    und .... hast du gültige papiere?

    Kommentar von kudesnik kudesnik

    ja besitze die deutsche Staatsangehörigkeit

    Kommentar von evalona evalonaevalona
    Visumpflicht für Russen in die Türkei endet 22.01.2011 15:52:26 
    in ca. 2 Monaten können Russen endlich ohne Visum in die Türkei für Urlaub usw. einreisen. Tourismus in der Türkei hofft auf großen Aufschwung
    
    <a href="http://www.shortnews.de/id/872156/Tuerkei-Ansturm-russischer-Touristen-nach-Aufhebung-der-Visumpflicht" target="_blank">http://www.shortnews.de/id/872156/Tuerkei-Ansturm-russischer-Touristen-nach-Aufhebung-der-Visumpflicht</a> 
    

    das habe ich eben gefunden. vlt. hilft es dir.

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    Einreise in die Türkei ohne deutschen Personalausweis
    Antwort von katzevic katzevic

    da solltest du mal beim auswärtigen Amt schauen.

    Kommentar von katzevic katzevickatzevic
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    aufhaltsgehmigung?
    Hilfreichste Antwort von janfred1401 janfred1401

    Wenn den Eltern das Sorgerecht entzogen würde, bekämst du einen Vormund. Selbstverständlich würdest du in Deutschland bleiben. Da du hier geboren bist, hast du die deutsche Staatsangehörigkeit, bzw. wenn du z.B. türkische Eltern hast, kannst du dich mit 18 entscheiden, ob du die deutsche oder türkische Staatsbürgerschaft möchtest.

    Mach dir also darüber keine Sorgen.

    Kommentar von Jonassasuke Jonassasuke

    aber ich habe die andere staatsbürgerschaft würde ich trotzdem in deutschland weiterleben dürfen

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    aufhaltsgehmigung?
    Antwort von aptem aptem

    Anfänglich wäre die Situation tatsächlich so, dass Du nach Hause müsstest. Allerdings könnten man das mit einem Anwalt anfechten mit der Argumentation, dass Du Dein Leben lang hier bist und hier Deine "Lebensgrundlage" hast. In Deinem Fall wird Deutschland wohl für Dich entscheiden MÜSSEN, weil der Fall nun sehr offensichtlich ist, bei einem Menschen der hier geboren und aufgewachsen ist. Sprich Du hättst Anspruch auf Aufenthalt zunächst und später Einbürgerung.

    Kommentar von janfred1401 janfred1401janfred1401

    ist absolut nicht richtig. Er ist in Deutschland geboren und hat somit Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Außerdem - du schreibst er müsse nach Hause. Was soll das denn?

    Meine Tochter ist in Brasilien geboren. Sie hat 2 Pässe. Wenn sie 18 ist kann sie sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. So sind die Gesetzte.

    Kommentar von Cam3l Cam3lCam3l

    man kann aber auch 2 staatsangehörigkeiten haben,...ich bin kanadier/deutscher und bin über 18

    Kommentar von aptem aptemaptem

    Das ist nicht so einfach. Deutschland erlaubt nicht immer die doppelte Staatsbürgerschaft.

    Kommentar von aptem aptemaptem

    Du kennst Dich nicht so gut mit den Gesetzen aus. Deutschland ist kein angelsächsisches Land. In angelsächsischen Ländern gilt das Geburtsrecht für die Staatsbürgerschaft. In Deutschland nicht. In Deutschland ist es an Bedingungen geknüpft, die beim Fragenden nicht unbedingt erfüllt sein müssen.

    Erlischt sein vorheriger Aufenthaltstitel muss er ausreisen. So ist es nunmal per Gesetz. Da kann man aber wie gesagt über den Rechtsweg vorgehen und es verhindern. Grundsätzlich hat er kein Aufenthaltsrecht NUR weil er in Deutschland geboren ist.

    Der Fall Deiner Tochter ist ein KOMPLETT ANDERER. Sie hat schon die deutsche Staatsbürgerschaft und eben die doppelte. Das ist eine ganz andere Geschichte.

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    aufhaltsgehmigung?
    Antwort von FireFight FireFight

    Meines wissens nach (Achtung, reines und gefährliches Halbwissen!) bist du mit der Geburt in Deutschland automatisch deutscher Staatsbürger, resp. hättest du das Recht die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen sofern (?) deine Mutter beim Zeitpunkt deiner Geburt bereits die Deutsche Staatsbürgerschaft hatte. Ich glaube aber es ist nichtmal mehr nötig das deine Mutter zum Zeitpunkt deiner Geburt diese Staatsbürgerschaft inne hatte.

    Allerdings bin ich mir nicht wirklich sicher. Jedenfalls denke ich so etwas mal irgendwo in diese Richtung gelesen zu haben.

    Naja, hoffe mal die Deutschen hier können dir besser weiterhelfen^^

    Kommentar von Jonassasuke Jonassasuke

    stimmt auch aber das gesetzt wurde erst nach meiner geburt gemacht d.h. zb meine schwester hat die deutsche staatsbürgerschaft und ich ni weil das gesetz erst 2002 gemacht ist also für mich ist das leider nicht gültig

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    aufhaltsgehmigung?
    Antwort von derya2424 derya2424

    Du gehst höchstwarscheinlich hier zur Schule oder? So lang du die Schule weiterhin besuchst kannst du nicht abgeschoben werden...

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    aufhaltsgehmigung?
    Antwort von ziuwari ziuwari

    du würdest hier bleiben...

    warum diese frage?

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    aufhaltsgehmigung?
    Antwort von BobbyFailure BobbyFailure

    Wieso bist Du Ausländer, wenn Du hier geboren wurdest? Merkste selber was?

    Kommentar von Francisc0 Francisc0Francisc0

    Es kommt auf den Personalausweis an. Wenn er die Staatsbürgerschaft von dem anderen Land hat, ist er kein deutscher.

    Kommentar von BobbyFailure BobbyFailureBobbyFailure

    Durch Geburt im Inland wird ein Kind Deutscher, wenn ein Elternteil zu dieser Zeit seit 8 Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat.

    Kommentar von Francisc0 Francisc0Francisc0

    Die Eltern haben die Wahl. Sonst wär ich wohl auch deutscher. Bin ich aber nicht.

    Kommentar von Jonassasuke Jonassasuke

    aber das gesetz wurde erst nach meiner geburt eingeführt d.h. für mich ist das nicht gültig das gesetz ich besitze auch im moment die andere staatsbürgerschaft würde gern die deutsch beantragen ab welchen alter geht das?

    Kommentar von aptem aptemaptem

    WENN ein Elternteil usw. Merkste was? Muss ja nicht unbedingt so sein. Ausserdem kann man eine x-beliebeige Staatsbürgerschaft haben, auch wenn man alle Bedingungen für die deutsche erfüllt. Das steht doh einem frei.

    Kommentar von Cam3l Cam3lCam3l

    ich bin auch kanadier obwohl ich 13 jahre hier gewohnt habe,also halb kanadier/deutscher,meine mom is deutsche

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