Unter Aufsicht können auch Kinder mit der Armbrust schießen.
Armbrust - neue und gute Antworten
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0Armbrust+schweizerisches waffengesetzAntwort von
PapaPapillonPapaPapillon
Die Armbrust ist in der Schweiz nicht dem Waffengesetz unterstellt und gilt somit nicht als Waffe. Das Waffengesetz (SR 514.54) Art. 4 a-g nennt die dem Gesetz unterstellten Waffen. Absatz d „Schleudern“ findet auf die Armbrust keine Anwendung, da Schleudern in der zugehörigen Verordnung speziell definiert sind.
Somit existiert auch kein Mindestalter für den Erwerb und das Schießen.Die Verordnung über die Jagd verbietet jedoch den Einsatz der Armbrust zur Jagd.
In vielen Polizeiverordnungen von einzelnen Gemeinden ist das Schießen mit der Armbrust nur auf „zu diesem Zweck besonders eingerichteten Anlagen“ erlaubt.
Auf privaten Gelände ist das kein Problem. -
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0Möchte mir meine 1. Armbrust zulegen aber welche ?Antwort von
tonkafan also ich hab mir auch so eine gekauft nur in schwarz, sie hat viel zubehör und preis leitung ist spitze!
kannst auch mal bei www.the-gunrunner.de oder armyshop-dresden schaun..
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2Strafe wegen Armbrust
Erst mal meinen vollsten Respekt......, eine vernünftige Armbrust mit Hausmitteln zu bauen erfordert schon einiges an Können.
Dürfte aber interessant werden, was sich die Polizei aus diesem " Fall " nun für ein gefährliches Verbrechen zusammenbasteln möchte.
Aber immerhin kannst du an den Reaktionen und Antworten auf deine Frage schon mal erkennen, wie krank und medial verblödet unsere Gesellschaft inzwischen ist. Immerhin scheint es ein Großteil der selbsternannt rechtschaffenen Bürger für total gut und völlig richtig zu halten, wenn Heranwachsende die nix anderes machen wie hunderttausende Kinder und Jugendliche Generationen vorher dafür heute von der Polizei zur Rechenschaft gezogen werden.
Ganz toll weit haben wir es gebracht.......
Aber zur rechtlichen Seite.......
Der entsprechende Gesetzestext wurde hier schon verlinkt, demnach ist da nicht allzuviel, was man dir vorwerfen könnte.
Bauen darf man, also kein Problem. Führen ebenfalls nicht. Blieben also allenfalls schießen und Erwerb unter 18 übrig und da dürfte nicht allzuviel bei rumkommen. Könnte durchaus sein, daß es dieses " Verbrechen" nicht mal vor den Staatsanwalt schafft, die Polizei wird das wissen und warscheinlich irgendeine Bußgeldgeschichte daraus basteln.
Peinlich, daß sich die sogenannte " Obrigkeit " mit sowas beschäftigt.
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PatSichPatSich Führen darf man ebenfalls wolltest du sicher schreiben.
Man draf Amrbrüste bauen und sogar offen damit durch die Gegend laufen.
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste 3. Erlaubnisfreies Führen
3.2 Armbrüste.
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0Strafe wegen ArmbrustAntwort von
DavidtheanswerDavidtheanswer
Ich weiß ja, Wikipedia ist manchmal nicht zitierfähig, aber lest mal bei http://de.wikipedia.org/wiki/Armbrust unter" Rechtliche Situation in Deutschland"
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RoterTrichter Danke. Also ist es strafbar das steht fest, naja dumm gelaufen hab mir halt nix dabei gedacht.
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0Strafe wegen ArmbrustAntwort von
Dackelmann888Dackelmann888
Das ist unerlaubter Waffenbesitz ,ob das mit sozialstunden ausgeglichen ist,glaube ich nicht.
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0Strafe wegen ArmbrustAntwort von
emily2001emily2001
Hallo,
einfach so "rumballern" ohne sich vorher zu verrgwissern, daß keine Spaziergänger an der gleichen Stelle "aufkreuzen" ist mehr als leichtsinnig.
Vielleicht hat sich einer / eine geärgert, weil die Pfeile ihm / ihr um die Ohren geflogen sind ?
Es war bestimmt nicht nur Aufregung, sondern auch die Angst, irgendwo aufgepießt wie ein Schmetterling zu enden !
Nun, jemand hat Anzeige erstattet. Du hast zwei Zeugen, die dich entlasten können (wenn es die Wahrheit ist ! = keine falschen Aussagen oder kein Meineid !)
Vielleicht kann der Kläger auch sich auf einen oder zwei Zeugen berufen.
Am besten suchst du dir einen Anwalt, spezialisiert auf Strafrecht. Wäre auch gut, wenn er sich in Waffenrecht auskennen würde...
Wenn du minderjährig bist, dann bekommst du mindestens "einige" Sozialstunden aufgebrummt..
Im Strafrechtverfahren kann man keine Prozeßkostenhilfe bekommen, also kommen auch einige Kosten auf dich zu. Gruß, Emmy
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0Strafe wegen ArmbrustAntwort von
LucieTommyLucieTommy
Sag mal, aber sonst geht es Euch noch gut? So eine gefährliche Waffe darf man doch nicht irgendwo ausprobieren, wo jemand zu Schaden kommen könnte! Also nicht auf öffentlichem Grund!
Tja, ich nehme an, genau das wird Euch deutlich gemacht werden. Denke nicht, dass Ihr wirklich eine fühlbare Strafe bekommt, aber dass Ihr so etwas nie wieder tun dürft, ist auch klar.
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0Strafe wegen ArmbrustAntwort von
namenochfreinamenochfrei
du scheinst ja ziemlich unerfahren zu sein. Das wird dir aber nicht allzuviel helfen, denn unwissenheit schützt nicht vor strafe. Man zieht nicht einfach so mit einer Waffe, mit der man jemanden töten kann durch die gegend und schießt ein bisschen um sich.
Ich kann dir nicht sagen, wie hart die strafe ausfallen wird. Es kann passieren, dass du danach vorbestraft bist, aber ich denke mal so weit wirds wohl nicht kommen, es ist ja glücklicherweise nichts passiert. Du solltest aus der strafe lernen. Sowas ist kein Kinderspielzeug.
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RoterTrichter Ach ich schieß schon keinen mit ab und so tödlich ist die bestimmt nicht.
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maschinka123maschinka123 ja ist denn jemand gestorben dabei?
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namenochfreinamenochfrei hätte denn jemand sterben können dabei?
Das Gesetzt wurde aller wahrscheinlichkeit nicht erlassen, weil den Politikern so furchtbar langweilig war.
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RoterTrichter Also ich hab nen blauen fleck an der schulter wegen dem starken rückstoß beim schießen, pepp hatte die alle mal auch sehr schade um die. aber ich hab schon aufgepasst und wir haben alle pfeile eingesammelt da war keiner!
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namenochfreinamenochfrei im wald ist das immer so eine sache mit dem aufpassen. Selbst ausgebildete Jäger erschießen teilweise andere Jäger, obwohl sie meinen aufzupassen.
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0Strafe wegen ArmbrustAntwort von
maschinka123maschinka123
also wenn man waffen besitzt geht das, aber wenn man die dann auch noch im wald benutzt, dann gibt es da schon heftige strafen, 1 jahr minimum.... habt ihr denn irgendwas getroffen.... im wald ist das ausserdem noch wilderei!!!... da kommt nochwas obendrauf...je nachdem wie alt du bist.... kommt eben sonst dein opa dran...
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velodogvelodog Dummes Zeug was du erzählst, vom ersten bis zum letzten Wort....
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maschinka123maschinka123 kommt von dir eigentlich auch mal was konstruktives oder nur beleidigungen??
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PatSichPatSich Ist nunmal vollkommener Blödsinn den du da oben abgelassen hast maschinka123.
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0Strafe wegen ArmbrustAntwort von
TheLegendKevinTheLegendKevin
Ich denke nicht das du ins Gefängnis kommst oder so^^
Vil. Geldstrafe oder wie du schon sagtest Sozialstunden und je nachdem ob du vorbstraft bist und so xD
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RoterTrichter Naja hatte schon 4 Anzeigen aber bin erst 16...in den Knast eher nicht, ich mein hab die doch gebaut so schlimm ist das nicht :/
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maschinka123maschinka123 ja ok... du bist erst 16, dann brauchst dir keine sorgen machen, dann muss dein opa ins gefängnis, der hat´s ja angestiftet...
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RoterTrichter nein :O der hat doch eig. nichts damit zu tun!
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yaomingyaoming 4 anzeigen? nich schlecht ^^ da wird sich der richter wohl deinen fall besonders genau ansehen
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0Strafe wegen ArmbrustAntwort von
spaxx315spaxx315
Das wird nicht schlimmer werden, aber eine Armbrust unterliegt dem Waffengesetz. Erklär der Polizei alles in Ruhe. Wie alt bist Du? Solltest Du minderjährig sein, infomier Deine Eltern.
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RoterTrichter Na die wissen das sowieso.
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spaxx315spaxx315 Wenn Du minderjährig bist, dann sollen Deine Eltern mit der Polizei reden und die Sache klar stellen. Danach sollte das Ermittlungsverfahren eingestellt werden.
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0Strafe wegen ArmbrustAntwort von
yaomingyaoming
was ist genau deine frage? was passieren kann?
bei einem verstoß des waffenschutzgesetzes kann man eine geldstrafe bekommen oder ins gefängnis wandern... aber das entscheidet der richter...
vielen dank für die super antwort
Allerdings wirst du ein Problem haben, wenn du sie in Deutschland einführen willst!
Warum sollte die Einfuhr ein Problem sein? Im waffenrechtlichen Sinne ist die Armbrust, im Gegensatz zum Bogen, Schusswaffen gleichgestellt. Aber sie gilt in Deutschland auch als Sportgerät.
Waffenrechtlich wird mit der Armbrust gar nicht geschossen, die für das Schießen geltenden Regelungen finden für das Schießen mit einer Armbrust keine Anwendung.
Da eine Armbrust aber rechtlich betrachtet eine Waffe ist, darf sie gemäß § 2 Abs. 1 WaffG „Umgang mit Waffen oder Munition“ von Jugendlichen unter 18 Jahren nur unter fachkundiger Aufsicht genutzt werden. Eine Altersuntergrenze, wie für das Schießen mit Waffen, gibt es dabei jedoch nicht.