Hier werden die neuesten Antworten gelistet.
Ja, darf mitschneiden, nur nie verwenden, ausser, Du hast in welcher form auch immer einer verwendung das daten zugestimmt. Eine beweis- oder gar aussagekraft haben solche aufzeichnungen nicht.
Meine frage ist aber, warum solch unfug wie telefonische klaerung erst versuchst? Es gibt keinerlei nachweise ueber den inhalt des telefonates, selbst die mitschnitte, von welcher seite auch immer, gelten bei auseinandersetzungen nicht. Eine echte klaerung kannst auch nicht bewirken, weil in den seltensten faellen wird trotz gespraechsprotokoll sofort gearbeitet. Eine persoenliche vorsprache mit zeugen oder ein einschreiben mit rueckantwort sind deutlich effektiver und lassen nachweise zu.
Möglich, dass mitgeschnitten wurde. Denn einige Anträge dürften sich - neben der schriftlichen Variante über Post, Fax oder Mail - auch mündlich per Telefon bzw. bei Videokonferenz stellen lassen. In einem mir bekannten Amt - nicht der ARGE - führt man peinlichst Besuchsprotokolle, ohne es der betreffenden Person mitzuteilen. Ich erfuhr durch eine Verwaltungsbeschwerde davon, die auch in einen Prüfbericht aufgenommen wurde. Fragt die betreffende Person allerdings selbst dort nach, erhält sie keine Auskunft. Daher könnte ich mir vorstellen, dass die ARGE erst antwortet auf diese Frage, wenn höchst formal angefragt bzw. eine Beschwerde an eine übergeordnete Stelle ergeht.
Ok, stell dir mal das Büro der ARGE vor.
Dein Freund duskutiert laut und intensiv mit dem Mitarbeiter.
Der weiß vielleicht langsam nicht mehr weiter.
Der Kollege fragt: "Was gibts?" oder "Wer brüllt denn da so rum?" ...und da wird der Knopf zum Lauthören gedrückt.
Ggf fällt dem Kollegen nämlich was ein, wie der Mitarbeiter deinen Freund beruhigen kann.
Davon würde ich eher ausgehen, bevor ich der ARGE unterstellen würde, sie schneide Gespräche mit.
Und wenn du das Drücken des Knopfes gehört hast, war euer Telefon auch auf "Mithören" gestellt.
Habt ihr den ARGE-Mitarbeiter darüber denn informiert?
Ja ich habe mitgehört das hat er aber bemerkt da ich mit diskutiert habe. Sei einem jahr haben wir diesen Vermittler der neu beu der AGE war. Seit dieser Zeit hagelt es ungerechtfertigte sanktionen. Widerspruch hilft nicht. Ich hatte ja bereits über meine Angelegenheit in einer anderen Frage diskutiert. Jetzt erhalte ich wieder Geld aber meinem Lebenspartner wurde zu 100% das ALG2 versagt. Er hätte angeblich seine Bewerbungen nicht abgeschickt, hat aber die QUittungen vorgelegt. Genau an jenem Tag wurde entschieden als ich einen Artikel in unserer Zeitung hatte indem ich über die UMgangsweise der ARGE mit Arbeitsuchenden berichtete. Wir haben ihn wegen Mißbrauch seines Amtes angezeigt. Deshalb die ganzen Probleme. Am Telefon bekommt er keinen zusammenhängenden Satz auf die Reihe und gibt an nichts von einer sanktion zu wissen.Er verweist dann immer auf die Frauen in der Leistung. Am anderen Tag ist die Sanktion im Briefkasten. Feige unkollegial.
Du musst Dein eigenes Verhalten auch hinterfragen - klarerweise rächt sich der ARGE-Mitarbeiter für die Anzeige. Natürlich nicht bei Dir, sondern Deinem Freund. Was hilft? Peinlich alles dokumentieren, Tagebuch führen, Belege aufbewahren und mit weiteren Schikanen durch die ARGE rechnen.
Natürlich denke ich auch über mein Verhalten nach. Es ist so viel passiert. Ich habe schwere Depressionen verletze mich selber und Panikattacken. Verlasse meine Wohnung sehr selten und wenn nur in Begleitung. Ärtzliche Attest liegt vor und auch Krankenschein. Ich sollte zum psychologischen Dienst konnte aber nicht auf Grund meiner Erkrankung. Er verweigerte mir das gesamte Geld. Aber nie sagte er es persönlich immer verwies er auf die Leistung. Als ici mich weigerte mit einer Dame vom PNT zusammenzuarbeiten, weil sie mich beleidigte. Ich wäre die größte Schauspielerin aller Zeiten und wäre garnicht krank, ich wollte das letzte bisschen Würde bewahren, erhielt ich eine Sanktion von 60%, man unterstellte mir ich lehnte die Arbeit mit ihr ab, da ich keine Lust dazu hätte. Ich verletzte mich wieder immer wenn ich so gedemütigt werde. Ich sollte ein Attest bringen was ich auch tat, das hielt ihn aber nicht davon ab, weiter Sanktionen auszusprechen. Widersprüche hatten keinen Erfolg. Da ich mich jetzt wehre, Artikel in der Zeitung, Information Geschäftsführer Nürnberg, Hilfe gesucht bei "Escher", wirde er immer fieser. Mei Lebensgefährte war am Freitag zu einem Vorstellungsgespräch, 19Euro Fahrgeld, als er den Vermittler um Rückerstattung bat, meinte er das es der Gesetzgeber nicht vorschreibt, wir wollen weg von der ARGE es reicht. Demütigungen, Beleidigungen ich halte es nicht mehr aus, konnte mir keine Medikamente kaufen die ich so sehr brauche und meine Krankheit verschlimmern wenn ich sie nicht nehme. Habe mir vor 2Monaten eine Glatze schneiden lassen(Ich bin 47Jahre) damit wir etwas zu essen hatten. Meine Tiere brauchen auch Futter. Zwangsrasur nannte man es. Ein Friseur aus Nürnberg kam und filmte mich, festgebu´nden mit hundeleinen an einem Stuhl. Ich mußte mich wehren, es war demütigend. Aber wenigstens knurrte der Magen nicht mehr. Als ich 4Wochen später in die ARGE kam, meint er und seine Vorgesetzte , sie hätten mich fast nicht erkannt. Ich sagte das ich es aus der Not heraus getan habe, damit wir Essen kaufen konnten. Sein Blick ging nach unten. Aber trotzdem macht er weiter.

Das kann man ja nicht so einfach kontrollieren! Aber Fakt ist heimlich aufgezeichnete Gespräche dürfen nicht verwendet werden, als Beweis vor Gericht zB. und derjenige der aufzeichnet macht sich auch noch strafbar!

Gespräche dürfen nur mitgeschnitten werden, wenn der Gesprächspartner dem zustimmt, was begriffsnotwendigerweise voraussetzt, daß er über die Absicht informiert wird. Soweit die Rechtslage; wie hier die Praxis aussieht, weiß ich nicht.

Sowas kann vorkommen, obwohl sie es, ohne euch zu informieren, nicht dürfen. Legt eine Beschwerde ein.
nur weil er einen Knopf drückt, heißt es nicht daß er das Gespräch aufzeichnet. Wenn es ohne euere Zustimmung war, kann er sowieso aufzeichnen was er möchte - es nützt ihm nichts! Solche Aufzeichnungen dürfen ja nicht verwendet werden
1.) Darf man nicht Mitschneiden ohne es dem anderen zu sagen
2.) Ich vermute der hat nur seinen Lautsprecher angeschaltet, damit Kollegen / Vorgesetzte das auch mitbekommen
WolfRichter am 24. August 2008 11:00 Zu 2): Auch dann muß informiert werden.

das Mitschneiden von telefonaten ist entweder
bei einer Straftat auf richterlichen Beschluß hin möglich
ansonsten hat der Anrufer daüber informiert zu werden, daß das Gespräch aufgezeichnet wird und er dagegen Widerspruch einlegen kann
@joergzahn
28.03.1984 geboren - die 78.- musste ich mind. einszahlen da ich ne Ich-Ag hatte, die im Juli ausgelaufen ist nach den drei Jahren.
Klar Zahlen meine Eltern steuern, wird ja gleich abgezogen bevor die Kohle aufm Konto ist, die sind nicht Selbstständig, habe aber gute Positionen und auch wenn ich keine Zahlen nenne, einges an Geld im 7. stelligen Bereich, Aktien, Tagesgeld etc. - was jetzt nicht angeberisch rüberkommen soll, aber ein Fakt in diesem Punkt ist. Da ja zur Beantwortung diese Fakten genützt werden sollen.
Danke für jede weitere Info!