gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Vielen Dank an die gutefrage.net-Community für 1 Million hilfreiche Antworten - auch im Namen aller Fragesteller und Ratsuchenden. Weiter so!

Arge - neue und gute Antworten

Arge - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

darf das die Arge

monheide
beantwortet von monheide am 20. August 2008 21:08
1x
Thumb_up

Das dürfen die, Du musst zum MDK oder Gutachter. Wenn Du wirklich krank bist, hast Du doch nichts zu befürchten und bekommst wieder Geld


darf das die Arge

Qetan
beantwortet von Qetan am 20. August 2008 21:06
0x
Thumb_up

Anwalt.


darf das die Arge

linguini
beantwortet von linguini am 20. August 2008 21:05
1x
Thumb_up

nimm dir einen anwalt.

Kommentar von Bc5694f6a8dffc3af2ca706b87f46c80smallmonheide am 20. August 2008 21:12

Guter Rat, der kostet ja zunächst kein Geld, ha


Umzug bei der ARGE melden?

anonym
beantwortet von marge am 20. August 2008 17:29
0x
Thumb_up

Es gibt richtlinien bei der Arge wie gross und wie teuer eine Wohnung sein darf.Würde den mietvertrag zur überprüfung bei der Arge vorlegen.um abzuklären ob ihr noch im rahmen der wohnungsgrösse und des mietpreises seid.

Kommentar von fraenky72 am 20. August 2008 17:48

uns gehts nur darum, ob die ARGE dem Umzug zustimmen muß oder nicht; der Rest ist eh klar. Danke

Kommentar von marge am 20. August 2008 17:55

Wenn du Hartz4 beziehst musst du auf jeden fall die zustimmung der Arge haben.

Kommentar von fraenky72 am 20. August 2008 18:00

Neuer Mietvertrag vor Beantragung von ALG2; bist du dir da sicher? Wenn die nein sagen, kann ich doch die Kündigung der alten Whg. nicht zurückziehen und den neuen Vertrag stornieren.


Schulden im Teufelskreis

rain23
beantwortet von rain23 am 20. August 2008 17:17
0x
Thumb_up

Nei die ARGE wird dich hierbei nicht unterstützen, setze dich mit einen staatl. Anerkannten Schuldnerberater in Verbindung der kann dir eine o. mehrere möglichkeiten aufzeigen.





Schulden im Teufelskreis

anonym
beantwortet von jotde01 am 20. August 2008 17:12
0x
Thumb_up

....durch ungünstige Abbuchungen? Was soll das denn sein? So wie es scheint, bist du (freiwilliges Soziales Jahr) noch nicht sehr alt, so dass im Laufe der Jahre 1.000 Euro sicherlich rückzahlbar sein werden, besonders wenn es so ist wie du sagst: "....danach ge4hts ans richtige Srbeiten los." Dehalb vergiß mal alles mit Privatinsolvenz (das ist kein Spielkram) und konzentriere dich auf die nächsten Jahre. Vielleicht gibts ja auch die Möglichkeit eines Jobs am Abend. Auf jeden Fall zahlt die ARGE dir nicht die Schulden - warum auch?


Schulden im Teufelskreis

manu1979
beantwortet von manu1979 am 20. August 2008 16:58
0x
Thumb_up

Vielleicht kannst du dir mit Bedienen o.Ä. etwas dazu verdienen um deine Schulden abzuzahlen.


Schulden im Teufelskreis

Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 20. August 2008 16:51
0x
Thumb_up

Ein Job wird Dir dabei helfen die ARGE sicher bei der suche nach dem. Ansonsten biete den Schuldnern erstmal Ratenzahlung an und versuch zumindest nebenbei zu arbeiten. Bis 100 Euro/Monat wird Dir nicht auf ALG II angerechnet und wenn man statt 351 Euro/Monat 451 Euro hat sollte 1000 Schulden kein Problem sein.

Kommentar von 217249c4f82851bef5ce1046b42fd4f3smallAkuma am 20. August 2008 16:53

Ich arbeite ja bereits. Mache ein Freiwilliges Soziales Jahr statt Zivildienst. danach ge4hts ans richtige Srbeiten los. Ich bin mit Sicherheit kein Sozialschmarotzer.

Kommentar von Simple_avatar2smallMietnormade am 20. August 2008 17:25

Habe ich in meinem Beitrag das Wort Sozialschmarotzer verwendet?


Schulden im Teufelskreis

Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 20. August 2008 16:50
0x
Thumb_up

für schulden ist die ARGE nicht zuständig.


Schulden im Teufelskreis

newcomer
beantwortet von newcomer am 20. August 2008 16:50
2x
Thumb_up

Schuldnerberatung


Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.