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ich denke man will prüfen ob du überzahlt wurdest im letzten monat deines leistungsbezuges. also reich deine unterlagen ein, bevor du richtig ärger bekommst. du hast mitwirkungspflichten zu erfüllen.
Die Arge darf nur Einkommen anrechnen, das man tatsächlich erhält oder das man selbstverschuldet nicht erhält. Ansonsten kommt es auf die tatsächliche Bedürftigkeit an. Du unternimmst mit einem Anwalt bereits alles, um an Unterhalt zu kommen. Daher darf die Arge Dir das nicht anrechnen.
Für den Antrag musst Du ohnehin Kontoauszüge vorlegen. Aus diesen geht eindeutig hervor, dass Du keinen Unterhalt erhältst. Erkläre das dem Fallmanager. Falls dieser das nicht einsieht, geh zum Teamleiter. Falls Du einen entsprechenden Bescheid bekommst, leg dagegen Widerspruch ein, begründe die Eilbedürftigkeit und setze eine Frist von 2 Wochen. Dann musst Du vor dem Sozialgericht klagen.
Hoffentlich kommt es nicht so weit und die Arge hat ein Einsehen. Viel Erfolg.
Wenn deine Tochter definitiv wiederkommt dann schon
Sollte deine tochter weiter hauptwohnsitzlich bei dir gemeldet sein, steht ihr nach rückkehr aus der wohngruppe auch "angemessener" wohnraum zu.
frage: befindet sie sich in einer jugendhilfe einrichtung? oder ist sie privat irgendwo untergekommen?
Leistungen vom arbeitsamt,sollten auf dich allein bezogen werden,wenn dein kind in einer jugendhilfeeinrichtung untergebracht ist.
einfach mal nachfragen beim amt. gruß
Eine Kollegin von mir hat dies auch gehabt, ihr Sohn war auch in einer Wohngruppe, udn kam regelmässig nach HAuse, da hatte sie vom Amt nicht den ganzen Satz für den Sohn bekommen sondern nur Anteilig 50%,
Frag das doch am besten deinen Sachbearbeiter, ich vermute das liegt in dessen ermessen da sie nicht fest bei dir wohnt im Moment, aber ein weiterer Umzug wenn sie wieder zu dir kommt noch teuerer wäre als gleich ne grössere Wohnung
bekommst Du ergänzend etwas von der ARgE ?? Wenn ja musst Du alles nachreichen, wenn nicht schreib denen das Du nen Job hast
dann steht dir bei deinem gehalt noch eine sog. aufstockung zu daher die nachfragen
warum wird denn diese Frage gestellt.
Bei der Arge melden. Dort kann das auch geklärt werden, hier nicht.
Du hättest den Termin absagen müssen. Mit Begründung. Wenn Du einen Termin bei der Arge gehabt hättest und es wäre geschlossen ( aus welchem Grund auch immer) gewesen, hättest Du Dich dann nicht beschwert, wenn der Termin nicht abgesagt worden wäre. LG murkeltimo

ARGE weisst schon , dass ich arbeite ich muss doch jeden monat mein Lohnzettel vorliege! ;S
HHSthp am 23. Dezember 2009 13:02 dann hättest du den Termin verschieben können.Solange du Leistung von denen bekommst, musst du da antanzen, wenn dies wollen.

Erstens: Hast du denen mitgeteilt, dass du wieder Arbeit hast, die Höhe des Einkommens gemeldet und gesagt, dass du kein ALG2 mehr benötigst?
Zweitens: die Belege können für die Zeit angefordert werden, in der du noch im Bezug standest, um etwaige Überzahlungen zu klären?
Drittens: kann es sein, dass du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst?

Man muss bei, bzw. vor Arbeitsaufnahme, die ARGE benachrichtigen. Veränderungsmitteilung, oder was auch immer.

Wahrscheinlich weiss die ARGE noch gar nicht, dass du arbeitest? Oder der Brief hat sich mit deiner Arbeitsaufnahme gekreuzt? Also: Am besten bei der ARGE anrufen und alles klar stellen.

Vielleicht ist das bei der Arge untergegangen, das du arbeiten gehst, ruf einfach da an, und kar die Sache!

Die haben anscheinend auch nix mehr zu tun....und auf´n neusten Stand sind die schon lang nicht mehr! Schreib denen, dass du arbeitest mit ner Kopie des AV, sonst lassen die dich nie in Ruhe. ;)
wenn du kein geld mehr von denen willst, dann sag denen das. sei doch froh, wenn du noch mehr bekommst
ladygirl22 am 23. Dezember 2009 12:51 ich bekomme nichts von denen gaaar nichts ich zahle selber mein Mietanteil
dann sags denen. ein anruf genügt ;)
VirtualSelf am 23. Dezember 2009 17:41 Wieso erhältst du keine Leistungen mehr.
Dein anrechnungsfähiges Einkommen dürfte das Existenzminimum unterschreiten, und insofern hättest du Anspruch entweder auf Wohngeld oder auf ergänzend ALG2 (falls du alleine und/oder nicht für einen Apfel und ein Ei wohnst).
bei denen nachfragen, da ist anscheinend was fasch gelaufen.