Dass musst du nicht schreiben,sondern du bekommst einen neuen Antrag und das gleiche Spielchen geht von vorne los mit ausfüllen und Kontoauszüge der letzen 3 Monate vorlegen.(private Ausgaben schwärzen,geht Jobcenter nichts an)So einfach ist das. So wie du es beim ersten mal gemacht hast,so machst du es beim zweiten mal.Bitte aber nicht die Frist verstreichen lassen.(man hat meist ca. 6 Wochen Zeit zur Abgabe,Termin steht drauf)sonst gibt es erst Geld bei Abgabe der Weiterbewilligung.
Arge - neue und gute Antworten
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0antrag auf weiterbewilligung hartz 4 - wie schreibe ich es?Antwort von
abcStefanieabcStefanie
Was meinst du konkret? Hast du ein "Antrag auf Weiterbewilligung" erhalten, "Anlage EK" und eine Einkommensbescheinigung? Beim Antrag auf Weiterbewilligung kreuzt du mit "Nein" an, wenn sich zuvor nichts verändert hat bzw. keine anderen Einkommen (z.B. Kindergeld) kamen.
Kommentar von
abcStefanieabcStefanie Was ist "arbeitsplus"? Wenn es dir um den Antrag auf Weiterbewilligung auf ALG2" geht, kannst du es auf folgender Seite downloaden (Dokumente: "Weiterbewilligungsantrag Arbeitslosengeld II, Anlage EK - Einkommenserklärung und Einkommensbescheinigung": http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html
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0antrag auf weiterbewilligung hartz 4 - wie schreibe ich es?Antwort von
thediktatorno1 Nun du kriegst so einen Antrag des Jobcenters zugeschickt wo dann auch bestimmte Anlagen wie EK und so vorhanden sein sollten dann muss du diesen Antrag ausfüllen und beim Jobcenter einreichen. Da ist auch eine Liste wegen den Heizkosten, Fahrtkosten, ob du alleine lebst oder als paar, verheiratet oder nicht, Kinder etc.
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0hat jemand ahnunggggAntwort von
VirtualSelfVirtualSelf
Momentan ist er ja auch noch hier in der wohnung!!!
Das spielt letztlich keine Rolle; man kann auch innerhalb einer Wohnung getrennt leben; ein Schreiben deines Anwaltes sowie ein Umzugsbegehren entweder von ihm oder von dir sowie eine eidesstattliche Erklärung, dass ihr euch getrennt habt, muss dem Jobcenter reichen, um vom Wegfall der BG auszugehen.
Bildet ihr keine BG mehr, steht dir tatsächlich Alleinerziehendenmehrbedarf zu; allerdings stellen sich hier viele Jobcenter auf die Hinterbeine, auch wenn sie dadurch gegen geltendes Recht verstoßen.
Keine BG bedeutet auch, dass du Anspruch auf vollen Regelsatz hast; allerdings werden auch unterhaltsrechtliche Fragen zum Tragen kommen (Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt), denen sich dann dein Ex-Partner gegenübersieht. -
1hat jemand ahnunggggAntwort von
GuteFrage89GuteFrage89
es besteht offiziel noch ne bedarfsgemeinschaft, ja. leider auch.
unterhalt geht so: entweder ihr einigt euch oder das gericht ordnet es an.
alleierziehendenzuschlag? habe ich noch nie gehört.
Kommentar von
VirtualSelfVirtualSelf Du scheinst nicht die geringste Ahnung von der Materie zu haben und antwortest dennoch.
Wie kommt's?
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0Darf mich ein Arbeitsvermittler rein aus schikane als Toilettenwärter vermitteln???Antwort von
Antispiesser Unglaublich was für herzlose äusserungen hier gemacht werden, wenn Ihr das ok indet für 1€ zu arbeiten und davon zu leben dann macht es selber. Eine vernünftige Bezahlung sollte das mindeste sein, sowas motiviert! Ich hab kein Bock auf ein 4tes Reich, die meisten hier wohl schon!! Also Arbeit ja aber mit anständiger Bezahlung, alles andere ist Asozial. Echt wiederlich was hier so geschrieben wird.
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0bekomme ich hilfe vom amt?auf was habe ich anspruch?Antwort von
VirtualSelfVirtualSelf
Interessante Konstellation.
Sobald du eine eigene Wohnung im Haus deiner Eltern bewohnst und ihr getrennt haushaltet, bildet ihr rein formal keine Bedarfsgemeinschaft mehr.
Weiters können deine Eltern nicht gezwungen werden, dir eine Wohnung kostenlos zu überlassen; was bedeutet, dass du formal Anspruch auf eine angemessene Miete und deinen Regelbedarf hast.
Allerdings wird das Amt ebenfalls formal argumentieren, dass du als U25-Jähriger ohne Zustimmung des Jobcenters faktisch in den Leistungsbezug gezogen bist. Damit stehen die keine Kosten der Unterkunft zu, wohl aber dein 80%-Regelbedarf.Da das Ganze von juristischen Unwägbarkeiten und Spitzfindigkeiten gesäumt ist, wirst du ohne Anwalt defintiv nichts werden, denn das Jobcenter wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen eigenen Leistungsanspruch nur für dich verneinen.
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0bekomme ich hilfe vom amt?auf was habe ich anspruch?Antwort von
DerHansDerHans
Dann geltet ihr für das Amt immer noch als Bedarfsgemeinschaft. Deine Eltern erhalten aber auch einen Anteil für dich. Bis du 25 bist, wird das auch so bleiben. Es sei denn du weist nach, dass du mit deinen Eltern eine regulären Mietvertrag hast. Bei gleicher Adresse muss sich das dann vielleicht jemand anschauen.
Dann hättest du Anspruch auf die Grundsicherung von 364,00 € plus deiner tatsächlichen Miete. Das Kindergeld würde verrechnet. Allerdings müssten deine Eltern deine Miete wieder als Einkommen berücksichtigen.
Melde dich auf dem Amt an und lass dich über deinen Status innerhalb der BG deiner Eltern aufklären. Darauf hast du ein Anrecht.
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0Arge-Widerspruch wurde bewilligt, bekomme ich nun eine Rückzahlung ?Antwort von
ivonne82ivonne82
ja du bekommst eine nachzahlung für den januar. es sollte eigentlich bald auf deinem konto sein... bei mir ist das geld meistens schon an dem tag auf dem konto an dem der brief bei mir ankommt... nur einmal kam es erst 2 tage später aus konto.
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1bekomme ich hilfe vom amt?auf was habe ich anspruch?Antwort von
Eddy63Eddy63
Ja leider ist das so,mein Sohn bei dem wars das gleiche ,da gibt es kein Geld ,die Eltern sind dir bis zu deinem 25 Lebensjahr unterhaltspflichtig ,ich weiss das ist traurig aber wahr.Man müsste asylant sein ,die bekommen da leichter Geld.Aber so ist es leider .
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1Leistungen vom JCAntwort von
Eddy63Eddy63
Ja dann musst du halt ins Jobcenter und mit den Sachbearbeiter sprechen ,was wirklich Sache ist,so ohne Grund werden sie die Leistungen nicht einstellen,frag nach.
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0bekomme ich hilfe vom amt?auf was habe ich anspruch?Antwort von
ddeerrddeerr
Frag am besten nach.
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0Leistungen vom JCAntwort von
Danip2212Danip2212
Stimmt das denn?
Kommentar von
joshi15 stimmt schon ,sonst würde ich sowas nicht schreiben
Kommentar von
Danip2212Danip2212 2 Möglichkeiten:
Ehrlich sein. Sag denen du wohnst bei deiner Freundin, dann darfst du aber vermutlich ein bisschen was zurückzahlen.
Leg Widerspruch ein. Sag denen, du bist halt ein sparsamer Mensch, wohnst aber in dieser Wohnung und übernachtest nur Gelegentlich bei deiner Freundin. Das ist schließlich normal. Dann musste aber mit Kontrollen rechnen. Besser also, die Wohnung macht einen bewohnten Eindruck und man trifft dich dort an
Kommentar von
joshi15 das ist nicht mein partnerin! und wenn würde ich niemals angeben,schliesslich hat sie damit nichts zutun!
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0Muss man ein zinsloses Darlehen von der ARGE sofort im nächsten Monat kompett zurück zahlen?Antwort von
helmutgerkehelmutgerke
du bekommt dein Gehalt für den Monat Februar voraussichtlich am letzten Werktag des Monats überwiesen, richtig?
Du schreibst, dieses Gehalt ist zum Bestreiten des Lebensunterhaltes für den Monat März vorgesehen.
Nun gibt dir das Jobcenter ein Vorschuss in der Gehaltshöhe und möchte lediglich dieses sobald du dein Gehalt bekommst, zurück haben.
Ich erkenne nicht das Problem, außer du möchtest ohnehin ein Darlehen haben!
Spreche offen mit der Sachbearbeitung deine finanzielle Situation durch und sie mögen Möglichkeiten prüfen. Einen Rechtsanspruch hast du nicht!
Kommentar von
Nikila05 Auch Dir vielen Dank..
Also es ist so, das ich auch schon vorher gearbeitet habe..ich wechsel praktisch nur die Arbeitsstelle..und demnach habe ich gar nicht wirklich einen "Überschuss" an Geld im nächsten Monat (genau, ich bekomme mein Geld am 29. !!! Februar..deshalb zieht mir die Arge das Geld schon im Febr ab, da es ja "Einkommen" ist..)
Ich kann mit denen leider nicht reden.... Entweder ich mache so wie die das wollen oder gar nicht..
Deshalb wollte ich mich ja hier nach der Rechtslage erkundigen..
Vielen Dank nochmal
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0Muss man ein zinsloses Darlehen von der ARGE sofort im nächsten Monat kompett zurück zahlen?Antwort von
MB2819MB2819
Normalerweise kannst du es in Raten zurückzahlen. Je nachdeem wieviel es ist. Entweder es werden die 10% von deinen ergänzenden Leistungen abgezogen, oder du zahlst selbst eine monatliche Rate, die du mit denen ausmachst. In einer Summe zurück zahlen... Da entsteht ja wieder ein Finanzloch...
Kommentar von
Nikila05 Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe früher schon mal ein Darlehen bekommen, welches ich ebenfalls mit 10 mtl. beglichen habe... Von daher sehe ich das Problem gar nicht.. Eben auch weil dann ja nächsten Monat wieder ein Finanzloch entstehen würde..
Es handelt sich um ein Darlehen von 180 Euro, wovon wir LEBEN MÜSSEN...
Vielen Dank nochmal
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0Muss man ein zinsloses Darlehen von der ARGE sofort im nächsten Monat kompett zurück zahlen?Antwort von
Nikila05 .. noch was.. In meinem Antrag auf das Darlehen habe ich erwähnt, das ich das Geld mit mtl. 10 Euro zurückzahlen möchte..
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0Freund hat Problem! er ist Hartz 4 empfänger und jemand ist ihm reingefahren - totalschaden.Antwort von
sensualsensual
Du grenzt an sozialer Armut, nur weil ich keine Lust und Zeit habe, mich mit einem Typen abzugeben der innerlich verkrümmt....Such dir eine Befriedigung, KLEINER Mann :-))
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0Freund hat Problem! er ist Hartz 4 empfänger und jemand ist ihm reingefahren - totalschaden.Antwort von
sensualsensual
Antwort: Dann klärs doch mit ihm du Vogel, wenn du mit mir nichts mehr zutun haben wolltest.Jetzt geh mir aus dem weg du unnütze Kreatur der unterschicht!
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0Arge Darlehen so richtig?Antwort von
msluckyfingersmsluckyfingers
ja alles okay, und wenn bei dir die heizung über gas läuft sind sie dazu verpflichtet das darlehen zu gewähren.
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0Was passiert mit den Kontoauszügen bei einem Weiterbewillungsantrag Hartz4???Antwort von
elenoreelenore
Ja, für jeden Leistungsemfäger ist eine Akte angelegt, Zusätzlich wird jeder Leistungsemfänger dateimässig bei der ARGE in ihren PCs geführt. Wenn man Arbeit gefunden Hat, dann muss man als ehemaliger Leistungsemfänger nur eine schtiftliche Änderungsmitteilung zusenden.
Grundsätzlich gilt, dass eine ARGE nicht ohne Grund die Vorlage von Kontoauszügen verlangen darf (§ 67a SGB X). Zulässig ist die Aufforderung zur Vorlage von Kontoauszügen insbesondere bei der erstmaligen bzw. erneuten Beantragung von Leistungen, zur Klärung einzelner Angaben, wenn alternative Möglichkeiten der Sachverhaltsklärung fehlen, oder bei Verdacht auf Sozialleistungsbetrug. Kopien einzelner Kontoauszüge dürfen nur dann zur Akte genommen werden, wenn sich aus diesen ein leistungsrelevantes Datum ergibt. Zudem haben Sie grundsätzlich das Recht, Buchungstexte von geringfügigen Soll-Buchungen zu schwärzen.
Sozialdaten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie diese von der ARGE für die Aufgabenerfüllung benötigt werden (§ 84 II SGB X). Nach Einstellung der Leistung, sind die Daten grundsätzlich nach 5 Jahren zu löschen. Einen Antrag auf Löschung Ihrer Daten, brauchen Sie nicht zu stellen. Die Löschung muss automatisch erfolgen.
Kommentar von
elenoreelenore Sorry....soll heissen Leistungsempfänger....das p vergessen!!!!
Den Antrag auf ALG2 kriegt man nicht immer nach Hause zugeschickt. Man kann ihn sich beim Jobcenter persönlich abholen oder auf deren Homepage downloaden.