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Arge - neue und gute Antworten Arge - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

ARGE : Lassen Sie mich in Ruhe, ICH ARBEITE

anonym
beantwortet von jumba am 24. Dezember 2009 10:13
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ich denke man will prüfen ob du überzahlt wurdest im letzten monat deines leistungsbezuges. also reich deine unterlagen ein, bevor du richtig ärger bekommst. du hast mitwirkungspflichten zu erfüllen.


Kein Hartz4 obwohl ich mit den Kindern bedürftigt bin????!!!!

casilein
beantwortet von casilein am 23. Dezember 2009 23:48
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Hilfreichste Antwort

Die Arge darf nur Einkommen anrechnen, das man tatsächlich erhält oder das man selbstverschuldet nicht erhält. Ansonsten kommt es auf die tatsächliche Bedürftigkeit an. Du unternimmst mit einem Anwalt bereits alles, um an Unterhalt zu kommen. Daher darf die Arge Dir das nicht anrechnen.

Für den Antrag musst Du ohnehin Kontoauszüge vorlegen. Aus diesen geht eindeutig hervor, dass Du keinen Unterhalt erhältst. Erkläre das dem Fallmanager. Falls dieser das nicht einsieht, geh zum Teamleiter. Falls Du einen entsprechenden Bescheid bekommst, leg dagegen Widerspruch ein, begründe die Eilbedürftigkeit und setze eine Frist von 2 Wochen. Dann musst Du vor dem Sozialgericht klagen.

Hoffentlich kommt es nicht so weit und die Arge hat ein Einsehen. Viel Erfolg.


seit 20.8.ist meine tochter in einer wohngruppe ,kommt aber regelmässig zu besuch

anonym
beantwortet von Vanyu am 23. Dezember 2009 20:18
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Wenn deine Tochter definitiv wiederkommt dann schon


seit 20.8.ist meine tochter in einer wohngruppe ,kommt aber regelmässig zu besuch

anonym
beantwortet von crizz am 23. Dezember 2009 20:16
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Sollte deine tochter weiter hauptwohnsitzlich bei dir gemeldet sein, steht ihr nach rückkehr aus der wohngruppe auch "angemessener" wohnraum zu.

frage: befindet sie sich in einer jugendhilfe einrichtung? oder ist sie privat irgendwo untergekommen?

Leistungen vom arbeitsamt,sollten auf dich allein bezogen werden,wenn dein kind in einer jugendhilfeeinrichtung untergebracht ist.

einfach mal nachfragen beim amt. gruß


seit 20.8.ist meine tochter in einer wohngruppe ,kommt aber regelmässig zu besuch

cinderella666
beantwortet von cinderella666 am 23. Dezember 2009 20:08
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Eine Kollegin von mir hat dies auch gehabt, ihr Sohn war auch in einer Wohngruppe, udn kam regelmässig nach HAuse, da hatte sie vom Amt nicht den ganzen Satz für den Sohn bekommen sondern nur Anteilig 50%,


seit 20.8.ist meine tochter in einer wohngruppe ,kommt aber regelmässig zu besuch

HaiHappen84
beantwortet von HaiHappen84 am 23. Dezember 2009 20:06
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Frag das doch am besten deinen Sachbearbeiter, ich vermute das liegt in dessen ermessen da sie nicht fest bei dir wohnt im Moment, aber ein weiterer Umzug wenn sie wieder zu dir kommt noch teuerer wäre als gleich ne grössere Wohnung


seit 20.8.ist meine tochter in einer wohngruppe ,kommt aber regelmässig zu besuch

anonym
beantwortet von marilda am 23. Dezember 2009 20:06
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da bin ich überfragt. Frage mal beim amt nach.


seit 20.8.ist meine tochter in einer wohngruppe ,kommt aber regelmässig zu besuch

anonym
beantwortet von Magnifera am 23. Dezember 2009 20:06
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eigentlich schon


ARGE : Lassen Sie mich in Ruhe, ICH ARBEITE

cinderella666
beantwortet von cinderella666 am 23. Dezember 2009 17:24
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bekommst Du ergänzend etwas von der ARgE ?? Wenn ja musst Du alles nachreichen, wenn nicht schreib denen das Du nen Job hast


ARGE : Lassen Sie mich in Ruhe, ICH ARBEITE

feiertag
beantwortet von feiertag am 23. Dezember 2009 13:03
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dann steht dir bei deinem gehalt noch eine sog. aufstockung zu daher die nachfragen


ARGE : Lassen Sie mich in Ruhe, ICH ARBEITE

Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 23. Dezember 2009 13:03
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warum wird denn diese Frage gestellt.

Bei der Arge melden. Dort kann das auch geklärt werden, hier nicht.


ARGE : Lassen Sie mich in Ruhe, ICH ARBEITE

anonym
beantwortet von murkeltimo am 23. Dezember 2009 12:56
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Du hättest den Termin absagen müssen. Mit Begründung. Wenn Du einen Termin bei der Arge gehabt hättest und es wäre geschlossen ( aus welchem Grund auch immer) gewesen, hättest Du Dich dann nicht beschwert, wenn der Termin nicht abgesagt worden wäre. LG murkeltimo


ARGE : Lassen Sie mich in Ruhe, ICH ARBEITE

ladygirl22
beantwortet von ladygirl22 am 23. Dezember 2009 12:54
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ARGE weisst schon , dass ich arbeite ich muss doch jeden monat mein Lohnzettel vorliege! ;S

Kommentar von A5ae7ec70b00afe352edd71dfd92cf71smallHHSthp am 23. Dezember 2009 13:02

dann hättest du den Termin verschieben können.Solange du Leistung von denen bekommst, musst du da antanzen, wenn dies wollen.


ARGE : Lassen Sie mich in Ruhe, ICH ARBEITE

VirtualSelf
beantwortet von VirtualSelf am 23. Dezember 2009 12:52
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Erstens: Hast du denen mitgeteilt, dass du wieder Arbeit hast, die Höhe des Einkommens gemeldet und gesagt, dass du kein ALG2 mehr benötigst?
Zweitens: die Belege können für die Zeit angefordert werden, in der du noch im Bezug standest, um etwaige Überzahlungen zu klären?
Drittens: kann es sein, dass du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst?


ARGE : Lassen Sie mich in Ruhe, ICH ARBEITE

HHSthp
beantwortet von HHSthp am 23. Dezember 2009 12:52
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Man muss bei, bzw. vor Arbeitsaufnahme, die ARGE benachrichtigen. Veränderungsmitteilung, oder was auch immer.


ARGE : Lassen Sie mich in Ruhe, ICH ARBEITE

Nutzi
beantwortet von Nutzi am 23. Dezember 2009 12:52
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Wahrscheinlich weiss die ARGE noch gar nicht, dass du arbeitest? Oder der Brief hat sich mit deiner Arbeitsaufnahme gekreuzt? Also: Am besten bei der ARGE anrufen und alles klar stellen.


ARGE : Lassen Sie mich in Ruhe, ICH ARBEITE

cats4life
beantwortet von cats4life am 23. Dezember 2009 12:51
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Vielleicht ist das bei der Arge untergegangen, das du arbeiten gehst, ruf einfach da an, und kar die Sache!


ARGE : Lassen Sie mich in Ruhe, ICH ARBEITE

Melli
beantwortet von Melli am 23. Dezember 2009 12:51
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Die haben anscheinend auch nix mehr zu tun....und auf´n neusten Stand sind die schon lang nicht mehr! Schreib denen, dass du arbeitest mit ner Kopie des AV, sonst lassen die dich nie in Ruhe. ;)


ARGE : Lassen Sie mich in Ruhe, ICH ARBEITE

ljubavi
beantwortet von ljubavi am 23. Dezember 2009 12:51
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wenn du kein geld mehr von denen willst, dann sag denen das. sei doch froh, wenn du noch mehr bekommst

Kommentar von 7ce6ea8392fa73197ae8fce8bde00bd3smallladygirl22 am 23. Dezember 2009 12:51

ich bekomme nichts von denen gaaar nichts ich zahle selber mein Mietanteil

Kommentar von Simple_avatar8smallljubavi am 23. Dezember 2009 15:23

dann sags denen. ein anruf genügt ;)

Kommentar von 6ccc4c0fc261f7a2a2e2984ff944fdf8smallVirtualSelf am 23. Dezember 2009 17:41

Wieso erhältst du keine Leistungen mehr.
Dein anrechnungsfähiges Einkommen dürfte das Existenzminimum unterschreiten, und insofern hättest du Anspruch entweder auf Wohngeld oder auf ergänzend ALG2 (falls du alleine und/oder nicht für einen Apfel und ein Ei wohnst).


ARGE : Lassen Sie mich in Ruhe, ICH ARBEITE

anonym
beantwortet von marilda am 23. Dezember 2009 12:50
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bei denen nachfragen, da ist anscheinend was fasch gelaufen.



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