Ich unterstelle mal, dass der Selbständige bilanziert und nicht nach EÜR abschließt:
Die Nebenkostenabrechnung rechnet Kosten rückwirkend ab, die im laufenden Jahr entstanden sind. Es ist eine Rückstellung zu bilden. Die Vorauszahlungen mindern die Rückstellung.
Bei Erstellung der Nebenkostenabrechnung ist die Rückstellung wieder aufzulösen.
Oh sorry, das tut mir leid! Das hab ich vergessen... Es wird per EÜR abgeschlossen...
Kann man einen Steuerbescheid nachträglich korrigieren lassen?
Würde nichts bringen. Bei EÜR wird der Jahresgewinnnach Zahlungsflüssen ermittelt. Erst wenn die NK-Abrechnung bezahlt wird, ist sie gewinnwirksam.
ok verstehe, dass heisst ich würde dann die NK-Nachzahlung oder Erstattung dann anteilig in die EÜR des Folgejahres mitreinnehmen... Richtig?
ICH DANKE DIR