Arbeitsvertrag - neue und gute Antworten

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    Unsicherheit, Job annehmen oder nicht?
    Antwort von koch234 koch234

    "Ei was, du Rotkopf", sagte der Esel, "zieh lieber mit uns fort, wir gehen nach Bremen, etwas Besseres als den Tod findest du überall

    sprachen die Bremer Stadtmusikanten.

    Solch eine Knochemühle ohne richtige Bezahlung (?Praktikum?) findest du bestimmt an jeder Ecke. Wenn es denn nun auf 4 Wochen beschränkt bleibt, halt so lange aus und bleib höflich, aber mach Dienst nach Vorschrift. Und pass rechtzeitig auf, dass du ein ordentliches Zeugnis bekommst, damit du eine gute Bewerbung für etwas neues zstande bringst. Am besten, du schreibst das Zeugnis schon mal selbst, damit es keine Ausreden gibt und es nächste Woche nur noch unterschrieben werden muss.

    http://www.arbeitszeugnis-info.de/index.php?id=Arbeitszeugnis_selbst_erstellen

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    Arbeitsvertrag selbstverschuldete Schäden
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Das Klausel ist legal. Dass Fotos gemacht werden, ist seit Jahren üblich um sich vor Schaden zu schützen.

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    Arbeitsvertrag selbstverschuldete Schäden
    Antwort von Maximilian112 Maximilian112

    Goggle mal nach Arbeitnehmerhaftung.

    Nur bei grob fahrlässigen Schäden ist ein Geldabzug möglich. Das mit der Rechnung siehst Du richtig.

    Der AG ist ein Schlitzohr. Steuerrechtlich haut das ebenfalls nicht hin.

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    Arbeitsvertrag selbstverschuldete Schäden
    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Er kann nicht einfach Geld vom Lohn abziehen,ohne darauf hinzuweisen wofür das abgezogen wird.Außerdem Währen das ,wenn es rechtens währe,Abzugsfähige Kosten,des Arbeitnehmers beim Finanzamt.Einen Selbstverschuldeten Schaden ist dem Arbeitnehmer wenigstens Nachzuweisen.Es muss Fahrlässigkeit nachgewiesen sein.Die Klausel kann kein Selbstbedienungsladen für Lohnabzüge sein.Er soll sich eine Neue Stelle Suchen.Aber Er Sollte wenn Es so weitergeht einen Anwalt aufsuchen für Arbeitsrecht.

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    Arbeitsvertrag selbstverschuldete Schäden
    Antwort von Kassandra24 Kassandra24

    Der Arbeitgeber darf keine Schäden in Rechnung stellen, auch keine Selbstbeteiligung. Er haftet für seine Mitarbeiter. Die einzige Ausnahme sind vorsätzlich herbei geführte Schäden. Bei grob fahrlässigen Schäden kann man sich streiten. Sollte dein Freund in der Gewerkschaft sein oder iene Rechtschuztversicherung haben kann er sich da mal genau beraten lassen und dann mit dem Chef drüber reden. Kommt besser wie gelich mit einem anwalt die bude zu stürmen.

    Was die Fotos betrifft. so kann er da auch ekine Selbstbeteiligung verlangen. Er kann aber abmahen wenn keine fotos gemacht sind. Da dies zu den Arbeitspflichten gehört. im mehrfachen Widerholungsfall kann dies zu Kündigung führen.

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    Arbeitsvertrag selbstverschuldete Schäden
    Antwort von Kuno33 Kuno33

    Um diese Fragen zu klären, ist es wohl das Beste sich an einen arbeitsrechtlich erfahrenen Juristen zu wenden. Es gibt garantiert auch noch eine umfangreiche Rechtsprechung dazu. Sicher muss auch ein formaler Akt durchgeführt werden, wenn Geld vom Arbeitslohn abgezogen wird. Ohne irgend einen nachvollziehbaren Vorgang Geld abzuziehen ist nicht rechtens. Es bedarf besonderer Gründe, wenn der AG dem AN Abzüge für Schäden macht.

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    Arbeitsvertrag selbstverschuldete Schäden
    Antwort von Sally2411 Sally2411
    1. Was man unterschreibt gilt - solange es nicht gegen das Gesetz verstößt !
    2. 150€ Selbstbeteilungung heißt, dass er 150 zahlt, wenn die Smme höher ist und wenn der Schaden nur 50€ beträgt dann auch nur 50!
    3. Der Chef muss deinem Freund die Rechnung über die Reparatur vorlegen! Ohne diese, kann er ihm kein Geld abziehen! Sonst könnte er ihn ja auch voll abzocken, wenn der Schaden ja keine 150 Wert ist! Auf dem Lohnschein muss nicht stehen fü was das Geld abgezogen wurde. Da kann auch " sonstiges" stehen!

    Ob er ihm das direkt vom Lohn abziehen darf kann ich nicht einschätzen

    Kommentar von Ursusmaritimus UrsusmaritimusUrsusmaritimus

    So einfach ist das nicht.

    Hier gilt nicht das Vertragsrecht sondern Arbeitsgesetze (im weiteren Begriff) da gibt es zum Glück Einschränkungen und unangemessene Benachteiligungen.

    Ein realer Fall:

    Ein Programmierer für Satellitensysteme verwechselt Inch und Meter. Ergebniss das Ding ist auf den Boden geknallt... Haftet er für den Schaden?

    MfG Ursusmaritimus

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    Arbeitsvertrag selbstverschuldete Schäden
    Antwort von Ursusmaritimus Ursusmaritimus

    Das ist rechtlich eine gespaltene Frage. Es gibt eine sogenannte gefahrgeneigte Tätigkeit, hier ist eine Beteiligung des AN am Schaden nur unter wenigen Umständen und bis zu Höchstsummen möglich. Eine pauschale Beteiligung an "jedem" Schaden scheint nicht gerechtfertigt.

    Dein LG sollte mal hier einen Anwalt für Arbeitsrecht befragen. Adressen via DGB oder Internet.

    MfG Ursusmaritimus

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    Arbeitsvertrag selbstverschuldete Schäden
    Antwort von Encephalon Encephalon

    Es ist nicht rechtens. Für Schäden von Mitarbeitern ohne grobe Fahrlässigkeit haftet die Versicherung des Arbeitgebers. Die Klausel ist gesetzes- und sittenwidrig. Bei einem solchen halbkriminellen Laden möchte man ja gar nicht arbeiten, denke ich, und das abgezogene Geld ist zurückzufordern. In Jedem Job können Schäden auftreten durch die ganz normale Tätigkeit, und das ist Unternehmerrisiko.

    Kommentar von Sally2411 Sally2411

    Für mein Firmenfahrzeug gibts auch die Klausel mit der Selbstbeteiligung - da diese ja auch in der Versicherung drin ist! Und ich hatte schon mal beim Anwalt angefragt und das war rechtens! Aber ohne Rechnung geht da nix - muss ja irgendwo belegt sein

    Kommentar von Encephalon EncephalonEncephalon

    Das sind unterschiedliche Paar Schuhe. Eine KFZ-Versicherung hat, wenn man eine günstigere Prämie zahlen will, eine Selbstbeteiligung, weil geringe Schäden eher wahrscheinlich sind als große und weil einen ein kleiner Schaden nicht umbringt.

    Im Rahmen eines Arbeitsvertrages jedoch dürfen einem Mitarbeiter keine Schäden in Rechnung gestellt werden, die dieser im Rahmen seiner normalen Tätigkeit passieren könnem immer vorausgesetzt dass keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Eine Mitarbeierin im Einzelhandel muss also NICHt eine kostbare Vase ersetzen, wenn sie diese im Porezllanladen umwirft, ich muss aus meiner Tasche kein neues Flugzeug kaufen, wenn ich so spät bremse und ins Gebäude brettere.

    Diese Regelung ist ganz eindeutig gesetzeswidrig und man kann dagegen vorgehen, Übrigens: Anwälte haben unter Umständen auch mal keine Ahnungm und vielleicht arbeitet er sogar für die "andere Seite"

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    Arbeitsvertrag selbstverschuldete Schäden
    Antwort von Inga1605 Inga1605

    Ich empfehle einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - diese Clausel im Vertrag ist sittenwiedrig aber der Arbeitgeber kann es ja mal so versuchen, zumal jeder unterschreiben würde, dem ein Arbeitsvertrag angeboten werden würde > erstmal ... aber dann sollte er sich wehren!

    Er konnte auch mal endlich in eine Gewerkschaft eintreten, dort wird ihm ebenfalls geholfen!

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    Bei Fragen zum Arbeitsvertrag Betriebsrat ansprechen?
    Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Sowas hab ich ja auch noch nicht gehört. Du weißt doch, was mdl. besprochen wurde und im Vertrag nicht enthalten ist. Es ist wohl weniger zu deinem Nachteil, diese Dinge gerade heraus an der dafür zuständigen Stelle anzusprechen als zum BR zu laufen. Das kommt ohnehin raus und da wäre ich als ArbG mächtig angekäst!!! Auch der Vorgesetzte und/oder die Personalabteilung sind im Stande dir zu sagen, ob es zu den fehlenden Punkten Betriebsvereinbarungen oder tarifvertragliche Verpflichtungen gibt. Zum BR läuft man normalerweise erst, wenn vorhergehende Einigungsversuche mit dem ArbG mißlungen sind. Also halte lieber den "Dienstweg" ein, bevor es schon deshalb später Ärger gibt. Sollte es sich um einen ganz neuen ArbG handeln würde es mich nicht einmal wundern, wenn dieser dich für eine solche Vorgehensweise innerhalb der Probezeit wieder vor die Tür setzen würde.

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    Unsicherheit, Job annehmen oder nicht?
    Antwort von derya2424 derya2424

    Also immerhin einbisschen Spaß muss man an der Arbeit haben ansonsten geht eh nicht lange gut... Such dir lieber einen anderen Job!

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    Unsicherheit, Job annehmen oder nicht?
    Antwort von radwor radwor

    suche dir was anderes

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    Bei Fragen zum Arbeitsvertrag Betriebsrat ansprechen?
    Antwort von Maximilian112 Maximilian112

    Deinen AV machst Du mit dem Betrieb und nicht dem BR.

    Alle mündl. zugesagten Dingesollten im AV vorhanden sein oder ein Verweis auf die entsprechende Betriebsvereinbarung.

    Wenn Du den AV unterschreiben willst/sollst mußt Du ja schließlich wissen was Du vereinbarst. Alle Auskünfte in dieser Hinsicht kann Dir das Personalbüro besser geben als der BR.

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    Arbeitsvertrag mit BR durchsprechen?
    Antwort von Maximilian112 Maximilian112

    Wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt dann müßte sie auch öffentlich zur Einsicht ausliegen.

    Aber den Betriebsrat kannst Du ruhig fragen, ist ja kein Geheimrat ;-)

    Kommentar von Maximilian112 Maximilian112Maximilian112

    Da ich jetzt erst Deine vorherige Frage gelesen habe möchte ich diesen Beitrag zurücknehmen.

    Für alle Auskünfte ist das Personalbüro zuständig wenn es um den Abschluß eines Arbeitsvertrages geht.

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    Arbeitsvertrag mit BR durchsprechen?
    Antwort von luckytrader luckytrader

    Frag doch einfach!! Ich denke das muss schon im Vertrag stehen, zumindest das mit der Umsatzprämie.

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    Arbeitsvertrag mit BR durchsprechen?
    Antwort von Susanna1995 Susanna1995

    frag nach oder die halten dich für jemanden, mit dem sie alles machen können

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    Bei Fragen zum Arbeitsvertrag Betriebsrat ansprechen?
    Antwort von HeinGas HeinGas

    Lass Dir den Arbeitsvertrag vor aushändigen und sage, Du möchtest es in Ruhe noch einmal durch lesen. Lege es einem Anwalt deiner Gewerkschaft vor.

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    Bei Fragen zum Arbeitsvertrag Betriebsrat ansprechen?
    Antwort von tanjavo tanjavo

    ich denke das ist ja kein regelfall das mann punkte mit dem Betriebsrat bespricht. anstatt mit der Personalabteilung. ( würde sicher wenn die personalabteilung davon erfährt) kein guten Eindruck machen.Trotzdem viel Glück ps. die Punkte die du ansprechen willst... kann mann die nicht anders raus bekomm ?

    Kommentar von cruzi cruzicruzi

    Hmm, mündlich besprochen wurde ein Zuschuß zur Umweltkarte und eine Umsatzprämie. Im Arbeitsvertrag steht nichts darüber. Das muss es sicher nicht, wenn eine Betriebsvereinbahrung darüber gibt. Weiß nur der BR, den ich fragen müsste. Will aber nicht unangenehm auffallen.

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    Bei Fragen zum Arbeitsvertrag Betriebsrat ansprechen?
    Antwort von Alexuwe Alexuwe

    Ist nicht zwingend positiv Rede lieber mit der personalabteilung die können dir alles erklären und es kommt positiv rüber Mit dem br , das sehen viele nicht so gern

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