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Du musst die Kündigungsfrist einhalten außer es liegt ein schwerwiegender grund vor dann kannst du fristlos kündigen und musst das Arbeitsverhältniss nicht länger aufrecht erhalten.

Das ist in der Regel ein 400 Euro-Job. Da kann man dich zur Arbeit bestellen, wenn du benötigt wirst. Das ist ein Aushilfsjob - also keine feste Anstellung. Wenn du dir keinen anderen Job suchst, kannst du Aushilfe bis zum Nimmerleinstag sein.

Solange Du gebrauchst wirst und evtl. für jemand einspringst, das verstehe ich unter Aushilfe
Ist das ein Werkvertrag? Ein Dienstleistungsvertrag?
Man kann da so pauschal kaum eine Antwort geben.
Generell gilt: Bei Vertragsbruch haftest Du für Schäden, die daraus entstehen. Je nachdem, welche Tätigkeit Du ausübst, kann das durchaus ein hoher Betrag sein. Da Du das vorsätzlich machst, zahlt das Deine Versicherung nicht.
Die gütliche Einigung ist deshalb hier vorzuziehen - Du musst herausbekommen, was Du Deinem Kunden anbieten kannst, damit er Dich früher aus dem Vertrag entlässt. Nachfolger präsentieren? Rabatt bei der Rechnung?
Wenn Dein Kunde wirklich hart bleibt, hast Du kaum Chancen. Hilft nix. Anders als ein Arbeitnehmer haftest Du eben für Dein "Werk" bzw. Deinen "Dienst" - deshalb scheidet "einfach nicht hingehen" aus.
Das Finanzamt erkennt Reisekostenabrechnungen nur mit Unterschrift des Mitarbeiters an. Aus der Logik muss nämlich sichergestellt sein, dass der ARbeitnehmer die Abrechnung selber erstellt hat und sie nicht in irgendeiner Weise vom Arbeitgeber stammt.
Aus Sicht des Finanzamts wäre damit die Antwort klar: Ohne Unterschrift ist eine Abrechnung nicht gültig.
Wenn in der Abrechnung falsche Angaben gemacht wurden, dann kann wäre die Berufung auf "Habe ich nicht unterschrieben" wahrscheinlich aber sehr dünnes Eis. Wenn der Arbeitgeber darlegen kann, dass die Angaben vom Arbeitnehmer stammen (Handschrift, E-Mail, ...), dann kann das auch ohne Unterschrift durchaus als Betrug bzw. Betrugsversuch gewertet werden. Unabhängig davon, ob es den Anforderungen des Finanzamts genügt.
Für eine fristlose (!) Kündigung reicht aber ein Bagatellvergehen in der Reisekostenabrechnung so oder so nicht aus. Da macht die Klage auf jeden Fall Sinn.
Den Entgeldtarifvertrag bekommst du bei der Gewerkschaft. Für dich ist sicher die NGG zuständig.
Lass dich nicht drängen. Zeige deinem Arbeitgeber, wo die Grenzen liegen. Er kann dich nicht permanent anhalten Überstunden zu leisten, dies darf immer nur kurzfristig erfolgen. Wenn er dich zu sehr bedrängt, dann zeige ihn wegen Nötigung an; dann kannst du natürlich Stress bekommen - aber das kannst nur du entscheiden. In Deutschland werden viel zu viele Überstunden geleistet, wo andere Arbeit suchen. Da könnte man doch vielleicht einen Teilzeiter einstellen.
Wir leben in Deutschland! Deine Meinung kannst du jederzeit öffentlich vertreten - allerdings in deiner Freizeit. Solange du die Anweisung deiner Vorgesetzten befolgtst (Direktionsrecht des Arbeitgebers), bist du auf der sicheren Seite. Natürlich muss du eventuell mit etwas "mobbing" rechnen. Leute mit Selbstbewustsein und klaren Meinungen sind nicht immer beliebt.
Verstehe ich nicht. Du bist doch selbstständig und kein Angestellter. Warum hast du dann eine Kündigungsfrist? Du schreibst doch deinem Kunden Rechnungen, oder? Warscheinlich ist Dein "Arbeitsvertrag" sittenwidrig (Scheinselbständigkeit?). Am besten Anwalt einschalten.

Ohne Unterschrift ist heutzutage garnix gültig. Das könnte ja sonstwer geschrieben haben. Aber wir kennen die genauen Umstände die zur Kündigung geführt haben nicht. Vielleicht ist diese Abrechnung nur eine willkommene Gelegenheit für den Chef Dich zu feuern, da er Dich schon länger loswerden wollte, aber bisher nicht wusste wie er es anstellen soll. Hast Du schon Abmahnungen?? Bei intaktem Arbeitsverhältnis wird ein kl. Fehler nicht gleich zur Kündigung führen, schon garnicht wenn keine genaue Anweisung vorliegt. Kann der Chef Dir nachweisen, dass Du ihn bewusst übervorteilen wolltest? Wenn nein, dann ist die Kündigung gegenstandslos.

Hier findest du nützliche Hinweise: http://de.wikipedia.org/wiki/Reisekostenabrechnung
So hab mit meinen Arbeitgeber gekämpt und bekomme mein Geld .Also lasst Euch nicht unterkrigen und kämpft um Euer Recht

Oder du suchst einen Arbeitnehmer, der für den Rest der Vertragslaufzeit, wenn du keine Zeit oder lust mehr hast, Deine Aufgaben übernimmt. Einfach kurzfristig für 2 oder 3 Monate einstellen. Dann erfüllst du deine Pflichten und der AN hat mal eben kurz Arbeit. Es gibt ja viele Arbeitslose, die auch über einen kleinen Job froh sind.

in der regel ist das in deinem nachunternehmer oder sub-vertrag geregelt. meistens fallen da aber kosten an. du kannst versuchen einen nachfolger zu finden, wenn dein auftraggeber nicht zustimmt hast du aber keine chance. lies deinen vertrag genau durch.

Einen Nachfolger suchen, der nahtlos den Vertrag weiter erfüllt. Ansonsten gibt es eben den Vertrag, der erfüllt werden muß. Dazu gibt es Verträge. Wenn der Fall anders rum gewesen wäre, hättest du wahrscheinlich auch auf Einhaltung der Frist bestanden. Vielleicht erlaubt der Vertragspartner ja auch einen früheren Ausstieg?

Wes Brot ich ess, des Lied ich sing. Du kannst sicher etwas dagegen machen, solange du keine vertraulichen Informationen dafür nutzt. Allerdings solltest du mit Repressalien rechnen. Denn auch bei freier Meinungsäußerung wird ein "Nestbeschmutzer" nirgends gern gesehen.
Art. 5 [Recht der freien Meinungsäußerung] weiteres, siehe Google.

Schau in deinen Arbeitsvertrag. Wenn da was drinsteht, vonwegen Das ist nicht erlaibt, dann las es! Wenn da nichts steht, mach was du für richtig hälst!

Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf eine Abfindung. Eine Abfindung wird im Regelfall gezahlt, um sich nachher ein mögliches Treffen vor dem Arbeitsgericht zu ersparen. In deinem Fall denke ich aber, dass mit keiner Abfindung zu rechnen ist. Bei zwei Abmahnungen ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass der Arbeitgeber mit dir noch über eine Abfindung verhandeln wird. Die Abmahnung ist klar als eine Kündigungsvorbereitung zu sehen. Wenn man eine Abmahnung erhält ist es grundsätzlich sinnvoll, eine Gegendarstellung zu verfassen und diese mit in deine Personalakte hinterlegen zu lassen. Es empfiehlt sich auch, sich den Erhalt der Gegendarstellung quittieren zu lassen. Sollte es zu einer Kündigung kommen, so hat man ggf. bessere Karten bei einer Kündigungsschutzklage.
Sieht erst mal so aus als ob die dich los werden wollen,aber soeinfach geht das nicht ich würde mir einen Anwalt für Arbeitsrecht nehmen. Der kann Dir sagen wie das so abläuft. Lass dich nicht so abfertigen.Viel Erfolg!!!