Arbeitsrecht - neue und gute Antworten

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    Bei tel. Krankmeldung persönlich mit Chef sprechen?
    Antwort von PeterSchu PeterSchu

    Die stelle, bei der man sich melden muss, sollte der Betrieb möglichst festlegen. Es macht Sinn, dass es der direkte Vorgesetzte oder die Personalabteilung ist.

    Wenn der Chef das für sich in Anspruch nimmt, wirst du dich wohl dran halten müssen. In einem größeren Betrieb würde ich es aber für seltsam halten, wenn der Chef sich um solchen "Kleckerkram" kümmern würde.

    Es besteht der leise Verdacht, dass er bei diesem Gespräch versuchen könnte, die Mitarbeiter über ihre Erkrankung auszufragen oder gar ihnen mit einem gewissen Druck die Krankheit "auszureden".

    Sollte das passieren, lass dich nicht darauf ein. Du bist lediglich verpflichtet, dich krank zu melden und (falls möglich) anzugeben, wie lange du etwa krank sein könntest. Auf die Ursache für die Krankheit oder eine Diskussion, ob du nicht doch arbeiten könntest, musst du nicht eingehen.

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    Wie viele Urlaubstage bei 7,5 Monate arbeit???
    RatgeberHelden Antwort von ralosaviv ralosaviv

    In § 5 BUrlG sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf Teilurlaub geregelt. Daraus folgt, iVm § 4, dass ein ArbN, der länger als 6 Monate beschäftigt war und in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, Anspruch auf den vollen Jahresurlaub hat. Also 30 Tage.

    Der über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehende Teil kann vertraglich bei unterjährigem Ein- oder Austritt gezwölftelt werden. Der gesetzliche MIndesturlaub muss aber in voller Höhe gewährt werden. Und wenn eine vertragliche Regelung diesbezüglich fehlt, muss auch der freiwillige Urlaub voll gewährt werden.

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    Wie viele Urlaubstage bei 7,5 Monate arbeit???
    Antwort von Krabbe95 Krabbe95

    Die 7 monate müsste eing. gehen.

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    Wie viele Urlaubstage bei 7,5 Monate arbeit???
    Antwort von Sedd90 Sedd90

    das mit den 7 Monaten dürfte zulässig sein.

    Der Gesetzestext den ihr da gefunden habt bezieht sich darauf, dass ein Mitarbeiter die ersten 6 Monate seiner Beschäftigungszeit lediglich auf 1/12 seines Gesamturlaubs pro Monat Anspruch hat. Nach Ablauf der 6 Monate darf der Arbeitnehmer seinen gesamten Urlaub auch am Stück nehmen.

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    Wie viele Urlaubstage bei 7,5 Monate arbeit???
    Antwort von wolfman257 wolfman257

    30 /12 * 7.5 = ???

    Kommentar von advexx advexxadvexx

    wat?? 18,75 wenns genau haben willst ...

    und sonst 30 Urlaubstage/12monate*7,5monate ...

    wo ist dein problem?? =)

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Falsch. Wenn überhaupt anteilig gerechnet werden dürfte, dann nur mit vollen Beschäftigungsmonaten.

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    Wie viele Urlaubstage bei 7,5 Monate arbeit???
    Antwort von UmeaM UmeaM

    16,5 müssten's sein

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    Bei tel. Krankmeldung persönlich mit Chef sprechen?
    Antwort von Scaver Scaver

    In der Regel reicht der direkte Vorgesetzte, bzw. falls vorhanden, die dafür vorgesehene Person in der Personalabteilung. Auch die Sekräterin des Chefs kann reichen... rechtliche Regelungen gibt es da nicht.

    Aber gerade in kleinen Betrieben wo der Chef alles selber macht, musst Du dich schon beim Chef selber krank melden.

    Bei einem Arbeitskollegen, der dass dann einfach weitergibt sich zu melden, reicht in der Regel nicht aus. Der "dafür zuständige" muss es schon sein!

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    Bei tel. Krankmeldung persönlich mit Chef sprechen?
    Antwort von fraggle16 fraggle16

    rechtlich ist es so, dass eine Krankmeldung beim mitarbeiter reicht - schließlich gibt es in Deutschland Datenspeicherung.

    trotzdem würde ich eine email hinterhersenden. Dann hast du selbst Sicherheit, dass es eingegangen ist.

    ansonsten, nicht vergessen, dass du einen Krankenschein brauchst, sollte die Erkrankung länger als 3 Tage dauern....

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    Bei tel. Krankmeldung persönlich mit Chef sprechen?
    RatgeberHelden Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Gesetzlich ist "nur" geregelt, dass man sich vor Arbeitsbeginn krank zu melden hat. Nicht bei wem. Es sollte aber eigentlich schon sicherheitshalber der nächste Vorgesetzte sein und wenn es dann auch noch ausdrücklich vom Chef selbst so gewünscht ist, begibt man sich besser nicht auf dünnes Eis und widersetzt sich dem.

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    Bei tel. Krankmeldung persönlich mit Chef sprechen?
    RatgeberHelden Antwort von stelari stelari

    Wenn er dich sprechen will, dann sollte das zum guten Ton gehören - alles andere erweckt Verdacht...

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    Bei tel. Krankmeldung persönlich mit Chef sprechen?
    Antwort von alphonso alphonso

    die Putzfrau im Mercedes Autohaus wird sich nicht bei Herrn Zetsche krankmelden müssen. Es kommt also auf die Firma an. Bei 5 Mitarbeitern wird man sich beim "Chef" melden, bei 5000 beim Vorgesetzten.

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    Leihfirma,Arbeitsrecht
    Antwort von LinuxCobra LinuxCobra

    ob da noch etwas zu machen ist, kann nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht genau sagen - Nach einsicht aller relevanten fakten.

    Aber ich frage mich eher, warum du dich erst jetzt ?? meldest ..... 24.02./27.02/31.03 ....

    da dürften deine Chancen inzwischen unterhalb 0 sein .......

    Kommentar von Solinger12 Solinger12

    warum erst jetzt?die Sachen liegen noch bei Gericht,aber null Chance wegen den 3 Wochen,und die Bewilligung der Gerichtskosten ging auch nach hinten los,und der anwalt will auch Geld verdienen

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    Vertermin zur OP Arbeitszeit nacharbeiten?
    RatgeberHelden Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Das fällt unter die Vorschrift des § 616 BGB. Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.

    Eine Bescheinigung über den Arztbesuch und die Unmöglichkeit, diesen Termin zu einem anderen Zeitpunkt wahr zu nehmen genügt!

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    Leihfirma,Arbeitsrecht
    Antwort von stelari stelari

    So schwer es auch klingt, aber das Gericht hat Recht! Wenn die Frist abgelaufen ist, dann schaut man in die Röhre... eine Kündigungsschutzklage ist nach dem Gesetz nicht mehr zugelassen

    Spätestens wenn ein Arbeitgeber mit Kündigung droht wenn man krank ist sollten aber so was von heftig die Alarmglocken runtergehen! Allerdings - das Arbeitsamt darf dir aus der versäumten Frist keinen Strick drehen, der Antrag muss bewilligt werden - ggf ist eine Stellungsnahme abzugeben wenn eine Sperrfrist gesetzt werden soll. Man ist nicht erpflichtet eine Klage einzureichen, daher kann der Antrag auch nicht abgelehnt oder Sanktioniert werden, hier wäre dann das Sozialgericht zuständig wenn es einen abgelehnten Widerspruchsbescheid gibt.

    Für ALG II sehe ich auch keine Chancen, denn steht eine Sperre im Raum, dann wirkt diese dort fort und solange Anspruch auf ALG I besteht, wird eh kein ALG II bewilligt.

    Kommentar von stelari stelaristelari

    Nachtrag - wegen der Anspielung von Krankheitsbeginn und Kündigungszugang - der alte Arbeitgeber ist raus aus der Nummer, besteht die Krankheit fort, so ist Krankengeld zu beantragen. Ist man wieder gesund, dann springt das Amt ein...

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    Akkordarbeit/Firmenüberprüfung
    Antwort von teutonix1 teutonix1

    Erkundige dich doch mal bei einer entsprechenden Gewerkschaft, IG Metall oder so, die können da sicher weiterhelfen.

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    Leihfirma,Arbeitsrecht
    RatgeberHelden Antwort von ralosaviv ralosaviv

    ALG II beantragen, so lange diese Sache noch nicht abschließend geklärt ist. Wobei es da wahrscheinlich nicht mehr viel zu klären geben wird, weil -auch wenn es abgedroschen klingt- Unwissenheit bekanntlich vor Strafe nicht schützt.

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    Vertermin zur OP Arbeitszeit nacharbeiten?
    Antwort von jasko50 jasko50

    Also mein Bester,

    es kann doch so einfach sein. Die Attestierung durch den mit und weiter behandelnden Haus - Arzt für die Notwendigkeit des Termins zur Besprechung im Krankenhaus vor der OP reicht aus um den AG zur Fortzahlung zu veranlassen.

    Gehe sicher, und lass Dich Arbeitsunfähig schreiben, denn nach dem Gesetz bist Du dann in jedem Fall geschützt. Ich kann mir nicht vorstellen dass es einfach so an Dir vorbei geht, ich meine Emotional und so. Im Hinblick auf die OP, und davor hat jeder normale Mensch Angst, spielen die Hormone verrückt, man ist psychisch und vegetativ fast aufgelöst vor Sorge und kommt einfach nicht klar mit dem Gedanken tatsächlich operiert werden zu müssen. Zu dem kommt die geistige Schieflage wodurch man, mental (hoffentlich geht das gut) aus dem Grübeln nicht rauskommt. Und emotional ist man sowieso genervt und stark gereizt je näher der Termin zur OP rückt.

    Also: Der Vortermin ist schon sehr wichtig, alleine schon um die eigenen Gefühle und Ängste (hoffentlich) zumindest einzuschränken.

    Bitte lieber Gott, lass alles gut gehen alleine hilft. Zur Not kannst Du ja, wenn Du widerrum Angst vorm Krank schreiben lassen hast, auf die 4 Stunden Bezahlung verzichten. Es geht um Dich, Deine Zufriedenheit und Deine Gesundheit.

    Hab´ Mut, es steht Dir zu. Kleinvieh macht auch Mist.

    Alles Gute für Deine Gesundheit und bald ist die OP durch und sehr gut gelungen. jasko50

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    Leihfirma,Arbeitsrecht
    Antwort von pilot350 pilot350

    Du brauchst Hilfe? Wir können bestehende Gesetze und Vorschriften nicht für Dich änder. Du solltest einen Rechtsanwalt aufsuchen. Da werden Sie geholfen.

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    Leihfirma,Arbeitsrecht
    Antwort von Grenada Grenada

    Es tut mir leid. Aber wenn du die Monatsfrist verpaßt hast, kannst du leider nichts mehr machen. Auch wenn du im Recht bist.

    Kommentar von Solinger12 Solinger12

    Ja so ist es,traurig aber wahr.

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    Bitte nennen Sie eine Tätigkeit im Berufsleben in der stehen Fehlanzeige,-nur sitzen gefordert ist
    Antwort von Grenada Grenada

    Einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen und eine Umschulung machen. Vielleicht als Bürokraft oder ähnliches? Und immer dran bleiben, nicht aufgeben und sich nicht entmutigen lassen. Finde es sehr gut, dass du selbst Interesse und Eigeninitiative zeigst. Viel Glück!

    Kommentar von Arbeit85 Arbeit85

    Einen Antrag auf Teilnahme am Arbeitsleben zu stellen,- ist gleichzusetzen mit (Den Staat verklagen und eine Tätigkeit vor Gericht fordern) oder?

    Kommentar von Arbeit85 Arbeit85

    Danke. Es war sehr hilfreich. Ich habe mir deine Antwort selbst beantwortet.

    http://www.zweite-chance.info/berufliche-rehabilitation/antrag-stellen-leicht-gemacht/

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