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Arbeitsrecht - neue und gute Antworten Arbeitsrecht - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Nicht Einhaltung einer Kündigungsfrist

freundin22
beantwortet von freundin22 am 3. Dezember 2009 22:10
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Du musst die Kündigungsfrist einhalten außer es liegt ein schwerwiegender grund vor dann kannst du fristlos kündigen und musst das Arbeitsverhältniss nicht länger aufrecht erhalten.


aushilfe? was ist das?

luckytess
beantwortet von luckytess am 3. Dezember 2009 17:08
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Das ist in der Regel ein 400 Euro-Job. Da kann man dich zur Arbeit bestellen, wenn du benötigt wirst. Das ist ein Aushilfsjob - also keine feste Anstellung. Wenn du dir keinen anderen Job suchst, kannst du Aushilfe bis zum Nimmerleinstag sein.


aushilfe? was ist das?

peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 3. Dezember 2009 17:07
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Solange Du gebrauchst wirst und evtl. für jemand einspringst, das verstehe ich unter Aushilfe


Nicht Einhaltung einer Kündigungsfrist

anonym
beantwortet von mitterer am 3. Dezember 2009 16:20
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Ist das ein Werkvertrag? Ein Dienstleistungsvertrag?

Man kann da so pauschal kaum eine Antwort geben.

Generell gilt: Bei Vertragsbruch haftest Du für Schäden, die daraus entstehen. Je nachdem, welche Tätigkeit Du ausübst, kann das durchaus ein hoher Betrag sein. Da Du das vorsätzlich machst, zahlt das Deine Versicherung nicht.

Die gütliche Einigung ist deshalb hier vorzuziehen - Du musst herausbekommen, was Du Deinem Kunden anbieten kannst, damit er Dich früher aus dem Vertrag entlässt. Nachfolger präsentieren? Rabatt bei der Rechnung?

Wenn Dein Kunde wirklich hart bleibt, hast Du kaum Chancen. Hilft nix. Anders als ein Arbeitnehmer haftest Du eben für Dein "Werk" bzw. Deinen "Dienst" - deshalb scheidet "einfach nicht hingehen" aus.


Unterschrift unter einer Reiseabrechnung erforderlich?

anonym
beantwortet von mitterer am 3. Dezember 2009 14:25
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Das Finanzamt erkennt Reisekostenabrechnungen nur mit Unterschrift des Mitarbeiters an. Aus der Logik muss nämlich sichergestellt sein, dass der ARbeitnehmer die Abrechnung selber erstellt hat und sie nicht in irgendeiner Weise vom Arbeitgeber stammt.

Aus Sicht des Finanzamts wäre damit die Antwort klar: Ohne Unterschrift ist eine Abrechnung nicht gültig.

Wenn in der Abrechnung falsche Angaben gemacht wurden, dann kann wäre die Berufung auf "Habe ich nicht unterschrieben" wahrscheinlich aber sehr dünnes Eis. Wenn der Arbeitgeber darlegen kann, dass die Angaben vom Arbeitnehmer stammen (Handschrift, E-Mail, ...), dann kann das auch ohne Unterschrift durchaus als Betrug bzw. Betrugsversuch gewertet werden. Unabhängig davon, ob es den Anforderungen des Finanzamts genügt.

Für eine fristlose (!) Kündigung reicht aber ein Bagatellvergehen in der Reisekostenabrechnung so oder so nicht aus. Da macht die Klage auf jeden Fall Sinn.


Tarifvertrag für Zimmermädchen

anonym
beantwortet von DerIng am 3. Dezember 2009 12:52
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Den Entgeldtarifvertrag bekommst du bei der Gewerkschaft. Für dich ist sicher die NGG zuständig.


Hilfe! Ständig muss ich Überstunden machen

anonym
beantwortet von DerIng am 3. Dezember 2009 12:48
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Lass dich nicht drängen. Zeige deinem Arbeitgeber, wo die Grenzen liegen. Er kann dich nicht permanent anhalten Überstunden zu leisten, dies darf immer nur kurzfristig erfolgen. Wenn er dich zu sehr bedrängt, dann zeige ihn wegen Nötigung an; dann kannst du natürlich Stress bekommen - aber das kannst nur du entscheiden. In Deutschland werden viel zu viele Überstunden geleistet, wo andere Arbeit suchen. Da könnte man doch vielleicht einen Teilzeiter einstellen.


öffentlicher Dienst:Loyalität--darf ich mich trotzdem politisch gegen meinen Arbeitgeber engagieren?

anonym
beantwortet von DerIng am 3. Dezember 2009 12:43
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Wir leben in Deutschland! Deine Meinung kannst du jederzeit öffentlich vertreten - allerdings in deiner Freizeit. Solange du die Anweisung deiner Vorgesetzten befolgtst (Direktionsrecht des Arbeitgebers), bist du auf der sicheren Seite. Natürlich muss du eventuell mit etwas "mobbing" rechnen. Leute mit Selbstbewustsein und klaren Meinungen sind nicht immer beliebt.


Nicht Einhaltung einer Kündigungsfrist

anonym
beantwortet von DerIng am 3. Dezember 2009 12:36
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Verstehe ich nicht. Du bist doch selbstständig und kein Angestellter. Warum hast du dann eine Kündigungsfrist? Du schreibst doch deinem Kunden Rechnungen, oder? Warscheinlich ist Dein "Arbeitsvertrag" sittenwidrig (Scheinselbständigkeit?). Am besten Anwalt einschalten.


Unterschrift unter einer Reiseabrechnung erforderlich?

winherby
beantwortet von winherby am 3. Dezember 2009 12:21
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Ohne Unterschrift ist heutzutage garnix gültig. Das könnte ja sonstwer geschrieben haben. Aber wir kennen die genauen Umstände die zur Kündigung geführt haben nicht. Vielleicht ist diese Abrechnung nur eine willkommene Gelegenheit für den Chef Dich zu feuern, da er Dich schon länger loswerden wollte, aber bisher nicht wusste wie er es anstellen soll. Hast Du schon Abmahnungen?? Bei intaktem Arbeitsverhältnis wird ein kl. Fehler nicht gleich zur Kündigung führen, schon garnicht wenn keine genaue Anweisung vorliegt. Kann der Chef Dir nachweisen, dass Du ihn bewusst übervorteilen wolltest? Wenn nein, dann ist die Kündigung gegenstandslos.


Unterschrift unter einer Reiseabrechnung erforderlich?

lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 3. Dezember 2009 12:17
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Hier findest du nützliche Hinweise: http://de.wikipedia.org/wiki/Reisekostenabrechnung


Was kann ich machen ,wenn mein Arbeitgeber mich nicht zum Arbeiten holt ?

anonym
beantwortet von mondluna am 3. Dezember 2009 11:22
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So hab mit meinen Arbeitgeber gekämpt und bekomme mein Geld .Also lasst Euch nicht unterkrigen und kämpft um Euer Recht


Nicht Einhaltung einer Kündigungsfrist

fiatvwmb
beantwortet von fiatvwmb am 3. Dezember 2009 07:16
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Oder du suchst einen Arbeitnehmer, der für den Rest der Vertragslaufzeit, wenn du keine Zeit oder lust mehr hast, Deine Aufgaben übernimmt. Einfach kurzfristig für 2 oder 3 Monate einstellen. Dann erfüllst du deine Pflichten und der AN hat mal eben kurz Arbeit. Es gibt ja viele Arbeitslose, die auch über einen kleinen Job froh sind.


Nicht Einhaltung einer Kündigungsfrist

akademikus
beantwortet von akademikus am 3. Dezember 2009 07:14
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in der regel ist das in deinem nachunternehmer oder sub-vertrag geregelt. meistens fallen da aber kosten an. du kannst versuchen einen nachfolger zu finden, wenn dein auftraggeber nicht zustimmt hast du aber keine chance. lies deinen vertrag genau durch.


Nicht Einhaltung einer Kündigungsfrist

fiatvwmb
beantwortet von fiatvwmb am 3. Dezember 2009 07:11
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Einen Nachfolger suchen, der nahtlos den Vertrag weiter erfüllt. Ansonsten gibt es eben den Vertrag, der erfüllt werden muß. Dazu gibt es Verträge. Wenn der Fall anders rum gewesen wäre, hättest du wahrscheinlich auch auf Einhaltung der Frist bestanden. Vielleicht erlaubt der Vertragspartner ja auch einen früheren Ausstieg?


öffentlicher Dienst:Loyalität--darf ich mich trotzdem politisch gegen meinen Arbeitgeber engagieren?

XBiEsTX
beantwortet von XBiEsTX am 3. Dezember 2009 06:54
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Wes Brot ich ess, des Lied ich sing. Du kannst sicher etwas dagegen machen, solange du keine vertraulichen Informationen dafür nutzt. Allerdings solltest du mit Repressalien rechnen. Denn auch bei freier Meinungsäußerung wird ein "Nestbeschmutzer" nirgends gern gesehen.


öffentlicher Dienst:Loyalität--darf ich mich trotzdem politisch gegen meinen Arbeitgeber engagieren?

anonym
beantwortet von nequissimo am 3. Dezember 2009 03:23
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Art. 5 [Recht der freien Meinungsäußerung] weiteres, siehe Google.


öffentlicher Dienst:Loyalität--darf ich mich trotzdem politisch gegen meinen Arbeitgeber engagieren?

Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 3. Dezember 2009 03:20
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Schau in deinen Arbeitsvertrag. Wenn da was drinsteht, vonwegen Das ist nicht erlaibt, dann las es! Wenn da nichts steht, mach was du für richtig hälst!


Arbeitsrecht - Abfindung.

toedti2000
beantwortet von toedti2000 am 3. Dezember 2009 01:13
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Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf eine Abfindung. Eine Abfindung wird im Regelfall gezahlt, um sich nachher ein mögliches Treffen vor dem Arbeitsgericht zu ersparen. In deinem Fall denke ich aber, dass mit keiner Abfindung zu rechnen ist. Bei zwei Abmahnungen ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass der Arbeitgeber mit dir noch über eine Abfindung verhandeln wird. Die Abmahnung ist klar als eine Kündigungsvorbereitung zu sehen. Wenn man eine Abmahnung erhält ist es grundsätzlich sinnvoll, eine Gegendarstellung zu verfassen und diese mit in deine Personalakte hinterlegen zu lassen. Es empfiehlt sich auch, sich den Erhalt der Gegendarstellung quittieren zu lassen. Sollte es zu einer Kündigung kommen, so hat man ggf. bessere Karten bei einer Kündigungsschutzklage.


Arbeitsrecht - Abfindung.

margitta1954
beantwortet von margitta1954 am 2. Dezember 2009 18:11
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Sieht erst mal so aus als ob die dich los werden wollen,aber soeinfach geht das nicht ich würde mir einen Anwalt für Arbeitsrecht nehmen. Der kann Dir sagen wie das so abläuft. Lass dich nicht so abfertigen.Viel Erfolg!!!



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