Arbeitslosigkeit - neue und gute Antworten

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    Lohnt sich ein Arbeitsvermittler zuwerden bzw. zugründen?
    Antwort von derdorfbengel derdorfbengel

    Nein, lohnt sich nicht für Leute mit wenig Deutsch.

    Sorry, aber das ist so: es gibt Tätigkeiten, für die man ein gewisses Bildungsniveau mitbringen und vorweisen muss. Sonst wird man bei den Kunden nicht für kompetent genug gehalten werden. Ähnlich wird es im behördlichen Zulassungsverfahren.

    Und woher man Stellenausschreibungen bekommt, ist Jedermannswissen.

    Erspar Dir die Pleite und such nach etwas, das in greifbarer Reichweite liegt.

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    Lohnt sich ein Arbeitsvermittler zuwerden bzw. zugründen?
    Antwort von derbas derbas

    Es lohnt sich nur dann, wenn du sehr gute - wirklich gute - kontakte zu Firmen hast, die viele Leute einstellen. Ich habe mich selbst mal in der Branche versucht, mußte aber schnell feststellen, dass meine Kontakte, von denen ich selbst der Meinung war dass sie recht gut sind - bei weitem nicht ausreichten.

    Auf der anderen Seite mußt du genauso Kontakte haben zu Leuten, die dir halbwegs geeignete Bewerber verschaffem können. Dieses Problem ist nicht zu unterschätzen, denn die wirklich qualifizierten Leute bewerben sich oft gar nicht bei PVA´s. Wenn du bei den Bewerbungen überhaupt welche dabei hast, die sich auch nur entfernt für den Job den du anbietest eignen, mußt du froh sein, wenn die überhaupt zum Gespräch erscheinen. Das heisst aber noch lange nicht dass du die auch vermittelt bekommst.

    Drittens solltest du Fachkenntnisse im Personalbereich haben sowie Kontakte zu verschiedenen Ämtern etc., denn kein gescheiter AG stellt noch jemanden ohne staatliche Förderung ein. Auch da musst du wissen wie es geht denn der AG mag sich nicht damit beschäftigen.

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    Lohnt sich ein Arbeitsvermittler zuwerden bzw. zugründen?
    Antwort von Herculessy Herculessy

    Die Leute im Job Center sind ehemalige beamte der Deutschen Bahn zum teil jedoch oder eben aus staatlichen beamten diensten die weiter beschäftigt werden mußten. ich glaub kaum das es sich lohnt ^^ den zeitarbeitsfirmen gibts ja komischer weisse auch kaum noch im vergleich zu den letzte 10 jahren werden es immer weniger ^^

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    Lohnt sich ein Arbeitsvermittler zuwerden bzw. zugründen?
    Antwort von crazyrat crazyrat

    Das lohnt sich nicht mehr, da es einfach schon heute viel zu viele private Vermittlungsagenturen gibt. Und man braucht dann auch noch eine Genehmigung der Bundesanstalt dafür, um überhaupt Kunden und Vermittlungscheine vermittelt zu bekommen.

    Vom normalen Mann auf der Straße kommt sonst keiner in den Laden.

    Kommentar von derbas derbasderbas

    Falsch.

    Das ist schon seit einigen Jahren Genehmigungsfrei.

    Kommentar von derdorfbengel derdorfbengelderdorfbengel

    Nein. DU bist nicht auf dem Laufenden. Es ist seit diesem Jahr im Gegentil verschärft zulassungspflichtig. Jedenfalls, wenn man das Geld der BA will. Und ohne das kann de facto kein PAV leben.

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    Lohnt sich ein Arbeitsvermittler zuwerden bzw. zugründen?
    Antwort von Dummbaer Dummbaer

    Klar, am besten vemittelst du dich erst mal selber.

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    sehr gut - dafür DH

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    Rolle vom Lohn für Arbeitslosigkeit
    Antwort von Indivia Indivia

    Das du ALG!1 nur ein Jahr erhöälst wenn du zuvor 12 Montae sozialversicherungspflichtig ( in den letzten 24 Mon gearbeitet hast) Der Leistungssatz beträgt bei einem Arbeitslosen mit mindestens einem Kind, für das er oder sein nicht getrennt lebender Ehegatte oder Lebenspartner[1] Kindergeld erhält, 67 %, für alle anderen 60 %. Die % beziehen sich auf den vorherigen Lohn. ( Quelle :http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld(Deutschland)#H.C3.B6hedes_Arbeitslosengeldes) Einen 1€ Job bekommt man höchsten wenn man schon in Hartz 4 steckt. ( Hier würde die Aufrechnung zu Alg1 auch wenig Sinn machen da man dann weniger raus hätte als Hartz4)

    Die 1€ Jobs SOLLEN normalerweise zusätzliche arbeiten sein. -Euro-Job: Diese Voraussetzungen muss Ihre Einrichtung erfüllen

    Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist die Tatsache, dass die Arbeit, für die Sie den 1-Euro-Jobber einsetzen wollen, einem öffentlichen Interesse dient. Wenn es sich ohnehin um eine soziale Dienstleistung / Tätigkeit handelt, ist die Sache klar. Aber auch alle Aufträge, die Ihnen die Stadt, die Kommune oder ein öffentlich-rechtlicher Träger erteilt, liegen automatisch im Interesse des Gemeinwohls.

    Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass Sie den 1-Euro-Job auch wirklich zusätzlich zu Ihren bestehenden Jobs einrichten müssen. Denn nur so haben Sie Anspruch auf die Aufwandsentschädigung. Außerdem sollen die zusätzlich geschaffenen Jobs keine regulären Jobs in Ihrer Einrichtung verdrängen. ( Quelle:.nonprofit.de/artikel-lesen/artikel/1-euro-job-nutzen/) Leider haben das viele aber noch nicht verstanden und benutzen 1€ Jobber als billige Arbeitskräfte ( und machen sich somit strafbar). Aber auch bei Zeitarbeitsfirmen müssen die Leute oft für einen Hungerlohn arbeiten und sind trotz 40Std Woche auf staatliche Hilfen angewiesen. Aber man bedenke 1€ Jobs verschönern die Statistik, denn wer einem 1€ Job nachgeht oder eine Maßnahme ( Bewerbungstraining etc) fallt in der Statistik nicht mehr unter die arbeitslosen ( obwohl er weiter Hartz4 bezieht) ein 400€ Jobber dagegen bleib in der Statistik, wenn er weiterhin H4 bezieht , keine Ahnung wieso es so ist,ist aber so. ( also man sieht es wird eigentlich alles schön zurecht gelogen.)

    Kommentar von Indivia IndiviaIndivia

    Hier erfährst du noch mehr über die Themen: http://www.youtube.com/watch?v=hc-banXWUs4

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    Arbeitsamt-Arbeitgeber
    Antwort von GoaSkin GoaSkin

    Frag das einfach noch mal den Arbeitsvermittler. Wenn er sagt "dann zur Arbeit gehen", dann bekommst du keinen Sperrvermerk, weil du nicht beim Vorstellungsgespräch warst. Wenn er sagt "zum Vorstellungsgespräch gehen" gibt es einen Grund mehr, der eine fristlose Kündigung unwirksam machen würde.

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    Arbeitsamt-Arbeitgeber
    Antwort von radwor radwor

    gehe zum amt... und zur nachtschicht

    Kommentar von Heiko25 Heiko25

    Werde ja auch die restlichen 5a. 12 Std. machen, aber habe jetzt schon zwei(mit heute) weg.Mir liegt auch nicht mehr viel an diesem AG, es geht ja nur darum ob ich belangt werden könte ja od. nein.Habe ich meine notwendigen Schritte gemacht!Bin ich meiner Meldepflicht zu genüge nachgekommen. Sonst würde/ hätte ich kleiner Schlauberger , nämlich das AA angerufen und den Termin verschoben!! Was passiert wenn ich den Termin noch absage und den Termin nicht warnehme und der AG hat einen anderen AN bestellt!! Dann kann ich nach Hause gehen und bekomme dann vielleicht Ärger vom AA- Darum gehts!

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    Freundin schwanger und in Privatinsolvenz, dazu zur Zeit arbeitslos. Heirat schon vorher geplant.
    Antwort von tipps4scheidung tipps4scheidung
    1. Ja, die Steuerersparnis durch die Steuerklasse 3 für dich ist nicht zu verachten.
    2. Sobald die Schwangerschaft "offiziell" vom Frauenarzt/Frauenärtztin festgestellt wurde, ist sie verpflichtet, dies dem Arbeitgeber mitzuteilen.
    3. Nein. Während der Probezeit ist man JEDERZEIT und OHNE ANGABE VON GRÜNDEN kündbar.
    4. Was soll denn das Ziel der Beratung sein? Sie kann die Arbeitsstelle nicht annehmen...
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    Arbeitslosengeld I 15 Stunden oder 60 Stunden im Monat arbeiten?
    Antwort von derdorfbengel derdorfbengel

    "und diese Woche bekam ich wieder eine Androhung zu einem Gerichtsverfahren"

    Du verstehst offenbar nichts von den Abläufen in der Verwaltung. Soviel dazu: wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, dann immer von DEINER Seite.

    Ich würde es in Deiner Sache mindestens so sehen, dass Du Anspruch auf ALGII hattest. Wenn Du das noch bis zum 31.12.11 beantragt hättest, wäre es gezahlt worden.

    Eventuell hätte Dein Antrag auf ALGI hätte insoweit von der Agentur umgedeutet werden müssen. Falls sie Dich darauf nicht hingewiesen hat, trifft sie ein Amtshaftungsanspruch.

    Du must hier gegen den Rückforderungsbescheid und den Aufhebungsbescheid Widerspruch einlegen. Ausserdem die Aussetzung der Vollziehung beantragen, falls die Agentur bereits die Vollstreckung eingeleitet hat.

    Wenn Du den W. eingelegt hast, kannst Du Dir zur Begründung ("wird nachgereicht" schreiben!) einen Anwalt hinzuziehen und dessen Kosten über Beratungshilfe und PKH decken.

    Achte darauf, dass Du einen fähigen Anwalt wählst, der sich in SGBII gut auskennt. Für andere könnte die Sache eine Überforderung sein.

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    Privater Arbeitsvermittler - wie arbeitet er?
    Antwort von Petteerr Petteerr

    Er arbeitet auf der Basis eines Vermittlungsgutscheines. Wenn Du noch Anspruch darauf hast (frag Deinen Vermittler beim AA) ist es günstig, denn sonst trägst Du die Kosten. Wie hoch diese im Einzelfall sind steht im Vermittlungsvertrag, den Du dann abschließen mußt, wenn Du dich bewirbst (steht oft im Kleingedruckten bei der Bewerbung online) Aber Du kannst auch die Angebote der PAV nutzen: Lies die Stellenangebote genau durch; wenn bei der Bezahlung Tarif ZAB oder der Mindestlohn bei Zeitarbeit (7,00€) angegeben wird, ist es Arbeit bei einer Zeitarbeitsfirma und du kannst Dir die Vermittlung sparen,indem Du bei den Zeitarbeitsfirmen direkt nachfragst. Auch kann man oft Rauslesen, welche Firma in der Nähe gemeint ist.

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    Privater Arbeitsvermittler - wie arbeitet er?
    Antwort von Indivia Indivia

    Ja, meist musst du vorab Verträge unterschreiben, ich habe zufällig noch solch einen Vertra bei Interesse kann ich ihn dir gene per PN zu kommen lassen , es gibt wohl auch einige schwarze Schafe drunter, da muss man sehr aufpassen.Hatte letztens nämlich fast selber das Problem. Des weiteren kommen Kosten in Höhe von ca 1000-2000€ auf dich zu, wenn du keinen Vermittlungsgutschein hast. Und es ist untershciedlich es gib t Firmen die wollen dich erst kennen lernen und versuchen dann mit dem Amt in Kontakt zu treten, damit sie den Vermittlungsgutschein bekommen und es gibt andere die wollen schon , bevor du ein Gespräch hast das du den Vertrag unterzeichnest.

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    Privater Arbeitsvermittler - wie arbeitet er?
    Antwort von MUA2001 MUA2001

    Er vermittelt Dir eine Arbeitsstelle und wenn das lange genug läuft, kassiert er eine nette Summe vom Arbeitsamt. Dafür musst Du ihm jedoch einen VERMITTLUNGSSCHEIN vom Arbeitsamt vorlegen. Wenn Du Dich ohne Vermittlungsschein von dem Arbeitsvermittler in einen Job vermitteln lässt, kassiert er von DIR!!!!!! Also auf keinen Fall da etwas unterschreiben, BEVOR Du einen Vermittlungsgutschein hast! Nachreichen geht NICHT!!

    Kommentar von Indivia IndiviaIndivia

    Auch vorher informieren, wenn man den VG hat, denn es gibt da so Helden die vermitteln die Leute in 400€ Jobs damit, dann ist der Gutschein weg und man trotzdem weiterhin arbeitslos.

    Kommentar von MUA2001 MUA2001MUA2001

    Stimmt, das hatte ich vergessen zu erwähnen. Die überreden einen übrigens auch gerne zur Unterschrift ohne den Gutschein mit der Begründung, man könne ja einen neuen Vertrag machen, wenn der Gutschein nachgereicht wird.

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    Arbeitslosengeld I 15 Stunden oder 60 Stunden im Monat arbeiten?
    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Es liegt daran, dass du, wenn du mehr als 15 Stunden in der Woche arbeitest, dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Dann steht dir auch kein Arbeitslosengeld zu. Am ersten Tag deiner tatsächlichen erneuten Arbeitslosigkeit hättest du dich wieder arbeitslos melden müssen. Wenn du das nicht getan hast, bekommst du die nachfolgende Zeit ebenfalls kein Geld.

    Einen Anwalt kannst du dir in diesem Fall nicht leisten. Den müsstest dz zudem auch noch selbst bezahlen. Da kaum Aussicht auf Erfolg besteht bekommst du dafür keine Prozesskostenhilfe.

    Und ob du die unrechtmäßige erhaltene Leistung zurück zahlen KANNST, interessiert die Arbeitsagentur nicht. Die hat einen langen Atem um zu warten.

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    Arbeitslosengeld I 15 Stunden oder 60 Stunden im Monat arbeiten?
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Sachverhalt ist so kompliziert, dass du auf jeden Fall zum Anwalt oder zur Rechtsberatung gehen solltest:

    Zwar ergibt sich die 15h-Regel unmittelbar aus dem Gesetz (§ 138 SGB III),

    aber

    es gibt Ausnahmen beu kurzfristigenÜberschreitungen ....

    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosi...

    Zudem muss unbedingt die Frage geklärt werden, ob du für die Zeit, in der nachträglich aufgehoben wurde, Alg2 beziehen kannst (gem. § 28 SGB X).

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    Arbeitslosengeld I 15 Stunden oder 60 Stunden im Monat arbeiten?
    Antwort von elachen1972 elachen1972
    • Fakt ist, du hattest einen unbefristeten Arbeitsvertrag ohne Angabe von Wochenstunden
    • Fakt ist, du hast mehr als die 15 Stunden in der Woche gearbeitet
    • Fakt ist, du hast den Lohn nicht anrechnen lassen abzgl dem Freibetrag
    • Fakt ist, das SGB lässt keine pauschalierte Verteilung auf den ganzen Monat zu
    • Fakt ist, wer mehr als die 15 Stunden arbeitet hat keinen Anspruch auf ALG I
    • Fakt ist, wer mit dem Geld nicht auskommt, der kann ergänzendes ALG II beantragen

    Wie glaubst du wohl wird das Sozialgericht entscheiden? Was glaubst du kann dir ein Anwalt nun raten?

    Schon durch den Arbeitsvertrag hast du keinen Anspruch mehr auf ALG I und wenn überhaupt nur auf ALG II - somit ist die Leistung zurecht in voller Höhe zu erstatten

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    Arbeitslosengeld I 15 Stunden oder 60 Stunden im Monat arbeiten?
    Antwort von stelari stelari

    Das du davon " nichts gewusst " hast wird nicht gelten, du hast das Merkheftchen bekommen, wenn du das nicht liest, dann hast du Pech gehabt.

    Wer mehr als 14,9 Stunden in der Woche arbeitet ist nach dem SGB nicht mehr arbeitslos und der Anspruch entfällt damit vollständig - eine Umlegung auf einen vollen Monat ist nicht vorgesehen, auch nicht auf einen Teil des Monats.

    Dann wird das verdiente Geld auch noch angerechnet auf die Leistung mit einem Freibetrag von 165€- Verdienst des AN -165€ = Restbetrag. Leistung - Restbetrag = Leistung vom Amt + Verdienst das AN = verfügbare Summe

    Ob du das Geld gebraucht hast spielt auch keine Rolle - schon gar nicht für den Staat. Du wirst zu 99% in dem Verfahren unterliegen und hast nun auch noch die Gerichtskosten an der Backe.

    Kommentar von Shinyaa Shinyaa

    Es ging mir auch hauptsächlich um die Frage 15 Stunden/Woche oder 60 Stunden/Monat. Trotzdem habe ich in der Zeit vom 21.12.-31.12. nicht gearbeitet, da würde doch dann (wieder) ein Anspruch bestehen? Wenn ich schon das Geld zurückzahlen muss, sicher nur das für die Tage, an denen ich auch wirklich gearbeitet habe.

    Warum sollte es für den Staat keine Rolle spielen? Hätte ich das ALG I im Dezember nicht noch gehabt, hätte ich auf jeden Fall ALG II bekommen müssen bei einem Verdienst von 450 Euro. Mir hat also so oder so noch Geld "zugestanden" für diesen Monat.

    Kommentar von stelari stelaristelari

    Wer es nicht beantragt dem steht auch nichts zu - steht dir ja frei

    Nochmals - für die AfA ist ausschließlich die Wochenarbeitszeit relevant da das SGB keine Norm hat das auf einen Monat oder Teile davon zu pauschalieren. Du hättest also auf maximal 44,9 Stunden kommen dürfen verteilt zu je 14.9 Stunden je Woche auf diese 22 Werktage. Da dies vermutlich überschritten wurde, entfällt der gesamte Anspruch auf ALG I und ist komplett zurück zu zahlen - und "anrechnugsfrei" ist es auch nicht, die 15 Stunden entscheiden nur über den Anspruch auf ALG I und sonst nichts, der Freibetrag wäre nur 165€ im Monat, der Rest wird auf die genehmigte Leistung voll angerechnet.

    Du hast somit nicht nur zu unrecht Leistung bezogen, sondern zuviel noch obendrein dazu!

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    Arbeitslosengeld I 15 Stunden oder 60 Stunden im Monat arbeiten?
    Antwort von Karpfenhai Karpfenhai

    Du kannst es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen,aber du musst das Geld zurückzahlen.Als ALG1 Empfängerin hättest du diese Arbeitsstelle zumindest einmal ablehnen können.Aber ihr wollt ja alle unbedingt arbeiten.Jetzt hast du gar nix.Red mal zumindest mit nem Anwalt,sonst hast du gar keine Chance.Das Geld kannst du in Raten zurückzahlen.Drumrumkommen tust da nicht.Das ist sicher

    Kommentar von Shinyaa Shinyaa

    Warum hätte ich die Arbeitsstelle ablehnen sollen? Ich habe diese Arbeitsstelle doch seit Januar 2011 richtig angetreten und war nur im Dezember 2010 schonmal zur Einarbeitung dort und zur Hilfe, da viel Arbeit angefallen ist und es waren eben nur zwölf Tage. Leider ist mir diese Antwort keine richtige Hilfe.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Als ALG1 Empfängerin hättest du diese Arbeitsstelle zumindest einmal ablehnen können

    Blödsinn

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    Arbeitslosengeld I 15 Stunden oder 60 Stunden im Monat arbeiten?
    Antwort von elcucuy elcucuy

    Hallo Du, es ist tatsächlich so, dass die Arbeitsagentur auf eine Woche schaut. Der Schnitt im Monat, wird Dir da nicht helfen. Wie kommen die denn auf den 31.12.? Wenn der Vertrag bis dahin lief, sind die vermutlich sogar im Recht, aber ich würde Dir trotzdem empfehlen, nach einer rechtlichen Beratung zu schauen. In grösseren Städten gibts oft kostenlos so etwas und vielleicht auch im Internet (Evtl. bei einer Gewerkschaft...) Wenn Du im Recht bist, kannst Du vor dem Sozialgericht klagen, soweit ich weiss...

    Kommentar von Shinyaa Shinyaa

    Also der Arbeitsvertrag war so formuliert, dass ich im Dezember nach Absprache arbeite und ab folgendem Monat dann "richtig". Arbeitslosengeld habe ich im Dezember vom 01.12-31.12. bezogen, vom 06.12.-21.12. habe ich in diesem Monat aber nur gearbeitet. Ob die 15-Stunden.Regel also nur auf die Woche bezogen ist oder man sie auch auf den Monat bezogen sehen kann, wäre sehr wichtig zu wissen. Selbst wenn es so ist, müsste ich ja nur das Geld zurückerstatten in der Zeit, in der ich gearbeitet habe, oder?

    Kommentar von elcucuy elcucuyelcucuy

    Wurden in dem Vertrag gar keine genaueren Daten benannt? So würde ich jetzt auch vom 31.12. ausegehen.

    Die 15-Stunden-Regel ist wirklich auf die Woche begrenzt, da die sagen: Wer mehr arbeitet steht dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung.

    Ich sehe das genauso wie Du: Wenn du dann bis zum 21. gearbeitet hast, solltest Du danach ALG bekommen. Es wäre gut, wenn Du dann noch ein Papier bekommen würdest, auf dem der 21.12. steht.

    Ich würde auf jeden Fall versuchen, bei dem Arbeitgeber eine Bescheinigung zu holen, auf dem steht, dass Du ab dem 21.12. nicht mehr beschäftigt warst (=kein laufender Vertrag mehr).

    Kommentar von Shinyaa Shinyaa

    Im Arbeitsvertrag steht der Beginn der Beschäftigung ab 06.12. (unbefristet) mit dem Hinweis, dass die Arbeitszeit im Dezember nach Absprache festgelegt wird. Für den Dezember habe ich am Ende des Monats eine Aufstellung meiner Arbeitstage mit den jeweiligen geleisteten Arbeitsstunden erhalten wo auch draufsteht, dass ich in diesem Monat vom 06 - 21.12 gearbeitet habe. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich ja lieber erst im Januar angefangen oder gleich mehr Stunden im Dezember gearbeitet... :( Vielleicht ist ein Anwalt keine schlechte Idee.

    Kommentar von elcucuy elcucuyelcucuy

    Hm... okay, also wenn Du ohne größere Kosten die Möglichkeit hast einen Anwalt zu fragen, würde ich das machen. Aber das klingt insgesamt dann eher nach schlechten Aussichten. Wobei ich davon ausgehe, dass Du auch für das Probearbeiten schon Entgelt erhalten hast.

    Kommentar von Shinyaa Shinyaa

    Ja, für die Probearbeit habe ich auch Lohn erhalten. Aber selbst wenn die Regel mit 15 Stunden/Woche nicht auf einen Monat angerechnet werden kann, stünde mir bei einem Verdienst von 450 Euro netto in diesem Monat doch noch etwas zu? Wahrscheinlich eher ALG II, aber das kann man ja auch nicht einfach ignorieren. Danke jedenfalls für die Antworten, dann werde ich wohl mal einen Anwalt zu Rate ziehen.

    Kommentar von stelari stelaristelari

    Eben nicht ... verstehe es doch bitte!

    Wer mehr als die 14,9 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf ALG I somit ist der gesamte Anspruch entfallen und zurück zu zahlen.

    Schon die Tatsache einen unbefristeten Arbeitsvertrag ab dem 6.12 zu haben wird unterstellt, dass du eine Vollzeitstelle hast - schon deshalb, weil im AV keine wöchentliche Arbeitszeit angegeben ist - nur auf Abruf kann dann praktisch alles heißen von 1 bis 200 Stunden...

    Der Anspruch auf ALG I ist definitiv entfallen, kommst du mit dem Geld nicht aus, dann hättest du eben Aufstockung und ergänzendes ALG II beantragen müssen - den Anwalt kannst du dir sparen, der wird dir nichts anderes erzählen und nur eine Ratenzahlung an die Regionaldirektion anbieten, worauf sie sich i.a.R. auch einlassen

    Kommentar von elachen1972 elachen1972

    Genau so ist es... DH!

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    Arbeitslosengeld I 15 Stunden oder 60 Stunden im Monat arbeiten?
    Antwort von trallala12345 trallala12345

    Das Zauberwort in diesen Fällen lautet "ich möchte ihren Vorgesetzten sprechen". Das Problem bei Behörden liegt meist darin, daß die dort arbeitenden Menschen meist nicht die geringste Sachkenntnis über die Rechtslage haben, sobald der Fall komplizierter wird.

    Schreibe also mal eine Mail an den Vorgesetzten deines "Sachbearbeiters".

    Oder du gehst gleich zum Anwalt, dann hast du wenigstens keinen Streß mehr.

    P.S.: mir scheint, du bist aus mehreren Gründen im Recht. Aber laß das ruhig mal einen Profi machen.

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