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Arbeitslosengeld - neue und gute Antworten Arbeitslosengeld - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Arbeitslosengeld ??! .. Hilfe.

anonym
beantwortet von AM240968 am 29. November 2009 23:31
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Wenn du zu Hause wohnst, bekommst du ALG2 ohne Wohnungsgeld. Besser wäre es, wenn du dir eine Wohnung suchen würdest bis ca. 260.- Euro (warm). Dann bekommst du die Miete bezahlt +350.-Euro für Lebensmittel. (Wie alle Hartzer) Danach kannst du dir in aller Ruhe überlegen, ob du studierst oder eine Ausbildung machst.


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Funki1969
beantwortet von Funki1969 am 29. November 2009 23:15
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Ja, Du kannst bei der ARGE einen Antrag auf ALG II stellen. Als 18jähriger kannst Du einen eigenen Antrag stellen. Oder aber Deine Mutter geht hin und gibt euch alle 3 als Bedarfsgemeinschaft an. Somit wäre es eine Grundsicherung. Kann mir auch nicht vorstellen, dass Deine Mutter soviel verdient in der Elternzeit mit dem Elterngeld. Erstmal ist ihr Selbstbehalt von Vorrang, dann kommt Dein kleiner Bruder, dann Du. Minderjährige Kinder haben immer (!) Vorrang vor volljährigen Kindern in Sachen Unterhalt.

Ich würde an Deiner Stelle erstgenannte Variante wählen. So hast Du die Grundsicherung. Das Kindergeld, welches Deine Mutter erhält, könnte Sie Dir auch als Barunterhalt zur Verfügung stellen, könnte... muss aber nicht!

Kommentar von 1890df21fb8b8f067595d66e8519cfb6smallFunki1969 am 29. November 2009 23:18

Zur besseren Erläuterung wg. Unterhalt: Deine Mutter ist euch beiden zum Unterhalt verpflichtet. Da Du noch zh wohnst, muss sie Dir keinen finanziellen Unterhalt leisten.


Arbeitslosengeld ??! .. Hilfe.

curafe
beantwortet von curafe am 29. November 2009 23:15
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wende dich ans arbeitsamt wegen weiterbildungsmasnahmen, praktikum ect. halbwaisenrente gibts bei der deutschenrentenagentur, ansonsten kannst auch beim sozialamt fragen mit deiner mama da ihr eine bedarfsgemeinschaft seids


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Nucleo
beantwortet von Nucleo am 29. November 2009 23:15
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ja du musst arbeiten gehen junge aber anspruch auf arbeitslosengeld hast du nicht weil du nichts eingezahlt hast und wegen deinem vater müsstest du doch weisen rente kriegen oder ja wenn alles nichts nützt dann spiel lotto


Arbeitslosengeld ??! .. Hilfe.

stuka01
beantwortet von stuka01 am 29. November 2009 23:14
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Dir steht ALG2 zu und die Weisenrente



Arbeitslosengeld ??! .. Hilfe.

anonym
beantwortet von sachichnich am 29. November 2009 23:13
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Eigentlich bekommst Du doch Halbwaisenrente, oder?! Also ist das doch nicht "rein gar nichts"...

Und "zustehen"?!?! Naja, such Dir nen Job bis Du eine Ausbildung hast - dann steht Dir Dein Gehalt zu. Und auf der Bewerbung für die Ausbildung macht sich das auch besser ;)


Arbeitslosengeld ??! .. Hilfe.

ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 29. November 2009 23:13
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ALG steht Dir nicht zu, da Du noch nicht gearbeitet hast. Vielleicht gibt es sowas wie Hartz IV, wenn Deine Mutter wirklich nicht ausreichend hat. Frag mal bei der ARGE nach.


Arbeitslosengeld ??! .. Hilfe.

Sunny1
beantwortet von Sunny1 am 29. November 2009 23:13
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alg2 kannst du beantragen alg1 bekommste natürlich nicht

oder sozialamt


Arbeitslosengeld ??! .. Hilfe.

anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 29. November 2009 23:13
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Da wirst Du Pech haben. Du hast bisher noch keinen Cent einbezahlt und willst mit 18 was haben? Du kannst doch arbeiten, auch wenn Du noch keinen Ausbildungsplatz hast. Musst eben irgendwas machen


Arbeitslosengeld ??! .. Hilfe.

KerstinLisa
beantwortet von KerstinLisa am 29. November 2009 23:13
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bleibt dir sicher nur hatz4. etwas über 300 euro


Arbeitslosengeld ??! .. Hilfe.

anonym
beantwortet von Marlonn am 29. November 2009 23:12
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Such dir vl erst mal einen kleinen nebenjob oder geh zum Arbeitsamt


Arbeitslosengeld ??! .. Hilfe.

ChrisTralins
beantwortet von ChrisTralins am 29. November 2009 23:12
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Wie konntest du bloß in eine solche Situation kommen??

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 29. November 2009 23:20

Du denkst anscheinend recht wenig nach???!

Kommentar von C1d83b48b0290af8cf908048b51bac77smallChrisTralins am 29. November 2009 23:34

Halt dich da raus, du hast sicherlich genügend eigene Probleme am Hals.


Muss ich mich aus der Reha heraus schon telefonisch wieder arbeitslos melden vor der Entlassung?

laser1611
beantwortet von laser1611 am 29. November 2009 11:32
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Auf jeden Fall! Du bist verpflichtet, jede Änderung deines Status sofort anzuzeigen. Das geht auch telefonisch. Sag auf jeden Fall auch, dass du LTA beantragt hast - wichtig - sonst kommst du wieder in die Amtsmühle rein. Wenn du wieder zuhause bist, dann melde dich auch nochmal persönlich bei deinem Berater/Vermittler und besprich mit ihm die Ergebnisse der Reha. Kommt immer gut, wenn alle Bescheid wissen.


Muss ich mich aus der Reha heraus schon telefonisch wieder arbeitslos melden vor der Entlassung?

helrich
beantwortet von helrich am 29. November 2009 10:20
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telefonisch? Das geht bei der Arbeitsagentur schon mal gar nicht. Nicht, daß das nicht erlaubt wäre, aber Du hast keinen Beweis in der Hand, daß die die Meldung entgegen genommen hätten. Würde Dir unbedingt empfehlen, alles schwarz auf weiß zu Papier zu bringen und immer eine Kopie von allem für Deine Unterlagen zu machen.

Weiß nicht, ob Dir dieser Link wirklich hilft, aber Du kannst ihn Dir ja mal anschauen http://www.arbeitsagentur.de/Dienststellen/RD-BB/Berlin-Nord/AA/A04-Vermittlung/...


Muss ich mich aus der Reha heraus schon telefonisch wieder arbeitslos melden vor der Entlassung?

anonym
beantwortet von Kellerassel am 29. November 2009 10:19
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Anrufen ist gut und alles notieren - Uhrzeit, Datum und den Namen des Gesprächspartner´s.



Muss ich mich aus der Reha heraus schon telefonisch wieder arbeitslos melden vor der Entlassung?

feenwinkel
beantwortet von feenwinkel am 29. November 2009 10:18
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Rufst Du vorher an sendet Dir das Arbeitsamt bereits die Unterlagen zu. Du kannst sie vorab ausfüllen, die Verdienstbescheinigungen besorgen und alles komplett am ersten Tag der Arbeitslosmeldung abgeben. Beschleunigt die Bearbeitungszeit erheblich.


Muss ich mich aus der Reha heraus schon telefonisch wieder arbeitslos melden vor der Entlassung?

anonym
beantwortet von Sally2809 am 29. November 2009 10:18
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Hilfreichste Antwort

Alles, was Du jetzt schon regeln kannst, solltest Du regeln. Lieber ein bißchen zu früh, als zu spät.


Muss ich mich aus der Reha heraus schon telefonisch wieder arbeitslos melden vor der Entlassung?

berchrist
beantwortet von berchrist am 29. November 2009 10:17
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Wenn Du aus der Reha entlassen wirst sagt Dir der Sozialdienst schon bescheid.


Muss ich mich aus der Reha heraus schon telefonisch wieder arbeitslos melden vor der Entlassung?

katti1980
beantwortet von katti1980 am 29. November 2009 10:16
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anrufen würde ich auf jeden fall schonmal. besser ein wenig früher als zu spät ;)

Kommentar von 1b1dc53cc668385566d8396fc7fb4020smallberchrist am 29. November 2009 10:18

So ein Zufall, schönen Sonntag und lG.

Kommentar von 82f8166f072241e38dd1b0defce634fbsmallkatti1980 am 29. November 2009 10:31

hi danke dir auch ;) schön dich mal wieder zu lesen.


wo gibt es kredite trotz ALG2

anonym
beantwortet von kerstin782 am 27. November 2009 17:12
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Bon Kredit auch ohne Schufa möglich http://alturl.com/ik8f


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